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Beschlussvorlage Stab (Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept - Einrichtung eines Klimaschutzmanagements)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
09.11.12, 12:06
Aktualisiert
09.11.12, 12:06
Beschlussvorlage Stab (Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept - 
Einrichtung eines Klimaschutzmanagements) Beschlussvorlage Stab (Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept - 
Einrichtung eines Klimaschutzmanagements)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 337/2012 06.11.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.11.2012 Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.11.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept Einrichtung eines Klimaschutzmanagements Sachbearbeiter/in: Frau Weber x Tel.: (02251) 15 904 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt den Etat ab dem Haushaltsjahr 2013. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013 enthalten. Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, 1. die Beantragung von Fördermitteln für einen Klimamanager (w/m) zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes, 2. folgende Haushaltsmittel bereitzustellen: -2- a) Personalkosten für den Klimamanager in Höhe von rd. 30.000 € in 2013 und rd 60.000 € jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016. Davon werden 65% als Einnahmen erstattet. b) Sachmittel zur Maßnahmenumsetzung in Höhe von 40.000 € für das Jahr 2013 und jeweils 80.000 € für die Jahre 2014, 2015 und 2016. Begründung: Im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts kann eine fachlich-inhaltliche Unterstützung (Klimamanager/in) durch die Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gefördert werden. Im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.03.2013 können (voraussichtlich) wieder Anträge für eine bis zu 65%ige Förderung für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers gestellt werden. Der Förderzeitraum beträgt max. drei Jahre. Die Förderrichtlinien sind dem Merkblatt "Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten" zu entnehmen. Der Vorlage als Anlage beigefügt. Am 05.09.2012 wurde eine Sonderbürgermeisterkonferenz zur Abstimmung hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise im Themenfeld Klimaschutz und der Umsetzungsplanungen der Klimaschutzkonzepte einberufen, um Doppelarbeiten zu vermeiden und sinnvolle Schnittstellen zu schaffen. An der Konferenz haben alle Bürgermeister teilgenommen und sich positiv zu einem kreisweit zu errichtenden Klimaschutzmanagement positioniert. In der Ausschusssitzung vom 28.08.2012 wurde die Einrichtung einer interfraktionell besetzten Arbeitsgruppe IKSK beschlossen. Zielsetzung ist die Meinungsbildung zum Konzept und die Vorbereitung der Umsetzungsplanung. Durch die Arbeitsgruppe werden konkrete Beschlussempfehlungen erarbeitet. In der ersten Sitzung der eingerichteten Arbeitsgruppe IKSK vom 04.10.2012 wurde ein Konsens zur Beantragung eines Klimaschutzmanagers gefunden. Die Antragsstellung soll für Jahresbeginn 2013 vorbereitet werden. Die Arbeitsgruppe einigt sich auf einen Haushaltsansatz von 20.000 € für die Ko-Finanzierung der Personalkosten und von 80.000 € für entstehende Sachkosten, die ab 2014 im Haushalt verankert werden sollen. Für 2013 sollen jeweils 50 % dieser Mittel angesetzt werden, da mit einer Realisierung nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2013 gerechnet wird. gez. Rosenke _____________________ Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)