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Mitteilungsvorlage (Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
73 kB
Datum
22.12.2011
Erstellt
30.12.11, 18:12
Aktualisiert
30.12.11, 18:12
Mitteilungsvorlage (Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Merzenich, den 21.12.2011 Abteilung: 3 Mitteilungsvorlage Gemeinderat Dichtheitsprüfung nach § 61a Landeswassergesetz Vergangene Woche war der lokalen Medienberichterstattung zu entnehmen, dass die Dichtheitsprüfung für private Abwasserkanäle, deren gesetzliche Grundlage im § 61a des Landeswassergesetzes NRW geregelt ist, infolge eines Beschlusses des Umweltausschusses des Landtages vom 14.12.2011 vorerst ausgesetzt werde. Laut Pressemitteilung kündigt Umweltminister Remmel eine Änderung des geltenden Landeswassergesetzes und die Erarbeitung einer „Rechtsverordnung“ an, in der klare und transparente Vorgaben geschaffen werden sollen. Auf die Anfrage der Verwaltung bezüglich der weiteren Vorgehensweise der Gemeinden wurde seitens des zuständigen Landesministeriums (MKULNV NRW) keine konkrete Aussage getätigt, sondern auf die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes (STGB) NRW verwiesen. Der STGB NRW weißt in seinem Sachstandbericht im Schnellbrief 185/2011 vom 15.12.2011 darauf hin, dass der § 61a Landeswassergesetz nach wie vor geltendes Landesrecht sei und durch den eingangs genannten Beschluss keine Änderung erfahren habe. Der STGB empfiehlt den Städten und Gemeinden die Entscheidungen des Landtages im I. Quartal 2012 und die weitere Entwicklung abzuwarten. Die Gemeinde Merzenich wird entsprechend mit dem weiteren Vorgehen in Sachen Dichtheitsprüfung abwarten, bis die weiteren Veranlassungen auf Ebene der Landesregierung feststehen, bzw. die angekündigten klaren und transparenten gesetzlichen Voraussetzungen für die Dichtheitsprüfung geschaffen sind. Eine Information der Bürgerschaft erfolgt über das Amtsblatt der Gemeinde Merzenich. (Harzheim) (Thomas Lüssem)