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Beschlussvorlage (Stellungnahmen der Gemeinde Merzenich zum 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030 und zum Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 )

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
123 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
14.03.12, 05:09
Aktualisiert
14.03.12, 05:09

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 11/2012 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 12.03.2012 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Stellungnahmen der Gemeinde Merzenich zum 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030 und zum Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 Begründung: Die RWE Power AG hat mittlerweile für den Braunkohlentagebau Hambach den 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 und den Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaues Hambach bis 2020 bei der Bezirksregierung Arnsberg zur Zulassung gemäß § 52 Bundesberggesetz (BBergG) eingereicht. Die beantragten Vorhaben umfassen die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach auf der Grundlage des verbindlichen Braunkohlenplans 12/1 – Hambach – im Zeitraum 2020 bis 2030 sowie den Sonderbetriebsplan bis 2020. Während des Planzeitraums soll eine Abbaufläche von ca. 924 ha für die Braunkohlengewinnung in Anspruch genommen werden. Diese Fläche schließt nahtlos an die, mit dem 2. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 1996 – 2020 zugelassene Fläche an. Die im 3. Rahmenbetriebsplan beantragte Abbaufläche liegt auf dem Gebiet der Stadt Kerpen, der Stadt Elsdorf und der Gemeinde Merzenich. Der 3. Rahmenbetriebsplan enthält Angaben zu artenschutzrechtlichen Betroffenheiten sowie ein artenschutzrechtliches Konzept mit den vorgesehenen Schutzmaßnahmen. Weiterhin sind grundsätzliche Aussagen zur Lagerstätte und Hydrologie, zur Abbau- und Kippenführung, zu den wasserwirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Entwässerungsmaßnahmen, zur Inanspruchnahme von Siedlungen und Infrastruktur, zum Immissionsschutz und zu den Auswirkungen auf die Umwelt und deren Ausgleich bis hin zur Wiedernutzbarmachung Gegenstand des Planes. Mit dem Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten durch den Abbaubetrieb in der verbleibenden Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplanes sowie das gesamte artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen aus dem Abbau bis 2020 dargelegt und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Zulassung beantragt. Das artenschutzrechtliche Konzept mit den vorzusehenden Schutzmaßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich hat einen Umfang von rund 1500 ha außerhalb der Tagebaufläche. Drucksache 11/2012 Seite - 2 - Die Planunterlagen zu den beiden vorgenannten Verfahren wurden in der Gemeindeverwaltung Merzenich in der Zeit vom 16.02.2012 bis einschließlich 15.03.2012 zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, wobei die Möglichkeit für Einwendungen und Stellungnahmen bis zum 29.02.2012 befristet war. Es wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen oder Anregungen vorgetragen und keine Einwendungen erhoben. Die Gemeinde Merzenich wurde als Träger öffentlicher Belange an den Verfahren zur Zulassung des 3. Rahmenbetriebsplanes und des formell getrennten Sonderbetriebsplanes beteiligt und jeweils zur Stellungnahme bis zum 10.04.2012 aufgefordert. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Rat, die nachfolgenden Anregungen, und Bedenken der Gemeinde Merzenich zum 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 und zum Sonderbetriebsplanes betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 als Stellungnahmen der Gemeinde Merzenich in das Verfahren einzubringen. Da die Verfahren formell getrennt sind ergehen zwei Stellungnahmen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen fristgerecht an die Bezirksregierung Arnsberg weiterzuleiten. (Harzheim) (Lüssem) Drucksache 11/2012 Seite - 3 - Stellungnahme der Gemeinde Merzenich zum 3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 Immissionsschutz Staubimmissionen Der süd-westlich des Tagebaus Hambach gelegene Zentralort Merzenich wird insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten durch Staub aus dem Tagebau Hambach und zukünftig durch die in südliche Richtung verlegte Trasse Hambachbahn und der BAB 4 erheblich beeinträchtigt. Diese Beeinträchtigungen werden mit Fortschreiten des Tagebaus und nach Inbetriebnahme der Hambachbahn und der verlegten A4–Trasse stetig ansteigen. Die Gemeinde Merzenich fordert daher umfangreiche Immissionsschutzmaßnahmen z.B. durch geeignete Bepflanzungen, insbesondere in den nördlichen und östlichen Teilen der Ortschaft Merzenich. Im Bereich der verlegten Trassen der A4, der Hambachbahn sowie im Bereich der DB Strecke Köln - Aachen stehen geeignete, teilweise im Eigentum der RWE Power AG befindliche Flächen zur Verfügung. Für die Ortschaft Golzheim ist ebenfalls ein zusätzlicher Immissionsschutz zu schaffen, da Golzheim in süd-östlicher Richtung des Tagebaus Hambach liegt und angesichts der vorherrschenden Windrichtung in den Herbst- und Wintermonaten mit erheblichen Staubbelästigungen zu rechnen ist. Bedingt durch den fortschreitenden Tagebau Hambach wird die Umsiedlung der Ortschaft Morschenich erforderlich. Der von den Morschenicher Bürgerinnen und Bürgern gewählte und im Braunkohlenplanverfahren „Umsiedlung Morschenich“ festgelegte Umsiedlungsstandort liegt nord-östlich des Zentralortes Merzenich. Im Braunkohlenplan ist der Beginn der Umsiedlung Morschenich auf den 02.12.2013 datiert, wobei die ersten baureifen Grundstücke in einem nahen zeitlichen Zusammenhang Anfang 2014 bereitstehen sollen. Insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Immissionen fordert die Gemeinde Merzenich vom Tagebaubetreiber eine möglichst frühzeitige Eingrünung des Umsiedlungsstandortes mit geeigneten, ausreichend großen Bäumen und Sträuchern in einer angemessenen Anzahl. Seit dem Jahr 2004 betreibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) eine Messstation in Niederzier, deren Messwerte Rückschlüsse auf die Feinstaubemissionen aus dem Tagebau Hambach zulassen. Die Gemeinde Merzenich fordert im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Tagebau Hambach die Überwachung der Luftqualität im Gemeindegebiet sowohl durch kontinuierlich arbeitende Messeinrichtungen an ortsfesten Stationen als auch durch diskontinuierliche Messungen an mobilen Stationen. Darüber hinaus sollen in ausgewählten Gebietsteilen regelmäßig Staubniederschlagsmessungen stattfinden. Die Errichtung einer Staubemissionsmessanlage in der Ortschaft Buir wird seitens der Gemeinde Merzenich ausdrücklich befürwortet, da die Messergebnisse auch Drucksache 11/2012 Seite - 4 - Rückschlüsse für die Beurteilung der Immissionswerte in den Ortschaften Golzheim und Morschenich liefern können. Im Rahmen der Umsetzung des „Luftreinhalteplanes“ sollen 2012 unter Federführung der Bezirksregierung Köln alle Staubquellen auch außerhalb des Tagebaus Hambach untersucht und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Fein- und Schwebestäube festgelegt werden. Die Gemeinde Merzenich fordert, unabhängig von den vorgegebenen Werten der TA Luft, die Ausschöpfung aller technischen, planerischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Vermeidung der erheblichen Belästigungen und Auswirkungen auf den Menschen und den Naturhaushalt durch Staubimmissionen (Grob- und Feinstaub) im Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach und der hiermit einhergehenden Verlegung der Hambachbahn sowie der BAB 4. Hierbei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die östlich der Ortschaften Merzenich und Girbelsrath verlaufende L 264 künftig, ab 2014 die Funktion eines Autobahnzubringers übernehmen wird und die Verkehrszahlen von derzeit rd. 10.600 auf rd. 16.100 KFZ/24h im Jahr 2020 ansteigen werden. Da die Fortführung des Tagebaus Hambach für diese Verkehrszunahme ursächlich verantwortlich ist, fordert die Gemeinde Merzenich die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Minderung der Staubimmissionen durch den Verkehr auf der L 264. Geräuschimmissionen Die im Tagebaurand liegenden Bereiche der Gemeinde Merzenich sind durch tagebauseitige Lärm- oder Geräuschimmissionen insgesamt bereits hoch vorbelastet. Hinzu kommen die künftigen Belastungen durch den Betrieb der Hambachbahn und der BAB 4. Die Gemeinde Merzenich fordert