Daten
Kommune
Merzenich
Größe
123 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
14.03.12, 05:09
Aktualisiert
14.03.12, 05:09
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Beschlussvorlage
Drucksache 11/2012
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 12.03.2012
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Stellungnahmen der Gemeinde Merzenich zum 3. Rahmenbetriebsplan für die
Fortführung des Tagebau Hambach von 2020 bis 2030
und zum Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der
Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020
Begründung:
Die RWE Power AG hat mittlerweile für den Braunkohlentagebau Hambach den
3. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030
und den Sonderbetriebsplan betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der
Fortführung des Tagebaues Hambach bis 2020 bei der Bezirksregierung Arnsberg zur
Zulassung gemäß § 52 Bundesberggesetz (BBergG) eingereicht.
Die beantragten Vorhaben umfassen die Fortführung des Braunkohlentagebaus Hambach
auf der Grundlage des verbindlichen Braunkohlenplans 12/1 – Hambach – im Zeitraum
2020 bis 2030 sowie den Sonderbetriebsplan bis 2020.
Während des Planzeitraums soll eine Abbaufläche von ca. 924 ha für die
Braunkohlengewinnung in Anspruch genommen werden. Diese Fläche schließt nahtlos an
die, mit dem 2. Rahmenbetriebsplan für die Fortführung des Tagebaus Hambach von
1996 – 2020 zugelassene Fläche an. Die im 3. Rahmenbetriebsplan beantragte
Abbaufläche liegt auf dem Gebiet der Stadt Kerpen, der Stadt Elsdorf und der Gemeinde
Merzenich.
Der 3. Rahmenbetriebsplan enthält Angaben zu artenschutzrechtlichen Betroffenheiten
sowie ein artenschutzrechtliches Konzept mit den vorgesehenen Schutzmaßnahmen.
Weiterhin sind grundsätzliche Aussagen zur Lagerstätte und Hydrologie, zur Abbau- und
Kippenführung,
zu
den
wasserwirtschaftlichen
Rahmenbedingungen
und
Entwässerungsmaßnahmen, zur Inanspruchnahme von Siedlungen und Infrastruktur, zum
Immissionsschutz und zu den Auswirkungen auf die Umwelt und deren Ausgleich bis hin
zur Wiedernutzbarmachung Gegenstand des Planes.
Mit dem Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten durch den
Abbaubetrieb in der verbleibenden Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplanes sowie das
gesamte artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher
Beeinträchtigungen aus dem Abbau bis 2020 dargelegt und die vorgesehenen
Schutzmaßnahmen zur Zulassung beantragt. Das artenschutzrechtliche Konzept mit den
vorzusehenden Schutzmaßnahmen zur Vermeidung und zum Ausgleich hat einen Umfang
von rund 1500 ha außerhalb der Tagebaufläche.
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Die Planunterlagen zu den beiden vorgenannten Verfahren wurden in der
Gemeindeverwaltung Merzenich in der Zeit vom 16.02.2012 bis einschließlich 15.03.2012
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich ausgelegt, wobei die Möglichkeit für
Einwendungen und Stellungnahmen bis zum 29.02.2012 befristet war.
Es wurden von der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen oder Anregungen vorgetragen
und keine Einwendungen erhoben.
Die Gemeinde Merzenich wurde als Träger öffentlicher Belange an den Verfahren zur
Zulassung
des
3.
Rahmenbetriebsplanes
und
des
formell
getrennten
Sonderbetriebsplanes beteiligt und jeweils zur Stellungnahme bis zum 10.04.2012
aufgefordert.
Beschlussvorschlag:
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Rat, die nachfolgenden
Anregungen, und Bedenken der Gemeinde Merzenich zum 3. Rahmenbetriebsplan
für die Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030 und zum
Sonderbetriebsplanes betreffend die artenschutzrechtlichen Belange bei der
Fortführung des Tagebaus Hambach bis 2020 als Stellungnahmen der Gemeinde
Merzenich in das Verfahren einzubringen.
Da die Verfahren formell getrennt sind ergehen zwei Stellungnahmen. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen fristgerecht an die
Bezirksregierung Arnsberg weiterzuleiten.
