Daten
Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.09.16, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-97/2016
1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: 61 26 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
31.05.2016
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2016
Abstimmungsergebnis:
siehe oben
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“
- Teilfläche im Industriepark Mühlenerft / Erweiterung der Fa. NEX Logistics Europe
GmbH
hier:
Zustimmung des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
39n / Kaster „Logistikzentrum“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39n / Kaster „Logistikzentrum“ gemäß. § 11 i.V.m. § 12
Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBI. I S.
1722) zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird das Ziel verfolgt, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des Vorhabens „Logistikzentrum“ zu
schaffen und die zulässige Nutzung im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zu
steuern. Konkreter Planungsanlass ist ein Vorhaben der Point-Park Properties GmbH
(Vorhabenträgerin) im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 39n / Kaster
„Logistikzentrum“ zur Errichtung eines modernen Logistikzentrums, betrieben durch die bereits
ansässige Firma NEX Logistics Europe GmbH (vgl. WP9-97/2016).
Gemäß § 12 BauGB wird als „Paketlösung“ ein vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
Vorhaben- und Erschließungsplan sowie einem Durchführungsvertrag aufgestellt, wodurch eine
passgenaue Lösung mit vertraglichen Regelungen - die losgelöst vom Festsetzungskatalog des §
9 BauGB sind - erzielt werden kann. Hierzu soll nunmehr dem Durchführungsvertrag als
wesentliches Sicherungselement für eine zeitnahe Umsetzung des Vorhabens zugestimmt
werden. Darin verpflichtet sich der Vorhabenträger gegenüber der Stadt Bedburg mit den
Baumaßnahmen das Vorhaben spätestens drei Monate nach Erteilung der Baugenehmigung zu
beginnen und diese innerhalb von 36 Monaten (Phase I+II) bzw. weiteren 24 Monaten (Phase III)
fertigzustellen und die Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise vor dem
Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB zu übernehmen.
Weiterer wesentlicher Inhalt des Durchführungsvertrages ist neben den zuvor dargestellten
Verpflichtungen auch die Herstellung der Erschließungsanlagen. Hierbei wird festgelegt, dass die
Herstellung der externen Erschließungsanlagen durch die PWE Power AG auf Basis des
bestehenden Erschließungsvertrages mit der Stadt Bedburg erfolgt. Weiterhin werden die durchzuführenden Ausgleichsmaßnahmen in Höhe von 17.333 ökologischen Werteinheiten (ÖWE)
vertraglich geregelt. Dies beinhaltet sowohl die konkreten Maßnahmen sowie deren Verrechnung
mit dem städtischen Ökokonto als auch die zeitliche Vorgabe, diese bis zum Abschluss des
Vorhabens realisiert zu haben.
Die Zustimmung zum Durchführungsvertrag ist maßgeblich für den weiteren Verlauf des
Aufstellungsverfahrens. Als ein zentraler Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
garantiert der Vertrag die zügige und für die Stadt Bedburg kostenneutrale Umsetzung des
Vorhabens.
Nach der Fassung des Einleitungs- und Offenlagebeschlusses am 31.05.2016 soll nunmehr dem
Durchführungsvertrag zugestimmt werden, um frühzeitig Sicherheit über die Rechten und Pflichten
beider Vertragspartner zu erhalten. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig, da keine
Eigentumsübertragungen vorgenommen werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im
Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die gewerbliche Weiterentwicklung im Industriepark Mühlenerft sichert und schafft zahlreiche Arbeitsplätze in Bedburg
sowohl für jetzige als auch zukünftige Generationen. Somit trägt die Entwicklung im Industriepark Mühlenerft zu einem
lebenswerten Umfeld bei und hat maßgeblich positiven Einfluss auf eine stabile Arbeitsmarktsituation in Bedburg.
Beschlussvorlage WP9-97/2016 1. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein Die Vorhabenträgerin hat sich mit Antrag auf Einleitung des Aufstellungsverfahrens
für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Übernahme sämtlicher Kosten für die
Aufstellung und Umsetzung des Bebauungsplans bereit erklärt.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 14.06.2016
----------------------------------Meyer
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
stellv. Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
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