Daten
Kommune
Bedburg
Größe
1,1 MB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.06.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
- Ergebnisbericht Verkehrsgutachten Bedburg
„Am Mühlenkreuz“
Februar 2016
Auftraggeber:
Stadt Bedburg
Am Rathaus 1
50181 Bedburg
Seite 1
Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Inhalt
1. Problemlage & Aufgabenstellung
2. Verkehrszählung & Hochrechnung der Daten
2.1 Bestimmung des Verkehrsaufkommens
2.2 Berechnung des Durchgangsverkehrs
2.3 Bewertung der Verträglichkeit
2.4 Bewertung des Geschwindigkeitsprofils
3. Zusammenfassung & Handlungsempfehlungen
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Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Problemlage & Aufgabenstellung
-
Zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am
Mühlenkreuz“ wurden 24 neue
Wohneinheiten errichtet und an die beiden
Straßen verkehrlich angeschlossen
(Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster)
-
Die ehemaligen Wendehämmer der zwei
Stichstraßen „Am Mühlenkreuz“ wurden
aufgegeben und durchgebunden
-
Von Anwohnern wurde bemängelt:
Nutzung der Wohnstraße als
Schleichweg von und zur Kita
erhebliche Verkehrszunahme seit
Öffnung der Wendehämmer
Geschwindigkeitsüberschreitungen
und Überfahren von
Fahrbahnrändern und höhengleichen
Parkflächen und Gehwegen
-
Neubaugebiet
Untersuchungsgebiet
Die verkehrlichen Auswirkungen der
Durchbindung sollen im Rahmen des
Verkehrsgutachtens ermittelt und bewertet
werden
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Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Verkehrszählung - Datengrundlagen
-
Seitenradarzählung:
- Aufstellung von 3 Zählgeräten in der Woche vom
23. bis 30.11.2015 (Mo-So)
- Erfassung der Verkehrsmenge beider
Fahrtrichtungen zur Bestimmung des
durchschnittlichen und maximalen Verkehrsaufkommens
- Erfassung der Geschwindigkeit
-
Kordonzählung:
- anonymisierte Erfassung der Kennzeichen von
durchfahrenden Pkw‘s an einem durchschnittlichen
Werktag am 28.11.2015
- Erfassung in zwei Zeiträumen HVZm (7-9 Uhr) und
HVZn (15-17 Uhr)
- Erfassung an insg. 5 Zählstandorten zur Abdeckung
aller relevanter Verkehrsbeziehungen für die Straße
„Am Mühlenkreuz“
- Nachvollziehen der Verkehrsbeziehungen und Wahl
der jeweiligen Wegeverbindungen
- Bestimmung des Durchgangsverkehrsanteils
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Zähl- und Erhebungsstandorte im Untersuchungsgebiet
Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Bestimmung des Verkehrsaufkommens
-
Hochrechnung des durchschnittlichen täglichen
Verkehrs auf Basis der Seitenradar- und
Kordonzählungen aus den Spitzenstundenwerten
-
Aus den Seitenradarzählwerten ergibt sich ein
Spitzenstundenanteil von durchschnittlich ca. 15 %
(Spitzenstunde = ca. 15 %-Anteil des Tageswertes)
Darstellung des DTV (Kfz/Tag)
Ganglinie aus der Seitenradarzählung (unbereinigt)
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Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Berechnung des Durchgangsverkehrs
-
Die städtische Randlage der Straße „Am
Mühlenkreuz“ ist nur wenig prädestiniert
für Durchgangsverkehr
-
Eine Durchfahrt (kein Quell-/Zielverkehr)
der Straße führt zu keinem nennenswerten
bzw. nachweisbaren Vorteil
-
Einzig relevante Verkehrsbeziehung, die
eine sinnhafte Einordnung als
Durchgangsverkehr erlaubt ist die
Anbindung/Erreichbarkeit der Kita
(Zählstelle 5)
-
Auf Basis der Kordonzählung können alle
Fahrzeuge, die die Zählstellen 5, 4 und 2
in plausiblen zeitlichen Abständen
passieren, dem Durchgangsverkehr
zugeordnet werden
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Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Berechnung des Durchgangsverkehrs
-
Anteil des Durchgangsverkehrs (Zählstellen 2, 4, 5)
sehr gering
-
Hauptverkehrsbeziehung in Richtung St.-Rochus-Str.
über Zählstellen 3, 5
-
Hauptverkehrsbelastung der Zählstellen 2 und 4 ist
dem Quell- und Zielverkehr zuzuordnen
-
HVZm zeigt höheren Anteil über die Brunnenstraße
(Hol- und Bringverkehr zur Kita)
Verkehrsbeziehungen von/nach Zählstelle 5 (Kita), HVZm
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Verkehrsbeziehungen von/nach Zählstelle 5 (Kita), HVZn
Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Berechnung des Durchgangsverkehrs
-
Anteil des Durchgangsverkehrs (nur Zählstellen 2, 4, 5)
sehr gering
-
Gemessener Durchgangsverkehr HVZm im Querschnitt
zwischen Zählstelle 2 und 4: 6 Fahrzeuge
-
Hauptverkehrsbeziehung in Richtung St.-Rochus-Str.
