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Beschlussvorlage (Verkehrsgutachten)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
1,1 MB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.06.16, 18:02

Inhalt der Datei

- Ergebnisbericht Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Februar 2016 Auftraggeber: Stadt Bedburg Am Rathaus 1 50181 Bedburg Seite 1 Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Inhalt 1. Problemlage & Aufgabenstellung 2. Verkehrszählung & Hochrechnung der Daten 2.1 Bestimmung des Verkehrsaufkommens 2.2 Berechnung des Durchgangsverkehrs 2.3 Bewertung der Verträglichkeit 2.4 Bewertung des Geschwindigkeitsprofils 3. Zusammenfassung & Handlungsempfehlungen Seite 2 Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Problemlage & Aufgabenstellung - Zwischen „Neue Bergstraße“ und „Am Mühlenkreuz“ wurden 24 neue Wohneinheiten errichtet und an die beiden Straßen verkehrlich angeschlossen (Bebauungsplan Nr. 30a/Kaster) - Die ehemaligen Wendehämmer der zwei Stichstraßen „Am Mühlenkreuz“ wurden aufgegeben und durchgebunden - Von Anwohnern wurde bemängelt:  Nutzung der Wohnstraße als Schleichweg von und zur Kita  erhebliche Verkehrszunahme seit Öffnung der Wendehämmer  Geschwindigkeitsüberschreitungen und Überfahren von Fahrbahnrändern und höhengleichen Parkflächen und Gehwegen - Neubaugebiet Untersuchungsgebiet Die verkehrlichen Auswirkungen der Durchbindung sollen im Rahmen des Verkehrsgutachtens ermittelt und bewertet werden Seite 3 Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Verkehrszählung - Datengrundlagen - Seitenradarzählung: - Aufstellung von 3 Zählgeräten in der Woche vom 23. bis 30.11.2015 (Mo-So) - Erfassung der Verkehrsmenge beider Fahrtrichtungen zur Bestimmung des durchschnittlichen und maximalen Verkehrsaufkommens - Erfassung der Geschwindigkeit - Kordonzählung: - anonymisierte Erfassung der Kennzeichen von durchfahrenden Pkw‘s an einem durchschnittlichen Werktag am 28.11.2015 - Erfassung in zwei Zeiträumen HVZm (7-9 Uhr) und HVZn (15-17 Uhr) - Erfassung an insg. 5 Zählstandorten zur Abdeckung aller relevanter Verkehrsbeziehungen für die Straße „Am Mühlenkreuz“ - Nachvollziehen der Verkehrsbeziehungen und Wahl der jeweiligen Wegeverbindungen - Bestimmung des Durchgangsverkehrsanteils Seite 4 Zähl- und Erhebungsstandorte im Untersuchungsgebiet Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Bestimmung des Verkehrsaufkommens - Hochrechnung des durchschnittlichen täglichen Verkehrs auf Basis der Seitenradar- und Kordonzählungen aus den Spitzenstundenwerten - Aus den Seitenradarzählwerten ergibt sich ein Spitzenstundenanteil von durchschnittlich ca. 15 % (Spitzenstunde = ca. 15 %-Anteil des Tageswertes) Darstellung des DTV (Kfz/Tag) Ganglinie aus der Seitenradarzählung (unbereinigt) Seite 5 Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Berechnung des Durchgangsverkehrs - Die städtische Randlage der Straße „Am Mühlenkreuz“ ist nur wenig prädestiniert für Durchgangsverkehr - Eine Durchfahrt (kein Quell-/Zielverkehr) der Straße führt zu keinem nennenswerten bzw. nachweisbaren Vorteil - Einzig relevante Verkehrsbeziehung, die eine sinnhafte Einordnung als Durchgangsverkehr erlaubt ist die Anbindung/Erreichbarkeit der Kita (Zählstelle 5) - Auf Basis der Kordonzählung können alle Fahrzeuge, die die Zählstellen 5, 4 und 2 in plausiblen zeitlichen Abständen passieren, dem Durchgangsverkehr zugeordnet werden Seite 6 Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Berechnung des Durchgangsverkehrs - Anteil des Durchgangsverkehrs (Zählstellen 2, 4, 5) sehr gering - Hauptverkehrsbeziehung in Richtung St.-Rochus-Str. über Zählstellen 3, 5 - Hauptverkehrsbelastung der Zählstellen 2 und 4 ist dem Quell- und Zielverkehr zuzuordnen - HVZm zeigt höheren Anteil über die Brunnenstraße (Hol- und Bringverkehr zur Kita) Verkehrsbeziehungen von/nach Zählstelle 5 (Kita), HVZm Seite 7 Verkehrsbeziehungen von/nach Zählstelle 5 (Kita), HVZn Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Berechnung des Durchgangsverkehrs - Anteil des Durchgangsverkehrs (nur Zählstellen 2, 4, 5) sehr gering - Gemessener Durchgangsverkehr HVZm im Querschnitt zwischen Zählstelle 2 und 4: 6 Fahrzeuge - Hauptverkehrsbeziehung in Richtung St.