(Harzheim)
(Lüssem)
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Stellungnahme der Gemeinde Merzenich zum 3. Rahmenbetriebsplan für die
Fortführung des Tagebaus Hambach von 2020 bis 2030
Immissionsschutz
Staubimmissionen
Der süd-westlich des Tagebaus Hambach gelegene Zentralort Merzenich wird
insbesondere in den Herbst- und Wintermonaten durch Staub aus dem Tagebau
Hambach und zukünftig durch die in südliche Richtung verlegte Trasse Hambachbahn
und der BAB 4 erheblich beeinträchtigt.
Diese Beeinträchtigungen werden mit Fortschreiten des Tagebaus und nach
Inbetriebnahme der Hambachbahn und der verlegten A4–Trasse stetig ansteigen. Die
Gemeinde Merzenich fordert daher umfangreiche Immissionsschutzmaßnahmen z.B.
durch geeignete Bepflanzungen, insbesondere in den nördlichen und östlichen Teilen der
Ortschaft Merzenich. Im Bereich der verlegten Trassen der A4, der Hambachbahn sowie
im Bereich der DB Strecke Köln - Aachen stehen geeignete, teilweise im Eigentum der
RWE Power AG befindliche Flächen zur Verfügung.
Für die Ortschaft Golzheim ist ebenfalls ein zusätzlicher Immissionsschutz zu schaffen, da
Golzheim in süd-östlicher Richtung des Tagebaus Hambach liegt und angesichts der
vorherrschenden Windrichtung in den Herbst- und Wintermonaten mit erheblichen
Staubbelästigungen zu rechnen ist.
Bedingt durch den fortschreitenden Tagebau Hambach wird die Umsiedlung der Ortschaft
Morschenich erforderlich. Der von den Morschenicher Bürgerinnen und Bürgern gewählte
und
im
Braunkohlenplanverfahren
„Umsiedlung
Morschenich“
festgelegte
Umsiedlungsstandort liegt nord-östlich des Zentralortes Merzenich.
Im Braunkohlenplan ist der Beginn der Umsiedlung Morschenich auf den 02.12.2013
datiert, wobei die ersten baureifen Grundstücke in einem nahen zeitlichen
Zusammenhang Anfang 2014 bereitstehen sollen.
Insbesondere hinsichtlich der zu erwartenden Immissionen fordert die Gemeinde
Merzenich vom Tagebaubetreiber eine möglichst frühzeitige Eingrünung des
Umsiedlungsstandortes mit geeigneten, ausreichend großen Bäumen und Sträuchern in
einer angemessenen Anzahl.
Seit dem Jahr 2004 betreibt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
NRW (LANUV) eine Messstation in Niederzier, deren Messwerte Rückschlüsse auf die
Feinstaubemissionen aus dem Tagebau Hambach zulassen.
Die Gemeinde Merzenich fordert im Zusammenhang mit dem fortschreitenden Tagebau
Hambach die Überwachung der Luftqualität im Gemeindegebiet sowohl durch
kontinuierlich arbeitende Messeinrichtungen an ortsfesten Stationen als auch durch
diskontinuierliche Messungen an mobilen Stationen. Darüber hinaus sollen in
ausgewählten Gebietsteilen regelmäßig Staubniederschlagsmessungen stattfinden.
Die Errichtung einer Staubemissionsmessanlage in der Ortschaft Buir wird seitens der
Gemeinde Merzenich ausdrücklich befürwortet, da die Messergebnisse auch
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Rückschlüsse für die Beurteilung der Immissionswerte in den Ortschaften Golzheim und
Morschenich liefern können.
Im Rahmen der Umsetzung des „Luftreinhalteplanes“ sollen 2012 unter Federführung der
Bezirksregierung Köln alle Staubquellen auch außerhalb des Tagebaus Hambach
untersucht und geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Fein- und Schwebestäube
festgelegt werden.
