Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,8 MB
Datum
31.05.2016
Erstellt
18.05.16, 18:02
Aktualisiert
18.05.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Bedburg
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Verfahrensdaten
Art der baulichen Nutzung
Baugebiet
Zweckbestimmung:
Logistikzentrum
Plangrundlage
Satzungsbeschluss
Die Darstellung stimmt mit dem amtlichen
Katasternachweis vom .............................
Baugesetzbuches vom Rat der Gemeinde in
seiner Sitzung am ........................ als Satzung
beschlossen worden.
Es wird bescheinigt, dass die Festlegungen der
Der Rat der Stadt Bedburg hat in der Sitzung die
R12,50
R1
2
Einfahrt
Ausfahrt
0,8
,50
# 5,00
Ein-/
Ausfahrt
ist.
10,0
# 5,00
# 5,00
OK
= 77,00 m
12.00
Bedburg, den .............................................
Die Ergebnisse wurden mitgeteilt.
....................................................................
Bedburg, den ..................................
Baumassenzahl (BMZ)
Oberkante (OK):
.....................................................
97.32
Ein-/
Ausfahrt
35.00
35.00
Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
Baugrenze
32.00
Baugesetzbuches durch Beschluss des Rates der
Stadt Bedburg vom .......................... aufgestellt
worden.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach der
Hinweisbekanntmachung vom ...................
durch Aushang vom ....................... bis
UNIT 04
BGF 10513.09m2
0,8
199.32
L EK nachts
52 dB (A)
UNIT 05
BGF 8226.88m2
# 5,00
BMZ 10,0
OK = 82,00 m
# 5,00
BGF HALLE PHASE 2
19334.67m2
Die vorstehende Satzung, bestehend aus der
Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen
wird hiermit ausgefertigt.
Bedburg, den ......................................
Bedburg, den ..................................
......................................
...................................................
NHN
UNIT 06
BGF 8303.04m2
BGF HALLE PHASE 3
23525.23m2
UNIT 07
BGF 6995.31m2
Inkrafttreten
Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung
von Natur und Landschaft
BauGB)
und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
BauGB ist nach der Hinweisbekanntmachung
vom ................................. durch Aushang
Zeit zur Einsichtnahme des Bebauungsplans mit
bekannt gemacht worden und fand wie folgt
statt:
bekannt gemacht.
vgl. textliche Festsetzungen
zum Bebauungsplan
204.00
UNIT 03
BGF 8515.19m2
Ausfertigung der Satzung
worden.
# 5,00
L EK tags
65 dB (A)
BGF EG 283,11m2
BGF 1.OG 307,07m2
BGF 2.OG 307,07m2
# 5,00
GI 7
115.32
# 5,00
Aufstellungsbeschluss
Sonstige Planzeichen
Technik
BGF 166,60m2
Geltungsbereichs des Bebauungsplans
9 Abs. 7 BauGB)
97.32
vom ........................... bis .................................
Dies erfolgte nach Hinweisbekanntmachun
vom ........................ durch Aushang
vom ......................... bis ......................... .
In der Bekanntmachung ist auf die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder
am ...........................
(44 BauGB) hingewiesen worden.
85.32
vom ............................. Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben worden.
Logistikzentrum
# 5,00
45.00
0,8
LKW Ein-/
Ausfahrt
umweltrelevante Daten oder Informationen
gebeten.
OK max. =
#5
,0
38,00
# 5,00
UNIT 02
BGF 7634.08m2
10,0
# 5,00
0
Bedurg, den ....................................
5,00 R12,50
...................................................
...................................................
45,00
Beachtliche Verletzung von Vorschriften
Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414),
durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015
(BGBl. I S. 1722).
Treppe
BGF 37,90m2
GI 10 0,8
L EK tags
65 dB (A)
L EK nachts
50 dB (A)
BMZ 10,0
OK = 77,00 m
(BauNVO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.06.2013
(BGBl. I S. 1548).
NHN
# 5,00
UNIT 01
BGF 9317.48m2
Technik
BGF 66,53m2
35.00
20,00
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am
............................ den Entwurf des
Auslegung des Bauleitplans beschlossen.
Innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes sind eine
Baugesetzbuches beachtliche Verletzung der
dort bezeichneten Verfahrens- und
Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom .................. bis ................................
gemacht worden.
Bedburg, den ......................................
Planinhaltes - Planzeichenverordnung (PlanVO
1990)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt
Allgemeine Liegenschaftskarte (ALK) und Deutsche Grundkarte (DGK5)
97.32
Bedburg, den ..................................
