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Beschlussvorlage (Bp 43.6 Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.06.16, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... 1. Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt. NRW, Euskirchen, der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. 11.05.2016 . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 2. Amprion GmbH, Dortmund, 23.05.2016 . den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3. Geologischer Dienst NRW, Für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis Krefeld, 18.005.2016 zur Erdbebengefährdung: Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. . den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Gemäß der Technischen Bestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen. - Die Gemarkung Lipp der Stadt Bedburg ist nach der „Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland – NordrheinWestfalen, 1 : 350000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen. Siehe auch 1 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2643 Zu Kap. 6.4. Baugrund (Entwurf Begründung, Stand 27. April 2016): Ein entsprechender Hinweis ist Bestandteil des BeDie Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu bauungsplanes. Objektbezogene Untersuchungen untersuchen und zu bewerten. werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt. 4. Evonik Industries, Marl, 10.05.2016 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt. laufen keine von uns betreuten Fernleitungen. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 5. PLEdoc GmbH, Essen, 10.05.2016 Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt. mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - - Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen 2 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. - - - Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. 6. Westnetz GmbH, Bergheim, 19.05.2016 In Ihrem Schreiben vom 09.05.2016 bitten Sie uns um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Die Erweiterung des Gasnetzes ist Nachfrageabhängig. . den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 3 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsanlagen z. T. berührt. (Hausanschlüsse und vorhandene Trafostation). Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B. Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen, werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen und Anlagestandorte notwendig. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. 7. Bezirksregierung Köln, Köln, 12.05.2016 Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Durch das geplante Vorhaben der Deutschen Reihenhaus AG für den nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes ergibt sich u.a. ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie und Löschwasserressourcen. Selbstverständlich wurde und wird auch zukünftig die Westnetz GmbH in den Planungsprozess mit eingebunden. Die Versorgungsleitungstrassen werden bei einer möglichen Bepflanzung durch einen Bauherren berücksichtigt und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens überprüft. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt. wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen. 8. Erftverband, Bergheim, 31.05.2016 Zum o. g. Bebauungsplan nimmt der Erftverband wie folgt Stellung: Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen, dass der Erftverband zukünftig durch Grundwassererhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung (Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt. Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. dieses Jahrhunderts erfolgreich werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen. .den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von den natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen und geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“, Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im und hier insbesondere die Blätter 4 bis 6 „Abdich- Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur tungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen Kenntnis gegeben. gegen nichtdrückendes Wasser“ und „Abdichtun- 5 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... gen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen. 9. RWE Power AG, Köln, 02.06.2016 Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen hierzu folgendes mit: Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104, im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses Bodenmaterial enthalten. Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen reagieren können. Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB Der Hinweis wurde berücksichtigt und in den Beals Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung bauungsplan aufgenommen. ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind. Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang, den Normblättern DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelungen“, der DIN 18 196 „Erd- und Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische und organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten. Außerdem teilen wir Ihnen mit, dass sich im Plangebiet Kabel und Rohrleitungen der RWE Power .den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen. 6 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... AG befinden. Diese Anlagen sind außer Betrieb und werden nicht mehr benötigt. 10. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, 06.06.2016 Gegen die Planung haben wir keine Bedenken. 11. Industrie- und Handelskammer zu Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, Bergheim, 09.05.2016 Mit Schreiben vom 9. Mai 2016 baten Sie die Industrie- und Handelskammer zu Köln um Stellungnahme zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 / Bedburg - Teilbereich „Adolf-SilverbergStraße“. Diese 6. Änderung sieht vor, eine innerhalb der im FNP als „Gewerbliche Baufläche (G)“ dargestellt Fläche zukünftig als „Mischgebiet (MI) auszuweisen. Gerne möchten wir dazu Folgendes anmerken: Weshalb sich die Grundvoraussetzungen – unter denen in 2014 für die o. g. Fläche eine gewerbliche Nutzung im Flächennutzungsplan festgelegt wurde – nun geändert haben, die eine Ausweisung als MI begründen, geht aus den Planunterlagen leider nicht abschließend hervor. Wir regen daher an, dem Flächennutzungsplan entsprechend für die o. g. Fläche eine gewerbliche Nutzung (GE) vorzusehen. Mindestens jedoch sollte eine gewerbliche Ersatzfläche in vergleichbarer Größe an anderer Stelle im Stadtgebiet Bedburg ausgewiesen werden. Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: 12. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 13.06.2016 Entfällt. