Daten
Kommune
Bedburg
Größe
132 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.06.16, 18:02
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Inhalt der Datei
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
1.
Landesbetrieb Straßenbau Gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens Entfällt.
NRW, Euskirchen,
der Straßenbauverwaltung keine Bedenken.
11.05.2016
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
2.
Amprion GmbH, Dortmund, 23.05.2016
. den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
3.
Geologischer Dienst NRW, Für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis
Krefeld, 18.005.2016
zur Erdbebengefährdung:
Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen
keine Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens.
Planungen von Höchstspannungsleitungen für
diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor.
Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes.
Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt.
Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben.
. den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
Gemäß der Technischen Bestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung
üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen.
- Die Gemarkung Lipp der Stadt Bedburg ist
nach der „Karte der Erdbebenzonen und
geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland – NordrheinWestfalen, 1 : 350000 (Karte zu DIN
4149)“ der Erdbebenzone 2 in geologischer Untergrundklasse S zuzuordnen.
Siehe
auch
1
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
http://www.gd.nrw.de/g_details.php?id=2643
Zu Kap. 6.4. Baugrund (Entwurf Begründung,
Stand 27. April 2016):
Ein entsprechender Hinweis ist Bestandteil des BeDie Baugrundeigenschaften sind objektbezogen zu
bauungsplanes. Objektbezogene Untersuchungen
untersuchen und zu bewerten.
werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geklärt.
4.
Evonik Industries, Marl,
10.05.2016
An den im Betreff näher bezeichneten Stellen ver- Entfällt.
laufen keine von uns betreuten Fernleitungen.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
5.
PLEdoc GmbH, Essen,
10.05.2016
Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen Entfällt.
mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich
keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen
vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft
ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte
überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständigund Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
-
-
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg
Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
-
-
-
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG),
Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzges.
Deutscher
Gasversorungsunternehmen
mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften
oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Achtung:
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung
mit uns.
6.
Westnetz GmbH, Bergheim, 19.05.2016
In Ihrem Schreiben vom 09.05.2016 bitten Sie uns
um Stellungnahme zu obigem Bebauungsplan.
Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen
teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen
Bedenken erheben.
Eine Erweiterung unserer Versorgungsleitungen
soll im Zuge des Baufortschrittes erfolgen. Die
Erweiterung des Gasnetzes ist Nachfrageabhängig.
. den Hinweis zur
Kenntnis zu nehmen.
3
Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Zur Information über unseren Leitungsbestand in
obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu
diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsplanunterlagen bei. Durch das Plangebiet
werden unsere Versorgungsanlagen z. T. berührt.
(Hausanschlüsse und vorhandene Trafostation).
Bei Nutzungsänderungen der Flächen, wie z. B.
Entwidmung von öffentlichen Grundstücksflächen,
werden bei einem Verkauf vereinbarungsgemäß
dingliche Sicherungen unserer Leitungstrassen
und Anlagestandorte notwendig.
Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein
erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an
Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten
wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung den Bedarf entsprechend
berücksichtigen können.
Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei nicht auszuschließenden Näherungen von
Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen
bitten wir Sie, die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus
sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit
uns abzustimmen.
7.
Bezirksregierung Köln,
Köln, 12.05.2016
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Durch das geplante Vorhaben der Deutschen Reihenhaus AG für den nördlichen Teil des Bebauungsplangebietes ergibt sich u.a. ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie und Löschwasserressourcen. Selbstverständlich wurde und wird auch zukünftig die Westnetz GmbH in den Planungsprozess mit
eingebunden. Die Versorgungsleitungstrassen werden bei einer möglichen Bepflanzung durch einen
Bauherren berücksichtigt und im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens überprüft.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Gegen die Planung sind aus Sicht der von mir Entfällt.
wahrzunehmenden öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung
keine Bedenken vorzubringen.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33
sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
8.