# 5,00
# 5,00
192.74
BGF EG 556,44m2
LKW Ein-/
Ausfahrt
BGF HALLE PHASE1
ca.17612.42m2
Dieser Bebauungsplan ist am ...................... als
Satzung in Kraft getreten.
NRW S. 1509).
N
Nordrhein-Westfalen (GO NW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom
14.07.1994 (GV NW. S. 666 - SGV NW. 2023),
Hinweisbekanntmachung vom ...........................
durch Aushang vom ................ bis
...................................................
worden.
Belange wurden mit Schreiben vom
Auslegung benachrichtigt.
Bedburg, den ...................................
zur Beschleunigung der Aufstellung
0
10
20
100 m
50
...........................................
vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496).
Textliche Festsetzungen, Kennzeichnung und Hinweise
1
Textliche Festsetzungen
1.1 Art der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung wird ein Baugebiet mit
der Zweckbestimmung
festgesetzt.
Das Baugebiet dient der Unterbringung von
Logistikunternehmen. Im Rahmen der festgesetzten
Nutzung sind nur solche Vorhaben
zu deren
sich
der
im
1.2
Innerhalb des Baugebiets
darf
die Oberkante der zu errichtenden baulichen Anlagen
und
Nr. 4
BauNVO die im Bebauungsplan eingetragene maximale
von
(NHN) nicht
Die festgesetzte maximale
baulicher Anlagen und
bezieht sich auf die
obersten Bauteile der zu errichtenden baulichen
1.3
und zur Entwicklung von Boden, Natur und
Landschaft
1.3.1 Baum- und Strauchhecken
BauGB sind auf der
festgesetzten
zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Baumund Strauchhecken aus standortgerechten, heimischen
anzupflanzen, dauerhaft zu pflegen und zu
erhalten. Je
sind 200
aus der
Pflanzenauswahlliste 1 anzupflanzen. Der Anteil der
1. Ordnung wird auf
festgesetzt. Der
Pflanzung ist, ausgehend von der Grenze des
festgesetzten Baugebiets, ein zwei bis drei Meter
breiter Krautsaum vorzulagern. Die
des
Krautsaums ist mit der Saatmischung RSM 8.1,
Variante 4,
sind art- und
funktionsgerecht zu ersetzen.
Innerhalb der
BauGB
festgesetzten
sind wallartige
bis zu einer
von maximal 6,00 m, im
von bis zu maximal 1:1,5
zu
der
Pflanzenauswahlliste 1:
Acer campestre
Carpinus betulus
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Feld-Ahorn
Hainbuche
Roter Hartriegel
Hasel
Euonymus europaea
Ilex aquifolium
Ligustrum vulgare
Lonicera xylosteum
Mespilus germanica
Prunus avium
Prunus padus
Prunus spinosa
Quercus petraea
Quercus robur
Rosa arvensis
Rosa canina
Sorbus aucuparia
Taxus baccata
Tilia cordata
Tilia platyphyllos
Ulmus carpinifolia
Viburnum lantana
Viburnum opulus
Liguster
Heckenkirsche
Mispel
Vogel-Kirsche
Trauben-Kirsche
Schlehe
Trauben-Eiche
Stiel-Eiche
Feld-Rose
Hunds-Rose
Eberesche
Eibe
Winter-Linde
Sommer-Linde
Feld-Ulme
Wolliger Schneeball
1.3.4
Auf Stellplatzanlagen ist pro sechs angefangene
ein
Laubbaum der Arten
und
der
Pflanzenauswahlliste
2
anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Je
Einzelbaum ist hierbei eine offene
von
mindestens
vorzusehen.
Die
Baumscheiben sind gegen
zu
sind art- und funktionsgerecht zu
ersetzen.
1.3.5
Innerhalb des Baugebiets
sind
in einem
breiten Streifen parallel zu den
BauGB standortgerechte, heimische
der
Pflanzenauswahlliste
3 sowie
der
Pflanzenauswahlliste
anzupflanzen, dauerhaft zu
pflegen und zu erhalten. Die Baumpflanzung ist im
Abstand von mindestens jeweils
zur
vorzunehmen. Der Abstand
der
untereinander bzw. in der Reihe
Pro
des
breiten Pflanzstreifens parallel
sind
BauGB wird festgesetzt, dass zu den
BauGB
zwei
der
in
den
Freibereichen
des
Baugebiets
nur
insektenfreundliche Pflanzenauswahlliste 3a anzupflanzen, dauerhaft zu
pflegen und zu erhalten. Unterbrechungen des
Leuchtmittel mit vorwiegend langwelligem Licht
Natriumdampf-Hochdrucklampen) zu verwenden sind. breiten Pflanzstreifens durch
Die
Gesamtbreite
von
Die Leuchten
nur in den unteren Halbraum sind
darf dabei nicht mehr als
abstrahlen. Die Schutzverglasung darf sich nicht
der
an der
betragen.
sind
artund
funktionsgerecht zu ersetzen.
