Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
268 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
09.11.12, 12:06
Aktualisiert
09.11.12, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen
im Rahmen der Klimaschutzinitiative
Merkblatt
Fachlich-inhaltliche Unterstützung
bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten
Hinweise zur Antragstellung
Fassung vom 23.11.2011
INHALTSVERZEICHNIS
1 DIE AUFGABEN DES KLIMASCHUTZMANAGEMENTS
3
2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
4
3
DIE ANTRAGSTELLUNG
5
3.1
EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
5
3.2 DIE INHALTE DER VORHABENSBESCHREIBUNG
6
3.3 SCHÄTZUNG DER GEPLANTEN AUSGABEN
UND HINWEISE ZUR VERGABE VON AUFTRÄGEN
3.4 EASY-ONLINE-ANTRAGSTELLUNG
9
9
4
KONTAKT
10
5
ANHANG
10
Merkblatt - Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten
1 DIE AUFGABEN DES KLIMASCHUTZMANAGEMENTS
Die Klimaschutzmanager informieren sowohl verwaltungsintern als auch extern über das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept und initiieren Prozesse für die übergreifende Zusammenarbeit und
Vernetzung wichtiger Akteure. Durch Information,
Moderation und Management soll die Umsetzung
des Gesamtkonzepts und einzelner Klimaschutzmaßnahmen unterstützt werden. Ziel ist es, verstärkt
Klimaschutzaspekte in die Verwaltungsabläufe zu
integrieren.
Gefördert werden Klimaschutzmanager für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung
von Klimaschutzkonzepten. Weiterhin gefördert
werden Klimaschutzmanager bei der fachlich-inhaltlichen Unterstützung zur Umsetzung von Teilkonzepten „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“
und Teilkonzepten „Klimafreundliche Mobilität“. In
begründeten Einzelfällen können Klimaschutzmanager für andere Teilkonzepte förderfähig sein.
Hierbei ist zu beachten, dass der Aufgabenumfang
und die Komplexität der umzusetzenden Maßnahmen eine fachlich-inhaltliche Unterstützung
rechtfertigen müssen. Die Klimaschutzmanager
sollen während ihrer Tätigkeit wesentliche Teile
des Konzepts oder der Teilkonzepte umsetzen (die
Umsetzung einzelner, ausgewählter Maßnahmen ist
nicht ausreichend).
Auch die Klimaschutzmanager, die die Umsetzung
eines Teilkonzepts fachlich-inhaltlich unterstützen,
sollten mit dazu beitragen, dass das Handlungsfeld
Klimaschutz verstärkt in die Kommune eingebracht
und in anderen Bereichen (z.B. Beschaffung, Stadtplanung) etabliert wird. Dafür stehen verschiedene
Informationsplattformen zur Verfügung, die Hilfestellungen anbieten (z.B. Servicestelle: Kommunaler
Klimaschutz oder Klimabündnis). Um den Erfahrungsaustausch zu anderen Klimaschutzmanagern
zu intensivieren, sollten die Klimaschutzmanager
ferner an Vernetzungstreffen teilnehmen.
Für Kommunen, die bereits eine Förderung eines
Klimaschutzmanagers erhalten haben, ist es möglich
ein Anschlussvorhaben für die fachlich-inhaltliche
Unterstützung zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten zu beantragen. Das Ziel
dieser Anschlussförderung ist die Umsetzung von
weiteren, im Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept
beschriebenen Maßnahmen, die entweder im Rahmen der bisherigen fachlich-inhaltlichen Unterstützung noch nicht beantragt wurden oder sich erst im
Rahmen der Aktivitäten der fachlich-inhaltlichen
Unterstützung als zusätzlich prioritäre Maßnahmen
herauskristallisiert haben. Mit der Anschlussförderung der Tätigkeit der Klimaschutzmanager sollen
die bereits entstandenen Strukturen in der Kommune und ihre Aktivitätsfelder gefestigt werden.
