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Beschlussvorlage GB (Z 1/V 315/2012 (BiSpoKultA 13.11.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
27.11.12, 12:02
Aktualisiert
06.12.12, 04:08
Beschlussvorlage GB (Z 1/V 315/2012 (BiSpoKultA 13.11.2012))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 1 / V 315/2012 Datum: 27.11.2012 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Bildung, Sport und Kultur vom 13.11.2012 A) TOP 4 Öffentliche Sitzung Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen hier: Integrationskonzept Das Land NRW unterstützt die personelle Ausstattung des Kommunalen Integrationszentrums zu 100 %. Zum einen werden zwei Lehrkräfte abgeordnet und zum anderen werden 3,5 kommunale Bedienstete mit max. 170.000 € pro Jahr gefördert. Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden wurden im Rahmen der Sozialkonferenz über die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums informiert und hatten bis zum 12.11.2012 Gelegenheit zur Stellungnahme. Bis zum Tag des Ausschusses liegen eine negative und eine positive Stellungnahme vor. Von den anderen Kommunen erfolgt keine Rückmeldung. Es wird davon ausgegangen, dass die übrigen Kommunen der Einrichtung zustimmen. Die CDU-Fraktion steht der Einrichtung eines kommunalen Integrationszentrums positiv gegenüber. Die Fraktion fordert eine vernünftige und vernetzte Planung in den Bereichen Soziales, Bildung und Gesundheit, um Defizite in diesen Bereichen abzubauen. Die SPD-Fraktion stimmt der Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums ebenfalls zu. Weiterhin fordert sie die Verwaltung auf, zukünftig regelmäßig über den Stand des Verfahrens sowie über Maßnahmen und deren Zielsetzung zu informieren. Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt das Integrationskonzept des Kreises Euskirchen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung und beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage dieses Integrationskonzeptes die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums im Kreis Euskirchen beim Land NordrheinWestfalen gem. § 7 des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NordrheinWestfalen zu beantragen. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen bei 2 Enthaltungen (FDP) V 315/2012