Daten
Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
12.04.2016
Erstellt
29.03.16, 18:02
Aktualisiert
29.03.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-63/2016
Fachdienst 6 - Hochbau, Tiefbau,
Bauhof
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Bauausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
12.04.2016
Betreff:
Abwasserbeseitigung
hier: Bericht zur Selbstüberwachungsverordnung Abwasser und dem
Abwasserbeseitigungskonzept
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Im Haushaltsplan der Stadt Bedburg ist für das Produkt 11.538 - Abwasserbeseitigung als
politische Zielvorgabe ein jährlicher Bericht zum Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) und zur
Umsetzung der SüwVO Abw (Selbstüberwachungsverordnung Abwasser in NRW), vormals SüwV
Kan, formuliert.
Zum ABK:
Das vom Rat der Stadt Bedburg am 23. Juni 2015 verabschiedete neue
Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum 2016 – 2021 wurde im Juli 2015 der
Bezirksregierung zur Prüfung vorgelegt. Mit Schreiben vom 06. Oktober 2015 wurde dieses
Konzept von der Bezirksregierung Köln genehmigt. Zukünftig sind jeweils zum 31.03 eines Jahres
Änderungen der vorgelegten Maßnahmen zu melden.
Zur SüwVO Abw:
Die notwendigen Kanalbefahrungen im Rahmen der SüwVO Abw werden derzeit jährlich mit ca.
12 km durchgeführt.
Im Jahr 2014 wurde der Ortsteil Lipp und im Jahr 2015 das Einzugsgebiet des
Regenüberlaufbeckens 2 (Blerichen und Kirdorf) befahren. Hierzu wurden nach Auswertung und
Kostenschätzung die erforderlichen Rückstellungen für die Sanierungen gebildet. Eine
Entwurfsplanung zur Ausführung wird derzeit erstellt, mit der Umsetzung der Maßnahmen soll im
Sommer / Herbst 2016 begonnen werden. Größtenteils wird hier die geschlossene Bauweise
(Inliner, Robotersanierungen, Schachtsanierungen etc.) zur Ausführung kommen. Nicht
ausgeschlossen werden kann, dass im Rahmen der weiteren Planungen einzelne punktuelle
Kopflöcher zur Sanierung erforderlich werden.
In 2015 wurden die Kanalsanierungen, ebenfalls überwiegend in geschlossener Bauweise, im
Bereich von Bedburg West und in einem kleinen Teilbereich der Innenstadt durchgeführt. Die
Sanierungskosten beliefen sich auf rund 300.000,00 €.
Im Rahmen der Zweitbefahrung, welche bis Ende 2020 abgeschlossen sein muss, ist das
zusammenhängende Einzugsgebiet des Regenüberlaufbeckens 3 noch zu befahren. Hierbei
handelt sich um die Ortsteile Kaster und Königshoven.
Weiterhin müssen noch Kanäle im Bereich der Innenstadt sowie in Oppendorf und Millendorf im
Rahmen der Zweitbefahrung überprüft werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Beschlussvorlage WP9-63/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
x
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Schorn
----------------------------------Naujock
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-63/2016
Seite 3