Die Gemeinde Merzenich fordert, unabhängig von den vorgegebenen Werten der
TA Luft, die Ausschöpfung aller technischen, planerischen und organisatorischen
Möglichkeiten zur Vermeidung der erheblichen Belästigungen und Auswirkungen auf den
Menschen und den Naturhaushalt durch Staubimmissionen (Grob- und Feinstaub) im
Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach und der hiermit einhergehenden Verlegung
der Hambachbahn sowie der BAB 4.
Hierbei ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass die östlich der Ortschaften Merzenich und
Girbelsrath verlaufende L 264 künftig, ab 2014 die Funktion eines Autobahnzubringers
übernehmen wird und die Verkehrszahlen von derzeit rd. 10.600 auf rd. 16.100 KFZ/24h
im Jahr 2020 ansteigen werden.
Da die Fortführung des Tagebaus Hambach für diese Verkehrszunahme ursächlich
verantwortlich ist, fordert die Gemeinde Merzenich die Umsetzung geeigneter
Maßnahmen zur Minderung der Staubimmissionen durch den Verkehr auf der L 264.
Geräuschimmissionen
Die im Tagebaurand liegenden Bereiche der Gemeinde Merzenich sind durch
tagebauseitige Lärm- oder Geräuschimmissionen insgesamt bereits hoch vorbelastet.
Hinzu kommen die künftigen Belastungen durch den Betrieb der Hambachbahn und der
BAB 4.
Die Gemeinde Merzenich fordert vom Tagebaubetreiber die Ausschöpfung aller
technischen, planerischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Vermeidung der
erheblichen Belästigungen und Auswirkungen auf den Menschen und den Naturhaushalt
durch Geräuschimmissionen im Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach und dem
Betrieb der Hambachbahn.
Die im direkten Zusammenhang mit dem Tagebau Hambach stehende Verlegung der
BAB 4 in südliche Richtung verursacht in Verbindung mit der prognostizierten enormen
Zunahme der Verkehre auf der L 264, die ab 2014 als Zubringer für die A4 fungieren wird,
zusätzliche insbesondere für die Ortschaften Merzenich und Girbelsrath belastende
Lärmemissionen.
Die Gemeinde Merzenich fordert daher, auch vor dem Hintergrund der künftigen
städtebaulichen
Entwicklung
des
Zentralortes
Merzenich,
geeignete
Lärmschutzmaßnahmen im östlichen Bereich der Ortschaften entlang der L 264. Die
Kosten für die Schutzmaßnahmen sind vom Tagebaubetreiber zu tragen, da ohne die
entsprechenden Maßnahmen die städtebauliche Entwicklung stark eingeschränkt wird.
In diesem Zusammenhang fordert die Gemeinde Merzenich vom Tagebaubetreiber
eingehend eine möglichst frühzeitige Eingrünung des Umsiedlungsstandortes
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Morschenich – Neu mit geeigneten, ausreichend großen Bäumen und Sträuchern in einer
angemessenen Anzahl.
Bergschäden:
Die Gemeinde Merzenich liegt im Randbereich der direkten bergbaulichen
Inanspruchnahme durch den Tagebau Hambach. Bereits seit geraumer Zeit liegen im
Gemeindegebiet und insbesondere im Zentralort Merzenich zahlreiche, teilweise
erhebliche Schäden an öffentlichen und privaten Gebäuden, Straßenkörpern und Kanälen
vor. Auslöser für die Schäden sind die Grundwasserabsenkungen im Tagebauumfeld
durch die RWE Power AG.
Mit zunehmendem Fortschritt des Tagebaus Hambach ist auch im Gemeindegebiet eine
zunehmende Beanspruchung des freien Grundwasserspiegels zu erwarten, womit im
Bereich setzungsempfindlicher Böden eine weitere Schadenswahrscheinlichkeit zu
prognostizieren ist. Zudem werden auch die tieferen Grundwasserstockwerke weiter
entwässert, wodurch sich die tektonischen Störungen weiter durchpausen und
voraussichtlich auch zunehmende Schäden verursachen werden.
Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeinde Merzenich eine Intensivierung der
Beobachtungsmaßnahmen der unterschiedlichen Bodenbewegungen im gesamten
Gemeindegebiet, Ergänzungen des Höhenfestpunktnetzes und ortslagenspezifische
Höhenmessungen.