1.3.3
Pro angefangene
der im Sinne von
Pflanzenauswahlliste 3:
BauNVO
ist - soweit
keine anderen Festsetzungen entgegenstehen - ein
Laubbaum der Pflanzenauswahlliste 2
Acer platanoi
Spitzahorn
anzupflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Acer
pseudoplatanus
Bergahorn
Je Einzelbaum ist hierbei eine offene
Carpinus betulus
Hainbuche
von
mindestens
vorzusehen.
Die
Corylus colurna
Baumhasel
sind art- und funktionsgerecht zu
Fraxinus exelsior
Esche
ersetzen.
Ginkgo biloba
Pflanzenauswahlliste 2:
Tilia cordata
Winterlinde
Tilia tomentosa
Silber-Linde
cm:
1.3.2
Acer platanoides
Fraxinus exelsior
Ginkgo biloba
Sophora japonica
Tilia tomentosa Brabant
Spitz-Ahorn
Esche
Schnurbaum
Silber-Linde
Pflanzenauswahlliste 3a:
Amelanchier lamarckii Kan. Felsenbirne
Cornus mas
Kornelkirsche
Cornus sanguinea
Roter Hartriegel
Coryllus avellana
Waldhasel
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Liguster
Lonicera xylosteum
Heckenkirsche
Philadelphus coronarius
Bauernjasmin
Prunus spinosa
Schlehdorn
Ribes alpinum
Alpen-Johannisbeere
Rosa canina
Hundsrose
Salix caprea
Sal-Weide
Viburnum lantana
Wolliger Schneeball
2 Kennzeichnung
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplans
wird
Nr. 1 und 2 BauGB als
gekennzeichnet, unter der der Bergbau umgeht und
bei
deren
Bebauung
besondere
bauliche
Vorkehrungen
gegen
Einwirkungen
erforderlich sind:
Das Plangebiet liegt im Bereich der durch bergbauliche
bedingten Grundwasserbeeinflussung
und der gesamte Baugrund im Plangebiet besteht aus
Bei einer
im
Boden liegt
wegen
der
meist
stark
wechselnden
Zusammensetzung und seiner unter-schiedlichen
die geotechnische Kategorie 3
schwierige
nach Eurocode 7
- DIN EN 1997-1 Nr. 2.1 (21) mit den
Regelungen in der DIN 4020 2012-12 Nr.
A 2.2.2 vor. Bei der Nutzung und Bebauung des
Kippenbereichs
sind
zudem
Bodensenkungen zu
die infolge der
Setzungen des
Bodens auftreten
Durch
Untersuchungen
eines
Geotechnik ist im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens
die
ausreichende
des Bodens zu ermitteln, nachzuweisen
und die
daran anzupassen.
oder
mit unterschiedlicher
oder erheblich unterschiedlicher Sohlpressung sind
durch ausreichend breite, vom Fundamentbereich bis
zur Dachhaut durchgehende Bewegungsfugen zu
trennen. Ebenso sind
von mehr als
durch Bewegungsfugen zu trennen.
Verbiegungen der
ist durch entsprechende
Konstruktionsweise zu begegnen.
Zur Vermeidung von
Setzungen
durch
konzentrierte
Versickerungen
Versickerungsanlagen
auf
einen
Mindestabstand von
zu allen Bauwerken
aufweisen.
Neben den Bestimmungen der Landesbauordnung
NRW) sind insbesondere folgende Bauvorschriften zu
beachten:
DIN 1054
- Sicherheitsnachweise im Erdund
Ausgabe 2010-12 sowie die in DIN
1054/A1, Ausgabe 2012-08 und DIN 1054/A2,
DIN 18195-1
Ausgabe
2009-04
und
DIN
- Teil
18195-2
3 Hinweise
3.1 Luftverkehr
Hindernisse und Ausnahmen von den festgesetzten
maximalen
baulicher Anlagen, die eine
von 157,00 m
(NHN)
der Zustimmung bzw.
Genehmigung der
LuftVG.
3.2 Immissionsvorbelastung
Das Plangebiet ist durch Verkehrsimmissionen der in
westlicher Richtung in ca.