Die bislang entstanden Synergieeffekte werden intensiviert und die Kommune wird langfristig in die
Lage versetzt, die fachlich-inhaltliche Unterstützung
kontinuierlich und dauerhaft zu integrieren.
Während der Laufzeit der fachlich-inhaltlichen Unterstützung kann einmalig die Durchführung einer
ausgewählten Klimaschutzmaßnahme beantragt
werden.
Merkblatt - Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten
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2 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
a. Zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung
Voraussetzung für die Förderung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung ist ein Klimaschutzkonzept
oder Teilkonzept, das nicht älter als drei Jahre ist
und die wesentlichen Bestandteile von Konzepten
gemäß Merkblatt „Erstellung von Klimaschutzkonzepten“ oder „Erstellung von Klimaschutz-Teilkonzepten“ beinhaltet.
Der Förderzeitraum für die fachlich-inhaltliche
Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten beträgt maximal drei Jahre, von Teilkonzepten maximal zwei Jahre.
Im Regelfall erfolgt die Förderung der fachlichinhaltlichen Unterstützung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 65 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben.
b. Zur ausgewählten Klimaschutzmaßnahme
Im Rahmen eines Projekts für die fachlich-inhaltliche
Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten besteht die Möglichkeit für Klimaschutzmanager, einen Zuschuss zur
Umsetzung einer einzelnen ausgewählten Klimaschutzmaßnahme zu beantragen. Die Maßnahme
soll herausragend bezüglich Energieeinsparung und
Klimaschutz sein.
Ein Förderantrag zur Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme kann nur einmal
innerhalb der Projektlaufzeit – entweder für die
fachlich-inhaltliche Unterstützung oder für das
Anschlussvorhaben zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten – gestellt werden.
Grundlage für den Zuschuss ist das der Bewilligung
für die fachlich-inhaltliche Unterstützung zugrunde
gelegte Konzept.
Voraussetzungen für die Förderung einer
ausgewählten Klimaschutzmaßnahme sind:
die Bewilligung der Förderung eines Klimaschutzmanagers,
die Maßnahme muss Bestandteil des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts sein, auf dem die Bewilligung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung
basiert,
die Maßnahme muss während der Projektlaufzeit
für die Förderung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung abgeschlossen werden,
die Maßnahme soll investiven Charakter haben,
die Maßnahme muss ein CO2-Minderungspotenzial
von mindestens 80 % aufweisen.
Die Maßnahme soll zu besonderen Anstrengungen
für den Klimaschutz motivieren und exemplarisch
für weitere umzusetzende Maßnahmen sein.
Beispiele für förderfähige Maßnahmen sind:
einzelne energieeinsparende Maßnahmen wie die
Optimierung eines kompletten Heizungssystems,
Austausch der Fenster einzelner Gebäude oder
eine investive Maßnahme zur Reduzierung des
Umfangs der motorisierten verwaltungseigenen
Mobilität,
die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten erneuerbarer Energien durch investive technische
Maßnahmen wie den Umbau eines Nahwärmesystems inkl. Brennstoffumstellung.
Im Regelfall erfolgt die Förderung der Umsetzung
der Klimaschutzmaßnahme durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens
mit einer Zuwendung in Höhe von 100.000 Euro.
Eine Kumulierung mit Drittmitteln und Zuschussförderungen aus anderen Programmen und Förderkrediten ist möglich. Eine Kumulierung mit weiteren
Zuschussförderungen im Rahmen der Richtlinie zur
Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen
der Klimaschutzinitiative ist jedoch nicht möglich.
c. Zum Anschlussvorhaben
Voraussetzung für die Beantragung eines Anschlussvorhabens zur Umsetzung weiterer Maßnahmen ist
die bereits bewilligte Förderung eines Klimaschutzmanagers für die fachlich-inhaltliche Unterstützung. (Das
Anschlussvorhaben ist nur für Klimaschutzmanager,
die in den Kommunen eingestellt wurden, möglich.)
Der Förderzeitraum für ein Anschlussvorhaben an
die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten beträgt maximal
zwei Jahre und von Teilkonzepten maximal ein Jahr.