Bauwerksund
infrastrukturschädigende
Bodenbewegungen
müssen
zum
frühestmöglichen Zeitpunkt erkannt und die entsprechenden Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden.
Das Bergrecht hebt das Verfügungsrecht des Grundeigentümers über bestimmte
Bodenschätze auf und erlegt ihm - bei nur geringen Einwendungsmöglichkeiten
- umfangreiche Rücksichtnahme- und Duldungspflichten auf. Als Ausgleich hierfür werden
den betroffenen Grundeigentümern Schadensersatzansprüche zuerkannt.
Vor diesem Hintergrund und angesichts des komplexen Regelungsumfangs fordert die
Gemeinde Merzenich die Anwendung aller möglichen Hilfsmittel in der
Schadensfallbearbeitung zur Verkürzung der Verfahrensabläufe und insbesondere eine
Beweiserleichterung für betroffene Grundstückseigentümer.
Für die kommunalen Gebäude werden frühzeitig gezielte und objektbezogene
Einzelbeobachtungen, wie Setzungsmessungen, Baugrund- und Fundamentuntersuchungen sowie Beweissicherungen mittels Bauzustandsaufnahmen und
Gebäudevermessungen durch den Tagebautreibenden gefordert.
Die Gemeinde Merzenich fordert darüber hinaus regelmäßige Messungen des freien
Grundwasserspiegels in der Ellebachaue um Auebergschäden frühzeitig zu erkennen und
zu prognostizieren.
Bei den Bergschadensregulierungen besteht Anpassungserfordernis im Zuge der
zunehmenden kommunalen Koordinierung von Sanierungen öffentlicher Kanäle und auch
hinsichtlich der Überprüfungen der privaten Abwasserleitungen.
Hinsichtlich der anhaltenden Diskussionen zwischen den Bürgern, den Kommunen der
Politik und dem Bergbautreibenden zum Thema Bergschäden und der in diesem
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Zusammenhang stehenden zahlreichen offenen Fragen, hält die Gemeinde Merzenich die
zeitnahe Einrichtung eines Monitoring Bergschäden unter Federführung der
Bezirksregierung Köln für erforderlich.
Für die Dauer des Bergbaueinflusses soll für die Betroffenen, die Kommunen und die
Behörden nachvollziehbar dargestellt werden können, in welchen sümpfungsbeeinflussten
Bereichen des Rheinischen Reviers sich Bergschäden entwickelt haben, sich aktuell
entwickeln und sich absehbar noch entwickeln werden.
Trinkwasserversorgung
Vor
dem
Hintergrund
der
bereits
laufenden
und
noch
anstehenden
Sümpfungsmaßnahmen im Tagebauumfeld durch den Tagebaubetreiber, die nach
Aussagen der Betriebsplanunterlagen teilweise in Tiefen von bis zu 600 m reichen,
bestehen seitens der Gemeinde Merzenich Bedenken hinsichtlich der langfristigen
Trinkwasserversorgung des Gemeindegebietes.
Die Trinkwasserversorgung der Ortsteile Girbelsrath und Golzheim durch Brunnenwasser
des Wasserleitungszweckverbandes der Neffentalgemeinden (WLZV) wird durch die
Sümpfungsmaßnahmen in Frage gestellt. Die Stadtwerke Düren (SWD), unter anderem
Wasserversorger für die Ortsteile Merzenich und Morschenich, betreiben in der Gemeinde
Niederzier, Ortsteil Ellen, eine Wassergewinnungsanlage, die ebenfalls der
Trinkwasserversorgung dient. Da sich die Ortschaft Ellen in Tagebaunähe befindet, stellt
sich auch insbesondere hier die Frage der langfristigen Wasserversorgung.
Die Gemeinde Merzenich fordert daher vom Tagebaubetreiber ein Konzept für den Fall,
dass die Wasserversorgung tagebaubedingt nicht mehr durch den derzeitigen Versorger
erfolgen kann. Insbesondere die Sicherstellung der derzeit vorhandenen Qualität des
Trinkwassers muss auch zukünftig immer gewährleistet werden können. In diesem
Zusammenhang wird eine Trinkwasserversorgung seitens der RWE Power AG mit
sogenannten Ersatzwasser äußerst kritisch betrachtet.
