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Beschlussvorlage (FWG Schutzstreifen Albert-Schweitzer-Straße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
179 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.06.16, 18:02
Beschlussvorlage (FWG Schutzstreifen Albert-Schweitzer-Straße) Beschlussvorlage (FWG Schutzstreifen Albert-Schweitzer-Straße)

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Inhalt der Datei

Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung - Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, D-50173 Bedburg 1. Schreiben an: Dienstgebäude: Rathaus Kaster FWG Bedburg e.V z.Hd. Herrn Wolfgang Merx Am Rosenstock 4 D-50181 Bedburg ab: Auskunft erteilt: Zimmer: Durchwahl: Telefax: E-Mail: Mein Zeichen: Frau Metzmacher 202 (02272) 402 618 (02272) 402 400 a.metzmacher@bedburg.de Datum: 25. Mai 2016 _ Vervollständigung der Radfurt in Bedburg, Albert-Schweitzer-Straße Sehr geehrter Herr Merx, mit Schreiben vom 15.04.2016 beantragen Sie die Vervollständigung der Radfurt auf der Albert-Schweitzer-Straße in Bedburg. Aus der Vergangenheit ist mir bekannt, dass beim Umbau der Albert-Schweitzer-Straße eine große Diskussion hinsichtlich der Radfurt vor dem Blumenhaus Schlechtriem geführt wurde. Hier hat sich der Rhein-Erft-Kreis in seiner Eigenschaft als Straßenbaulastträger seinerzeit dafür entschieden in diesem Bereich die Radfurt zu unterbrechen. Dies erfolgte im Hinblick darauf, dass das Unternehmen erhebliche Ladevorgänge zu bewältigen hat, da das Unternehmen nicht nur Blumen vor Ort verkauft, sondern auch die Pflege von Grabstätten auf Friedhöfen durchführt. Auch die Kunden des Geschäftes erwerben dort teilweise schwere Säcke mit Blumenerde oder Torf, die ins Auto verladen werden müssen. Es stellt für viele insbesondere ältere Menschen ein Problem dar, diese Dinge bis ans Fahrzeug zu tragen, wenn es auf dem gegenüberliegenden Parkplatz abgestellt wird. Der Parkvorgang des Einzelnen ist vor dem Blumengeschäft nur von kurzer Dauer. Die Situation ist auch nicht mit dem Friseurladen zu vergleichen, der auf der gleichen Straßenseite ein Geschäft hat. Die Dauer eines Friseurbesuches kann erheblich länger dauern als ein Blumenkauf und die Kunden haben auch keine schwere Lasten zu transportieren. Es handelt sich hier um eine an die Örtlichkeit angepasste Einzelfalllösung. Ihrer Argumentation, dass diese Lösung für den Radverkehr eine Gefahrensituation bedeuten kann, kann ich durchaus nachvollziehen. Jedoch hat es sich bisher erwiesen, dass hier keine Unfalllage mit Radfahrern vorliegt. Besuchszeiten: montags bis freitags montags und donnerstags dienstags 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Konten IBAN BIC Commerzbank Kreissparkasse Köln Postbank Köln Volksbank Erft DE67 3754 0050 0440 5767 00 DE28 3705 0299 0187 0016 50 DE20 3701 0050 0024 8595 01 DE17 3706 9252 0200 0040 00 COBADEFFXXX COKSDE33 PBNKDEFF GENODED1ERE Hausadresse: Am Rathaus 1 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * metz780 H:\FD 5\Verkehrssicherung und -planung\Verkehrsangelegenheiten\Fahrradwege\FWG Albert-Schweitzer-Straße.docx E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de Seite - 2 - zum Schreiben vom 25. Mai 2016 Sollten Sie trotz der o.a. Erläuterungen wünschen, dass die Fahrradfurt vervollständigt wird, bin ich gerne bereit Ihren Antrag an den Rhein-Erft-Kreis weiterzuleiten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag: Rainer Köster Fachdienstleiter 2. Zum Vorgang. Besuchszeiten: montags bis freitags montags und donnerstags dienstags 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Konten IBAN BIC Commerzbank Kreissparkasse Köln Postbank Köln Volksbank Erft DE67 3754 0050 0440 5767 00 DE28 3705 0299 0187 0016 50 DE20 3701 0050 0024 8595 01 DE17 3706 9252 0200 0040 00 COBADEFFXXX COKSDE33 PBNKDEFF GENODED1ERE Hausadresse: Am Rathaus 1 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * metz780 H:\FD 5\Verkehrssicherung und -planung\Verkehrsangelegenheiten\Fahrradwege\FWG Albert-Schweitzer-Straße.docx E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de