Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,3 MB
Datum
31.05.2016
Erstellt
18.05.16, 18:02
Aktualisiert
18.05.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Bei Rückfragen:
ACCON Köln GmbH · Rolshover Str. 45 · 51105 Köln
Herr
Weigand
0221 - 801917 - 10
PointPark Properties GmbH
Herrn Selcukoglu
An der Hauptwache 5
60313 Frankfurt am Main
manfred.weigand@accon.de
www.acconkoeln.de
Köln, den 03.05.2016
Bauvorhaben im VEP 39n, Berechnungsergebnisse
Sehr geehrter Herr Selcukoglu,
auftragsgemäß haben wir die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch das Bauvorhaben im
VEP Nr. 39n untersucht. Hierzu wurde ein dreidimensionales Rechenmodell erarbeitet in das
alle relevanten Schallquellen lagerichtig eingefügt wurden. Anhand dieses Modells wurden
Schallausbreitungsberechnungen nach DIN ISO 9613-2 durchgeführt. Ohne an dieser Stelle auf
Details der Berechnungen einzugehen stellen wir nachfolgend vorab die Rahmenbedingungen,
die Emissionsansätze sowie die berechneten Beurteilungspegel zusammen.
Schalltechnische Rahmenbedingungen
Entsprechend den bisherigen Kontingentierungen im großen Plangebiet werden zwei Immissionspunkte südlich sowie südwestlich des Plangebietes betrachtet. Für die mit IP1 und IP2 bezeichnete, nächstliegende Wohnbebauung ist aus Sicht der Stadt Bedburg aktuell der Schutzanspruch eines reinen Wohngebietes mit
tags
50 dB(A) und
nachts
35 dB(A)
zu berücksichtigen. Die Lage der Immissionspunkte ist dem Übersichtsplan (Abb. A1) im Anhang zu entnehmen.
ACCON Köln GmbH
Geschäftsführer
Handelsregister
Bankverbindung
Rolshover Straße 45
51105 Köln
Dipl.-Ing.
Gregor Schmitz-Herkenrath
Sparkasse KölnBonn
Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0
Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17
Dipl.-Ing.
Manfred Weigand
Amtsgericht Köln
HRB 29247
UID DE190157608
V:\Briefe\K4077351228_1.doc
BLZ 370 50 198
Konto-Nr. 130 21 99
SWIFT(BIC): COLSDE33
IBAN: DE73370501980001302199
K 407735 1228_1
Seite 2
Aufgrund der gegebenen tatsächlichen sowie der planerischen Vorbelastung im Sinne von
Nummer 2.4 TA Lärm ist das Vorhaben genehmigungsfähig wenn nachgewiesen wird, dass die
Immissionspunkte nicht mehr im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen. Damit sind für das
Projekt Immissionszielwerte von
tags
40 dB(A) und
nachts
25 dB(A)
einzuhalten.
Gemäß TA Lärm ist im Beurteilungszeitraum tags (06.00 bis 22.00 Uhr) der Beurteilungspegel
über die gesamte Zeit zu ermitteln. In den Teilzeiten 06.00 bis 07.00 Uhr sowie 20.00 bis 22.00
Uhr sind Zuschläge von 6 dB(A) zu berücksichtigen. Im Beurteilungszeitraum nachts (22.00 bis
06.00 Uhr) ist hingegen der Beurteilungspegel für die lauteste volle Stunde zu bestimmen. Damit ist die Nachtzeit in jedem Fall schalltechnisch ungleich kritischer als die Tageszeit.
Beschreibung des Vorhabens
Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine in 7 Units aufgeteilte Logistikhalle. Jede Halle verfügt über mehrere Verladerampen. Innerhalb der Hallen entstehen durch die Kommissionierung
von waren keine Innenpegel, die zu einer relevanten Schallabstrahlung der Gebäude führen.
Ferner sind keine haustechnischen Anlagen mit zu beachtenden Schallemission geplant. Für
die Geräuschsituation sind damit lediglich der gesamte Fahrzeugverkehr sowie die Verladetätigkeiten zu betrachten.
Emissionssituation
Die Berechnungen unterscheiden folgende Gruppen von Vorgängen bzw. Tätigkeiten.
Fahrstrecken (Linienquellen mit Lw0 = 104 dB(A) und V = 20 km/h)
Rangierbereiche vor den Verladetoren (Flächenquellen nach der Studie des HLUG)
Ladegeräusche (Flächenquellen nach der Studie des HLUG)
Parkplätze (nach der aktuellen Parkplatzlärmstudie)
Um die vorgenannten Immissionszielwerte im Beurteilungszeitraum nachts (22.00 bis 06.00
Uhr) zu erreichen sind maximal folgende Szenarien innerhalb einer zusammenhängenden
Stunde möglich:
UNIT 1-4
jeweils eine Lkw-Andienung, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von 24 Paletten, Abfahrt. In der gesamten Nachtzeit sind damit pro Unit nacheinander maximal 8 Verladungen möglich.