Ausgleichsmaßnahmen
Waldersatz, Ersatzmaßnahmen Naherholung, Ersatz landwirtschaftlicher Flächen
Durch den fortschreitenden Tagebau Hambach verliert die Gemeinde Merzenich einen
erheblichen Teil des Gemeindegebietes ohne hierfür einen flächenmäßigen Ausgleich,
beispielsweise durch rekultivierte Flächen zu erhalten. Dementsprechend muss seitens
der RWE Power AG ein Ausgleich in einer geeigneten Art und Weise geschaffen werden.
Durch den Wegfall des Erbwaldes geht der Merzenicher Bevölkerung langfristig ein
wertvoller gewachsener Naherholungsraum verloren. Auch unter Rücksichtnahme auf die
Lebensqualität der nachfolgenden Generationen muss durch den Tagebaubetreiber
möglichst frühzeitig und ortsnah ein Ersatz an Naherholungsflächen im Gemeindegebiet
geschaffen werden. Hierfür wäre eine Aufforstung in Bereichen parallel der Bahntrasse
DB, ausgehend von dem Wohngebiet „Auf der Heide“ in östliche Richtung bis zur
Ortschaft Buir geeignet, die auch bedingt durch die Tagebaunähe einen zusätzlichen
Staubschutz bedeuten kann. Denkbar ist es auch diese Maßnahme als gemeinsame
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Maßnahme im Zusammenhang mit Ausgleichsmaßnahmen im Bereich der ebenfalls vom
Tagebau Hambach betroffenen Stadt Kerpen durchzuführen.
Desweiteren soll das vorhandene Naherholungsgebiet Steinweg durch den
Tagebaubetreiber grundlegend ertüchtigt werden und aufgrund des räumlichen
Zusammenhanges mit der vorgenannten geforderten Ausgleichsmaßnahme vernetzt
werden.
Darüber hinaus wird die RWE Power AG aufgefordert, die Gemeinde Merzenich bei der
Durchführung ökologischer Maßnahmen, wie z.B. Durchforstung der vorhandenen
Pappelreihen, Anlegen von Streuobstwiesen etc. zu unterstützen.
Hierzu ist in Zusammenarbeit zwischen der RWE Power AG und der Gemeinde Merzenich
zeitnah ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten. Als weitere Kompensationsmaßnahme
soll die langfristige Übernahme von Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an
gemeindlichen Ausgleichsflächen, Grünanlagen, Sport- und Spielplätzen etc. durch den
Tagebaubetreiber erfolgen. Hier sind von der RWE Power AG in Abstimmung mit der
Gemeinde Merzenich entsprechende Konzepte zu entwickeln.
Bei der Vergabe RWE Power eigener Flächen im Gemeindegebiet Merzenich sind
insbesondere die betroffenen Landwirte aus Merzenich beim Flächenausgleich gesondert
und bevorzugt zu berücksichtigen.
Wiedernutzbarmachung / Restseegestaltung
Hinsichtlich der zukünftigen Wiedernutzbarmachungsmaßnahmen und der Gestaltung des
Restsees im Gemeindegebiet Merzenich soll die Konzeptentwicklung unter
Berücksichtigung der gemeindlichen Belange und in enger Zusammenarbeit mit der
Gemeinde Merzenich frühzeitig erfolgen. Dies betrifft unter anderem die
Böschungsausgestaltung auch in Bezug auf das Niveau der künftigen Wasseroberfläche
des Restsees, die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten vom Gemeindegebiet Merzenich
aus, sowie die Möglichkeiten einer frühestmöglichen Zwischennutzung der Bereiche.
Vor dem Hintergrund des langfristigen Verlustes von Naherholungsflächen im Gebiet der
Gemeinde Merzenich infolge der Inanspruchnahme durch den Tagebau Hambach, soll die
Ausgestaltung und die Wiedernutzbarmachung des Restseeumfeldes zukünftig auch die
Belange der Naherholung der Merzenicher Bevölkerung berücksichtigen.
