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Beschlussvorlage (Maßnahmen aus dem Verkehrsgutachten Bedburg "Am Mühlenkreuz")

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.09.16, 15:41
Beschlussvorlage (Maßnahmen aus dem Verkehrsgutachten Bedburg "Am Mühlenkreuz") Beschlussvorlage (Maßnahmen aus dem Verkehrsgutachten Bedburg "Am Mühlenkreuz") Beschlussvorlage (Maßnahmen aus dem Verkehrsgutachten Bedburg "Am Mühlenkreuz") Beschlussvorlage (Maßnahmen aus dem Verkehrsgutachten Bedburg "Am Mühlenkreuz")

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9107/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 28.06.2016 Abstimmungsergebnis: siehe oben Betreff: Maßnahmen aus dem Verkehrsgutachten Bedburg "Am Mühlenkreuz" Beschlussvorschlag: a) Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Änderungen der Punkte 1-5 zur Kenntnis und beschließt die dargestellten Maßnahmen a bis c umzusetzen. oder b) Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Änderungen der Punkte 1-5 zur Kenntnis und beschließt die dargestellten Maßnahmen a bis c nicht umzusetzen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.08.2015 wurde beschlossen, ein Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben und sich in einem Ortstermin ein Bild von der Straßenund Verkehrssituation zu machen, sowie aktuelle Verkehrszählungen außerhalb der Ferienzeit durchzuführen. Das Verkehrsgutachten wurde den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses vorab am 04.05.2016 zugesandt. Die Verkehrszählungen mit dem Seitenradarmessgerät haben in der Zeit vom 23.11.2015 bis 30.11.2015 stattgefunden. Die Messpunkte waren Am Mühlenkreuz 40 und 75, sowie Neue Bergstraße 12. Hieraus ergibt sich, dass der durchschnittliche tägliche Verkehr a) auf der Neuen Bergstraße bei 349 Fahrzeugen liegt, b) Am Mühlenkreuz I (Haus-Nr. 75) bei 145 Fahrzeugen und c) Am Mühlenkreuz II (Haus-Nr. 36) bei 120 Fahrzeugen liegt. Das Geschwindigkeitsniveau war im Bereich der Neuen Bergstraße am höchsten. Geschwindigkeitsübertretungen lagen hier bei ca. 32 % der Verkehrsteilnehmer vor. Im Bereich Am Mühlenkreuz I bei 2,5 % und Am Mühlenkreuz II bei ca. 8 %. Am 28.11.2015 wurde eine weitere Zählung (Kordonzählung) durchgeführt, die in zwei Zeiträumen, von 7 bis 9 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, unter anonymisierter Erfassung der Kennzeichen, erfolgte. Diese Messpunkte waren auf der Brunnenstraße, westlich der Einmündung Neue Bergstraße, zu Beginn der Neuen Bergstraße, in Höhe Am Mühlenkreuz 9, und auf der Gustav-Heinemann-Straße, zum einen hinter der Einmündung Brunnenstraße und zum anderen hinter der Einmündung Am Mühlenkreuz, jeweils in nördlicher Richtung gesehen. Hierbei hat sich ergeben, dass ein Durchfahrtsverkehr zum Waldkindergarten über Am Mühlenkreuz nicht feststellbar war. Vielmehr ist aufgrund der Spitzenstundenbelastungen der Bereich der o.a. Straßen als Wohnweg zu bezeichnen. Bei einem Wohnweg liegt die Belastung unter 150 Fahrzeugen pro Stunde. Aus gutachterlicher Sicht sind keine verkehrsreduzierenden und/oder geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen erforderlich. Ansatzpunkte zur Optimierungen bestehen durch punktuelle Maßnahmen, die zur Vermeidung von Überfahrungen von Park- oder Gehwegflächen dienen. Die Ortsbesichtigung hat daraufhin am 23.05.2016 stattgefunden. Hieran haben neben Vertretern der Verwaltung und des beauftragten Ingenieurbüros ca. 40 Anwohner und Vertreter aus den politischen Fraktionen teilgenommen. Bereits zu Beginn der Ortsbesichtigung ergaben sich lebhafte Diskussionen. Ein Teil der Anwohner hält Maßnahmen nicht für erforderlich, andere hingegen sehen dringenden Handlungsbedarf. An folgenden Punkten können ergänzende Maßnahmen Verbesserungen bringen: 1. In Höhe Haus-Nr. 33 ist die Gehwegfläche zu breit. Diese wird insbesondere von Paketdiensten oftmals überfahren. Durch das Aufstellen von Blumenkübeln, wie sie entlang der Grünfläche an den Haus-Nr. 8 bis 22 stehen, kann eine Absperrung für den Kfz-Verkehr erfolgen. Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollatoren können dennoch ungehindert diesen Bereich nutzen. 2. In Höhe Haus-Nr. 63 wird beim Begegnungsverkehr die Gehwegfläche überfahren. Hier sollte eine Einengung erfolgen. Für die Errichtung eines Blumenbeetes im Fahrbahnbereich in nördlicher Richtung ist diese Stelle zu eng. Daher wird auch hier vorgeschlagen, Blumenkübel wie unter Nr. 1 Beschlussvorlage WP9-107/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 an den Fahrbahnrand zu stellen. Der Gehwegbereich in südlicher Richtung, also unmittelbar vor dem Objekt Am Mühlenkreuz 63, ist ebenfalls sehr breit und sollte durch Blumenkübel verengt werden. 3. Im weiteren Verlauf wird durch die seinerzeitige Anlage eines Wendeplatzes, der zwischenzeitlich an das Neubaugebiet angebunden wurde auch über die Gehwegfläche ausgewichen. Daher sollte hier im Bereich der Haus-Nr. 62/64 ein biegsamer Poller aufgestellt werden. Um den Straßenverlauf zu verdeutlichen, besteht auch die Möglichkeit die Straßenführung durch eine Leitmarkierung (unterbrochene Linie) zu verdeutlichen. 4. Sofern im gesamten Bereich der Straße „Am Mühlenkreuz“ noch Parkstände vorhanden sind, bei denen die P-Markierung fehlt, sollten diese entsprechend nachgebessert werden. Weiterhin ist mit den unmittelbaren Nachbaren im Bereich Haus-Nr. 59 und 35 abzustimmen, ob dort auf der Fahrbahn Stellplätze markiert werden können. 5. Einige Anwohner haben angeregt, den Bereich Am Mühlenkreuz II durch das versetzte Anlegen von Parkplätzen, die Autofahrer zu geschwindigkeitsreduziertem Fahren zu veranlassen. Auf weitere verkehrslenkende Maßnahmen sollte verzichtet werden. Verwaltungsseitig wird in Kürze die Umsetzung der o. a. Maßnahmen erfolgen. Diese vorgenannten Maßnahmen können aus dem vorhandenen Budget finanziert werden. Es sind jedoch noch folgende weitere Maßnahmen, die zur Geschwindigkeitsreduzierung führen können, denkbar. a) Neben der Einfahrt zu Haus-Nr. 62 kann in Abstimmung mit den unmittelbaren Anwohnern dort ein Pflanzbeet angelegt werden. b) Vor dem Bereich von Haus-Nr. 63 ist eine gepflasterte Fläche im Fahrbahnbereich vorhanden. Diese Fläche ist geringfügig abgesackt. Die unmittelbaren Anwohner beklagen dort die Lärmbelästigung durch die fahrenden Fahrzeuge, die von der Absackung verursacht werden. Um diesen Mangel zu beseitigen, sollte das Pflaster aufgenommen und durch Asphalt erneuert und ersetzt werden. c) Im Bereich Am Mühlenkreuz 32 und 34 ist gepflastert dargestellt ein Kreisverkehr vorhanden, der jedoch als solcher nicht akzeptiert wird. Dazwischen führt ein Gehweg ins Feld. Um hier mehr Sicherheit und Klarheit für den Kraftfahrer zu erreichen, besteht die Möglichkeit im Bereich von Haus-Nr. 34 ein Pflanzbeet in entsprechender Länge, welches in den „gepflasterten Kreisverkehr“ ragt, anzulegen. Dies würde zu einer Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Diese Maßnahme wird jedoch nicht von allen Anwohnern befürwortet. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-107/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 30. Mai 2016 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-107/2016 Seite 4