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Beschlussvorlage (Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
16 kB
Datum
13.11.2014
Erstellt
13.10.14, 13:11
Aktualisiert
13.10.14, 13:11
Beschlussvorlage (Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)) Beschlussvorlage (Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB))

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Beschlussvorlage Drucksache 39/2014 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 17.09.2014 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (MorschenichNeu) als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) 1. Beratung und Beschlussfassung über die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen, Anregungen während der Verfahrensschritte nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 2. Beschlussfassung als Satzung einschließlich Begründung und den örtlichen Bauvorschriften Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte in seiner Sitzung am 03.07.2014 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) gemäß § 2 BauGB als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen. Im Verfahren wurde gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und des Offenlagezeitraumes erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde Merzenich am 18.07.2014. Die Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 04.08.2014 bis zum 05.09.2014 einschließlich statt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Von Seiten der Öffentlichkeit wurden weder im Offenlagezeitraum noch im Verlauf des gesamten Verfahrens Einwände oder Bedenken gegen das Planänderungsverfahren vorgetragen. Bei der Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls keine Bedenken gegen die Planänderung erhoben. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) einschließlich Begründung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. Drucksache 39/2014 Seite - 2 - Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis, dass der Bebauungsplan während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden kann. Mit der Bekanntmachung wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 23 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB rechtskräftig. (Harzheim) (Lüssem)