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Beschlussvorlage (Antrag der Grünen-Fraktion Einführung von Mitfahrbänken im Stadtgebiet)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
129 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.09.16, 15:41
Beschlussvorlage (Antrag der Grünen-Fraktion
Einführung von Mitfahrbänken im Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Antrag der Grünen-Fraktion
Einführung von Mitfahrbänken im Stadtgebiet) Beschlussvorlage (Antrag der Grünen-Fraktion
Einführung von Mitfahrbänken im Stadtgebiet)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9106/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Antrag der Grünen-Fraktion Einführung von Mitfahrbänken im Stadtgebiet Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Errichtung von Mitfahrbänken nach Titz und Erkelenz zu prüfen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 29.02.2016 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Einführung von Mitfahrbänken im Stadtgebiet Bedburg zur Ergänzung des ÖPNVs im Stadtgebiet. Vorgeschlagen wird hier zunächst in den Ortsteilen Kirch-Grottenherten, Kirch-Kleintroisdorf, Pütz und BedburgRath diese Mitfahrbänke aufzustellen. Hierbei sollen dann in den einzelnen Stadtteilen Bänke aufgestellt werden. Die Bänke sind farblich zu kennzeichnen und mit einem Richtungsanzeiger auszustatten. Mit diesem kann dann der Ortsteil, der erreicht werden soll, angezeigt werden. Es wäre zu klären, ob hier nur die Ziele Bedburg und Kaster angezeigt werden sollen, oder ob diese Mitfahrbänke z.B. von Kirchherten auch nach Kirchtroisdorf genutzt werden sollen. Dann wären die Richtungsanzeiger mit allen vorhandenen Stadtteilen auszustatten. Auch sollte in Bedburg und Kaster eine Mitfahrbank installiert werden, damit auch die Rückfahrt in die Ortsteile sichergestellt ist. Hinsichtlich der farblichen Kennzeichnung sind die Bänke in einer einheitlichen Farbe anzuschaffen, damit diese auch gleich als die Mitfahrbänke erkannt werden. Die Kosten für die Bänke und die Richtungsanzeigen wären noch zu ermitteln. Die Nutzung der Mitfahrbänke ist für den Bürger kostenlos und stellt damit einen Vorteil für den Bürger dar. Die Fahrgäste sind über den Kfz-Haftpflicht des Autofahrers versichert. Durch die Mitfahrbänke soll keine Taktverdichtung bzw. Konkurrenz zum bestehenden ÖPNV erfolgen, vielmehr sollen diese Mitfahrbänke nur da eingerichtet werden, wo es keine Verbindungen im ÖPNV gibt. Alle Stadtteile im Westen von Bedburg und Kaster sind über die Ortsbuslinie 905 und BedburgRath über die Linie 924 angebunden. In der Regel erfolgen die Fahrten wochentags im ZweiStunden-Rhythmus. Weiterhin gibt es den AST-Verkehr, der dann in Anspruch genommen werden kann, wenn kein Busverkehr zur Verfügung steht. Dies sind dann wochentags die Zeiten ab ca. 17.00 Uhr und an Samstagen und Sonntagen. Somit besteht zunächst grundsätzlich eine Erreichbarkeit aller Ortsteile mit dem ÖPNV. Zur Zeit werden die Fahrgastzählungen im Rahmen des Nahverkehrsplanes des Rhein-ErftKreises durchgeführt. Die Auswertung wird dann ergeben, ob im ÖPNV ein Defizit im Angebot besteht oder nicht. Die Ergebnisse werden der Stadt Bedburg vom Rhein-Erft-Kreis zur Verfügung gestellt. Auf dieser Grundlage soll entschieden werden, ob die Mitfahrerbänke ein geeignetes Mittel zur Ergänzung des ÖPNV-Angebotes darstellen können, oder ob andere Maßnahmen (Taktverdichtung, Taxi-Bus etc.) sinnvoller sein könnten. Zusätzlich läuft derzeit noch der Antrag der Stadt Bedburg auf Übernahme der Aufgaben im ÖPNV. Auch hierzu ist bisher noch keine Entscheidung getroffen worden und diese sollte zunächst abgewartet werden, da die Bestrebung der Stadt sein sollte, ein kostengünstiges aber effizientes ÖPNV-Angebot zu schaffen. Unabhängig davon wird verwaltungsseitig das Angebot der Mitfahrbänke unterstützt, wenn die Ziele außerhalb des bestehenden Angebotes liegen, wie z.B. für Titz oder Erkelenz. Diese Ziele sind über den bestehenden ÖPNV bisher nicht erreichbar, da diese Kommunen in einem anderen Verkehrsverbund liegen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-106/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 02. Juni 2016 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Udo Schmitz ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Stellv. Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-106/2016 Seite 3