Im Regelfall erfolgt die Förderung des Anschlussvorhabens durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss
in Höhe von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen
Ausgaben.
Der Folgeantrag auf Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung soll einen nahtlosen Anschluss
an das vorherige Förderprojekt ermöglichen. Er
kann nur innerhalb des letzten Jahres der bereits
bewilligten Projektlaufzeit des Klimaschutzmanagers
gestellt werden.
Merkblatt - Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten
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Kommunen, die nicht über ausreichende Eigenmittel verfügen, können unter folgenden Voraussetzungen eine erhöhte Förderquote erhalten:
Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung von der Kommunalaufsicht bestätigt
wurde, können eine Erhöhung der Förderquote
um bis zu 20 % erhalten.
Kommunen, deren Konzept zur Haushaltssicherung bzw. deren Haushalt von der Kommunalaufsicht abgelehnt wurde, können eine Förderquote von bis zu 95 % erhalten.
Die Erhöhung der Förderquote für finanzschwache
Kommunen erfolgt nicht bei der Förderung einer
ausgewählten Einzelmaßnahme.
3 DIE ANTRAGSTELLUNG
Das Antragsverfahren ist einstufig, d.h. die Förderentscheidung wird auf Basis der eingereichten
Unterlagen gefällt. Sollten sich aus den eingereichten
Unterlagen Nachfragen ergeben, wird der Projektträger Jülich (PtJ) mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Bitte beachten Sie: Die beantragten Tätigkeiten
dürfen erst nach Erhalt des schriftlichen Zuwendungsbescheids vertraglich vereinbart und mit
dem Beginn des bewilligten Projektzeitraums
begonnen werden. Änderungen des laufenden
Vorhabens bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung durch PtJ.
3.1 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN
a. Für die fachlich-inhaltliche Unterstützung
Ein Antrag für die fachlich-inhaltliche Unterstützung
zur Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder
Teilkonzepten umfasst folgende Bestandteile:
eine Vorhabensbeschreibung,
easy-Online-Antrag im Original mit Stempel und
Unterschrift (die elektronische Fassung wird nach
Bestätigung der Schaltfläche „Endfassung abschließend einreichen“ an den PtJ übermittelt),
das Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept, auf
welchem die Umsetzungsförderung basieren soll,
den Beschluss zur Umsetzung des Konzepts und
zum Aufbau eines Klimaschutz-Controllings durch
das oberste Entscheidungsgremium.
b. Für die ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
Ein Antrag für die Durchführung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme umfasst folgende
Bestandteile:
eine prägnante Beschreibung des Vorhabens
(maximal zwei Seiten),
easy-Online-Antrag im Original mit Stempel und
Unterschrift (die elektronische Fassung wird nach
Bestätigung der Schaltfläche „Endfassung abschließend einreichen“ an den PtJ übermittelt),
ein modulares Angebot („Richtpreisangebot“) eines
potenziellen Auftragnehmers oder das Leistungsverzeichnis eines Fachplaners.
c. Für ein Anschlussvorhaben
Ein Antrag für die Förderung eines Anschlussvorhabens an die fachlich-inhaltliche Unterstützung benötigt die ersten drei der unter Punkt 3.1.a. genannten
Unterlagen. Des Weiteren ist eine Darstellung der
zusätzlichen, noch nicht umgesetzten Maßnahmen
des Klimaschutzkonzepts oder Teilkonzepts, die
im Rahmen der bisherigen fachlich-inhaltlichen
Unterstützung noch nicht beantragt wurden und
mindestens eine halbe Personalstelle rechtfertigen,
einzureichen. Für die Umsetzung der zusätzlichen
Maßnahmen ist ein Beschluss durch das oberste
Entscheidungsgremium vorzulegen.
Merkblatt - Fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten
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3.2 DIE INHALTE DER VORHABENSBESCHREIBUNG
a. Für die fachlich-inhaltliche Unterstützung
Die Vorhabensbeschreibung soll einen Eindruck über
die Ausgangssituation vermitteln und das geplante
Vorhaben erläutern.