Entfernung
verlaufenden
116 vorbelastet. Bei
der
keine
oder Forderungen, die sich
durch das Vorhandensein oder den Betrieb der L 116
ergeben oder ergeben
in Bezug auf
Geruchs- oder
sowie
Schadstoffausbreitung, geltend gemacht werden.
Somit besteht
den
vorgenommene
passive
an
vorhandenen
gezielte
Anforderungen
an
die
von
bei
Neubauten, Umbauten oder
von
oder
die dem
dauernden Aufenthalt von Menschen dienen sowie
ggf. erforderliche
hinsichtlich der
Schadstoffausbreitung.
3.3
Bergbau und Grundwasser
Das Plangebiet ist von durch
des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen
betroffen.
Die
Grundwasserabsenkungen
werden,
bedingt
durch
den
fortscheitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue,
noch
einen
Zeitraum wirksam bleiben.
Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserim Planungsgebiet in den
Jahren ist
nach heutigem Kenntnisstand nicht
Im
Plangebiet ist das obere Grundwasserstockwerk
bergbaubedingt trocken gefallen. Bei
vom
Bergbau
unbeeinflusster
Grundwassersituation,
wurden im Bereich des Plangebietes flurnahe
Nach
Beendigung
der
bergbaulichen
ist ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der
Grundwasserabsenkung als auch bei einem
Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte
3.4
Niederschlagswasserbeseitigung
Landeswassergesetz NW besteht
die nach dem 1. Januar 1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die
Kanalisation
angeschlossen werden,
eine Pflicht zur
Versickerung von unbelastetem Niederschlagswasser
bzw. zur Einleitung in ein ortsnahes
sofern
dies ohne
der Allgemeinheit
ist.
Des Weiteren hat das Land NRW mit Datum vom
26.05.2004
die
Anforderungen
an
die
Niederschlagswasserbeseitigung im Trennverfahren
(Trennerlass)
Im Trennerlass wird
geregelt, von welchen
(belastete/ unbelastet)
Niederschlagswasser vor der Einleitung in ein
behandelt werden muss. Eine Versickerung
oder Verrieselung ist im Plangebiet nicht ohne
der Allgemeinheit
da hier
die
(ehemalige Innenkippe)
problematisch sind. Das Plangebiet wird daher im
Der Nachweis einer gesicherten Abwasserbeseitigung
ist auf der Genehmigungsebene von der
Bauherrenschaft zu erbringen.
Anlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung bzw.
auf privaten
sind die
erforderlichen
zu bei der Unteren
des Rhein-Erft-Kreises stellen.
Notwendige (wasserechtliche) Genehmigungen sind
rechtzeitig vor Baubeginn einzuholen.
3.5 Leitungstrassen
Bei
im Plangeltungsbereich ist
darauf zu achten, dass Versorgungsleitungstrassen frei
von Baum- und Strauchwerk bleiben.
Die DVGW Richtlinie GW 125
unterirdische
Leitungen und
ist zu
ggf.
notwendig werdende
sind mit
3.6 Werbeanlagen
In Bezug auf die Errichtung von Werbeanlagen ist
3.7
Artenschutz
der Empfehlung des Ministeriums
Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr
Nordrhein-Westfalen (NRW) und des Ministeriums
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz NRW vom 22.12.2010 soll in
Baugenehmigungen
Vorhaben
im
Plangeltungsbereich
folgender
Hinweis
auf-genommen werden:
Bauherr resp. die Bauherrin darf nicht gegen die
im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelten
Verbote zum Artenschutz
die unter
anderem
alle
Arten gelten
alle einheimischen Vogelarten, alle
Fledermausarten).
Nach
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist es
verboten, Tiere dieser Arten zu verletzen oder zu
sie erheblich zu
oder ihre
Fortpflanzungs- und
zu
oder
zu
Bei Zuwiderhandlungen drohen die
und Strafvorschriften der
ff BNatSchG.
Die
untere
kann unter
eine Befreiung nach
Abs. 2 BNatSchG
sofern eine unzumutbare Belastung
3.8 Einsehbarkeit von Rechtsvorschriften
Die der Planung zugrunde liegenden Vorschriften
(Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Richtlinien und
DIN-Vorschriften)
Fachbereich III - Planen,
Bauen, Umwelt und Verkehr - der Stadt Bedburg,
Rathaus 1 in 50181 Bedburg
der
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n/Kaster
"Logistikzentrum"
Gemarkung: Kaster (4612)
Flur: 14, 15, 16
Stadt- und Regionalplanung
Dr. Jansen GmbH
10.05
2016