Daten
Kommune
Bedburg
Größe
177 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.06.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Fachdienst 5
- Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung -
Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, D-50173 Bedburg
1. Schreiben an:
Dienstgebäude: Rathaus Kaster
Anrede
Vorname Name
Straße
D-50181 Bedburg
ab:
Auskunft erteilt:
Zimmer:
Durchwahl:
Telefax:
E-Mail:
Mein Zeichen:
Frau Metzmacher
202
(02272) 402 618
(02272) 402 400
a.metzmacher@bedburg.de
Datum:
25. Mai 2016
_
Straßenendausbau in Bedburg, An den Gärten
Sehr geehrte
sehr geehrter,
nachdem zwischenzeitlich die meisten Grundstücke in diesem Teilbereich der Straße „An
den Gärten“ bebaut ist, soll in Kürze der Straßenendausbau durchgeführt werden.
Aufgrund eines politischen Auftrages soll nun geprüft werden, in wie weit die Anwohner den
Straßenendausbau wünschen. Hierzu besteht die Möglichkeit die Straße als geschwindigkeitsreduzierten Bereich mit der Beschilderung einer Zone 30 km/h auszubauen, oder als
verkehrsberuhigter Bereich.
Im verkehrsberuhigten Bereich sind alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt und es darf nur
mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. Voraussetzung für den Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich ist dann unter anderen die Markierung von Stellplätzen und evtl. Errichtung
von Grünbeeten. Zudem sind die Parkplätze zwingend auszuweisen und es darf nur in diesen markierten Stellplätzen geparkt werden.
Wie eine Einteilung der erforderlichen Stellplätze in der Straße „An den Gärten“ dann aussehen könnte, habe ich im beigefügten Plan dargestellt. Bedingt durch die vorhandene Straßenbreite, die diversen Einfahrten und Abstellmöglichkeiten für Fahrzeuge vor den Häusern,
dem Wendehammer und der Einhaltung von Mindestabständen zwischen den parkenden
Fahrzeugen, war es mir nur möglich, die dargestellten fünf Parkstände einzurichten. Hierbei
sind die beiden Stellplätze in südlicher Richtung noch variabel, je nachdem wie die Bebauung auf dem dort angrenzenden Grundstück vorgenommen wird.
Sollte der Straßenendausbau als geschwindigkeitsreduzierter Bereich „Tempo-30-Zone“ erfolgen, gelten dort die allgemeinen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung. Ein Parken auf
der Fahrbahn ist dann möglich, wenn eine restliche Fahrbahnbreite von mindestens 3,05 m
verbleibt.
Besuchszeiten:
montags bis freitags
montags und donnerstags
dienstags
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14:00 - 16:00 Uhr
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GENODED1ERE
Hausadresse:
Am Rathaus 1 *
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http://www.bedburg.de *
E-Mail:
metz780 H:\FD 5\Verkehrssicherung und -planung\Verkehrsangelegenheiten\Verkehrsberuhigung\An den Gärten\Anschreiben Anwohner.docx
stadtverwaltung@bedburg.de
Seite - 2 - zum Schreiben vom 25. Mai 2016
Um Ihre Interessen für den Straßenendausbau zu berücksichtigen, gebe ich Ihnen hier die
Möglichkeit, sich für die eine oder die andere Variante auszusprechen.
Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie mir den beigefügten Antwortbogen bis zum
22.04.2016 zurücksenden würden. Nach Auswertung der Antworten werde ich dann, mit dem
Erschließungsträger den entsprechenden Straßenendausbau vornehmen lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag:
Rainer Köster
Fachdienstleiter
Anlage(n)
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