Erftverband, Bergheim,
31.05.2016
Zum o. g. Bebauungsplan nimmt der Erftverband
wie folgt Stellung:
Nach Beendigung der Grundwasserabsenkungen
durch den Braunkohlenbergbau wird der oberste
Grundwasserspiegel wieder seinen ursprünglichen
flurnahen Zustand erreichen. Einen Sonderfall
stellt die Erftaue zwischen Kerpen und Bedburg
dar. Aufgrund der intensiven Nutzung dieses Gebietes liegt ein planungspolitischer Konsens darüber vor, die ursprünglichen Grundwasserverhältnisse nicht mehr zuzulassen. Es ist vorgesehen,
dass der Erftverband zukünftig durch Grundwassererhaltungsmaßnahmen den Grundwasserwiederanstieg auf ein für die normale Bebauung
(Wohnhaus mit normaler Gründungstiefe für ein
Kellergeschoss) verträgliches Niveau begrenzt.
Diese Maßnahmen werden frühestens gegen Ende Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
dieses Jahrhunderts erfolgreich werden, so dass
zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Planungen vorliegen.
.den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
Unabhängig von den zukünftigen Grundwasserhaltungsmaßnahmen empfehlen wir, von den natürlichen Grundwasserflurabständen auszugehen und
geeignete Abdichtungsmaßnahmen nach den Vorschriften der DIN 18 195 „Bauwerksabdichtungen“, Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im
und hier insbesondere die Blätter 4 bis 6 „Abdich- Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur
tungen gegen Bodenfeuchtigkeit“, „Abdichtungen
Kenntnis gegeben.
gegen nichtdrückendes Wasser“ und „Abdichtun-
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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gen gegen von außen drückendes Wasser“, vorzusehen.
9.
RWE Power AG, Köln,
02.06.2016
Wir haben Ihre Anfrage geprüft und teilen Ihnen
hierzu folgendes mit:
Wir weisen darauf hin, dass die Bodenkarte des
Landes Nordrhein-Westfalen, Blatt L5104, im gesamten Plangebiet Böden ausweist, die humoses
Bodenmaterial enthalten.
Humöse Böden sind empfindlich gegen Bodendruck und im Allgemeinen kaum tragfähig. Erfahrungsgemäß wechseln die Bodenschichten auf
kurzer Distanz in ihrer Verbreitung und Mächtigkeit, so dass selbst bei einer gleichmäßigen Belastung diese Böden mit unterschiedlichen Setzungen
reagieren können.
Das gesamte Plangebiet ist daher wegen der Baugrundverhältnisse gemäß § 9 Abs. 5 Nr. 1 BauGB Der Hinweis wurde berücksichtigt und in den Beals Fläche zu kennzeichnen, bei deren Bebauung bauungsplan aufgenommen.
ggf. besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, erforderlich sind.
Hier sind die Bauvorschriften des Eurocode 7 „Geotechnik“ DIN EN 1997-1 mit nationalem Anhang,
den Normblättern DIN 1054 „Baugrund – Sicherheitsnachweise im Erd- und Grundbau – Ergänzende Regelungen“, der DIN 18 196 „Erd- und
Grundbau; Bodenklassifikation für bautechnische
Zwecke“ mit der Tabelle 4, die organische und
organogene Böden als Baugrund ungeeignet einstuft, sowie die Bestimmungen der Bauordnung
des Landes Nordrhein-Westfalen zu beachten.
Außerdem teilen wir Ihnen mit, dass sich im Plangebiet Kabel und Rohrleitungen der RWE Power
.den
Hinweis
zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
AG befinden. Diese Anlagen sind außer Betrieb
und werden nicht mehr benötigt.
10.
Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum,
06.06.2016
Gegen die Planung haben wir keine Bedenken.
11.
Industrie- und Handelskammer zu Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft,
Bergheim, 09.05.2016
Mit Schreiben vom 9. Mai 2016 baten Sie die Industrie- und Handelskammer zu Köln um Stellungnahme zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
43 / Bedburg - Teilbereich „Adolf-SilverbergStraße“. Diese 6. Änderung sieht vor, eine innerhalb der im FNP als „Gewerbliche Baufläche (G)“
dargestellt Fläche zukünftig als „Mischgebiet (MI)
auszuweisen. Gerne möchten wir dazu Folgendes
anmerken:
Weshalb sich die Grundvoraussetzungen – unter
denen in 2014 für die o. g. Fläche eine gewerbliche
Nutzung im Flächennutzungsplan festgelegt wurde
– nun geändert haben, die eine Ausweisung als MI
begründen, geht aus den Planunterlagen leider
nicht abschließend hervor. Wir regen daher an,
dem Flächennutzungsplan entsprechend für die o.
g. Fläche eine gewerbliche Nutzung (GE) vorzusehen. Mindestens jedoch sollte eine gewerbliche
Ersatzfläche in vergleichbarer Größe an anderer
Stelle im Stadtgebiet Bedburg ausgewiesen werden.
