Daten
Kommune
Bedburg
Größe
200 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.09.16, 15:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9107/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
28.06.2016
Abstimmungsergebnis:
siehe oben
Betreff:
Maßnahmen aus dem Verkehrsgutachten Bedburg "Am Mühlenkreuz"
Beschlussvorschlag:
a) Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Änderungen der Punkte 1-5 zur Kenntnis
und beschließt die dargestellten Maßnahmen a bis c umzusetzen.
oder
b) Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Änderungen der Punkte 1-5 zur Kenntnis
und beschließt die dargestellten Maßnahmen a bis c nicht umzusetzen.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
In der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 25.08.2015 wurde beschlossen, ein
Verkehrsgutachten in Auftrag zu geben und sich in einem Ortstermin ein Bild von der Straßenund Verkehrssituation zu machen, sowie aktuelle Verkehrszählungen außerhalb der Ferienzeit
durchzuführen. Das Verkehrsgutachten wurde den Mitgliedern des Stadtentwicklungsausschusses
vorab am 04.05.2016 zugesandt.
Die Verkehrszählungen mit dem Seitenradarmessgerät haben in der Zeit vom 23.11.2015 bis
30.11.2015 stattgefunden. Die Messpunkte waren Am Mühlenkreuz 40 und 75, sowie Neue
Bergstraße 12. Hieraus ergibt sich, dass der durchschnittliche tägliche Verkehr
a) auf der Neuen Bergstraße bei 349 Fahrzeugen liegt,
b) Am Mühlenkreuz I (Haus-Nr. 75) bei 145 Fahrzeugen und
c) Am Mühlenkreuz II (Haus-Nr. 36) bei 120 Fahrzeugen liegt.
Das Geschwindigkeitsniveau war im Bereich der Neuen Bergstraße am höchsten.
Geschwindigkeitsübertretungen lagen hier bei ca. 32 % der Verkehrsteilnehmer vor. Im Bereich
Am Mühlenkreuz I bei 2,5 % und Am Mühlenkreuz II bei ca. 8 %.
Am 28.11.2015 wurde eine weitere Zählung (Kordonzählung) durchgeführt, die in zwei
Zeiträumen, von 7 bis 9 Uhr und von 15 bis 17 Uhr, unter anonymisierter Erfassung der
Kennzeichen, erfolgte. Diese Messpunkte waren auf der Brunnenstraße, westlich der Einmündung
Neue Bergstraße, zu Beginn der Neuen Bergstraße, in Höhe Am Mühlenkreuz 9, und auf der
Gustav-Heinemann-Straße, zum einen hinter der Einmündung Brunnenstraße und zum anderen
hinter der Einmündung Am Mühlenkreuz, jeweils in nördlicher Richtung gesehen.
Hierbei hat sich ergeben, dass ein Durchfahrtsverkehr zum Waldkindergarten über Am
Mühlenkreuz nicht feststellbar war. Vielmehr ist aufgrund der Spitzenstundenbelastungen der
Bereich der o.a. Straßen als Wohnweg zu bezeichnen. Bei einem Wohnweg liegt die Belastung
unter 150 Fahrzeugen pro Stunde.
Aus
gutachterlicher
Sicht
sind
keine
verkehrsreduzierenden
und/oder
geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen erforderlich. Ansatzpunkte zur Optimierungen
bestehen durch punktuelle Maßnahmen, die zur Vermeidung von Überfahrungen von Park- oder
Gehwegflächen dienen.
Die Ortsbesichtigung hat daraufhin am 23.05.2016 stattgefunden. Hieran haben neben Vertretern
der Verwaltung und des beauftragten Ingenieurbüros ca. 40 Anwohner und Vertreter aus den
politischen Fraktionen teilgenommen. Bereits zu Beginn der Ortsbesichtigung ergaben sich
lebhafte Diskussionen.
Ein Teil der Anwohner hält Maßnahmen nicht für erforderlich, andere hingegen sehen dringenden
Handlungsbedarf.
