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Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) 1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetz buch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
25 kB
Datum
29.03.2012
Erstellt
14.03.12, 05:09
Aktualisiert
14.03.12, 05:09
Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim)
1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4   
    (Ortsteil Golzheim)
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetz
    buch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes 
    Merzenich B 4) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim)
1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4   
    (Ortsteil Golzheim)
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetz
    buch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes 
    Merzenich B 4) Beschlussvorlage (6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim)
1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4   
    (Ortsteil Golzheim)
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetz
    buch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes 
    Merzenich B 4)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 10/2012 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 08.03.2012 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) 1. Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetz buch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 Der Bebauungsplan Merzenich B 4 hat in seiner jetzigen Form seit 1979 Bestand. Ziel und Zweck der Aufstellung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) war die Gewährleistung der städtebaulichen Ordnung der damals bereits bebauten Bereiche und die ordnungsgemäße Entwicklung der noch unbebauten Flächen im Bereich der Ortslage. Im östlichen Bereich der Ortschaft wurden beidseitig der Kölner Straße sowie beidseitig der St. Sebastianus Straße Mischgebiets- und Dorfgebietsflächen ausgewiesen, um auch der landwirtschaftlichen Prägung der Ortschaft Golzheim entsprechend, Wirtschaftsstellen, landwirtschaftliche Nutzungen sowie Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören, im Sinne des § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) zu ermöglichen. Am östlichen Ende der St. Sebastianus Straße wurde im Bereich des Ortsausrandes ein ca. 0,24 ha großes Gewerbegebiet festgesetzt, um dort außerhalb der direkten Ortslage Gewerbetätigkeit gemäß § 8 BauNVO zu ermöglichen. Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 soll eine positive Entwicklung des Gebietes unterstützt werden. Das Gebiet ist zurzeit mit unterschiedlichen Betrieben belegt, aber auch geprägt durch einen hohen Anteil an Wohnnutzung. Zur Sicherung der vorhandenen und angestrebten Nutzungen sollen mit den geplanten Änderungen der textlichen Festsetzungen einige der derzeit allgemein, bzw. ausnahmsweise zulässigen Nutzungen ausgeschlossen werden. Die in dem Bereich des Mischgebietes gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros sollen ausgeschlossen werden. Weiterhin sollen die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausgeschlossen werden. Im Gewerbegebiet sollen die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Bordelle und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros ausgeschlossen werden. Drucksache 10/2012 Seite - 2 - Desweiteren sollen die nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Damit während des Bauleitplanverfahrens keine den Änderungen widersprechenden Planungen zugelassen werden können, muss die als Anlage beigefügte Veränderungssperre nach § 14 BauGB gemäß § 16 BauGB als Satzung beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung entspricht dem Geltungsbereich der Veränderungssperre. Beschlussvorschlag 1: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Rat die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 (Ortsteil Golzheim) gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zu beschließen. Zusätzlich zu den im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen soll für den Planbereich folgendes festgesetzt werden: 1. Im Mischgebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO allgemein zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. Weiterhin sind die nach § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden ausgeschlossen. 2. Im Gewerbegebiet sind gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind die nach § 8 Abs. 3 Nr. 3 BauNVO ausnahmsweise im Gewerbegebiet zulässigen Vergnügungsstätten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes bzw. sind ausgeschlossen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Drucksache 10/2012 Seite - 3 - Beschlussvorschlag 2: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl dem Gemeinderat, zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich B 4 den als Anlage beigefügten Entwurf der Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. (Harzheim) (Lüssem)