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben:
12.
Rhein-Erft-Kreis,
Bergheim, 13.06.2016
Entfällt.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen
und
gemäß
Abwägungsvorschlag vorzugehen.
Die zugrunde liegende Planungskonzeption sieht die
Ausweisung zweier Mischgebiete (MI) mit einer Flächenverteilung von 60 % Wohnnutzung und 40 %
gewerblicher Nutzung, letzteres im östlichen und
südlichen Planbereich vor. Damit soll eine seit mehreren Jahren brach liegende Fläche mit teils kontaminierten Schuttbergen einer sinnvollen städtebaulichen Entwicklung zugeführt und aktuellen Bedarfen
Rechnung getragen werden. Es ist eine nachträgliche Anpassung des FNP im Wege der Berichtigung
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geplant.
. die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen.
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Anlage A) -AbwägungslisteStellungnahmen im Rahmen der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1-12) – Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 6. Änderung
Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Naturschutz und Landschaftspflege:
Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271
834213
Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden keine Bedenken oder Anregungen
geäußert.
Die grünordnerischen Festsetzungen (Punkt 6.1.6)
der Begründung zum im Betreff genannten Bebauungsplan werden begrüßt.
Wasserwirtschaft:
Ansprechpartnerin: Frau Schröder, Tel. 02271
834729
Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen
keine grundsätzlichen Bedenken.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt vor, dass
jedes Gewässer den guten ökologischen Zustand
bzw. das gute ökologische Potential erreichen
muss. Hierzu gehört ebenfalls das Grundwasser.
Um den chemischen Zustand nicht weiter zu belasten, bitte ich für kommende Bebauungen und Änderungen an bestehender Bedachung um den Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und im
Hinweis, dass einer Bedachung mit unbeschichte- Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens berückten Metalldächern nicht zugestimmt werden kann. sichtigt.
In der vorliegenden Planung wird keine Aussage
zum Niederschlagswasser getroffen. Es wird keine
Aussage über Vermeidung oder Minimierung von
Niederschlagswasser getroffen. Auch Festlegungen zur Rückhaltung des Niederschlagswassers
fehlen ganz. Hohe Regenwassermengen führen
indes zu einer starken Verdünnung des Schmutzwassers und so zu einer schlechteren Reinigungs-
Bereits frühzeitig wurde durch entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt
Bedburg als auch im Landesentwicklungsplan (LEP)
durch Ausweisung als ASB bzw. „Siedlungsschwerpunkt“ eine entsprechende Bebauung im Rahmen
des Generalentwässerungsplanes berücksichtigt.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
Nr.
leistung der Kläranlage sowie vermehrt zu Abschlägen (Entlastungen) aus dem Mischwassersystem in die Gewässer und dort zu Stoßbelastungen. Hier gilt es zu beachten, dass nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie an allen Gewässern ein Verschlechterungsverbot gilt. Die Einhaltung dieser Richtlinie wäre also in jedem Fall zu
prüfen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Eine darüberhinausgehende zusätzliche Flächenversiegelung und damit verbundene erhebliche Belastungen sind somit nicht zu erwarten. Einen negativen Einfluss oder gar Verstöße gegen das Verschlechterungsverbot der Europäische Wasserrahmenrichtlinie, auch unter Würdigung des Urteils des
Europäischen Gerichtshofs (C-461/13) vom
01.07.2015, sind nicht zu befürchten.
Gem. § 51 a LWG ist Niederschlagswasser von
Grundstücken, die nach dem 01.01.1996 erstmals
bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln,
zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des
Wohls der Allgemeinheit möglich. Ist. Da es sich
aber um eine Altlastenverdachtsfläche handelt,
muss vor einer geplanten Versickerung nachgewiesen werden, dass sich unter der Versickerungs- Ein entsprechender Nachweis wird vor der Bebaufläche keine anthropogenen Ablagerungen oder
ung des Areals stattfinden müssen und ist im RahSchadstoffe befinden. Dies ist mir mittels Gutachmen des Baugenehmigungsverfahrens vorzulegen.
ten nachzuweisen.