K 407735 1228_1
Seite 3
UNIT 5-7
jeweils fünf Lkw-Andienungen, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von jeweils
24 Paletten, Abfahrt. In der gesamten Nachtzeit sind damit pro Unit nacheinander maximal 40
Verladungen möglich.
Pkw-Parkplatz westlich vor Unit 3, 20 Plätze (P1)
Abfahrt/Ankunft von 10 Pkw
Pkw-Parkplatz östlich vor Unit 2, 34 Plätze (P2)
Abfahrt/Ankunft von 34 Pkw
Pkw-Parkplatz südlich von Unit 7, 64 Plätze (P3)
Abfahrt/Ankunft von 35 Pkw
Pkw-Parkplatz nordöstlich von Unit 7, 37 Plätze (P4)
Abfahrt/Ankunft von 37 Pkw
Lkw-Parkplatz westlich vor Unit 3, 9 Plätze
Ankunft/abfahrt von einem Lkw
Lkw-Parkplatz nördlich vor Unit 6, 19 Plätze
Ankunft/abfahrt von 19 Lkw
Im Beurteilungszeitraum tags (06.00 bis 22.00 Uhr) ergeben sich aufgrund der erläuterten Beurteilungsmodalitäten der TA Lärm praktisch keine Einschränkungen für die Nutzung. Für die
Berechnungen wurden vor dem Hintergrund der angegebenen ca. 80 Lkw-Andienungen für die
Units 1-4 zunächst folgende Annahmen getroffen.
UNIT 1-4
jeweils 20 Lkw-Andienungen, davon 5 innerhalb der Ruhezeiten, Rangieren rückwärts an die
Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt.
UNIT 5-7
jeweils 40 Lkw-Andienungen davon 10 innerhalb der Ruhezeiten, Rangieren rückwärts an die
Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt.
Für alle Parkplätze wurde tagsüber ein zweifacher kompletter Wechsel angenommen. Die
Abbildung A2 zeigt die Lage der wesentlichen Quellen.
K 407735 1228_1
Seite 4
Immissionssituation
Mit den vorgenannten Daten ergeben sich gemäß einer richtlinienkonformen Schallausbreitungsberechnung die in der folgenden Tabelle zusammengestellten Beurteilungspegel. Die
Einhaltung des Zielwertes am IP1 setzt allerding die Realisierung einer Lärmschutzwand südlich
des Ladebereiches von Unit 3 voraus. Hierfür wurde durch mehrfache Schallausbreitungsberechnungen eine erforderliche Länge von 22 m und eine Höhe von 4 m ermittelt. Die
Abbildungen A3 und A4 zeigen die Lage dieser Wand.
Tabelle 1
Beurteilungspegel tags
Teilpegel am IP1
in dB(A)
Teilpegel am IP2
in dB(A)
Fahrstrecken
17,1
14,4
Rangieren
20,3
16,8
Verladen
26,7
25,1
Pkw
9,8
7,5
Summe Unit 1-4
28,0
26,0
Fahrstrecken
11,9
8,8
Rangieren
9,7
6,6
Verladen
11,6
9,4
Pkw
10,4
9,6
Summe Unit 5-7
17,0
14,8
Gesamtsumme (gerundet)
28
26
Zielwert tags
40
40
Quellengruppe
Unit 1-4
Unit 5-7
K 407735 1228_1
Tabelle 2
Seite 5
Beurteilungspegel nachts
Teilpegel am IP1
in dB(A)
Teilpegel am IP2
in dB(A)
Fahrstrecken
13,7
11,0
Rangieren
16,5
13,3
Verladen
23,3
21,7
Pkw
11,5
9,7
Summe Unit 1-4
24,7
22,8
Fahrstrecken
12,5
9,4
Rangieren
8,1
5,0
Verladen
12,2
10,0
Pkw
10,0
9,5
Summe Unit 5-7
17,1
14,9
Gesamtsumme (gerundet)
25
23
Zielwert nachts
25
25
Quellengruppe
Unit 1-4
Unit 5-7
Zusammenfassung
Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionszielwerte für den Beurteilungszeitraum tags mit
den angenommenen Fahrzeugbewegungen und Verladeszenarien um mindestens 12 dB(A)
unterschritten werden. Somit wäre rechnerisch ein Vielfaches der angenommenen Bewegungen
und Ladetätigkeiten möglich. Im Beurteilungszeitraum nachts stellen die beschriebenen Szenarien das mögliche Maximum dar. Eine nächtliche Verladung am Unit 3 ist nur mit der dimensionierten Lärmschutzwand im Rahmen der Zielwerte darstellbar.
Insgesamt sind die logistischen Erfordernisse des Vorhabens in den gegebenen schalltechnischen Rahmenbedingungen somit darstellbar.
Mit freundlichen Grüßen
ACCON Köln GmbH
Dipl.-Ing. Manfred Weigand
Anhang
K 407735 1228_1
Abb. A1
Übersichtsplan
Seite 6
K 407735 1228_1
Abb. A2
Lage der Emissionsquellen
Seite 7
K 407735 1228_1
Seite 8
Abb. A3
Modellansicht der Lärmschutzwand
Abb. A4
Lageplan der Lärmschutzwand