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Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen hier: Integrationskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.11.12, 12:02
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen
hier: Integrationskonzept) Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen
hier: Integrationskonzept) Beschlussvorlage GB (Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 315/2012 11.10.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Interfrakt. Projektgruppe "Inklusion" 07.11.2012 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur 13.11.2012 Ausschuss für Soziales und Gesundheit 14.11.2012 Jugendhilfeausschuss 15.11.2012 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 19.11.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen hier: Integrationskonzept Sachbearbeiter/in: Frau Rheindorf Tel.: (02251) 15 326 Abt.: 50 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Zeile: Kreiskämmerer -2Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt das Integrationskonzept des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Integrationskonzeptes die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen beim Land NordrheinWestfalen gem. § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen zu beantragen. Begründung: Im Februar hat das Land Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland ein Integrationsgesetz verabschiedet. Das Gesetz sieht in § 7 Abs. 1 eine Förderung von Kommunalen Integrationszentren in Kreisen und kreisfreien Städten, die über ein vom Kreistag beschlossenes Integrationskonzept verfügen, das nicht älter als 3 Jahre sein sollte, vor. Mit dem vorliegenden - durch die Arbeitsgruppe Sozialplanung erstellten - Integrationskonzept beschreibt die Kreisverwaltung Euskirchen Integrationsziele, Zielgruppen und formuliert inhaltliche Handlungsschwerpunkte. Es schlägt konkrete kommunale Maßnahmen unter kontinuierlicher Beteiligung aller Organisationen, Institutionen und Akteure vor. Die Verwaltung strebt mit dem Konzept und mit der Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums eine enge regionale bedarfsorientierte Vernetzung, Bündelung und Erweiterung von örtlichen Integrationsangeboten an. Das Kommunale Integrationszentrum bildet eine neue und wichtige Schnittstelle zwischen allen Akteuren der Integrationsarbeit und stellt den Informationsfluss sowie den fachlichen Austausch auf Kreisebene her. Darüber hinaus plant der Kreis Euskirchen die Einführung eines Monitoringsystems, welches Schlussfolgerungen darüber gestattet, inwieweit die Maßnahmen der Handlungsfelder erfolgreich verlaufen und in welchen Bereichen Defizite bestehen. Hierzu muss eine Datengrundlage geschaffen werden, die die Unterscheidung von Personen mit und ohne Migrationshintergrund, die Interpretation und Verknüpfung von Daten in Relation zu sozialen und anderen Faktoren ermöglicht (Sozialberichterstattung). Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden im Rahmen der am 31.10.2012 stattfindenden Sozialkonferenz informiert und haben bis zum 12.11.2012 die Gelegenheit erhalten Ihr Benehmen zur Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums zu erteilen. Die Wohlfahrtsverbände wurden ebenfalls im Vorfeld beteiligt. Finanzielle Auswirkungen: Das Land NRW unterstützt die personelle Ausstattung des Kommunalen Integrationszentrums mit der Abordnung von zwei Lehramtskräften. Darüber hinaus arbeiten in jedem Kommunalen Integrationszentrum 3,5 vom Land geförderte kommunale Bedienstete (2 sozialpädagogische Fachkräfte, 1 Verwaltungsfachkraft und ½ Verwaltungsassistenzkraft). Der Umfang der Festbetragsfinanzierung beträgt je 50.000 € für die beiden sozialpädagogischen Fachkräfte und eine Verwaltungsfachkraft sowie 20.000 € für 0,5 Verwaltungsassistenz, insgesamt somit 170.000 €/Jahr. Die Stellen sollen entsprechend der auf zwei Jahre ausgerichteten Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte zunächst ebenfalls für diesen Zeitraum befristet werden. -3- Der Kreis Euskirchen verpflichtet sich seinerseits: š š š š geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen die Verwaltungskosten (u. a. Reisekosten) sowie Kosten für Lehr- und Lernmittel im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu übernehmen am vorgegebenen Förderprogrammcontrolling des MAIS NRW mitzuwirken zur Teilnahme am Erfahrungstransfer und an überregionalen Aktivitäten der landesweiten Koordinierungsstelle und des Verbundes Zur Effizienzsteigerung und zur Optimierung der Schnittstellenproblematik soll das Kommunale Integrationszentrum gemeinsam mit den Handlungsfeldern Regionales Bildungsbüro, "Übergang Schule Beruf", Inklusion und Sozialplanung im Geschäftsbereich III eingerichtet werden. gez. i. V. Poth Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)