-Rochus-Str. über Zählstellen 3, 5 - Hauptverkehrsbelastung der Zählstellen 2 und 4 ist dem Quell- und Zielverkehr zuzuordnen - HVZm (inkl. der tägl. Spitzenstunde) zeigt einen höheren Anteil über die Brunnenstraße (Hol- und Bringverkehr zur Kita) - HVZn zeigt nur marginal abweichende Ergebnisse. Der Durchgangsverkehrsanteil über „Am Mühlenkreuz“ fällt jedoch nochmals leicht geringer aus Seite 8 Verkehrsbeziehungen von/nach Zählstelle 5 (Kita), HVZm Verkehrsbeziehungen von/nach Zählstelle 5 (Kita), HVZn Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Bewertung der Verträglichkeit - Richtlinien der FGSV für die zulässigen Kfz-Belastungen für typische Entwurfssituationen bzw. Straßentypen auf der Basis von Kraftfahrzeugverkehrsstärken in der Spitzenstunde - Entsprechend „RASt 06“ sollten folgende Spitzenstundenbelastungen nicht überschritten werden: • • • • - Quartiersstraßen: Sammelstraßen: Wohnstraßen: Wohnwege: 400 - 1.000 Kfz/h 400 - 800 Kfz/h unter 400 Kfz/h unter 150 Kfz/h 0 „Am Mühlenkreuz“ wird als Wohnstraße eingestuft  Belastungsgrenze wird nicht überschritten  Erreicht selbst nicht die Spitzenstundenwerte von Wohnwegen  Die Verkehrsbelastung ist der Straßenklasse angemessen Darstellung des DTV (Kfz/Tag), (Spitzenstunde = DTV x 0,15) Seite 9 Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Bewertung des Geschwindigkeitsprofils - Messung der Geschwindigkeit anhand der aufgestellten Seitenradarzählstellen - Gewisse Unschärfen bei den Messungen möglich - Bei Zählstelle 1 (Neue Bergstraße) ca. 30 % aller Kfz mit Geschwindigkeitsüberschreitungen - Auf beiden Armen „Am Mühlenkreuz“ relativ geringer Anteil an überhöhter Geschwindigkeit. Maximal gemessene Geschwindigkeiten zwischen ca. 35 und 45 km/h.  Auswertung des Geschwindigkeitsprofils spricht ebenfalls gegen die Nutzung der Straße „Am Mühlenkreuz“ als Schleichverkehrsstrecke (kein signifikanter Zeitvorteil gegenüber Brunnenstraße) Zählstelle SR1 „Neue Bergstraße 12“ (Durchschnitt Woche) Zählstelle SR2 „Am Mühlenkreuz 75“ (Durchschnitt Woche) Zählstelle SR3 „Am Mühlenkreuz 40“ (Tageswert Max.) Seite 10 Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Zusammenfassung - Die Auswertung der erhobenen Datengrundlagen konnte die Beschwerdelage („Schleichverkehr“, Verkehrsverträglichkeit, zu schnelles Fahren) nicht erhärten. - Das Verkehrsaufkommen der Wohnstraße „Am Mühlenkreuz“ ist der Straßenklassifikation angemessen bzw. liegt sogar deutlich unter den maximal verträglichen Verkehrsbelastungen. - Die Auswertung der Kordonzählung ergab einen Durchgangsverkehrsanteil pro Tag von max. 2 %. - Der überwiegende Anteil am Verkehrsaufkommen ist dem Quell- und Zielverkehr geschuldet. - Die durchschnittlichen täglichen Geschwindigkeitsüberschreitungen liegen auf der Straße „Am Mühlenkreuz“ bei unter 10 % und sind daher in der Gesamtbetrachtung (auch unter Berücksichtigung von Vmax = 44) vernachlässigbar. Auf der „Neuen Bergstraße“ liegen diese jedoch deutlich höher. Seite 11 Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Handlungsempfehlungen - aus gutachterlicher Sicht sind keine verkehrsreduzierenden und/oder geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen auf der Straße „Am Mühlenkreuz“ angemessen - Ansatzpunkte zur Optimierung ergeben sich eher qualitativ: - punktuelle Maßnahmen zur Vermeidung von Überfahrungen von Park- oder Gehflächen (z.B. Poller aus Kunststoff, Pflanzbeete, kontrastreiche Pflasterung) - Auf der „Neuen Bergstraße“ sind hingegen geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen denkbar (durch punktuelle Verengungen des Querschnitts, in Form von Baumtoren) Beispiel Poller aus Kunststoff Straßengestaltung (Pflasterung) und augenscheinliche Fahrbahnführung passen nicht (mehr) überein Konsequenz: roter Bereich wird oft überfahren Seite 12 Verkehrsgutachten Bedburg „Am Mühlenkreuz“ Ergebnisbericht Mittelstraße 55 D-40721 Hilden Fon: 02103 91159-0 Fax: 02103 91159-22 www.buero-stadtverkehr.de Geschäftsführende Gesellschafter: Jean-Marc Stuhm, Anke Goldbaum, Alexander Denzer Amtsgericht Düsseldorf HRA 22725 Dipl.-Ing. Jean-Marc Stuhm Fon: 02103 91159-10 E-Mail: stuhm@buero-stadtverkehr.de Sebastian Schulz, M.Sc Geogr. Fon: 02103 91159-13 E-Mail: schulz@buero-stadtverkehr.de Persönlich haftende Gesellschafterin: Büro Stadtverkehr Verwaltungs-GmbH Sitz Hilden, Amtsgericht Düsseldorf HRB 71255 Seite 13