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Beschlussvorlage (Gestaltungsplanung für die obere Lindenstraße)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
201 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.09.16, 15:41
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-78/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: 28.06.2016 Abstimmungsergebnis: siehe oben Betreff: Gestaltungsplanung für die obere Lindenstraße Beschlussvorschlag: 1.) Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, in einem ersten Schritt die Variante 1 zur Umgestaltung der oberen Lindenstraße umzusetzen und 2.) ein Konzept zur Umgestaltung als Shared-Space-Bereich für die Innenstadt Bedburgs in Verbindung mit der weiteren Planung zur Bedburger Mitte aufzunehmen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit einem gemeinschaftlichen Antrag der SPD, FWG, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vom 01.06.2015, Antrag der FWG vom 03.02.2015 und Antrag der CDU vom 03.06.2015 wird unter anderem immer wieder die Um- bzw. Neugestaltung der oberen Lindenstraße gefordert. Im Gegensatz zur Graf-Salm-Straße und Friedrich-Wilhelm-Straße ist der obere Teil der Lindenstraße sehr großzügig von seinem Querschnitt her angelegt. Hier sind teilweise Parkstreifen vorhanden. Die Aufenthaltsqualität ist in diesem Bereich jedoch sehr gering, da keine Grünflächen oder Baumscheiben vorhanden sind. Zu 1. Im Rahmen der Erstellung des Masterplanes Mobilität und Verkehr in Bedburg wurden Stadtteilbegehungen durchgeführt. Hier wurde bei der Begehung des Stadtteils Bedburg von den Teilnehmern auch auf die Umgestaltung der oberen Lindenstraße hingewiesen. Ebenfalls wurde bei den Veranstaltungen „Bedburg im Dialog“ von den Bedburger Geschäftsleuten auf die Umgestaltung der oberen Lindenstraße insbesondere mit entsprechenden Anlagen von Grünflächen hingewiesen. Als Ergebnis dieses Prozesses wurden daher vom Büro Stadtverkehr verschiedene Varianten erarbeitet, die den Bereich der oberen Lindenstraße zwischen Bahnübergang und der Erftstraße betreffen. Variante 1: Bei Variante 1 werden die Stellplätze größtenteils im derzeitigen Fahrbahnbereich durch Markierung in Schrägaufstellung angelegt. Die Anzahl der Stellplätze erhöht sich von 46 auf 62 Stellplätze. Hinzu kommen noch einige Abstellplätze für Fahrräder. Im Bereich des Schrägparkens beträgt die Fahrbahnbreite lediglich 5 m, so dass der Begegnungsfall von PKW und Bus möglich ist. In den Bereichen, in denen das Parken auch gegenüberliegend parallel zur Fahrbahn erfolgt, bleibt die Fahrbahnbreite bei 6 m, so dass hier der Begegnungsverkehr von Bus/Lkw möglich ist. Die Anlegung eines Fahrradstreifens ist hier aus Platzgründen nicht vorgesehen. Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit beträgt zwischen Bahnübergang und Einmündung Erftstraße 30 km/h. Der vorhandene Fußgängerüberweg bleibt erhalten. Variante 2: Bei Variante 2 werden die vorhandenen Stellplätze von bisher 46 Stellplätzen auf 51 Stellplätze erhöht. Die Stellplätze bleiben wie bisher in Längsaufstellung zur Fahrbahn. Die Fahrbahnbreite beträgt 6 m. Die Anlegung eines Fahrradstreifens ist nicht vorgesehen. Die zulässige Geschwindigkeit wird hierbei bereits im oberen Bereich ab Bahnübergang auf 30 km/h festgesetzt. In der Gestaltung ist die Variante 2 mit dem heutigen Konzept der Graf-Salm-Straße zu vergleichen. Variante 3: Bei Variante 3 erhöht sich die Anzahl der Stellplätze von 46 auf 49 Stellplätze. Die Fahrbahnbreite beträgt auch hier 6 m, die Anlegung eines Fahrradstreifens ist hier nicht vorgesehen. Der Bereich zwischen Bahnübergang und Einmündung Gartenstraße wird mit 