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Anfrage UWV (Verlagerung des Kreisbauhofes hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
48 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
06.03.13, 04:07
Aktualisiert
06.03.13, 04:07
Anfrage UWV (Verlagerung des Kreisbauhofes
hier: Anfrage der UWV-Fraktion) Anfrage UWV (Verlagerung des Kreisbauhofes
hier: Anfrage der UWV-Fraktion)

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UWV-Fraktionsbüro š Jülicher Ring 32 š 53879 Euskirchen Datum: F 3/2013 04.03.2013 Az.: WDS/II X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreisausschuss 13.03.2013 Kreistag 20.03.2013 Verlagerung des Kreisbauhofes hier: Anfrage der UWV-Fraktion Sehr geehrter Herr Landrat, im Hinblick auf die geplante Verlagerung des Kreisbauhofs auf das Gelände der Kreismülldeponie bitten wir um Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie beschreibt die Verwaltung den IST - Leistungskatalog des Kreisbauhofs? 2. Welche Leistungen des Kreisbauhofs werden an Dritte (private oder öffentlich-rechtliche Partner) vergeben? 3. Welche Leistungen sind an Ditte zu vergeben geplant? 4. Welche Kooperationen mit Dritten, insbesondere mit kommunalen Bauhöfen und Werkstätten, ggf. auch LVR, Freilichtmuseum u.a., werden derzeit praktiziert? Begründung: Im Hinblick auf die offenkundig kurzfristig zu entscheidende Frage der Verlagerung des Kreisbauhofs muss der damit verbundene Reform- und Kostenbedarf kritisch hinterfragt werden. Im Rahmen einer Optimierung der Personal- und Organisationsstrukturen des Bauhofs und insbesondere des Verhältnisses zwischen Verwaltung als Auftraggeber und dem Bauhof als Auftragneh- -2mer nimmt die Etablierung eines strukturierten Auftragswesens mit eindeutigen Leistungsverzeichnissen und klaren Verrechnungspreisen eine zentrale Rolle ein. Durch die daraus gewonnene Transparenz können Leistungsstandards geschaffen und dauerhafte Kosten innerhalb der kommunalen Strukturen optimiert sowie schlussendlich verglichen werden. Bei der Umsiedlung und damit einem Neuaufbau unseres Kreisbauhofs muss die Forderung lauten: Künftig nur noch Aufgaben an den Bauhof zu übertragen, die nicht auf andere Weise, insbesondere durch Vergabe, wirtschaftlicher erledigt werden können. Dabei ist in besonderem Maße die interkommunale Zusammenarbeit einzubeziehen bei sozialverträglicher Gestaltung der Arbeitsplatzsituation. So haben bereits 2008 gem. einer Kienbaum-Studie 46 % der befragten kommunalen Bauhöfe die Grünpflege ausgegliedert bzw. an private Unternehmen vergeben, 29 % die Straßenunterhaltung, 49 % die Straßenreinigung und 42 % den Winterdienst. Angesichts des offenbar bestehenden Zeitdrucks sollten die o.a. Fragen im Hinblick auf die Verlagerung des Kreisbauhofs Grundlage der Personal- und Raumplanung sein. Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW forderte in 2011 eine Kostenträgerrechnung für den Kreisbauhof einzuführen. Dies wäre für die Beurteilung in Bezug auf die Vergabe an Dritte bzw. Kooperationen hilfreich gewesen. Zudem sollte laut GPA ein langfristiges Personalkonzept erstellt werden. Dies ist sinnvoll um festzustellen, welche Mitarbeiter in den nächsten Jahren aus Altersgründen oder Altersteilzeit ausscheiden. gez. Troschke, Fraktionsvorsitzender F. d. R.: gez. NicoleTroschke Fraktionsgeschäftsführerin -2-