vom Tagebaubetreiber die Ausschöpfung aller technischen, planerischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Vermeidung der erheblichen Belästigungen und Auswirkungen auf den Menschen und den Naturhaushalt durch Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach und dem Betrieb der Hambachbahn. Die im direkten Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach stehende Verlegung der BAB 4 in südliche Richtung verursacht in Verbindung mit der prognostizierten enormen Zunahme der Verkehre auf der L 264, die ab 2014 als Zubringer für die A4 fungieren wird, zusätzliche insbesondere für die Ortschaften Merzenich und Girbelsrath belastende Lärmemissionen. Die Gemeinde Merzenich fordert daher, auch vor dem Hintergrund der künftigen städtebaulichen Entwicklung des Zentralortes Merzenich, geeignete Lärmschutzmaßnahmen im östlichen Bereich der Ortschaften entlang der L 264. Die Kosten für die Schutzmaßnahmen sind vom Tagebaubetreiber zu tragen, da ohne die entsprechenden Maßnahmen die städtebauliche Entwicklung stark eingeschränkt wird. In diesem Zusammenhang fordert die Gemeinde Merzenich vom Tagebaubetreiber eingehend eine möglichst frühzeitige Eingrünung des Umsiedlungsstandortes Drucksache 11/2012 Seite - 5 - Morschenich – Neu mit geeigneten, ausreichend großen Bäumen und Sträuchern in einer angemessenen Anzahl. Bergschäden: Die Gemeinde Merzenich liegt im Randbereich der direkten bergbaulichen Inanspruchnahme durch den Tagebau Hambach. Bereits seit geraumer Zeit liegen im Gemeindegebiet und insbesondere im Zentralort Merzenich zahlreiche, teilweise erhebliche Schäden an öffentlichen und privaten Gebäuden, Straßenkörpern und Kanälen vor. Auslöser für die Schäden sind die Grundwasserabsenkungen im Tagebauumfeld durch die RWE Power AG. Mit zunehmendem Fortschritt des Tagebaus Hambach ist auch im Gemeindegebiet eine zunehmende Beanspruchung des freien Grundwasserspiegels zu erwarten, womit im Bereich setzungsempfindlicher Böden eine weitere Schadenswahrscheinlichkeit zu prognostizieren ist. Zudem werden auch die tieferen Grundwasserstockwerke weiter entwässert, wodurch sich die tektonischen Störungen weiter durchpausen und voraussichtlich auch zunehmende Schäden verursachen werden. Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeinde Merzenich eine Intensivierung der Beobachtungsmaßnahmen der unterschiedlichen Bodenbewegungen im gesamten Gemeindegebiet, Ergänzungen des Höhenfestpunktnetzes und ortslagenspezifische Höhenmessungen. Bauwerksund infrastrukturschädigende Bodenbewegungen müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt und die entsprechenden Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. Das Bergrecht hebt das Verfügungsrecht des Grundeigentümers über bestimmte Bodenschätze auf und erlegt ihm - bei nur geringen Einwendungsmöglichkeiten - umfangreiche Rücksichtnahme- und Duldungspflichten auf. Als Ausgleich hierfür werden den betroffenen Grundeigentümern Schadensersatzansprüche zuerkannt. Vor diesem Hintergrund und angesichts des komplexen Regelungsumfangs fordert die Gemeinde Merzenich die Anwendung aller möglichen Hilfsmittel in der Schadensfallbearbeitung zur Verkürzung der Verfahrensabläufe und insbesondere eine Beweiserleichterung für betroffene Grundstückseigentümer. Für die kommunalen Gebäude werden frühzeitig gezielte und objektbezogene Einzelbeobachtungen, wie Setzungsmessungen, Baugrund- und Fundamentuntersuchungen sowie Beweissicherungen mittels Bauzustandsaufnahmen und Gebäudevermessungen durch den Tagebautreibenden gefordert. Die Gemeinde Merzenich fordert darüber hinaus regelmäßige Messungen des freien Grundwasserspiegels in der Ellebachaue um Auebergschäden frühzeitig zu erkennen und zu prognostizieren. Bei den Bergschadensregulierungen besteht Anpassungserfordernis im Zuge der zunehmenden kommunalen Koordinierung von Sanierungen öffentlicher Kanäle und auch hinsichtlich der Überprüfungen der privaten Abwasserleitungen. Hinsichtlich der anhaltenden Diskussionen zwischen den Bürgern, den Kommunen der Politik und dem Bergbautreibenden zum Thema Bergschäden und der in diesem Drucksache 11/2012 Seite - 6 - Zusammenhang stehenden zahlreichen offenen Fragen, hält die Gemeinde Merzenich die zeitnahe Einrichtung eines Monitoring