Bodenschutz
Ansprechpartnerin:
02271/834715
Frau
Wolf,
Tel:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 43 erfolgt die Festsetzung der geplanten Wohn- und Einzelhandelsnutzung des Plangebietes. Das Gebiet ist Teil der
ehemaligen Rheinischen Linoleumwerke in Bedburg gewesen und wurde anschließend vom
Speditionsunternehmen Mockel & Gronotte ge-
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
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nutzt.
Neben der aktuell bestehenden Wohn- und Einzelhandelsnutzung soll im Rahmen des Bebauungsplanes der brach liegende Bereich mit Reihenhäusern bebaut werden. Bei den Reihenhäusern zugehörigen Gartenflächen muss von Aufenthaltsflächen für Kinder ausgegangen werden, die insbesondere durch die jüngeren Kinder zum Spielen
genutzt werden. Diese Bereiche sind somit als
Kinderspielflächen zu werten. Die oberflächennah
angetroffenen und untersuchten Auffüllungen halten die Prüfwerte der BBodSchV hinsichtlich der
Wohnnutzung ein, überschreiten allerdings bei den
Parametern B(a)P und Blei teilweise die Prüfwerte
für Kinderspielflächen.
Ich bitte Sie daher, unter Punkt 6.3 „Altlasten“ der
Begründung zum Bebauungsplan bei der Bewertung und Empfehlung den 2. Absatz wie folgt zu
Die teilweise Überschreitung der Prüfwerte für Kinändern:
derspielflächen wird durch Aufbringung einer 0,6 m
Die für die Untersuchung herangezogenen oberflä- mächtigen Mutterbodenschicht bewältigt. Die vorgechennah angetroffenen Auffüllungsböden erfüllen schlagene Ergänzung unter Punkt 5.2. und 6.3 in
die Anforderungen an gesundes Wohnen und Ar- der Begründung wird begrüßt und im weiteren Verbeiten, eignen sich allerdings nicht als Kinderspiel- fahren integriert.
flächen. Daher erfolgt für die abschließende Oberflächengestaltung die Aufbringung einer 0,6 m
mächtigen Mutterbodenschicht. Die Erdarbeiten
erfolgen unter gutachterlicher Begleitung und mit
vorheriger Abstimmung mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises.
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Stellungnahme
Abwägung
Nr.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Ebenso ist unter Punkt 5.2; Umweltauswirkungen /
-maßnahmen außerhalb des Naturschutzes der 2.
Absatz wie folgt zu ergänzen:
. Demnach liegen gesunde Wohn- und Arbeitsbedingungen vor, die Auffüllungsböden eignen sich
jedoch nicht als Kinderspielflächen. Zur abschließenden Oberflächengestaltung erfolgt daher eine
Mutterbodenaufbringung mit einer Mächtigkeit von
0,6 m. Im Fall von Erdarbeiten..
Immissionsschutz
Ansprechpartnerin: Frau Klinkhammer, Tel.:
02271-833454
Zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43
bestehen aus der Sicht des Immissionsschutzes
grundsätzlich keine Bedenken, wenn sich das
Plangebiet auch tatsächlich zu einer gemischten
Nutzungsstruktur entwickelt und somit dem
Schutzanspruch eines Mischgebietes ausreichend
Rechnung getragen wird.
Amt für Straßenbau und Verkehr
Ansprechpartnerin: Frau Hamacher,
02271/834674
Die Entwicklung einer gemischten Nutzungsstruktur
im Verhältnis von 60 % Wohnnutzung und 40 %
gewerbliche Nutzung ist vorgesehen und entspricht
somit der Ausweisung zweier Mischgebiete.
Tel.:
Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger
der K 36 dann keine Bedenken, wenn bei einer
geplanten Lückenbebauung eine Erschließung
über die K 36 ausgeschlossen ist.
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Lfd. Stellungnahme von, vom
Stellungnahme
Abwägung
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Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der
Stadt Bedburg ...
Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet
schalltechnisch vorbelastet ist. Vorsorglich weise
ich darauf hin, dass der Kreis keine Kosten für
Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast für aktive Lärmschutzeinrichtungen übernimmt.
Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises
keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.
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