Daten
Kommune
Wesseling
Größe
129 kB
Datum
18.12.2012
Erstellt
26.11.12, 17:41
Aktualisiert
26.11.12, 17:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
235/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
- 60 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
- 60 -
15.11.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 235/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
15.11.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4/103.2 "Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling"
hier: Satzungsbeschluss gemäß § 10 (1) BauGB
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Wesseling schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung
und Umweltschutz an, die im Rahmen der Auswertung der Stellungnahmen zur
- frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
(Beschlussvorlage 150/2012, Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge) und
- öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 (2), 4 (2) BauGB
(Beschlussvorlage 235/2012, Liste 1 - Auswertung/Abwägungsvorschläge)
entsprechend § 1 (7) BauGB in die Abwägung eingestellt worden sind.
Der Rat beschließt, die abgegebenen Stellungnahmen entsprechend den Abwägungsvorschlägen in den
vorgenannten Beschlussvorlagen zu bescheiden.
2. Der in der Sitzung vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung
Nextpark Wesseling" mit textlichen Festsetzungen und Hinweisen wird gemäß §§ 1, 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 22.7.2011 (BGBl. I S. 1509) in der zur Zeit geltenden Fassung) in Verbindung
mit § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW i.d.F. der Bekanntmachung vom 14.7.
1994 (GV NRW S. 666) in der zur Zeit geltenden Fassung) vom Rat der Stadt Wesseling als Satzung
beschlossen.
3. Die in der Sitzung vorliegende, gemäß § 9 (8) BauGB beigefügte Begründung, einschließlich Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB, und die zusammenfassende Erklärung (§ 10 (4) BauGB) werden zur Kenntnis
genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 19.9.2012 die öffentliche
Auslegung des Entwurfs der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 für das Plangebiet „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“
gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen. Die Beschlüsse sind im Amtsblatt der Stadt Wesseling am 26.9.2012
ortsüblich bekannt gemacht worden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2, einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen und Informationen haben in der Zeit vom 4.10.2012 bis einschließlich 7.11.2012 im Neuen Rathaus der Stadt Wesseling
öffentlich ausgelegen.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sind parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung mit Schreiben vom
28.9.2012 entsprechend § 4 (2) BauGB an dem Bauleitplanverfahren der Stadt Wesseling beteiligt worden.
2. Lösung
Aus Gründen der Nachvollziehbarkeit und Verfahrensvereinfachung ist die Auswertung der im Rahmen der
Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen für die jeweiligen Planverfahren nicht separat dargestellt, sondern in einer gemeinsamen Liste zusammengefasst und mit Abwägungsvorschlägen versehen
worden. Die zu beiden Planverfahren gehörende Auswertung (Liste 1) ist sowohl dieser Beschlussvorlage
als auch der Beschlussvorlage 230/2012 (54. FNP- Änderung) beigefügt.
Auswertung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind keine schriftlichen Stellungnahmen eingegangen.
Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (2) BauGB
Im Rahmen der Behördenbeteiligung sind 13 Stellungnahmen eingegangen. Die Auswertung der Stellungnahmen hat zum Ergebnis, dass außer klarstellenden Ergänzungen in der Begründung keine Änderungen
des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ notwendig waren.
Von Seiten des Landesbetriebs Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville- Eifel, bestehen grundsätzlich
keine Bedenken, wenn die im Verkehrsgutachten vorgeschlagenen Änderungen an den vorhandenen Kreuzungen (L 190/L 192, Veränderung der Spuraufteilung und Lichtsignalsteuerung sowie Erweiterung des
Kreisverkehrs mit einem Bypass) zu Lasten der Stadt Wesseling bzw. der Vorhabenträgerin umgesetzt werden.Die Kosten für die Veränderung der Spuraufteilung und Lichtsignalsteuerung werden von der Vorhabenträgerin nextpark Wesseling GmbH + Co. KG übernommen; die vertragliche Regelung erfolgt im Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB.
