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Beschlussvorlage (Antrag auf Lückenschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
774 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.06.16, 18:02
Beschlussvorlage (Antrag auf Lückenschluss) Beschlussvorlage (Antrag auf Lückenschluss)

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Inhalt der Datei

FWG Eedburg e.V.; Vorsitzend€r ll. ffiW@W Giesen; l"4orkener Straße 8tl;5ü181 Bedburq wurav.fwg-bedburg.de 25.04.2016 An den Leiter des Fachdienstes 5 Stadtplan u n g, Ba uord n u n g, Wirtschaftsförderun g Herrn Rainer Köster Rathaus Kaster 5018'1 Bedburg lhr Schreiben vom 19.04.2016 Sehr geehrter Herr Köster, vielen Dank für lhr o.g. Schreiben! lch nehme einzelne Teile lhrer Erläuterung allerdings mit Verurunderung zur Kenntnis. Sie beziehen sich auf die Einzelinteressen des auf derAlbert-Schweitzer-Straße ansässigen Unter- nehmens und sprechen dabei von einer ,,an die Örtticlrt<eit angepasste Einzelfalllösung". Angesichts des dort gegenüberliegenden großen Parkplatzes, auf dem problemlos Fahrzeuge und Ge- rätschaften des Unternehmens geparkt werden, sowie eines nahe gelegenen Fußgängerüberweges ist für mich keine Schwierigkeit der Verladung zu erkennen, die eine Lösung nahezu unmittelbar vor dem Gebäude notwendig macht. Andere in dieser Branche tätigen Unternehmen klein-, mittelständisch oder groß - - ob lösen solche Verladeschwierigkeiten z. B. durch das Anbieten von Rollwagen oder durch die Hilfe der Mitarbeiter/-innen. Gleiches gilt für das Verladen der eigenen Arbeitsmaterialien. Dies sind jedoch Angelegenheiten des Eigentümers und sollten nicht von städtischer Seite durch die Schaffung neuer Parkmöglichkeiten auf Kosten einer zusammenhängenden Radfurt und der damit verbundenen Sicherheit der Radfahrer/-innen gelöst werden. Wenn man in der hier thematisierten Situation einen Einzelfall erkennt, der nur in der von lhnen be- schriebenen und derzeit vorhandenen Form gelöst werden kann, frage ich mich, wie umfangreich die Lösungen für andere Unternehmen in Bedburg sein würden, die tatsächlich mit einer Knappheit von Parkplätzen vor ihren Gebäuden umzugehen haben. Den vergleichbaren Notwendigkeiten nach müssten solche Vorhaben gerechterweise gleichermaßen durchgeführt werden, wenn die Unternehmer sie jeweils beantragen würden. Ansprüche bestehen dabeijedoch nicht. So stellt sich I FWG Bedburg e.V.; Vorsitzender i'vl. Giesen; Morkener Straße 80; 5Ü181 Bedburg www.fwg-hedburg.de letztlich die Frage, wie genau die aktuelle Lösung auf der Albert-Schweitzer-Straße ursprünglich möglich gemacht wurde; dies soll aber nicht Teil dieser Diskussion sein. Die Sicherheit der Radfahrer/-innen dabei jedoch infrage zu stellen und stattdessen schreiben - wie Sie es - auf eine bisher (glücklicherweise) nicht vorhandene Unfalllage zu verweisen, ist mei- nes Erachtens nach dieser weitaus größeren lnteressengruppe gegenüber nicht fair, daher nicht tragbar und ebenso nicht akzeptabel. lch bitte Sie daher, den Antrag an den Rhein-Erft-Kreis weiterzuleiten und zu unterstützen. Mit freundlichen Grüßen, Ir i.t ;/! , (ldpr---" y/ Wolfgang Merx, stellv. Fraktionsvorsitzender