An folgenden Punkten können ergänzende Maßnahmen Verbesserungen bringen:
1. In Höhe Haus-Nr. 33 ist die Gehwegfläche zu breit. Diese wird insbesondere von Paketdiensten
oftmals überfahren. Durch das Aufstellen von Blumenkübeln, wie sie entlang der Grünfläche an
den Haus-Nr. 8 bis 22 stehen, kann eine Absperrung für den Kfz-Verkehr erfolgen. Fußgänger mit
Kinderwagen oder Rollatoren können dennoch ungehindert diesen Bereich nutzen.
2. In Höhe Haus-Nr. 63 wird beim Begegnungsverkehr die Gehwegfläche überfahren. Hier sollte
eine Einengung erfolgen. Für die Errichtung eines Blumenbeetes im Fahrbahnbereich in nördlicher
Richtung ist diese Stelle zu eng. Daher wird auch hier vorgeschlagen, Blumenkübel wie unter Nr. 1
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an den Fahrbahnrand zu stellen. Der Gehwegbereich in südlicher Richtung, also unmittelbar vor
dem Objekt Am Mühlenkreuz 63, ist ebenfalls sehr breit und sollte durch Blumenkübel verengt
werden.
3. Im weiteren Verlauf wird durch die seinerzeitige Anlage eines Wendeplatzes, der
zwischenzeitlich an das Neubaugebiet angebunden wurde auch über die Gehwegfläche
ausgewichen. Daher sollte hier im Bereich der Haus-Nr. 62/64 ein biegsamer Poller aufgestellt
werden. Um den Straßenverlauf zu verdeutlichen, besteht auch die Möglichkeit die
Straßenführung durch eine Leitmarkierung (unterbrochene Linie) zu verdeutlichen.
4. Sofern im gesamten Bereich der Straße „Am Mühlenkreuz“ noch Parkstände vorhanden sind,
bei denen die P-Markierung fehlt, sollten diese entsprechend nachgebessert werden. Weiterhin ist
mit den unmittelbaren Nachbaren im Bereich Haus-Nr. 59 und 35 abzustimmen, ob dort auf der
Fahrbahn Stellplätze markiert werden können.
5. Einige Anwohner haben angeregt, den Bereich Am Mühlenkreuz II durch das versetzte Anlegen
von Parkplätzen, die Autofahrer zu geschwindigkeitsreduziertem Fahren zu veranlassen. Auf
weitere verkehrslenkende Maßnahmen sollte verzichtet werden.
Verwaltungsseitig wird in Kürze die Umsetzung der o. a. Maßnahmen erfolgen. Diese
vorgenannten Maßnahmen können aus dem vorhandenen Budget finanziert werden.
Es sind jedoch noch folgende weitere Maßnahmen, die zur Geschwindigkeitsreduzierung führen
können, denkbar.
a) Neben der Einfahrt zu Haus-Nr. 62 kann in Abstimmung mit den unmittelbaren Anwohnern dort
ein Pflanzbeet angelegt werden.
b) Vor dem Bereich von Haus-Nr. 63 ist eine gepflasterte Fläche im Fahrbahnbereich vorhanden.
Diese Fläche ist geringfügig abgesackt. Die unmittelbaren Anwohner beklagen dort die
Lärmbelästigung durch die fahrenden Fahrzeuge, die von der Absackung verursacht werden. Um
diesen Mangel zu beseitigen, sollte das Pflaster aufgenommen und durch Asphalt erneuert und
ersetzt werden.
c) Im Bereich Am Mühlenkreuz 32 und 34 ist gepflastert dargestellt ein Kreisverkehr vorhanden,
der jedoch als solcher nicht akzeptiert wird. Dazwischen führt ein Gehweg ins Feld. Um hier mehr
Sicherheit und Klarheit für den Kraftfahrer zu erreichen, besteht die Möglichkeit im Bereich von
Haus-Nr. 34 ein Pflanzbeet in entsprechender Länge, welches in den „gepflasterten Kreisverkehr“
ragt, anzulegen. Dies würde zu einer Geschwindigkeitsreduzierung beitragen. Diese Maßnahme
wird jedoch nicht von allen Anwohnern befürwortet.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 30. Mai 2016
----------------------------------Angelika Metzmacher
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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