Wie im Rahmen der Abwägung (Liste 1, Nr. 17) dargestellt, ist die vorgeschlagene Maßnahme - Erweiterung
des Kreisverkehrs mit einem Bypass - nicht kausal alleine durch das Vorhaben „Gewerbeansiedlung nextpark“ bedingt. Bereits im Bestand und im Prognosenullfall ist die Verkehrssituation an dem Knotenpunkt, u.a.
durch die kurze Entfernung zwischen der Lichtsignalanlage L 190/L 192 und dem Kreisverkehr, nicht ausreichend leistungsfähig. Des weiteren ist eine kurzfristige Realisierung des Bypasses nicht zu verwirklichen, da
mehrere Partner die Finanzierung übernehmen müssen. Die mittel- bis langfristig geplante Optimierungsmaßnahme soll in Abstimmung mit allen Planungsbeteiligten im Rahmen der weiteren Verkehrsplanung und
nach den geltenden rechtlichen Vorschriften und Gesetzen konkretisiert werden.
Die inhaltliche Zusammenfassung der Stellungnahmen der Behörden sowie entsprechende Abwägungsvorschläge sind der beigefügten Liste 1 zu entnehmen.
Das LVR- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland hat mit Schreiben vom 22.11.2012 bestätigt, dass die
im Rahmen der Bauleitplanung durchzuführenden archäologischen Untersuchungen innerhalb des Plangebietes am 19.11.2012 beendet wurden und nach Abschluss dieser Untersuchungen Gründe des Denkmalschutzes der Bauleitplanung „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ nicht (mehr) entgegenstehen.
Das Plangebiet befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplanes 8 „Rheinterrassen“ und ist darin als
„temporäres Landschaftsschutzgebiet“ dargestellt. Um bei Bedarf bereits vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 erste Erschließungsmaßnahmen beginnen oder Teilbaugenehmigungen erteilen zu können, ist eine Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsschutzes notwendig. Die Stadt Wesseling hat mit Schreiben vom 19.7.2012 einen entsprechenden Befreiungsantrag beim Rhein- Erft- Kreis
eingereicht. Der Landschaftsbeirat des Rhein- Erft- Kreises hat in seiner Sitzung am 28.8.2012 über diesen
Antrag beraten und die Erteilung einer Befreiung gemäß § 67 BNatSchG, für den Fall einer konkreten Antragstellung, in Aussicht gestellt.
Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB und Satzungsbeschluss
Die Abwägung des Rates der Stadt Wesseling gemäß § 1 (7) BauGB zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ umfasst sowohl die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden (§ 4 (1) BauGB) als auch die im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Die Auswertung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
(Beschlussvorlage 150/2012, Liste 1) ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt und damit Bestandteil
der gesamten Abwägungsentscheidung des Rates der Stadt Wesseling.
Das Planverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 „Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ soll mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen werden.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die erforderliche Bauleitplanung sowie für die Realisierung der Gewerbeansiedlung Nextpark
werden von der Vorhabenträgerin nextpark Wesseling GmbH + Co. KG übernommen. Zur Sicherung der
Finanzierung, Erschließung und Durchführung des Vorhabens, einschließlich der vorab erläuterten Maßnahme - Veränderung der Spuraufteilung und Lichtsignalsteuerung am Knotenpunkt L 190/L 192 - wird vor
dem Satzungsbeschluss des Rates ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt Wesseling
und der Vorhabenträgerin abgeschlossen.
Anlagen:
- Karte - Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2
„Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“
- Auswertung der im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 (2) BauGB eingegangenen
Stellungnahmen/Abwägungsvorschläge (Liste 1)
- Planfassung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2 (Verkleinerung DIN A 3)
- Textliche Festsetzungen
- Begründung
- Umweltbericht
- Zusammenfassende Erklärung
- Auswertung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB
eingegangenen Stellungnahmen/Abwägungsvorschläge (Liste 1)
Anmerkung:
Die Fraktionen erhalten je ein Exemplar des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4/103.2
„Gewerbeansiedlung Nextpark Wesseling“ im Maßstab M. 1:1.000.