Daten
Kommune
Bedburg
Größe
280 kB
Datum
12.05.2016
Erstellt
29.04.16, 14:30
Aktualisiert
11.05.16, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-96/2016
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Bedburg
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.05.2016
Betreff:
Zentralisierung der Verwaltung am Standort Kaster
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beauftragt Herrn Prof. Anderhalten mit der Fertigstellung der
Vorplanung auf Basis der Präsentation, die im Rahmen der Bauausschusssitzung am
12.04.2016 vorgestellt wurde. Hierauf basierend soll die Entwurfsplanung zügig erarbeitet
werden.
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Begründung:
I.
Chronologie
12.09.2006
17.10.2007
22.09.2013
25.03.2014
02.09.2014
15.12.2015
15.12.2015
16.02.2016
12.04.2016
Beschluss zur Zentralisierung der Verwaltung
Jurysitzung zum Rahmenplan Kaster
Ratsbürgerentscheid
Beschluss zur Durchführung eines europaweiten VOF-Verfahrens
Bildung eines Arbeitskreises Rathaus (Vertreter aller Fraktionen/Parteien
und der Verwaltung)
Beauftragung des Generalplaners
Ratsbeschluss zur Verwendung von Mitteln aus dem KInvFG zur Sanierung
des Rathauses Kaster
Abschluss Generalplanervertrag mit Büro Anderhalten
Vorstellung der Vorplanung zur Rathauszentralisierung
In der Sitzung des Bauausschusses der Stadt Bedburg am 12.04.2016 (TOP 15, WP961/2016) wurden durch den vom Rat beauftragten Generalplaner Herrn Professor
Anderhalten Planungsansätze bezüglich der Rathauszentralisierung vorgestellt.
Der Bauausschuss sprach sich nach eingehender Diskussion dafür aus, über den
Fortgang der Rathausplanung zeitnah im Rahmen einer Sondersitzung des Rates weiter
zu beraten.
Hierzu sind zwischenzeitlich zwei Anträge eingegangen:
II.
Politische Anträge
1) Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, FWG-Fraktion und der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen vom 02.05.2016
hier: Rathauszentralisierung im Kostenrahmen und zügig umsetzen
1.1.
„Die Verwaltung stellt dar, wie das Rathaus in den Rahmenplan
Kaster eingebunden ist.“
Formale Bindungen des Rahmenplans
Der Rahmenplan Kaster wurde im Jahr 2007 im Rahmen eines städtebaulichen
Wettbewerbes aufgestellt. Eine formale Beschlussfassung oder Selbstbindung
durch den Rat erfolgte nicht. Damit besteht keine förmliche Bindung an den
Rahmenplan Kaster bzw. zur Umsetzung von städtebaulichen Zielen, die auf dem
Rahmenplan Kaster basieren.
Inhaltliche Aussagen des Rahmenplans
Bei dem Rahmenplan Kaster handelt es sich – wie der Name betont – um eine
Rahmenplanung, die Ziele und Rahmenbedingungen enthält; jedoch keine
verbindliche Vorgabe zur Realisierung darstellen. Abweichungen sind im Rahmen
einer Realisierungsplanung möglich.
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Wesentliche Elemente des Rahmenplans wurden seit dessen Aufstellung im Jahr
2007 bereits in der weiteren Planung durch politische Beschlüsse abgelehnt. Hierzu
gehören ein Verzicht auf die Verlagerung der Tennisplätze (HFA-Sitzung vom
27.11.2012), der Verzicht auf den Ankauf der Tennishalle (Ratssitzung vom
01.10.2013 und Bauausschusssitzung vom 03.11.2015) sowie die Nichtbebauung
des Schützenplatzes (SEA-Sitzung vom 25.02.2014).
Der Rahmenplan Kaster enthielt hinsichtlich des Rathausstandortes zwei
Alternativen und zwar einmal für den Fall einer Rathauszentralisierung am Standort
Kaster und einmal für eine Zentralisierung am Standort Bedburg.
Zitatauszug aus dem Abstimmungsheft zum Ratsbürgerentscheid:
„Die bestehende Nutzung des Rathauses am vorhandenen Standort ist weitgehend
unabhängig von der Umsetzung des Rahmenplanes. Auch hier kann ein
zentralisiertes Rathaus durch Sanierung und Erweiterung des bestehenden
Rathauses saniert werden.
Bei einer Verlagerung des Rathauses sind aber auch andere Nutzungen möglich.
Der bisherige Rathausstandort stünde für weitere Einzelhandels- und
Dienstleistungsangebote zur Verfügung. So wäre die Errichtung eines
Lebensmitteldiscounters oder eines Ärztezentrums genauso realistisch wie die
Errichtung von zusätzlichen Wohnungen im Ortszentrum. Mit den bestehenden
Geschäften in Kaster führt dies zu einem umfangreichen Angebot und damit zu
einer langfristigen Steigerung des Wohnwertes in Kaster insgesamt (siehe hierzu
auch Auszug aus dem Abstimmungsheft zum Ratsbürgerentscheid lt. Ratssitzung
vom 19.07.2013).“
Der Rahmenplan sah somit nur für den Fall einer Verlegung der Verwaltung nach
Bedburg die Ansiedlung eines Discounters am Standort Kaster vor.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die bisherige Planung zur
Rathauszentralisierung dem Rahmenplan entspricht und eine Umsetzung der dort
für den Rathausbereich definierten Ziele weiterhin möglich ist. Zukünftige
Anpassungen des Rahmenplans sind ebenso möglich.