30 km/h ausgeschildert. Ab Gartenstraße bis zur Einmündung Einmündung Erftstraße wird die Geschwindigkeit auf 20 km/h festgesetzt. In allen drei Varianten ist es vorgesehen, Baumscheiben anzulegen. Von Seiten der Verwaltung wird die Variante 1 bevorzugt. Durch die teilweise enge Fahrbahn mit den jeweiligen Verschwenkungen ist davon auszugehen, dass eine Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeit eher akzeptiert und auch eingehalten wird. Die Anlegung der Stellplätze in Schrägaufstellung kann durch die Aufbringung entsprechender Markierungen kostengünstig Beschlussvorlage WP9-78/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 ausgeführt werden. Lediglich die Anlegung der Baumscheiben bzw. Grünflächen bedürfen entsprechender Tiefbauarbeiten. Abstellanlagen für Fahrräder und evtl. Bänke zum Verweilen sind neu zu beschaffen. Mittel für die Umgestaltung der oberen Lindenstraße als Variante 1 sind im Haushalt 2016 vorgesehen. Vor der Durchführung soll eine entsprechende Detailplanung erarbeitet und vor Ort auf die örtlichen Gegebenheiten hin überprüft werden. Zu 2. Weiterhin wurde im Rahmen der Attraktivitätssteigerung der Innenstadt vorgeschlagen, aus dem weiteren Bereich der Lindenstraße und Graf-Salm-Straße, evtl. auch der Friedrich-Wilhelm-Straße einen Shared-Space-Bereich umzusetzen. Bei Shared Space werden der nicht motorisierte und der motorisierter Verkehr zusammengelegt. Durch Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer kann die Aufmerksamkeit und Rücksicht gesteigert werden. Dies führt wiederum zu einer Erhöhung der Sicherheit auf den Straßen. Eine Häufung von Verkehrszeichen ist in diesem Bereich nicht vorgesehen. Shared Space hat das Ziel, die Aufenthaltsqualität und Funktionalität von städtischen Straßen zu stärken. Zu den wichtigsten Aspekten gehören folgende Punkte: - Gleichberechtigte Verteilung des öffentlichen Raums durch den Abbau der klaren Vorrangstellung des motorisierten Verkehrs gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern - Steigerung des Verantwortungsgefühls aller Verkehrsteilnehmer - Integration des motorisierten Verkehrs statt Verdrängung - Reduzierung der Geschwindigkeit des motorisierten Verkehrs - Verbesserung des Verkehrsflusses - Steigerung der Attraktivität des Straßenbilds - Kostenreduzierung durch Wegfall von Verkehrsschildern und Lichtsignalanlagen In Modellstudien wurde wiederholt empfohlen, einen Shared-Space-Kernbereich von maximal 500 m einzurichten und die angeschlossenen Randbereiche abgewandelt in einer Trichterfunktion zu gestalten. Der Kernbereich könnte von der Erftbrücke bis hinter den Marktplatz laufen, die Trichterbereiche ab Bahnübergang Lindenstraße, Langemarckstraße sowie Kreisverkehr Kölner Platz. Als Mustergrundlage dient hier die Ausarbeitung der Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen FGSV: Hinweise zu Straßenräumen mit besonderem Überquerungsbedarf – Anwendungsmöglichkeiten des „Shared Space“-Gedankens (H SBÜ), Ausgabe 2014, Köln 2014. Im Rahmen der Weiterentwicklung der Bedburger Mitte und der Steigerung der Attraktivität der Innenstadt soll daher die Möglichkeit der Einrichtung einer Shared-Space-Zone für die Innenstadt weiterverfolgt werden. Hierzu soll eine entsprechende Konzeptstudie erstellt werden, die im Weiteren durch die Politik beraten werden soll. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Beschlussvorlage WP9-78/2016 Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja x Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 25. Mai 2016 ----------------------------------Angelika Metzmacher ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-78/2016 Seite 4