Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
08.02.13, 12:03
Aktualisiert
08.02.13, 12:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 7/2013
29.01.2013
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
21.02.2013
Kreisausschuss
13.03.2013
Kreistag
20.03.2013
Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr
2013/14
Sachbearbeiter: Herr Firmenich
Tel.: 15-624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
x
Produkt:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Produkt:
Zeile:
Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013 – Produkt 365 01, Zeile 15 eingeplant.
Es entstehen Folgekosten - siehe Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen Träger für die Kindergartenjahre
2012/2013 in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen:
Statt eines Zuschusses von 79% der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85% der Kindpauschalen gewährt.
-2Begründung:
Die Kreistagsfraktionen der CDU und SPD hatten mit Antrag vom 28.01.2010 (A 12/2010) beantragt,
den kommunalen Trägern im Kindergartenjahr 2010/2011 in Abweichung von § 20 KiBiz einen
Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen zu bewilligen.
Diesem Antrag ist der Kreistag in seiner Sitzung am 15.04.2010 mit großer Mehrheit nachgekommen.
Die freiwillige Bezuschussung wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2011 für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 mit Mehrheit verlängert (V 243/2011).
Ziel des Antrags war, vorhandene Ungerechtigkeiten im Finanzierungssystem auf Dauer
ausschließen zu können sowie die Kindergartenlandschaft des Kreises in ihrer Trägervielfalt zu
erhalten.
Damit sollte nach Auffassung der Verwaltung auch befördert werden, dass die vorhandenen kommunalen Träger ihre Kindertageseinrichtungen weiter betreiben.
Da sich an den Rahmenbedingungen des KiBiz sowie den finanziellen Möglichkeiten der Städte
und Gemeinden nichts geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, die freiwillige Bezuschussung der
kommunalen Träger zumindest für das Kindergartenjahr 2013/2014 fortzuführen.
Folgekostenberechnung:
Bezüglich der finanziellen Auswirkungen kann lediglich auf die entsprechenden Kindpauschalen des
Kindergartenjahres 2012/2013 zurückgegriffen werden (Datengrundlage: Kibiz.web).
Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wird die gesetzliche Erhöhung der Kindpauschalen von 1,5 %
berücksichtigt.
Im Kindergartenjahr 2012/2013 werden die kommunalen Träger wie folgt bezuschusst:
11.710.357,25 €
79 %
=
9.251.182,23 €
Bei einer Bezuschussung von 85 % ergibt sich somit:
11.710.357,25 €
Differenz:
85 % =
9.953.803,67 €
702.621,44 € (Kindergartenjahr 2012/2013)
-3-
Damit ergäben sich folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Haushalt 2013:
7/12 von 702.621,44 €
5/12 von 713.160,77 €
=
=
409.862,50 €
297.150,33 €
707.012,83 €
=
416.010,45 €.
(V 243/2011)
Haushalt 2014:
7/12 von 713.160,77 €
Im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2013 sind die o.a. Mittel bereits eingeplant.
gez. I. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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