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und gemäß Abwägungsvorschlag vorzugehen. Die zugrunde liegende Planungskonzeption sieht die Ausweisung zweier Mischgebiete (MI) mit einer Flächenverteilung von 60 % Wohnnutzung und 40 % gewerblicher Nutzung, letzteres im östlichen und südlichen Planbereich vor. Damit soll eine seit mehreren Jahren brach liegende Fläche mit teils kontaminierten Schuttbergen einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung zugeführt und aktuellen Bedarfen Rechnung getragen werden. Es ist eine nachträgliche Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geplant. . die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Naturschutz und Landschaftspflege: Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271 834213 Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden keine Bedenken oder Anregungen geäußert. Die grünordnerischen Festsetzungen (Punkt 6.1.6) der Begründung zum im Betreff genannten Bebauungsplan werden begrüßt. Wasserwirtschaft: Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 02271 834729 Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass jedes Gewässer den guten ökologischen Zustand bzw. das gute ökologische Potential erreichen muss. Hierzu gehört ebenfalls das Grundwasser. Um den chemischen Zustand nicht weiter zu belasten, bitte ich für kommende Bebauungen und Änderungen an bestehender Bedachung um den Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im Hinweis, dass einer Bedachung mit unbeschichte- Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berückten Metalldächern nicht zugestimmt werden kann. sichtigt. In der vorliegenden Planung wird keine Aussage zum Niederschlagswasser getroffen. Es wird keine Aussage über Vermeidung oder Minimierung von Niederschlagswasser getroffen. Auch Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers fehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen indes zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungs- Bereits frühzeitig wurde durch entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Bedburg als auch im Landesentwicklungsplan (LEP) durch Ausweisung als ASB bzw. „Siedlungsschwerpunkt“ eine entsprechende Bebauung im Rahmen des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt. 8 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. leistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu prüfen. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Eine darüberhinausgehende zusätzliche Flächenversiegelung und damit verbundene erhebliche Belastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom 01.07.2015, sind nicht zu befürchten. Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser von Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich. Ist. Da es sich aber um eine Altlastenverdachtsfläche handelt, muss vor einer geplanten Versickerung nachgewiesen werden, dass sich unter der Versickerungs- Ein entsprechender Nachweis wird vor der Bebaufläche keine anthropogenen Ablagerungen oder ung des Areals stattfinden müssen und ist im RahSchadstoffe befinden. Dies ist mir mittels Gutachmen des Baugenehmigungsverfahrens vorzulegen. ten nachzuweisen. Bodenschutz Ansprechpartnerin: 02271/834715 Frau Wolf, Tel: Mit dem Bebauungsplan Nr. 43 erfolgt die Festsetzung der geplanten Wohn- und Einzelhandelsnutzung des Plangebietes. Das Gebiet ist Teil der ehemaligen Rheinischen Linoleumwerke in Bedburg gewesen und wurde anschließend vom Speditionsunternehmen Mockel & Gronotte ge- 9 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... nutzt. Neben der aktuell bestehenden Wohn- und Einzelhandelsnutzung soll im Rahmen des Bebauungsplanes der brach liegende Bereich mit Reihenhäusern bebaut werden. Bei den Reihenhäusern zugehörigen Gartenflächen muss von Aufenthaltsflächen für Kinder ausgegangen werden, die insbesondere durch die jüngeren Kinder zum Spielen genutzt werden. Diese Bereiche sind somit als Kinderspielflächen zu werten. Die oberflächennah angetroffenen und untersuchten Auffüllungen halten die Prüfwerte der BBodSchV hinsichtlich der Wohnnutzung ein, überschreiten allerdings bei den Parametern B(a)P und Blei teilweise die Prüfwerte für Kinderspielflächen. Ich bitte Sie daher, unter Punkt 6.3 „Altlasten“ der Begründung zum Bebauungsplan bei der Bewertung und Empfehlung den 2. Absatz wie folgt zu Die teilweise Überschreitung der Prüfwerte für Kinändern: derspielflächen wird durch Aufbringung einer 0,6 m Die für die Untersuchung herangezogenen oberflä- mächtigen Mutterbodenschicht bewältigt. Die vorgechennah angetroffenen Auffüllungsböden erfüllen schlagene Ergänzung unter Punkt 5.2. und 6.3 in die Anforderungen an gesundes Wohnen und Ar- der Begründung wird begrüßt und im weiteren Verbeiten, eignen sich allerdings nicht als Kinderspiel- fahren integriert. flächen. Daher erfolgt für die abschließende Oberflächengestaltung die Aufbringung einer 0,6 m mächtigen Mutterbodenschicht. Die Erdarbeiten erfolgen unter gutachterlicher Begleitung und mit vorheriger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises. 10 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Ebenso ist unter Punkt 5.2; Umweltauswirkungen / -maßnahmen außerhalb des Naturschutzes der 2. Absatz wie folgt zu ergänzen: . Demnach liegen gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen vor, die Auffüllungsböden eignen sich jedoch nicht als Kinderspielflächen. Zur abschließenden Oberflächengestaltung erfolgt daher eine Mutterbodenaufbringung mit einer Mächtigkeit von 0,6 m. Im Fall von Erdarbeiten.. Immissionsschutz Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.: 02271-833454 Zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 bestehen aus der Sicht des Immissionsschutzes grundsätzlich keine Bedenken, wenn sich das Plangebiet auch tatsächlich zu einer gemischten Nutzungsstruktur entwickelt und somit dem Schutzanspruch eines Mischgebietes ausreichend Rechnung getragen wird. Amt für Straßenbau und Verkehr Ansprechpartnerin: Frau Hamacher, 02271/834674 Die Entwicklung einer gemischten Nutzungsstruktur im Verhältnis von 60 % Wohnnutzung und 40 % gewerbliche Nutzung ist vorgesehen und entspricht somit der Ausweisung zweier Mischgebiete. Tel.: Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger der K 36 dann keine Bedenken, wenn bei einer geplanten Lückenbebauung eine Erschließung über die K 36 ausgeschlossen ist. 11 Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung Lfd. Stellungnahme von, vom Stellungnahme Abwägung Nr. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ... Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet schalltechnisch vorbelastet ist. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Kreis keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast für aktive Lärmschutzeinrichtungen übernimmt. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. 12