Daten
Kommune
Bedburg
Größe
244 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.09.16, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9147/2015 1. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Stadtentwicklungsausschuss
25.08.2015
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Antrag der FWG-Fraktion
hier: Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereiches in Grottenherten „An den Gärten“
Beschlussvorschlag:
Die Straße „An den Gärten“ ist zu einem verkehrsberuhigten Bereich auszubauen, wobei
zunächst auf die Markierung von Stellplätzen verzichtet wird. Diese wird in Absprache mit
den Anliegern erst dann durchgeführt, wenn alle Bauvorhaben abgeschlossen sind.
Bis dahin wird die Straße „An den Gärten“ als geschwindigkeitsreduzierte Zone-30
ausgeschildert.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 25.08.2015 beschlossen, die Straße
„An den Gärten“ zu einem verkehrsberuhigten Bereich auszubauen, sofern die Mehrheit der
Anwohner dies befürwortet.
Nachdem zwei Drittel der Flächen bebaut waren, wurde daher am 06.04.2016 die Anfrage an die
Anwohner bzw. Eigentümer gerichtet, ob hier ein verkehrsberuhigter Bereich oder der Ausbau als
geschwindigkeitsreduzierte Zone-30 erfolgen soll. Die Adressaten wurden über die jeweiligen
Bedingungen beim Ausbau im Anschreiben unterrichtet. Es wurde unter anderem ein Plan
beigefügt, in dem die vorgesehenen Stellplätze eingezeichnet wurden.
Die Mehrheit hat sich für den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich ausgesprochen. Allerdings
wurde hierbei auch um die Streichung aller Stellplätze in nördlicher Richtung gebeten. Da zur Zeit
noch nicht feststeht, wie die Bebauung der südlich gelegenen Fläche erfolgen wird, können auch
die südlich angelegten Stellplätze zur Zeit noch nicht eingerichtet werden. Sofern man hier den
Wünschen der Anlieger nachkommt, würde hier ein verkehrsberuhigter Bereich ohne Einrichtung
von Stellplätzen erfolgen. Ein Parken von Fahrzeugen wäre bei einem verkehrsberuhigten Bereich
in dieser Straße nicht zulässig. Dies wiederum könnte dazu führen, dass die zulässige
Geschwindigkeit, nämlich Schrittgeschwindigkeit von den Anwohnern nicht eingehalten wird.
Kontrollen der gefahrenen Geschwindigkeiten können jedoch von der Stadt Bedburg nicht
durchgeführt werden.
Daher schlägt die Verwaltung vor, den Ausbau der Straße durchzuführen und die Markierung von
Stellplätzen in einer Absprache mit den Anliegern vor Ort zu einem späteren Zeitpunkt
durchzuführen, wenn alle Bauvorhaben abgeschlossen sind.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x ggf. geringfügige Mehrkosten (etwa 700 € pro Pflanzbeet)
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 02. Juni 2016
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Udo Schmitz
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Stelllv.Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-147/2015 1. Ergänzung
Seite 2