Daten
Kommune
Bedburg
Größe
205 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.09.16, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9232/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
12.07.2011
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
27.09.2011
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
20.11.2012
Stadtentwicklungsausschuss (8. WP)
29.01.2013
Stadtentwicklungsausschuss
01.12.2015
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2016
Abstimmungsergebnis:
siehe oben
Betreff:
Umbau Bahnübergang Lindenstraße sowie Bahnübergang Erkelenzer Straße
hier: Beratung über die weitere Vorgehensweise
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, die diskutierten Vorzugsvarianten 0, 2 und 3 mit dem Eisenbahnbundesamt
abzustimmen und dort die entsprechende grundsätzliche Zustimmung zu erhalten.
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Begründung:
Im Stadtgebiet Bedburg sollen die beiden vorhandenen Bahnübergänge aus verkehrlichen,
technischen und sicherheitsrelevanten Aspekten verbessert und aktuellen Anforderungen
angepasst werden. Hierzu laufen die entsprechenden Planungen schon seit mehreren Jahren.
Zuletzt wurde in der Sitzung am 01.12.2015 der letzte Sachstand wiedergegeben. Auf die
entsprechende Sitzungsvorlage WP9-232/2015 wird verwiesen. Dabei wurden verschiedene
mögliche Planungsvarianten vorgestellt. Der Ausschuss hat seinerzeit keine Varianten zur
weiteren vertieften Bearbeitung ausgewählt, sondern zur Beratung in den Arbeitskreis Verkehr
vertagt, um weitere Möglichkeiten sowie Kostenschätzungen diskutieren zu können. Der AK
Verkehr hat sich daraufhin in zwei Sitzungen mit der Thematik intensiv beschäftigt. Die jeweiligen
Protokolle sind als Anlage 1 und 2 beigefügt. Als Ergebnis dieser Arbeitskreise hat die Verwaltung
gemeinsam mit dem Büro Stadtverkehr eine Übersicht über die aus Sicht der Verwaltung sowie
des Arbeitskreises im weitesten Sinne in Frage kommenden Varianten erstellt. Details sind der
beigefügten Anlage 3 zu entnehmen.
Variante 0: Optimierung im Bestand ("Nullvariante")
In dieser Lösung soll an den grundsätzlichen Verkehrsbeziehungen nichts geändert werden. Eine
Anpassung der Signalanlagen auf die aktuellen Bahnrichtlinien wird jedoch auch hier bauliche
Anpassungen zwingend nach sich ziehen. So führen unter anderem Signalisierungen und der
Anschluss an die Fernüberwachung des Elektronischen Stellwerks Köln-Ehrenfeld insbesondere
am BÜ Erkelenzer Straße zu verlängerten Schließzeiten. Damit einher geht voraussichtlich eine
separate Rechtsabbiegerspur auf der Neusser Straße zum Abbiegen rechts in die Erkelenzer
Straße. Westlich des Bahnübergangs Lindenstraße könnte die Einmündung in die AdolfSilverberg-Straße ggf. durch eine neue Ampelkreuzung erfolgen
Variante 1: Schließung beider Bahnübergänge
Hierbei sollen die beiden Bahnübergänge beseitig und an deren Stelle jeweils eine Untertunnelung
für Fuß- und Radfahrer erfolgen. Eine Querung für den Autoverkehr soll dann zwischen AdolfSilverberg-Straße (nördlich des Bahnhofs) und dem Kreisverkehr auf der Rückseite des RealMarktes erfolgen. Ein direkter Anschluss dieser Unterführung an die Bahnstraße ist wegen der
großen Höhenunterschiede nicht möglich. Zudem würde von der Adolf-Silverberg-Straße
beidseitig ein etwa 150 m langer paralleler Verschwenk zur Überbrückung eines
Höhenunterschiedes von ca. 5,0 m erfolgen (siehe Anlage 4). in nördlicher Richtung wäre die
nächste Querungsmöglichkeit der Bahnlinie erst an der Überführung der K36 (Straße nach
Kaster). Für die Entlastung der Ortsteils Lipp würde die Germaniastraße zwischen Erkelenzer
Straße und Lindenstraße durchgebunden.
Variante 2: Schließung BÜ Lindenstraße und Modernisierung BÜ Erkelenzer Straße
Diese Variante unterscheidet sich von Variante 1 lediglich in der Offenhaltung des BÜ Erkelenzer
Straße. Zudem wird auch in dieser Variante die Germaniastraße zur Vermeidung von
Schleichwegen durch den Ortsteil Lipp zwischen Erkelenzer Straße und Lindenstraße
durchgebunden. Aus signaltechnischen Gründen würden dabei jedoch - je nach Gestaltung der
Vorfahrtsregelung - voraussichtlich einzelne wichtige Verkehrsverknüpfungen unterbunden werden
müssen (z.B. kein Linksabbiegen von der Erkelenzer Straße in Richtung Neusser Straße oder bei
alternativer Vorfahrtsregelung kein Linksabbiegen von der Neusser Straße in die
Germaniastraße). Darüber hinaus sind hier ebenfalls entsprechende signaltechnische
Anpassungen vergleichbar der notwendigen Umbauten in der „Variante 0“ vorzunehmen.
