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Beschlussvorlage (Umgestaltung der Erft im Bereich Wehr Ismar (Bedburger Mühle) durch den Erftverband)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
31.05.2016
Erstellt
18.05.16, 18:02
Aktualisiert
08.09.16, 18:02
Beschlussvorlage (Umgestaltung der Erft im Bereich Wehr Ismar (Bedburger Mühle) durch den Erftverband) Beschlussvorlage (Umgestaltung der Erft im Bereich Wehr Ismar (Bedburger Mühle) durch den Erftverband) Beschlussvorlage (Umgestaltung der Erft im Bereich Wehr Ismar (Bedburger Mühle) durch den Erftverband)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9101/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 31.05.2016 Betreff: Umgestaltung der Erft im Bereich Wehr Ismar (Bedburger Mühle) durch den Erftverband Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel nimmt die Ausführungen zur Umgestaltung der Erft im Bereich Bedburger Mühle zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Am 22.12.2000 ist die Wasserrahmenrichtlinie auf EU-Ebene in Kraft getreten. Im Jahr 2002 wurde die Wasserrahmenrichtlinie durch Aktualisierung des Wasserhaushaltsgesetzes WHG in nationales Recht umgesetzt. Hierdurch wurde ein wesentliches Ziel in der Bewirtschaftung von oberirdischen Gewässern gesetzt: Insgesamt soll eine Verbesserung des ökologischen Zustandes der entsprechenden Gewässer erreicht werden. In diesem Zusammenhang regelt dass Wasserhaushaltsgesetz, dass vorhandene Stauanlagen an Flüssen so anzupassen sind, dass eine Durchgängigkeit des Fließgewässers, insb. für Fische wiederhergestellt wird (§ 34 Abs. 2 WHG). An der Erft in Bedburg besteht im Bereich der Bedburger Mühle an der Friedrich-Wilhelm-Straße das Wehr Ismar. Dieses Wehr, welches elementarer Bestandteil der Staustufe für den früheren Betrieb der Bedburger Mühle war, wird den aktuellen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes an die Durchgängigkeit von Flüssen nicht gerecht. Daher plant der Erftverband als zuständige Behörde eine entsprechende Anpassung der Erft zur Herstellung dieser Durchgängigkeit. Vor Einleitung des entsprechenden Genehmigungsverfahrens möchte der Erftverband der Stadt Bedburg den aktuellen Stand der Vorplanung vorstellen. Hierzu wird Herr Gimmler von der Abteilung Gewässer beim Erftverband in der Sitzung entsprechend vortragen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die Schaffung der Durchgängigkeit trägt zur Verbesserung des Lebensraums Erft für den Artenschutz bei und stärkt somit den Naturhaushalt sowie den ökologischen Zustand des Gewässers. Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 12.05.2016 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-101/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Beschlussvorlage WP9-101/2016 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3