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Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2013/14)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
08.02.13, 12:03
Aktualisiert
08.02.13, 12:03
Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2013/14) Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2013/14) Beschlussvorlage GB (Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2013/14)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 7/2013 29.01.2013 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 21.02.2013 Kreisausschuss 13.03.2013 Kreistag 20.03.2013 Bezuschussung von Kindergärten in kommunaler Trägerschaft für das Kindergartenjahr 2013/14 Sachbearbeiter: Herr Firmenich Tel.: 15-624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. x Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: x Produkt: gez. Hessenius Kreiskämmerer Produkt: Zeile: Mittel sind im Haushaltsplanentwurf 2013 – Produkt 365 01, Zeile 15 eingeplant. Es entstehen Folgekosten - siehe Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die Kindergärten der kommunalen Träger für die Kindergartenjahre 2012/2013 in Abweichung von § 20 KiBiz wie folgt zu bezuschussen: Statt eines Zuschusses von 79% der Kindpauschalen wird ein Zuschuss von 85% der Kindpauschalen gewährt. -2Begründung: Die Kreistagsfraktionen der CDU und SPD hatten mit Antrag vom 28.01.2010 (A 12/2010) beantragt, den kommunalen Trägern im Kindergartenjahr 2010/2011 in Abweichung von § 20 KiBiz einen Zuschuss von 85 % der Kindpauschalen zu bewilligen. Diesem Antrag ist der Kreistag in seiner Sitzung am 15.04.2010 mit großer Mehrheit nachgekommen. Die freiwillige Bezuschussung wurde vom Kreistag in seiner Sitzung am 14.12.2011 für die Kindergartenjahre 2011/2012 und 2012/2013 mit Mehrheit verlängert (V 243/2011). Ziel des Antrags war, vorhandene Ungerechtigkeiten im Finanzierungssystem auf Dauer ausschließen zu können sowie die Kindergartenlandschaft des Kreises in ihrer Trägervielfalt zu erhalten. Damit sollte nach Auffassung der Verwaltung auch befördert werden, dass die vorhandenen kommunalen Träger ihre Kindertageseinrichtungen weiter betreiben. Da sich an den Rahmenbedingungen des KiBiz sowie den finanziellen Möglichkeiten der Städte und Gemeinden nichts geändert hat, schlägt die Verwaltung vor, die freiwillige Bezuschussung der kommunalen Träger zumindest für das Kindergartenjahr 2013/2014 fortzuführen. Folgekostenberechnung: Bezüglich der finanziellen Auswirkungen kann lediglich auf die entsprechenden Kindpauschalen des Kindergartenjahres 2012/2013 zurückgegriffen werden (Datengrundlage: Kibiz.web). Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wird die gesetzliche Erhöhung der Kindpauschalen von 1,5 % berücksichtigt. Im Kindergartenjahr 2012/2013 werden die kommunalen Träger wie folgt bezuschusst: 11.710.357,25 € 79 % = 9.251.182,23 € Bei einer Bezuschussung von 85 % ergibt sich somit: 11.710.357,25 € Differenz: 85 % = 9.953.803,67 € 702.621,44 € (Kindergartenjahr 2012/2013) -3- Damit ergäben sich folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Haushalt 2013: 7/12 von 702.621,44 € 5/12 von 713.160,77 € = = 409.862,50 € 297.150,33 € 707.012,83 € = 416.010,45 €. (V 243/2011) Haushalt 2014: 7/12 von 713.160,77 € Im Rahmen des Haushaltsentwurfs 2013 sind die o.a. Mittel bereits eingeplant. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)