Bitte gliedern Sie Ihre Vorhabensbeschreibung
nach den folgenden Punkten:
1. Titel des Projekts,
2. Angaben zum Antragsteller,
3. Beschreibung der Ausgangssituation,
4. Beschreibung der Zielsetzung, der Arbeitsschritte
und Aufgaben der Klimaschutzmanager,
5. Projektablauf/Balkenplan,
6. Kurzübersicht der geplanten Ausgaben.
4. Beschreibung der Zielsetzung, der
Arbeitsschritte und der Aufgaben der
Klimaschutzmanager
Die Vorhabensbeschreibung soll eine tabellarische
Übersicht der geplanten kurz- und mittelfristigen
Maßnahmen enthalten, in der die im Projektzeitraum umzusetzenden Maßnahmen, deren Investitionskosten und angestrebten CO2-Einsparungen
zusammengestellt sind. Auf dieser Grundlage ist
ein Arbeitsplan für das einzustellende Personal zu
erstellen, der im Einzelnen auflistet, für welche
Aufgaben wie viel Zeit vorgesehen ist (Angaben in
Arbeitstagen) und welche CO2-Minderungen erwartet
werden.
Bitte beschreiben Sie:
Die einzelnen Punkte der Vorhabensbeschreibung im Detail:
1. Titel des Projekts
2. Angaben zum Antragsteller
Geben Sie Informationen zum Antragsteller (z.B. Einwohnerzahl einer Kommune) und ggf. Angaben zum
Zusammenschluss von Antragstellern an. Antragsteller können sich zusammenschließen und einen gemeinsamen
Antrag einreichen, wenn ein Klimaschutzmanager die
Umsetzung mehrerer Konzepte oder eines gemeinsamen Konzepts fachlich-inhaltlich unterstützen soll.
3. Beschreibung der Ausgangssituation
Erläutern Sie die allgemeine Ausgangssituation (z.B.
Haushaltssituation der Kommunen) und bisher durchgeführte Klimaschutzaktivitäten. Geben Sie auch Auskunft über den (politischen) Prozess, der zum Umsetzungsbeschluss des Klimaschutzkonzepts geführt hat.
Förderfähige Leistungen sind unter anderem:
Aufgaben des Projektmanagements (z.B. Koordinierung der Maßnahmen).
Fachliche Unterstützung bei der Vorbereitung,
Planung, Untersuchung von Finanzierungsmöglichkeiten und Umsetzung einzelner Maßnahmen
aus dem umzusetzenden Klimaschutzkonzept oder
Teilkonzept.
Durchführung (verwaltungs-)interner Informationsveranstaltungen und Schulungen. Unterstützung
bei der Koordinierung und ggf. Neugestaltung der
ämterübergreifenden Zusammenarbeit zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts (Moderation).
Unterstützung bei der Erfassung und Auswertung
von klimaschutzrelevanten Daten.
die wesentlichen Ziele des Konzepts oder Teilkonzepts,
welche Maßnahmen des Konzepts während des
angestrebten Förderzeitraums umgesetzt werden sollen und welche CO2-Minderungen dadurch erwartet werden,
die geplanten Aufgaben und Arbeitsschritte des
Klimaschutzmanagers (unter Angabe des erwarteten Zeitumfangs),
wie die klimarelevanten Daten erfasst und kontrolliert werden sollen (z.B. durch den Aufbau
einer Datenbank),
welche Akteure in die Umsetzung eingebunden
werden sollen.
Die nachvollziehbare Darstellung des Zeitaufwands
der Tätigkeiten der Klimaschutzmanager ist die
Grundlage für die Beurteilung des Stellenumfangs.
Methodische Beratung bei der Entwicklung
konkreter Qualitätsziele, Klimaschutzstandards
und Leitlinien (z.B. Qualitätsstandards für die
energetische Sanierung).
Aktivitäten zur Vernetzung mit anderen klimaschutzaktiven Kommunen. Diese umfassen u.a.
die Teilnahme bzw. die Vorbereitung, Moderation
und Nachbereitung regionaler Netzwerktreffen.
