Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
17 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.11.12, 12:02
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 315/2012
11.10.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Interfrakt. Projektgruppe "Inklusion"
07.11.2012
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
13.11.2012
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
14.11.2012
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus
u.Konvers.Vogels.
19.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen
hier: Integrationskonzept
Sachbearbeiter/in: Frau Rheindorf
Tel.: (02251) 15 326
Abt.: 50
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Zeile:
Kreiskämmerer
-2Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt das Integrationskonzept des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Integrationskonzeptes die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen beim Land NordrheinWestfalen gem. § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in
Nordrhein-Westfalen zu beantragen.
Begründung:
Im Februar hat das Land Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland ein Integrationsgesetz verabschiedet.
Das Gesetz sieht in § 7 Abs. 1 eine Förderung von Kommunalen Integrationszentren in Kreisen und
kreisfreien Städten, die über ein vom Kreistag beschlossenes Integrationskonzept verfügen, das nicht
älter als 3 Jahre sein sollte, vor.
Mit dem vorliegenden - durch die Arbeitsgruppe Sozialplanung erstellten - Integrationskonzept beschreibt die Kreisverwaltung Euskirchen Integrationsziele, Zielgruppen und formuliert inhaltliche
Handlungsschwerpunkte.
Es schlägt konkrete kommunale Maßnahmen unter kontinuierlicher Beteiligung aller Organisationen,
Institutionen und Akteure vor.
Die Verwaltung strebt mit dem Konzept und mit der Einrichtung eines Kommunalen
Integrationszentrums eine enge regionale bedarfsorientierte Vernetzung, Bündelung und Erweiterung
von örtlichen Integrationsangeboten an.
Das Kommunale Integrationszentrum bildet eine neue und wichtige Schnittstelle zwischen allen Akteuren der Integrationsarbeit und stellt den Informationsfluss sowie den fachlichen Austausch auf
Kreisebene her.
Darüber hinaus plant der Kreis Euskirchen die Einführung eines Monitoringsystems, welches
Schlussfolgerungen darüber gestattet, inwieweit die Maßnahmen der Handlungsfelder erfolgreich
verlaufen und in welchen Bereichen Defizite bestehen.
Hierzu muss eine Datengrundlage geschaffen werden, die die Unterscheidung von Personen mit und
ohne Migrationshintergrund, die Interpretation und Verknüpfung von Daten in Relation zu sozialen
und anderen Faktoren ermöglicht (Sozialberichterstattung).
Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden im Rahmen der am 31.10.2012 stattfindenden
Sozialkonferenz informiert und haben bis zum 12.11.2012 die Gelegenheit erhalten Ihr Benehmen zur
Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums zu erteilen.
Die Wohlfahrtsverbände wurden ebenfalls im Vorfeld beteiligt.
Finanzielle Auswirkungen:
Das Land NRW unterstützt die personelle Ausstattung des Kommunalen Integrationszentrums mit der
Abordnung von zwei Lehramtskräften. Darüber hinaus arbeiten in jedem Kommunalen Integrationszentrum 3,5 vom Land geförderte kommunale Bedienstete (2 sozialpädagogische Fachkräfte, 1 Verwaltungsfachkraft und ½ Verwaltungsassistenzkraft).
Der Umfang der Festbetragsfinanzierung beträgt je 50.000 € für die beiden sozialpädagogischen
Fachkräfte und eine Verwaltungsfachkraft sowie 20.000 € für
0,5 Verwaltungsassistenz, insgesamt somit 170.000 €/Jahr.
Die Stellen sollen entsprechend der auf zwei Jahre ausgerichteten Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte zunächst ebenfalls für diesen Zeitraum befristet werden.
-3-
Der Kreis Euskirchen verpflichtet sich seinerseits:
geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen
die Verwaltungskosten (u. a. Reisekosten) sowie Kosten für Lehr- und
Lernmittel im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel zu übernehmen
am vorgegebenen Förderprogrammcontrolling des MAIS NRW mitzuwirken
zur Teilnahme am Erfahrungstransfer und an überregionalen Aktivitäten der landesweiten
Koordinierungsstelle und des Verbundes
Zur Effizienzsteigerung und zur Optimierung der Schnittstellenproblematik soll das Kommunale Integrationszentrum gemeinsam mit den Handlungsfeldern Regionales Bildungsbüro, "Übergang Schule Beruf", Inklusion und Sozialplanung im Geschäftsbereich III eingerichtet werden.
gez. i. V. Poth
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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