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Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion Lückenschluss am Fahrradschutzstreifen auf der Albert-Schweitzer-Straße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
185 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.09.16, 15:41
Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion
Lückenschluss am Fahrradschutzstreifen auf der Albert-Schweitzer-Straße) Beschlussvorlage (Antrag der FWG-Fraktion
Lückenschluss am Fahrradschutzstreifen auf der Albert-Schweitzer-Straße)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9105/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: 36 11 33 öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 28.06.2016 Abstimmungsergebnis: siehe oben Betreff: Antrag der FWG-Fraktion Lückenschluss am Fahrradschutzstreifen auf der Albert-Schweitzer-Straße Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Rhein-Erft-Kreis mit der Prüfung zur Schließung der Lücke am Radfahrschutzstreifen auf der Albert-Schweitzer-Straße zu beauftragen und dies ggfls. auszuführen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 15.04.2016 (Anlage 1) beantragt die FWG die Radfurt auf der AlbertSchweitzer-Straße im Bereich zwischen Hauptstraße und Burgundische Straße in Fahrtrichtung Bedburg zu vervollständigen. Mit Schreiben vom 19.04.2016 (Als Anlage 2 beigefügt) wurden der FWG die Gründe dargelegt, aus welchem Grund die Unterbrechung des Radweges in diesem Bereich vorhanden ist. Diese erfolgte im Hinblick darauf, dass das Unternehmen erhebliche Ladevorgänge zu bewältigen hat, da u.a. auch die Anlage und Pflege von Grabstellen ausgeführt werden. Diese Regelung wurde damals in Absprache mit dem Straßenbaulastträger – hier Rhein-Erft-Kreis - getroffen. Eine Unfalllage ist in diesem Bereich nicht vorhanden. Daraufhin teilt die FWG mit Schreiben vom 25.04.2016 (Anlage 3) mit, dass diese an die Örtlichkeit angepasste Einzelfalllösung nicht zu Lasten des Radverkehrs gehen darf und bittet daher um Vervollständigung des Radfahrschutzstreifens. Als Begründung wird unter anderem angegeben, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein ausreichend großer Parkplatz vorhanden ist und dass zwischenzeitlich die Sicherheit des Radverkehrs einen größeren Stellwert eingenommen hat. Da die Albert-Schweitzer-Straße in der Straßenbaulast des Rhein-Erft-Kreis steht, ist der RheinErft-Kreis zu beauftragen, zu prüfen, ob hier ein entsprechender Lückenschluss der Radfurt vorgenommen werden kann. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 13. Juni 2016 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-105/2016 Seite 2