Variante 3: Troglösung
Bei der Troglösung würde die gesamte Bahnlinie abfallend nördlich des Bahnhofs Bedburg und
auftauchend wieder vor der Unterführung der Bahnlinie an der K36 (Straße nach Kaster) in einen
Trog gelegt. Hierdurch entfallen die höhengleichen Bahnübergänge und die Straßenquerungen
würden zu ebenerdigen Querungen mit Brückenbauwerken. Damit verbunden ergeben sich auch
Beschlussvorlage WP9-232/2015 1. Ergänzung
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keinerlei Wartezeiten an Bahnschranken oder Einschränkungen von Verkehrsbezügen.
Zusätzliche Querungen der Bahntrasse würden flexibler möglich. Diese Variante wäre aller
Voraussicht nach die mit Abstand teuerste Variante.
Variante 4: Kappung der Bahnlinie nördlich des Bahnhofs Bedburg
Bei dieser Variante würde die Bahnlinie nördlich des Bahnhofs Bedburg stillgelegt werden. Dabei
könnte eine Kappung bis zu einem neu zu errichtenden Haltepunkt hinter dem BÜ Erkelenzer
Straße nördlich von Bedburg (z. B. am Ende der Otto-Hahn-Straße) oder alternativ ohne
zusätzlichen Haltepunkt bis ins Grevenbroicher Stadtgebiet erfolgen. Der Entfall müsste durch
einen leistungsstarken Busersatzverkehr aufgefangen werden. Hierdurch müssten Fahrgäste aus
den Stadtgebieten Bergheim oder Kerpen Richtung Neuss / Düsseldorf in Zukunft zweimal
umsteigen (Bahn - Bus - Bahn). Die Baukosten wären niedriger, jedoch wäre dauerhaft ein
zusätzlicher ÖPNV (kein SPNV) im Wesentlichen durch die Stadt zu finanzieren.
Weitere Details zu den Varianten können der beigefügten Aufstellung entnommen werden. Dabei
ist zu beachten, dass es sich bei den Kosten lediglich um grobe Kostenschätzungen handelt.
Darüber hinaus weisen die dargestellten Skizzen noch Vorentwurfsstatus auf. In einer
Detailplanung kann es noch zu bautechnischen oder richtlinienbedingten Anpassungen kommen.
Neben den reinen Maßnahmen im Bereich der Bahnübergänge werden zu den einzelnen
Varianten auch mögliche Netzergänzungsmaßnahmen genannt, die zu einer Verbesserung der in
der beigefügten Wertungsmatrix aufgeführten negativen Bewertungsmatrix führen können. Diese
wären jedoch nicht mehr Teil der Maßnahmen im engeren Sinn und lägen im alleinigen
Verantwortungsbereich des jeweiligen Straßenbaulastträgers und der Stadt Bedburg.
Insgesamt ist zu beachten, dass die Entscheidung über die umzusetzende Variante nicht allein
durch die Stadt Bedburg getroffen wird. Bei den Baumaßnahmen handelt es sich um
Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen, für die bei den Baukosten jeweils eine Kostendrittelung der
"kreuzungsbedingten Kosten" vorgenommen wird (Straßenbaulastträger / DB Netz AG / Bund).
Straßenbaulastträger für den BÜ Lindenstraße ist der Rhein-Erft-Kreis, für den BÜ Erkelenzer
Straße die Stadt Bedburg. Zudem ist eine vorherige Abstimmung mit dem Eisenbahnbundesamt
als Genehmigungsbehörde unerlässlich.
Um mit dem Eisenbahnbundesamt die grundsätzliche Realisierbarkeit der einzelnen Varianten
abzustimmen, sollten durch den Ausschuss von den aufgeführten fünf Lösungen 2-3 Varianten
ausgewählt werden, die für die Stadt Bedburg als Belegenheitskommune generell akzeptable
Lösungen sein könnten. Dabei sollten die Varianten ausgeschlossen werden, die aus Sicht der
Stadt in keinem Fall umgesetzt werden sollten, selbst wenn sie die Vorzugsvariante anderer
Kreuzungsbeteiligter wären.
Aus den Ergebnissen der Bewertungsmatrix schlägt die Verwaltung vor, die Varianten 1 und 4
nicht weiterzuverfolgen und mit den Kreuzungsbeteiligten sowie dem Eisenbahnbundesamt die
Umsetzung der Varianten 0, 2 und 3 zu diskutieren.
Hier evtl. Abstimmungsergebnis aus vorherigen Fachausschüssen eintragen:
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren
Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers*:
* evtl. gesondertes Beiblatt beifügen
50181 Bedburg, 20.06.2016
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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