Bergschäden unter Federführung der Bezirksregierung Köln für erforderlich. Für die Dauer des Bergbaueinflusses soll für die Betroffenen, die Kommunen und die Behörden nachvollziehbar dargestellt werden können, in welchen sümpfungsbeeinflussten Bereichen des Rheinischen Reviers sich Bergschäden entwickelt haben, sich aktuell entwickeln und sich absehbar noch entwickeln werden. Trinkwasserversorgung Vor dem Hintergrund der bereits laufenden und noch anstehenden Sümpfungsmaßnahmen im Tagebauumfeld durch den Tagebaubetreiber, die nach Aussagen der Betriebsplanunterlagen teilweise in Tiefen von bis zu 600 m reichen, bestehen seitens der Gemeinde Merzenich Bedenken hinsichtlich der langfristigen Trinkwasserversorgung des Gemeindegebietes. Die Trinkwasserversorgung der Ortsteile Girbelsrath und Golzheim durch Brunnenwasser des Wasserleitungszweckverbandes der Neffentalgemeinden (WLZV) wird durch die Sümpfungsmaßnahmen in Frage gestellt. Die Stadtwerke Düren (SWD), unter anderem Wasserversorger für die Ortsteile Merzenich und Morschenich, betreiben in der Gemeinde Niederzier, Ortsteil Ellen, eine Wassergewinnungsanlage, die ebenfalls der Trinkwasserversorgung dient. Da sich die Ortschaft Ellen in Tagebaunähe befindet, stellt sich auch insbesondere hier die Frage der langfristigen Wasserversorgung. Die Gemeinde Merzenich fordert daher vom Tagebaubetreiber ein Konzept für den Fall, dass die Wasserversorgung tagebaubedingt nicht mehr durch den derzeitigen Versorger erfolgen kann. Insbesondere die Sicherstellung der derzeit vorhandenen Qualität des Trinkwassers muss auch zukünftig immer gewährleistet werden können. In diesem Zusammenhang wird eine Trinkwasserversorgung seitens der RWE Power AG mit sogenannten Ersatzwasser äußerst kritisch betrachtet. Ausgleichsmaßnahmen Waldersatz, Ersatzmaßnahmen Naherholung, Ersatz landwirtschaftlicher Flächen Durch den fortschreitenden Tagebau Hambach verliert die Gemeinde Merzenich einen erheblichen Teil des Gemeindegebietes ohne hierfür einen flächenmäßigen Ausgleich, beispielsweise durch rekultivierte Flächen zu erhalten. Dementsprechend muss seitens der RWE Power AG ein Ausgleich in einer geeigneten Art und Weise geschaffen werden. Durch den Wegfall des Erbwaldes geht der Merzenicher Bevölkerung langfristig ein wertvoller gewachsener Naherholungsraum verloren. Auch unter Rücksichtnahme auf die Lebensqualität der nachfolgenden Generationen muss durch den Tagebaubetreiber möglichst frühzeitig und ortsnah ein Ersatz an Naherholungsflächen im Gemeindegebiet geschaffen werden. Hierfür wäre eine Aufforstung in Bereichen parallel der Bahntrasse DB, ausgehend von dem Wohngebiet „Auf der Heide“ in östliche Richtung bis zur Ortschaft Buir geeignet, die auch bedingt durch die Tagebaunähe einen zusätzlichen Staubschutz bedeuten kann. Denkbar ist es auch diese Maßnahme als gemeinsame Drucksache 11/2012 Seite - 7 - Maßnahme im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der ebenfalls vom Tagebau Hambach betroffenen Stadt Kerpen durchzuführen. Desweiteren soll das vorhandene Naherholungsgebiet Steinweg durch den Tagebaubetreiber grundlegend ertüchtigt werden und aufgrund des räumlichen Zusammenhanges mit der vorgenannten geforderten Ausgleichsmaßnahme vernetzt werden. Darüber hinaus wird die RWE Power AG aufgefordert, die Gemeinde Merzenich bei der Durchführung ökologischer Maßnahmen, wie z.B. Durchforstung der vorhandenen Pappelreihen, Anlegen von Streuobstwiesen etc. zu unterstützen. Hierzu ist in Zusammenarbeit zwischen der RWE Power AG und der Gemeinde Merzenich zeitnah ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Als weitere Kompensationsmaßnahme soll die langfristige Übernahme von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an gemeindlichen Ausgleichsflächen, Grünanlagen, Sport- und Spielplätzen etc. durch den Tagebaubetreiber erfolgen. Hier sind von der RWE Power AG in Abstimmung mit der Gemeinde Merzenich entsprechende Konzepte zu entwickeln. Bei der Vergabe RWE Power eigener Flächen im Gemeindegebiet Merzenich sind insbesondere die betroffenen Landwirte aus Merzenich beim Flächenausgleich gesondert und bevorzugt zu berücksichtigen. Wiedernutzbarmachung / Restseegestaltung Hinsichtlich der zukünftigen Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen und der Gestaltung des Restsees im Gemeindegebiet Merzenich soll die Konzeptentwicklung unter Berücksichtigung der gemeindlichen Belange und in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde Merzenich frühzeitig erfolgen. Dies betrifft unter anderem die Böschungsausgestaltung auch in Bezug auf das Niveau der künftigen Wasseroberfläche des Restsees, die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten vom Gemeindegebiet Merzenich aus, sowie die Möglichkeiten einer frühestmöglichen Zwischennutzung der Bereiche. Vor dem Hintergrund des langfristigen Verlustes von Naherholungsflächen im Gebiet der Gemeinde Merzenich infolge der Inanspruchnahme durch den Tagebau Hambach, soll die Ausgestaltung und die Wiedernutzbarmachung des Restseeumfeldes zukünftig auch die Belange der Naherholung der Merzenicher Bevölkerung berücksichtigen. Kosten für eine eventuelle Normerhöhung der Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Auf die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Merzenich kommt mit der Verlegung der BAB 4 durch den fortschreitenden Tagebau eine große Bedeutung zu. Sie übernimmt eine wichtige Aufgabe. Der Aufgabenbereich weitet sich ausgehend vom konventionellen Brandschutz immer mehr auch in Richtung der technischen Hilfeleistung. Unter anderem wegen den genannten Neuerungen in den Einsatzbereichen der Freiwilligen Feuerwehr und der besonderen Stellung der Merzenicher Wehr steht die Wichtigkeit des Umfanges, der Aktualität und Funktionalität der Ausrüstung außer Frage. Drucksache 11/2012 Seite - 8 - In diesem Zusammenhang wird seitens der Gemeinde Merzenich die Forderung gestellt, dass die Kosten einer, mit Inbetriebnahme der neuen Streckenführung der BAB 4 erforderlichen Normerhöhung der Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Merzenich zu Lasten von RWE Power gehen. Drucksache 11/2012 Seite - 9 - Stellungnahme der Gemeinde Merzenich zum Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplanes) Mit dem Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten durch den Abbaubetrieb in der verbleibenden Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans sowie das gesamte artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher Beeinträchtigungen aus dem Abbau bis 2020 dargelegt, dokumentiert und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Zulassung beantragt. Die Gemeinde Merzenich verfügt nicht über eine Fachbehörde und kann somit keine fachliche Stellungnahme zu dem artenschutzrechtlichen Konzept des Sonderbetriebsplanes abgeben. Hier sind insbesondere die Unteren Landschaftsbehörden bei den Kreisen aufgefordert die artenschutzrechtlichen Belange zu berücksichtigen und restriktiv zu prüfen. Seitens der Gemeinde Merzenich wird davon ausgegangen, dass sowohl an die Qualität als auch an die Quantität der Ausgleichsmaßnahmen die dem ökologischen Anforderungsprofil entsprechenden hohen Maßstäbe angesetzt werden. Durch den fortschreitenden Tagebau Hambach verliert die Gemeinde Merzenich einen erheblichen Teil des Gemeindegebietes ohne hierfür einen flächenmäßigen Ausgleich, beispielsweise durch rekultivierte Flächen zu erhalten. Dementsprechend muss seitens der RWE Power AG ein Ausgleich in einer geeigneten Art und Weise geschaffen werden. Durch den Wegfall des Erbwaldes geht der Merzenicher Bevölkerung langfristig ein wertvoller gewachsener Naherholungsraum verloren. Darüber hinaus wird der Fauna insbesondere durch die Inanspruchnahme der Altwaldbereiche langfristig ihr Lebensraum entzogen und dementsprechend wird eine Abwanderung in die noch vorhandenen Gebiete in der Region erfolgen. Die artenschutzbezogenen Ausgleichsmaßnahmen, die sich weitestgehend auf die Bereiche der Ausgleichsmaßnahmen aus den Maßnahmen Verlegung BAB 4 und Hambachbahn erstrecken, sind aus Sicht der Gemeinde Merzenich nicht ausreichend. Im Gemeindegebiet Merzenich sollen daher vom Tagebaubetreiber geeignete Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, um einen möglichst umfassenden erhalt der Arten zu gewährleisten bzw. neuen Arten die Möglichkeit zur Ansiedlung zu bieten. Diese Maßnahmen sind sinnvoll und geeignet mit den geforderten Ausgleichsmaßnahmen hinsichtlich der Naherholung zu vernetzen und in einem Konzept zusammenzufassen.