Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
09.11.12, 12:06
Aktualisiert
09.11.12, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 337/2012
06.11.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
19.11.2012
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
21.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Umsetzung Integriertes Klimaschutzkonzept Einrichtung eines Klimaschutzmanagements
Sachbearbeiter/in: Frau Weber
x
Tel.: (02251) 15 904
Abt.: Stabsstelle 80
Die Vorlage berührt den Etat ab dem Haushaltsjahr 2013.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013 enthalten.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt,
1. die Beantragung von Fördermitteln für einen Klimamanager (w/m) zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes,
2. folgende Haushaltsmittel bereitzustellen:
-2-
a) Personalkosten für den Klimamanager in Höhe von rd. 30.000 € in 2013 und rd 60.000 € jeweils
für die Jahre 2014, 2015 und 2016. Davon werden 65% als Einnahmen erstattet.
b) Sachmittel zur Maßnahmenumsetzung in Höhe von 40.000 € für das Jahr 2013 und jeweils
80.000 € für die Jahre 2014, 2015 und 2016.
Begründung:
Im Rahmen der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts kann eine fachlich-inhaltliche Unterstützung
(Klimamanager/in) durch die Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit gefördert werden. Im Zeitraum 01.01.2013 bis 31.03.2013 können (voraussichtlich) wieder Anträge für eine bis zu 65%ige Förderung für die Einstellung eines Klimaschutzmanagers
gestellt werden. Der Förderzeitraum beträgt max. drei Jahre. Die Förderrichtlinien sind dem Merkblatt
"Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten"
zu entnehmen. Der Vorlage als Anlage beigefügt.
Am 05.09.2012 wurde eine Sonderbürgermeisterkonferenz zur Abstimmung hinsichtlich der weiteren
Vorgehensweise im Themenfeld Klimaschutz und der Umsetzungsplanungen der Klimaschutzkonzepte
einberufen, um Doppelarbeiten zu vermeiden und sinnvolle Schnittstellen zu schaffen. An der Konferenz haben alle Bürgermeister teilgenommen und sich positiv zu einem kreisweit zu errichtenden Klimaschutzmanagement positioniert.
In der Ausschusssitzung vom 28.08.2012 wurde die Einrichtung einer interfraktionell besetzten Arbeitsgruppe IKSK beschlossen. Zielsetzung ist die Meinungsbildung zum Konzept und die Vorbereitung der
Umsetzungsplanung. Durch die Arbeitsgruppe werden konkrete Beschlussempfehlungen erarbeitet.
In der ersten Sitzung der eingerichteten Arbeitsgruppe IKSK vom 04.10.2012 wurde ein Konsens zur
Beantragung eines Klimaschutzmanagers gefunden. Die Antragsstellung soll für Jahresbeginn 2013
vorbereitet werden.
Die Arbeitsgruppe einigt sich auf einen Haushaltsansatz von 20.000 € für die Ko-Finanzierung der
Personalkosten und von 80.000 € für entstehende Sachkosten, die ab 2014 im Haushalt verankert
werden sollen. Für 2013 sollen jeweils 50 % dieser Mittel angesetzt werden, da mit einer Realisierung
nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2013 gerechnet wird.
gez. Rosenke
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Landrat
Stabsstelle:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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