Daten
Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
31.05.2016
Erstellt
18.05.16, 18:02
Aktualisiert
08.09.16, 18:02
Stichworte
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Drucksache: WP9101/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und
Strukturwandel
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
31.05.2016
Betreff:
Umgestaltung der Erft im Bereich Wehr Ismar (Bedburger Mühle) durch den Erftverband
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel nimmt die Ausführungen zur Umgestaltung
der Erft im Bereich Bedburger Mühle zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Am 22.12.2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie auf EU-Ebene in Kraft getreten. Im Jahr 2002
wurde die Wasserrahmenrichtlinie durch Aktualisierung des Wasserhaushaltsgesetzes WHG in
nationales Recht umgesetzt. Hierdurch wurde ein wesentliches Ziel in der Bewirtschaftung von
oberirdischen Gewässern gesetzt: Insgesamt soll eine Verbesserung des ökologischen Zustandes
der entsprechenden Gewässer erreicht werden.
In diesem Zusammenhang regelt dass Wasserhaushaltsgesetz, dass vorhandene Stauanlagen an
Flüssen so anzupassen sind, dass eine Durchgängigkeit des Fließgewässers, insb. für Fische
wiederhergestellt wird (§ 34 Abs. 2 WHG).
An der Erft in Bedburg besteht im Bereich der Bedburger Mühle an der Friedrich-Wilhelm-Straße
das Wehr Ismar. Dieses Wehr, welches elementarer Bestandteil der Staustufe für den früheren
Betrieb
der
Bedburger
Mühle
war,
wird
den
aktuellen
Anforderungen
des
Wasserhaushaltsgesetzes an die Durchgängigkeit von Flüssen nicht gerecht. Daher plant der
Erftverband als zuständige Behörde eine entsprechende Anpassung der Erft zur Herstellung
dieser Durchgängigkeit.
Vor Einleitung des entsprechenden Genehmigungsverfahrens möchte der Erftverband der Stadt
Bedburg den aktuellen Stand der Vorplanung vorstellen. Hierzu wird Herr Gimmler von der
Abteilung Gewässer beim Erftverband in der Sitzung entsprechend vortragen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die Schaffung der Durchgängigkeit trägt zur Verbesserung des Lebensraums Erft für den Artenschutz bei und stärkt
somit den Naturhaushalt sowie den ökologischen Zustand des Gewässers.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 12.05.2016
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-101/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
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