Im Zuge der Haushaltsberatungen 2016 wurde einstimmig folgende politische
Zielvorgabe beschlossen:
„Der Rahmenplan Kaster wird parallel und abgestimmt aufeinander mit der
Zentralisierung des Rathausstandortes aktualisiert.“
In diesem Zuge ist der Rahmenplan an aktuelle Rahmenbedingungen und heutige
Erfordernisse anzupassen. Dabei sollte das zentrale Ziel weiterhin die Stärkung
des Nahversorgungszentrums Kaster sein.
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1.2.) „Außerdem bitten wir den Generalplaner folgende Fragestellungen zu
prüfen:“
A) Der Generalplaner greift den Vorschlag der CDU-Fraktion auf und beschreibt die
Vor- und Nachteile einer Erweiterung des Rathauses auf den im Rahmenplan
Kaster vorgesehenen Gebäudekörper auf dem Marktplatz.
B) Wie kann die Rathauszentralisierung umgesetzt werden, damit sie auch einen
Beitrag zum Klimaschutz leistet (zum Beispiel durch Nutzung eines
Blockheizkraftwerkes,
die
Verwendung von
Solarthermie oder einer
Regenwasserrückgewinnung)?
C) Wie wird der Vorschlag beurteilt, eine Cafeteria (mit Mittagsverpflegung in
Kooperation über die Mensa) im Gebäude einzurichten.
Zu A) Hierzu wird in der Sitzung vorgetragen.
Zu B) Grundsätzlich sehen die aktuellen gesetzlichen Vorschriften (EneV, EEG) die Pflicht
vor, bei Neubauten Teile der Energieversorgung durch erneuerbare Energien klimaneutral
zu erbringen. Dies kann gemäß den genannten Vorschriften auf unterschiedliche Weise
erfolgen, z.B. durch den Einsatz von Photovoltaik-, Solaranlagen o.ä.
Unabhängig hiervon kann verwaltungsseitig mitgeteilt werden, dass nach einer ersten
Begehung durch den Planer - sowie ersten Berechnungen - die Beheizung des
Gesamtgebäudes u.U. mit dem vorhandenen Heizkessel möglich ist.
Das vorhandene Rohrleitungssystem ist nach Aussage des Generalplaners in einem
guten Zustand und kann weiterhin genutzt werden. Finanziell könnte sich die Maßnahme
als kostenneutral darstellen, da kein neuer Heizkessel beschafft werden muss.
Hierzu sind aber, wie bereits erwähnt, im Rahmen der Planung der TGA (Technische
Gebäudeausrüstung) weitergehende Überlegungen und Berechnungen erforderlich.
Zu C) Zurzeit finden Gespräche zum Weiterbetrieb der Mensa nach den Sommerferien
statt. Ob und inwieweit in der zukünftigen Betriebskonzeption auch eine Bedienung des
Rathauses möglich ist, bleibt abzuwarten.
1.3.) „Die Verwaltung entwickelt einen Beschlussvorschlag, der die Einhaltung des
Kostenrahmens deutlich unter den ursprünglich geschätzten rund 12 Millionen Euro
gewährleistet und den Zeitplan bis zur Fertigstellung bis Ende 2018 sicherstellt.“
Sowohl der maximale Kostenrahmen (5,5 Mio. Euro brutto) als auch der Zeitplan
(Übergabe 1. Quartal 2019) sind im Generalplanervertrag festgeschrieben.
Sofern Herr Prof. Anderhalten mit der Fertigstellung der Vorplanung zeitnah beauftragt
wird, ist die Einhaltung des Zeitplanes sichergestellt.
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Allgemeines
Stellplatznachweis:
Grundsätzlich ist der Nachweis der notwendigen Stellplätze gemäß § 51 BauO NRW auf
dem Rathausgelände oder in zumutbarer Nähe des Rathausstandortes möglich.
Über die konkrete Anlage bzw. Ausführung der Stellplätze ist im Zuge der weiteren
Planungen zu entscheiden.
Stellungnahme Personalrat:
Abschließend wird auf das beigefügte Schreiben des Personalrates vom 13. April 2016
hingewiesen, wo um eine schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme gebeten wird.
2) Mit Schreiben vom 08.05.2016 beantragt die CDU-Fraktion gemeinsam mit der
FDP den Generalplaner, Herrn Prof. Anderhalten, unter Berücksichtigung der
Vorgaben des Rahmenplanes Kaster alternativ mit der Ausarbeitung eines
Planentwurfes für die Erweiterung des Rathauses in Kaster zwischen St.Rochus-Straße und Rathaus entlang der Gustav-Heinemann-Straße zu
beauftragen.
Der o. a. Antrag ist als Anlage beigefügt.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Köster
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Leiter Fachdienst 5
Leiter Fachdienst 6
Bürgermeister
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