Aufbau von Netzwerken und Beteiligung externer
Akteure (z.B. Verbände) bei der Umsetzung von
Klimaschutzmaßnahmen. Inhaltliche Unterstützung bzw. Vorbereitung der Öffentlichkeitsarbeit
(z.B. Zulieferung von Texten).
Einführung von EMAS.
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Bitte beachten Sie: Für einen Zusammenschluss von
Antragstellern ist dem Antrag eine Vereinbarung
zum Zusammenschluss mit den folgenden Inhalten
beizufügen:
Name des gemeinsamen Projekts, der Förderrichtlinie und des Förderschwerpunkts,
Nennung der an dem Zusammenschluss beteiligten Partner (mit Adresse),
Benennung des Antragstellers, der rechtsverbindlich die Verantwortung für die Umsetzung des
Vorhabens (Kontoführung, Verwendungsnachweis etc.) übernimmt und den Antrag einreicht,
5. Der Projektablauf/Balkenplan
Bitte erstellen Sie einen Balkenplan, welcher die
verschiedenen Arbeitsschritte der Klimaschutzmanager und Zwischenergebnisse darstellt. Planen Sie
für jedes Jahr ca. 4 – 5 Zwischenergebnisse ein, die
wichtige Etappen im Verlauf der Projektlaufzeit
eine tabellarische Übersicht der Kosten und der
Eigenmittel jedes Partners,
die rechtsverbindliche Zusicherung jedes Partners, die Eigenmittel im Fall der Förderung
bereitzustellen.
Die Vereinbarung ist von dem Zeichnungsberechtigten jedes Verbundpartners zu unterschreiben.
Landkreise können die fachlich-inhaltliche Unterstützung für alle Antragskonstellationen einreichen, die in den Merkblättern für die Erstellung
von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten
aufgeführt sind.
markieren und für die laufende Erfolgskontrolle
des Projektfortschritts aussagekräftig sind.
Bitte planen Sie den Beginn des Projekts frühestens
vier Monate nach Einreichen des Förderantrags
ein und beachten Sie bei der Festlegung der
Projektlaufzeit die für die Stellenausschreibung
benötigte Zeit.
Muster eines Balkenplans für die Umsetzung eines Klimaschutzkonzepts:
ARBEITSSCHRITT
M1
M2
M3
M4
M5
M6
M7
M8
M9
M10
M11
M12
Arbeitsschritt 1
Arbeitsschritt 2
Zwischenergebnis 1
X
.....
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6. Kurzübersicht der geplanten Ausgaben
Die Aufgaben der Klimaschutzmanager für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung
eines oder mehrerer Konzepte müssen mindestens
eine halbe Personalstelle rechtfertigen. Je nach
Umfang der geplanten Aufgaben kann auch mehr
als eine Stelle gerechtfertigt sein.
Die zuwendungsfähigen Personalausgaben für Fachpersonal, das im Rahmen des Projekts zusätzlich
eingestellt wird, sind nach TVöD zu beantragen.
Als Obergrenzen für die Personalausgaben von
NN-Personal sind die Angaben der Haushalts- und
Wirtschaftsführung des Bundes heranzuziehen.
Es können Sachausgaben (v.a. für Geschäftsbedarf,
Verbrauchsmaterialien und Literatur) beantragt
werden. Diese sind im easy-Online-Antrag in den
Feldern 0838 bis 0841 abzubilden und für die einzelnen Positionen aufzuschlüsseln und zu begründen.
Ausgaben für Reisen zur Vernetzung mit anderen
klimaschutzaktiven Kommunen sind auf Grundlage
des Bundesreisekostengesetzes (BRKG) zu beantragen
und im easy-Online-Antrag im Feld 0846 anzugeben.
Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben für
Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit
mit einem Maximalumfang von 20.000 Euro. Diese
Maßnahmen sollen der Information der breiten
Öffentlichkeit über das Klimaschutzkonzept oder
Teilkonzept und dessen Umsetzung dienen bzw.
den Bekanntheitsgrad der Durchführung einzelner
Klimaschutzmaßnahmen erhöhen. Förderfähig sind
u.a. Ausgaben für Aufträge an externe Dienstleister
und Printmedien. Bereits im Antrag sind die Art und
der Umfang der Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit darzustellen und zu begründen sowie die entsprechenden Ausgaben detailliert aufzuschlüsseln.
Bitte beachten Sie: Für die förderfähigen Sachausgaben wird auf die Richtlinie für Zuwendungen
auf Ausgabenbasis und die „Hinweise für Sachausgaben Klimaschutzmanager“ verwiesen.
www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/
antragstellung
b. Für die ausgewählte Klimaschutzmaßnahme
Die Vorhabenbeschreibung umfasst maximal
2 Seiten und soll folgende Punkte enthalten:
Titel des Projekts,
Angaben zum Antragsteller (s. 3.2.a),
Benennung des Förderkennzeichens des zugrundeliegenden Vorhabens der fachlich-inhaltlichen
Unterstützung,
Beschreibung der Ausgangssituation und Darstellung, welche Rolle die ausgewählte Maßnahme bei
der Umsetzung des Klimaschutzkonzepts spielt,
Beschreibung der Maßnahme und Berechnung
der damit zu erwartenden CO2-Einsparung,
Gliederung der Maßnahme in einzelne Arbeitsschritte und Balkenplan,
Kurzübersicht der geplanten Ausgaben.
c. Für ein Anschlussvorhaben
Die Inhalte und der Aufbau der Vorhabensbeschreibung für ein Anschlussvorhaben entsprechen den
unter Punkt 3.2.a gemachten Angaben zur fachlichinhaltlichen Unterstützung. Zusätzlich geben Sie das
Förderkennzeichen des bereits laufenden Vorhabens
zur fachlich-inhaltlichen Unterstützung an und grenzen die neu umzusetzenden Maßnahmen deutlich
zu der bereits geförderten Umsetzung ab.
Zuwendungsfähig sind außerdem Ausgaben für
Maßnahmen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit
mit einem Maximalvolumen von 10.000 Euro. Diese
Maßnahmen sollen der Information der breiten
Öffentlichkeit über das Klimaschutzkonzept oder
Teilkonzept und dessen Umsetzung dienen bzw.
den Bekanntheitsgrad der Durchführung einzelner
Klimaschutzmaßnahmen erhöhen.
Förderfähig sind u.a. Ausgaben für Aufträge an
externe Dienstleister und Printmedien. Bereits im
Antrag sind die Art und der Umfang der Maßnahmen für die Öffentlichkeitsarbeit darzustellen und
zu begründen sowie die entsprechenden Ausgaben
detailliert aufzuschlüsseln.
Die Kosten für die eigentliche Umsetzung der
Konzepte und damit verbundene Investitionen
sind vom Antragsteller zu tragen.
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3.3 SCHÄTZUNG DER GEPLANTEN AUSGABEN UND HINWEISE ZUR VERGABE VON AUFTRÄGEN
Um das Vorhaben auf Angemessenheit und Plausibilität prüfen zu können, ist dem Antrag eines der
drei folgenden Dokumente beizulegen:
ein unverbindliches Angebot („Richtpreisangebot“)
eines möglichen Auftragsnehmers,
ein von einem Fachplaner erstelltes Leistungsverzeichnis,
ein Angebot, das auf Basis der jeweils geltenden
Vergaberegeln und unter dem Vorbehalt einer
Zuwendung durch das Bundesumweltministerium
eingeholt wurde.
In dem Angebot bzw. dem Leistungsverzeichnis müssen die geplanten Tätigkeiten, der Arbeitsaufwand
pro Arbeitsschritt und deren Kosten nachvollziehbar
dargestellt sein.
