Daten
Kommune
Bedburg
Größe
206 kB
Datum
31.05.2016
Erstellt
18.05.16, 18:02
Aktualisiert
08.09.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-91/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 52.40/Schr.
öffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und
Strukturwandel
Sitzungstermin:
31.05.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Fitness- & Laufpark Bedburg
Hier: Antrag der FWG-Fraktion zur Errichtung eines Trimm-Dich-Pfads
Antrag der SPD-Fraktion zur Errichtung eines Nordic-Walking-Parks
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel stimmt der vorgeschlagenen Einrichtung
des kombinierten Fitness- & Laufparks Bedburg zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Jahr 2009 beantragte die SPD-Fraktion die Einrichtung eines Nordic-Walking-Laufparks in der
Stadt Bedburg. Dieses Projekt fand zulasten anderer vorrangiger Maßnahmen nicht die
erforderliche Priorisierung.
Mit Schreiben vom 04.08.2016 beantragt die FWG-Fraktion die Einrichtung eines sog. „TrimmDich-Pfades“. Beabsichtigt ist hier die Aufstellung von Outdoor-Fitnessgeräten in der freien Natur.
Für die Kommunen ist der Sport ein wichtiger Standortfaktor, der eine imagefördernde Wirkung
besitzt. Die Bedeutung des Sports für die Allgemeinheit geht weit über den bloßen individuellen
Freizeitnutzen hinaus und stellt einen hohen Stellenwert in der Gesundheitsvorsorge dar.
Da Sport in der Öffentlichkeit eine Vorbildwirkung hat, empfiehlt es sich, die Standorte der
Fitnessanlagen frei zugänglich zu machen, damit der immer bewegungsärmer werdenden
Gesellschaft öffentlich Impulse gegeben werden, sich sportlich zu betätigen. In der Stadt der
Zukunft werden aufgrund des demografischen Wandels nicht mehr nur die üblichen Kinderspielund Bolzplätze im Vordergrund stehen, sondern zunehmend im Mehrgenerationenpark auch das
altengerechte Sportgerät. Ein Outdoor-Fitness- und Laufpark bietet für die Bedburger Sportjugend
auch die Möglichkeit in den Schulferien, in denen für sie die Turnhallen regelmäßig verschlossen
sind, frei zugänglich organisiert oder individuell Sport zu treiben.
Zur gegenseitigen Aufwertung der Anlagen ist es günstig, die Standorte beider Projekte möglichst
nahe beieinander zu platzieren. Im Gegensatz zu den alten „Trimm-Dich-Pfaden“ gilt für den
modernen Bewegungsparcours (Fitnesspark) der Grundsatz: „Die Nähe zur Zielgruppe fördert die
nachhaltige Nutzung.“ Optimal ist deshalb hier ein Standort in der Nähe einer Laufstrecke bei
gleichzeitiger Einbindung in die Landschaft. Hierfür bietet sich besonders die öffentliche
Grünanlage zwischen dem Spielplatz und dem Bolzplatz neben Alt-Kaster an.
Bei einem Treffen mit den Verantwortlichen des Fitnessgartens im Brückenkopfpark in Jülich
konnten im Gespräch vor Ort hilfreiche Erkenntnisse über die Aufstellung der Gerätetypen
gesammelt werden.
Gespräche mit den anbietenden Geräteherstellern wurden geführt. Eine entsprechende
Vorauswahl ist in dem als Anlage beigefügten Maßnahmenplan enthalten.
Es ist beabsichtigt, die Konzeption des Fitness- und Laufparks in der Sitzung verwaltungsseitig
näher zu erläutern. Eine Konzeptbeschreibung ist zudem als Anlage beigefügt.
Die Finanzierung soll über bereitgestellte Mittel im Haushalt 2016 in Höhe von 10.000 € erfolgen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Der Fitness- und Laufpark ist langfristig für eine Mehrgenerationengesellschaft als gesundheitspräventive Investition zu
betrachten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
keine
Beschlussvorlage WP9-91/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 12.05.2016
----------------------------------Harald Schreier
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-91/2016
Seite 3