Daten
Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
31.05.2016
Erstellt
18.05.16, 18:02
Aktualisiert
20.05.16, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9-97/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
31.05.2016
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“
- Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe
GmbH
a) Einleitungsbeschluss gem. § 12 Abs. 2 BauGB
b) Beschluss zur Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Beschlussvorschlag:
a) Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ wird
der Einleitungsbeschluss gemäß § 12 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes
vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722), gefasst.
b) Der Stadtentwicklungsausschuss billigt den vorliegenden Planentwurf und fasst den
Beschluss zur Offenlage für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster
„Logistikzentrum“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S. 1722).
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Begründung:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des Vorhabens „Logistikzentrum“ zu
schaffen und die zulässige Nutzung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu
steuern. Konkreter Planungsanlass ist ein Vorhaben der Point-Park Properties GmbH
(Vorhabenträgerin) im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39n / Kaster
„Logistikzentrum“ zur Errichtung eines modernen Logistikzentrums. Die Point-Park Properties
GmbH betreibt dort derzeit die Immobilie an der Werner-von-Siemens-Straße 7 (LKV-Hallen) mit
einer Grundstücksgröße von rund 73.530 m². Derzeit läuft parallel das Verfahren zum
Bebauungsplan Nr. 39 / Kaster „Industriegebiet Mühlenerft“, mit dem die bestehenden
Bebauungspläne Nr. 39 / Bedburg und Nr. 39a / Bedburg zusammengeführt werden sollen (Stand:
frühzeitige Beteiligung beendet, siehe WP8-82/2011 2. Ergänzung). Da sich jedoch kurzfristiger
und dringender Erweiterungsbedarf der bei Point-Park Properties ansässigen Firma NEX Logistics
Europe GmbH ergeben hat, ist ein beschleunigter Verfahrensweg für ein Teilgebiet mit
rechtssicherer planungsrechtlicher Handhabung erforderlich, der nur über
einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan realisierbar ist. Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 39 /
Kaster „Industriegebiet Mühlenerft“ bleibt davon unberührt, da eine entsprechende Anpassung im
weiteren Verfahren möglich ist. Dieser soll mittelfristig parallel weitergeführt werden.
Zahlreiche Arbeitsplätze eines in Bedburg heimischen Betriebes würden somit gesichert bzw. zum
Teil sogar neu geschaffen werden können. Zudem würde der Industriepark Mühlenerft gestärkt
und eine bisher mindergenutzte Fläche am westlichen Ende der Robert-Bosch-Straße einer
sinnvollen städtebaulichen Entwicklung in Form der Erweiterung eines bestehenden
Gewerbebetriebes zugeführt. Die Firma Point-Park Properties plant die Erweiterung bzw. den
Umbau ihrer Logistikhallen, um auf Dauer mit modernen Betriebsabläufen und entsprechend
leistungsfähigeren Hallen den Standort Bedburg beibehalten zu können. Auf einer
Grundstücksfläche von knapp 109.000 m² soll ein Logistikgebäude mit einer Bruttogrundfläche
von ca. 60.500 m² und sieben Lagerabschnitten (nachfolgendend „Units“) realisiert werden (siehe
Anlage). Heute beträgt die Grundstücksfläche 73.530 m² mit einer Bruttogrundfläche der
Lagerhallen von etwa 33.000 m².
Bei dem derzeit gültigen Planungsrecht würde das Vorhaben mit seiner Dimensionierung in die
Geltungsbereiche der beiden Bebauungspläne Nr. 39 / Bedburg und Nr. 39a / Bedburg mit
unterschiedlichen Festsetzungen hineinragen und planungsrechtliche Schwierigkeiten bereiten.
Insbesondere die Tatsache, dass die bestehenden Lärmkontingente der Bebauungspläne für den
Bereich nördlich der Robert-Bosch-Straße (B-Plan Nr. 39a und Nr. 39a, 1. Änderung) nahezu
keinen weiteren emittierenden Betrieb zulassen, zieht bei einem Vorhaben dieser
Größendimension einen städtebaulichen Regelungsbedarf in Form der Neuaufstellung eines
(vorhabenbezogenen) Bebauungsplanes nach sich. Auf diese Weise kann u.a. die Lärmthematik
zielführend und rechtssicher geregelt werden, da mittels Anwendung des § 12 BauGB als
Paketlösung ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie
einem Durchführungsvertrag aufgestellt wird. Somit kann eine passgenaue Lösung mit
vertraglichen Regelungen - die losgelöst vom Festsetzungskatalog des § 9 BauGB sind vereinbart werden. Dieses Vorgehen wurde in Abstimmung aller Beteiligten unter Hinzuziehung
einer juristischen Fachkanzlei als planungsrechtlich sinnvollste und rechtssicherste Lösung
forciert.
Mögliche Lärmkonflikte werden durch entsprechende Gutachten und Auflagen beim Bau des
Logistikzentrums vermieden. So hat die Stellung der neu geplanten Hallen im südlichen Teil des
Plangebietes (Units 1 und 2) eine abschirmende Wirkung in Bezug auf das südwestliche
Wohngebiet in Kaster, da der betriebliche Ablauf und somit die Emissionsquelle (Verladerampen)
auf der abgeschirmten östlichen Gebäudeseite zur Robert-Bosch-Straße hin erfolgt. Die nördlich
anschließenden Hallen (Units 3 und 4) werden zwar von der westlichen Seite angefahren, jedoch
erfolgt hier eine Lärmreduzierung durch eine Lärmschutzwand und einen begrünten Wall. Somit
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wird erreicht, dass die durch das Vorhaben verursachten Immissionen an den relevanten
Immissionspunkten in Kaster und Broich mit 28 dB (A) tags und 25 db (A) nachts mindestens 10
dB unter dem Richtwert liegen (Irrelevanzkriterium). Da die wesentlichen städtebaulichen Ziele
bereits Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung des zusammenzulegenden Bebauungsplans Nr.
39 / Kaster waren, wird auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung im Rahmen des
Bebauungsplans Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ verzichtet. Parallel zur Offenlage wird der
notwendige Durchführungsvertrag erstellt und der Politik zeitnah zur Beratung vorgelegt.
Die Fortführung der Robert-Bosch-Straße als Wirtschaftsweg zur Erschließung der westlich
gelegenen Ackerflächen entfällt zwar durch die Überplanung, jedoch wird die Erschließungsfunktion für den landwirtschaftlichen Verkehr, der das Industriegebiet passieren muss, künftig
durch die nördlich parallel verlaufende Nikolaus-Otto-Straße übernommen.
Da die Firma Point-Park Properties möglichst frühzeitig mit den Umbaumaßnahmen beginnen
möchte, die Vorhabenträgerin das entsprechend Baurecht benötigt und die Verwaltung an der
Unterstützung der Pläne aus besagten Gründen gelegen ist, soll nunmehr der
Einleitungsbeschluss gefasst und die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die gewerbliche Weiterentwicklung im Industriepark Mühlenerft sichert und schafft zahlreiche Arbeitsplätze in Bedburg
sowohl für jetzige als auch zukünftige Generationen. Somit trägt die Entwicklung im Industriepark Mühlenerft zu einem
lebenswerten Umfeld bei und hat maßgeblich positiven Einfluss auf eine stabile Arbeitsmarktsituation in Bedburg.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Die Vorhabenträgerin hat sich mit Antrag auf Einleitung des Aufstellungsverfahrens
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Übernahme sämtlicher Kosten für die
Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans bereit erklärt.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 12.05.2016
----------------------------------Meyer
----------------------------------Köster
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
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