Unabhängig davon, wie die Kosten/Ausgaben für
die Angebote ermittelt wurden, ist der Antragsteller nach Erteilung des Zuwendungsbescheids verpflichtet, die Leistung gemäß der für ihn geltenden
Vergaberegeln zu beauftragen. Für kommunale
Zuwendungsempfänger gelten die in der jeweiligen
Gebietskörperschaft verabschiedeten Vergabeverordnungen.
Bitte beachten Sie: Bei Einreichung des Verwendungsnachweises müssen die Rechnungen
dieselbe modulare Aufschlüsselung wie die
Kalkulation im Antrag aufweisen.
Es sind die Gesamtinvestitionen und deren klimaschutzrelevanter Anteil darzustellen. Darüber hinaus
soll angegeben werden, wie die Gesamtausgaben
der Maßnahme finanziert werden und ob weitere
Förderprogramme dabei in Anspruch genommen
werden.
3.4 EASY-ONLINE-ANTRAGSTELLUNG
Der easy-Online-Antrag enthält die notwendigen formalen Informationen zur Prüfung des Antrags. Diesen
Antrag erstellen Sie mit Hilfe des webbasierten easyOnline-Systems, den Link dazu finden Sie unter dem
jeweiligen Förderschwerpunkt auf der Internetseite
von PtJ. Im Anhang finden Sie die Internetadressen.
Weiterhin finden Sie Hinweise zur Erstellung des
easy-Online-Antrags auf der Internetseite des Projektträgers Jülich (PtJ), bei dem auch die Anträge
einzureichen sind.
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4 KONTAKT
Die Antragsunterlagen mit dem „easy-Online“ im
Original mit Stempel und Unterschrift und außerdem
in elektronischer Form (per E-Mail) sowie die Vorhabenbeschreibung sind dem Projektträger Jülich
zuzuleiten.
Antragszeitraum für den Erstantrag auf fachlichinhaltliche Unterstützung ist vom 01.01.2012 bis
31.03.2012.
Anträge für ein Anschlussvorhaben können ganzjährig innerhalb des letzten Jahres der Projektlaufzeit der fachlich-inhaltlichen Unterstützung gestellt werden.
Anträge auf Förderung einer ausgewählten Klimaschutzmaßnahme können ganzjährig eingereicht
werden.
Eine inhaltliche Erstberatung übernimmt gern die
Projektträger Jülich (PtJ)
Servicestelle: Kommunaler Klimaschutz
Geschäftsbereich Umwelt (UMW)
– Klimaschutz –
Forschungszentrum Jülich GmbH
Zimmerstraße 26–27
10969 Berlin
Tel.:
030/20199-577
Fax:
030/20199-3100
E-Mail:
PtJ-ksi@fz-juelich.de
Internet: www.fz-juelich.de/ptj/klimaschutz
initiative-kommunen
beim Deutschen Institut für Urbanistik (Difu)
Arbeitsbereich Umwelt
Auf dem Hunnenrücken 3
50668 Köln
Tel.:
0221/340 308-15
Fax:
0221/340 308-28
E-Mail:
kontakt@kommunaler-klimaschutz.de
Internet: www.kommunaler-klimaschutz.de
5 ANHANG
Anträge und Dokumente zum Downloaden
Auf der Internetseite www.fz-juelich.de/ptj/klimaschutzkonzepte finden Sie alle Dokumente und den
Link zu easy-Online. Eine Finalisierung des elektronischen Antrags und die Einreichung der Dokumente
ist ausschließlich im Antragszeitraum (01.01.12 – 31.03.12) möglich.
Unter www.ptj.de/klimaschutzinitiative-kommunen/antragstellung finden Sie:
eine Checkliste zur Antragstellung,
das easy-Online-Benutzerhandbuch,
ausgefüllte easy-Musterformulare für die fachlich-inhaltliche Unterstützung bei der Umsetzung.
eispiele für existierende Klimaschutzkonzepte und Kurzdarstellungen:
B
www.kommunaler-klimaschutz.de/förderprogramme/bmu-förderprogramm/beispiele-geförderter-projekte
www.kommunaler-klimaschutz.de/kommunale-praxis/beispiele-klimaschutzkonzepte
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