über Zählstellen 3, 5
-
Hauptverkehrsbelastung der Zählstellen 2 und 4 ist dem
Quell- und Zielverkehr zuzuordnen
-
HVZm (inkl. der tägl. Spitzenstunde) zeigt einen höheren
Anteil über die Brunnenstraße (Hol- und Bringverkehr zur
Kita)
-
HVZn zeigt nur marginal abweichende Ergebnisse. Der
Durchgangsverkehrsanteil über „Am Mühlenkreuz“ fällt
jedoch nochmals leicht geringer aus
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Verkehrsbeziehungen von/nach Zählstelle 5 (Kita), HVZm
Verkehrsbeziehungen von/nach Zählstelle 5 (Kita), HVZn
Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Bewertung der Verträglichkeit
-
Richtlinien der FGSV für die zulässigen Kfz-Belastungen
für typische Entwurfssituationen
bzw. Straßentypen auf der Basis von
Kraftfahrzeugverkehrsstärken in der Spitzenstunde
-
Entsprechend „RASt 06“ sollten folgende
Spitzenstundenbelastungen nicht überschritten werden:
•
•
•
•
-
Quartiersstraßen:
Sammelstraßen:
Wohnstraßen:
Wohnwege:
400 - 1.000 Kfz/h
400 - 800 Kfz/h
unter 400 Kfz/h
unter 150 Kfz/h
0
„Am Mühlenkreuz“ wird als Wohnstraße eingestuft
Belastungsgrenze wird nicht überschritten
Erreicht selbst nicht die Spitzenstundenwerte
von Wohnwegen
Die Verkehrsbelastung ist der Straßenklasse
angemessen
Darstellung des DTV (Kfz/Tag), (Spitzenstunde = DTV x 0,15)
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Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Bewertung des Geschwindigkeitsprofils
-
Messung der Geschwindigkeit anhand der aufgestellten
Seitenradarzählstellen
-
Gewisse Unschärfen bei den Messungen möglich
-
Bei Zählstelle 1 (Neue Bergstraße) ca. 30 % aller Kfz
mit Geschwindigkeitsüberschreitungen
-
Auf beiden Armen „Am Mühlenkreuz“ relativ geringer
Anteil an überhöhter Geschwindigkeit.
Maximal gemessene Geschwindigkeiten zwischen ca.
35 und 45 km/h.
Auswertung des Geschwindigkeitsprofils spricht
ebenfalls gegen die Nutzung der Straße „Am
Mühlenkreuz“ als Schleichverkehrsstrecke (kein
signifikanter Zeitvorteil gegenüber Brunnenstraße)
Zählstelle SR1 „Neue Bergstraße 12“ (Durchschnitt Woche)
Zählstelle SR2 „Am Mühlenkreuz 75“ (Durchschnitt Woche)
Zählstelle SR3 „Am Mühlenkreuz 40“ (Tageswert Max.)
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Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Zusammenfassung
-
Die Auswertung der erhobenen Datengrundlagen konnte die Beschwerdelage
(„Schleichverkehr“, Verkehrsverträglichkeit, zu schnelles Fahren) nicht erhärten.
-
Das Verkehrsaufkommen der Wohnstraße „Am Mühlenkreuz“ ist der Straßenklassifikation angemessen
bzw. liegt sogar deutlich unter den maximal verträglichen Verkehrsbelastungen.
-
Die Auswertung der Kordonzählung ergab einen Durchgangsverkehrsanteil pro Tag von max. 2 %.
-
Der überwiegende Anteil am Verkehrsaufkommen ist dem Quell- und Zielverkehr geschuldet.
-
Die durchschnittlichen täglichen Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen auf der Straße „Am Mühlenkreuz“ bei unter
10 % und sind daher in der Gesamtbetrachtung (auch unter Berücksichtigung von Vmax = 44) vernachlässigbar.
Auf der „Neuen Bergstraße“ liegen diese jedoch deutlich höher.
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Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Handlungsempfehlungen
-
aus gutachterlicher Sicht sind keine verkehrsreduzierenden und/oder
geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen auf der Straße „Am Mühlenkreuz“
angemessen
-
Ansatzpunkte zur Optimierung ergeben sich eher qualitativ:
- punktuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Überfahrungen
von Park- oder Gehflächen
(z.B. Poller aus Kunststoff, Pflanzbeete, kontrastreiche Pflasterung)
-
Auf der „Neuen Bergstraße“ sind hingegen geschwindigkeitsreduzierende
Maßnahmen denkbar
(durch punktuelle Verengungen des Querschnitts,
in Form von Baumtoren)
Beispiel Poller aus Kunststoff
Straßengestaltung (Pflasterung) und augenscheinliche
Fahrbahnführung passen nicht (mehr) überein
Konsequenz: roter Bereich wird oft überfahren
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Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“
Ergebnisbericht
Mittelstraße 55
D-40721 Hilden
Fon: 02103 91159-0
Fax: 02103 91159-22
www.buero-stadtverkehr.de
Geschäftsführende Gesellschafter:
Jean-Marc Stuhm, Anke Goldbaum, Alexander Denzer
Amtsgericht Düsseldorf HRA 22725
Dipl.-Ing. Jean-Marc Stuhm
Fon: 02103 91159-10
E-Mail: stuhm@buero-stadtverkehr.de
Sebastian Schulz, M.Sc Geogr.
Fon: 02103 91159-13
E-Mail: schulz@buero-stadtverkehr.de
Persönlich haftende Gesellschafterin:
Büro Stadtverkehr Verwaltungs-GmbH
Sitz Hilden, Amtsgericht Düsseldorf HRB 71255
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