Kosten für eine eventuelle Normerhöhung der Ausrüstung der Freiwilligen
Feuerwehr
Auf die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Merzenich kommt mit der Verlegung der
BAB 4 durch den fortschreitenden Tagebau eine große Bedeutung zu. Sie übernimmt eine
wichtige Aufgabe. Der Aufgabenbereich weitet sich ausgehend vom konventionellen
Brandschutz immer mehr auch in Richtung der technischen Hilfeleistung.
Unter anderem wegen den genannten Neuerungen in den Einsatzbereichen der
Freiwilligen Feuerwehr und der besonderen Stellung der Merzenicher Wehr steht die
Wichtigkeit des Umfanges, der Aktualität und Funktionalität der Ausrüstung außer Frage.
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In diesem Zusammenhang wird seitens der Gemeinde Merzenich die Forderung gestellt,
dass die Kosten einer, mit Inbetriebnahme der neuen Streckenführung der BAB 4
erforderlichen Normerhöhung der Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehr Merzenich zu
Lasten von RWE Power gehen.
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Stellungnahme der Gemeinde Merzenich zum Sonderbetriebsplan betreffend
die artenschutzrechtlichen Belange bei der Fortführung des Tagebaus
Hambach bis 2020 (Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplanes)
Mit dem Sonderbetriebsplan werden die artenschutzrechtlichen Betroffenheiten durch den
Abbaubetrieb in der verbleibenden Restfläche des 2. Rahmenbetriebsplans sowie das
gesamte artenschutzrechtliche Konzept zur Vermeidung und zum Ausgleich möglicher
Beeinträchtigungen aus dem Abbau bis 2020 dargelegt, dokumentiert und die
vorgesehenen Schutzmaßnahmen zur Zulassung beantragt.
Die Gemeinde Merzenich verfügt nicht über eine Fachbehörde und kann somit keine
fachliche
Stellungnahme
zu
dem
artenschutzrechtlichen
Konzept
des
Sonderbetriebsplanes
abgeben.
Hier
sind
insbesondere
die
Unteren
Landschaftsbehörden bei den Kreisen aufgefordert die artenschutzrechtlichen Belange zu
berücksichtigen und restriktiv zu prüfen.
Seitens der Gemeinde Merzenich wird davon ausgegangen, dass sowohl an die Qualität
als auch an die Quantität der Ausgleichsmaßnahmen die dem ökologischen
Anforderungsprofil entsprechenden hohen Maßstäbe angesetzt werden.
Durch den fortschreitenden Tagebau Hambach verliert die Gemeinde Merzenich einen
erheblichen Teil des Gemeindegebietes ohne hierfür einen flächenmäßigen Ausgleich,
beispielsweise durch rekultivierte Flächen zu erhalten. Dementsprechend muss seitens
der RWE Power AG ein Ausgleich in einer geeigneten Art und Weise geschaffen werden.
Durch den Wegfall des Erbwaldes geht der Merzenicher Bevölkerung langfristig ein
wertvoller gewachsener Naherholungsraum verloren. Darüber hinaus wird der Fauna
insbesondere durch die Inanspruchnahme der Altwaldbereiche langfristig ihr Lebensraum
entzogen und dementsprechend wird eine Abwanderung in die noch vorhandenen
Gebiete in der Region erfolgen.
Die artenschutzbezogenen Ausgleichsmaßnahmen, die sich weitestgehend auf die
Bereiche der Ausgleichsmaßnahmen aus den Maßnahmen Verlegung BAB 4 und
Hambachbahn erstrecken, sind aus Sicht der Gemeinde Merzenich nicht ausreichend.
Im Gemeindegebiet Merzenich sollen daher vom Tagebaubetreiber geeignete
Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden, um einen möglichst umfassenden erhalt der
Arten zu gewährleisten bzw. neuen Arten die Möglichkeit zur Ansiedlung zu bieten. Diese
Maßnahmen sind sinnvoll und geeignet mit den geforderten Ausgleichsmaßnahmen
hinsichtlich der Naherholung zu vernetzen und in einem Konzept zusammenzufassen.