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Beschlussvorlage (Lärmgutachten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,3 MB
Datum
31.05.2016
Erstellt
18.05.16, 18:02
Aktualisiert
18.05.16, 18:02

Inhalt der Datei

Bei Rückfragen: ACCON Köln GmbH · Rolshover Str. 45 · 51105 Köln Herr Weigand 0221 - 801917 - 10 PointPark Properties GmbH Herrn Selcukoglu An der Hauptwache 5 60313 Frankfurt am Main manfred.weigand@accon.de www.acconkoeln.de Köln, den 03.05.2016 Bauvorhaben im VEP 39n, Berechnungsergebnisse Sehr geehrter Herr Selcukoglu, auftragsgemäß haben wir die zu erwartenden Geräuschimmissionen durch das Bauvorhaben im VEP Nr. 39n untersucht. Hierzu wurde ein dreidimensionales Rechenmodell erarbeitet in das alle relevanten Schallquellen lagerichtig eingefügt wurden. Anhand dieses Modells wurden Schallausbreitungsberechnungen nach DIN ISO 9613-2 durchgeführt. Ohne an dieser Stelle auf Details der Berechnungen einzugehen stellen wir nachfolgend vorab die Rahmenbedingungen, die Emissionsansätze sowie die berechneten Beurteilungspegel zusammen. Schalltechnische Rahmenbedingungen Entsprechend den bisherigen Kontingentierungen im großen Plangebiet werden zwei Immissionspunkte südlich sowie südwestlich des Plangebietes betrachtet. Für die mit IP1 und IP2 bezeichnete, nächstliegende Wohnbebauung ist aus Sicht der Stadt Bedburg aktuell der Schutzanspruch eines reinen Wohngebietes mit tags 50 dB(A) und nachts 35 dB(A) zu berücksichtigen. Die Lage der Immissionspunkte ist dem Übersichtsplan (Abb. A1) im Anhang zu entnehmen. ACCON Köln GmbH Geschäftsführer Handelsregister Bankverbindung Rolshover Straße 45 51105 Köln Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath Sparkasse KölnBonn Tel.: +49 (0)221 80 19 17 - 0 Fax.: +49 (0)221 80 19 17 - 17 Dipl.-Ing. Manfred Weigand Amtsgericht Köln HRB 29247 UID DE190157608 V:\Briefe\K4077351228_1.doc BLZ 370 50 198 Konto-Nr. 130 21 99 SWIFT(BIC): COLSDE33 IBAN: DE73370501980001302199 K 407735 1228_1 Seite 2 Aufgrund der gegebenen tatsächlichen sowie der planerischen Vorbelastung im Sinne von Nummer 2.4 TA Lärm ist das Vorhaben genehmigungsfähig wenn nachgewiesen wird, dass die Immissionspunkte nicht mehr im Einwirkungsbereich des Vorhabens liegen. Damit sind für das Projekt Immissionszielwerte von tags 40 dB(A) und nachts 25 dB(A) einzuhalten. Gemäß TA Lärm ist im Beurteilungszeitraum tags (06.00 bis 22.00 Uhr) der Beurteilungspegel über die gesamte Zeit zu ermitteln. In den Teilzeiten 06.00 bis 07.00 Uhr sowie 20.00 bis 22.00 Uhr sind Zuschläge von 6 dB(A) zu berücksichtigen. Im Beurteilungszeitraum nachts (22.00 bis 06.00 Uhr) ist hingegen der Beurteilungspegel für die lauteste volle Stunde zu bestimmen. Damit ist die Nachtzeit in jedem Fall schalltechnisch ungleich kritischer als die Tageszeit. Beschreibung des Vorhabens Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine in 7 Units aufgeteilte Logistikhalle. Jede Halle verfügt über mehrere Verladerampen. Innerhalb der Hallen entstehen durch die Kommissionierung von waren keine Innenpegel, die zu einer relevanten Schallabstrahlung der Gebäude führen. Ferner sind keine haustechnischen Anlagen mit zu beachtenden Schallemission geplant. Für die Geräuschsituation sind damit lediglich der gesamte Fahrzeugverkehr sowie die Verladetätigkeiten zu betrachten. Emissionssituation Die Berechnungen unterscheiden folgende Gruppen von Vorgängen bzw. Tätigkeiten. Fahrstrecken (Linienquellen mit Lw0 = 104 dB(A) und V = 20 km/h) Rangierbereiche vor den Verladetoren (Flächenquellen nach der Studie des HLUG) Ladegeräusche (Flächenquellen nach der Studie des HLUG) Parkplätze (nach der aktuellen Parkplatzlärmstudie) Um die vorgenannten Immissionszielwerte im Beurteilungszeitraum nachts (22.00 bis 06.00 Uhr) zu erreichen sind maximal folgende Szenarien innerhalb einer zusammenhängenden