Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2011 in das Haushaltsjahr 2012 gem. § 22 GemHVO)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
132 kB
Datum
10.05.2012
Erstellt
23.04.12, 18:16
Aktualisiert
23.04.12, 18:16
Beschlussvorlage (Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2011 in das Haushaltsjahr 2012 gem. § 22 GemHVO)

öffnen download melden Dateigröße: 132 kB

Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 17/2012 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 20.04.2012 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Übertragung von Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen vom Haushaltsjahr 2011 in das Haushaltsjahr 2012 gem. § 22 GemHVO Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen (konsumtiv) sind übertragbar und bleiben bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres verfügbar. Sie erhöhen dann insoweit den Haushaltsansatz des Folgejahres (§ 22 Abs. 1 GemHVO). Ermächtigungen für investive Auszahlungen bleiben bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar (§ 22 Abs. 2 GemHVO). Werden Ermächtigungen übertragen, ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Folgejahres vorzulegen (§ 22 Abs. 4 GemHVO). Anliegend wird Ihnen die entsprechende Übersicht der Übertragungen vom Haushaltsjahr 2011 nach 2012 zur Kenntnis gegeben. Die Übertragungen im konsumtiven Bereich belasten die Ergebnisrechnung (Aufwendungen) und die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 24.182,74 €. Die Übertragungen im investiven Bereich belasten die Finanzrechnung (Auszahlungen, Liquidität) um 1.092.473,47 €. Zur Realisierung der anliegend aufgelisteten, vom Rat im Vorjahr (bzw. in den Vorjahren) beschlossenen und nach § 22 GemHVO übertragenen Maßnahmen binden die Liquidität der Gemeinde somit mit einem Betrag bis zu 1.116.656,21 €. Dieser Betrag ist bei der Liquiditätsbetrachtung des Haushaltes 2012 (Seite 221, Zeile 37 des Haushaltsentwurfs 2012) zu beachten. Er mindert nämlich die dort angegebene verfügbare Liquidität. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Die vorliegende Übersicht der Übertragungen von Aufwendungs- bzw. Auszahlungsermächtigungen vom Haushaltsjahr 2011 in das Haushaltsjahr 2012 einschließlich der Erläuterung der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan (Liquidität) des Jahres 2012 wird zur Kenntnis genommen (§ 22 Abs. 4 GemHVO). (Harzheim) (Klein)