Stunde möglich: UNIT 1-4 jeweils eine Lkw-Andienung, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von 24 Paletten, Abfahrt. In der gesamten Nachtzeit sind damit pro Unit nacheinander maximal 8 Verladungen möglich. K 407735 1228_1 Seite 3 UNIT 5-7 jeweils fünf Lkw-Andienungen, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt. In der gesamten Nachtzeit sind damit pro Unit nacheinander maximal 40 Verladungen möglich. Pkw-Parkplatz westlich vor Unit 3, 20 Plätze (P1) Abfahrt/Ankunft von 10 Pkw Pkw-Parkplatz östlich vor Unit 2, 34 Plätze (P2) Abfahrt/Ankunft von 34 Pkw Pkw-Parkplatz südlich von Unit 7, 64 Plätze (P3) Abfahrt/Ankunft von 35 Pkw Pkw-Parkplatz nordöstlich von Unit 7, 37 Plätze (P4) Abfahrt/Ankunft von 37 Pkw Lkw-Parkplatz westlich vor Unit 3, 9 Plätze Ankunft/abfahrt von einem Lkw Lkw-Parkplatz nördlich vor Unit 6, 19 Plätze Ankunft/abfahrt von 19 Lkw Im Beurteilungszeitraum tags (06.00 bis 22.00 Uhr) ergeben sich aufgrund der erläuterten Beurteilungsmodalitäten der TA Lärm praktisch keine Einschränkungen für die Nutzung. Für die Berechnungen wurden vor dem Hintergrund der angegebenen ca. 80 Lkw-Andienungen für die Units 1-4 zunächst folgende Annahmen getroffen. UNIT 1-4 jeweils 20 Lkw-Andienungen, davon 5 innerhalb der Ruhezeiten, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt. UNIT 5-7 jeweils 40 Lkw-Andienungen davon 10 innerhalb der Ruhezeiten, Rangieren rückwärts an die Verladetore, Verladen von jeweils 24 Paletten, Abfahrt. Für alle Parkplätze wurde tagsüber ein zweifacher kompletter Wechsel angenommen. Die Abbildung A2 zeigt die Lage der wesentlichen Quellen. K 407735 1228_1 Seite 4 Immissionssituation Mit den vorgenannten Daten ergeben sich gemäß einer richtlinienkonformen Schallausbreitungsberechnung die in der folgenden Tabelle zusammengestellten Beurteilungspegel. Die Einhaltung des Zielwertes am IP1 setzt allerding die Realisierung einer Lärmschutzwand südlich des Ladebereiches von Unit 3 voraus. Hierfür wurde durch mehrfache Schallausbreitungsberechnungen eine erforderliche Länge von 22 m und eine Höhe von 4 m ermittelt. Die Abbildungen A3 und A4 zeigen die Lage dieser Wand. Tabelle 1 Beurteilungspegel tags Teilpegel am IP1 in dB(A) Teilpegel am IP2 in dB(A) Fahrstrecken 17,1 14,4 Rangieren 20,3 16,8 Verladen 26,7 25,1 Pkw 9,8 7,5 Summe Unit 1-4 28,0 26,0 Fahrstrecken 11,9 8,8 Rangieren 9,7 6,6 Verladen 11,6 9,4 Pkw 10,4 9,6 Summe Unit 5-7 17,0 14,8 Gesamtsumme (gerundet) 28 26 Zielwert tags 40 40 Quellengruppe Unit 1-4 Unit 5-7 K 407735 1228_1 Tabelle 2 Seite 5 Beurteilungspegel nachts Teilpegel am IP1 in dB(A) Teilpegel am IP2 in dB(A) Fahrstrecken 13,7 11,0 Rangieren 16,5 13,3 Verladen 23,3 21,7 Pkw 11,5 9,7 Summe Unit 1-4 24,7 22,8 Fahrstrecken 12,5 9,4 Rangieren 8,1 5,0 Verladen 12,2 10,0 Pkw 10,0 9,5 Summe Unit 5-7 17,1 14,9 Gesamtsumme (gerundet) 25 23 Zielwert nachts 25 25 Quellengruppe Unit 1-4 Unit 5-7 Zusammenfassung Die Berechnungen zeigen, dass die Immissionszielwerte für den Beurteilungszeitraum tags mit den angenommenen Fahrzeugbewegungen und Verladeszenarien um mindestens 12 dB(A) unterschritten werden. Somit wäre rechnerisch ein Vielfaches der angenommenen Bewegungen und Ladetätigkeiten möglich. Im Beurteilungszeitraum nachts stellen die beschriebenen Szenarien das mögliche Maximum dar. Eine nächtliche Verladung am Unit 3 ist nur mit der dimensionierten Lärmschutzwand im Rahmen der Zielwerte darstellbar. Insgesamt sind die logistischen Erfordernisse des Vorhabens in den gegebenen schalltechnischen Rahmenbedingungen somit darstellbar. Mit freundlichen Grüßen ACCON Köln GmbH Dipl.-Ing. Manfred Weigand Anhang K 407735 1228_1 Abb. A1 Übersichtsplan Seite 6 K 407735 1228_1 Abb. A2 Lage der Emissionsquellen Seite 7 K 407735 1228_1 Seite 8 Abb. A3 Modellansicht der Lärmschutzwand Abb. A4 Lageplan der Lärmschutzwand