Daten
Kommune
Merzenich
Größe
72 kB
Datum
28.06.2012
Erstellt
21.06.12, 00:03
Aktualisiert
18.07.12, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 27/2012
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 13.06.2012
Gemeinderat
Satzung über die Erhebung von Steuern für Vergnügungen sexueller Art in der Gemeinde Merzenich
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 erhielt die Verwaltung vom Rat den Auftrag,
den Entwurf einer „Satzung über die Erhebung von Steuern für Vergnügungen sexueller
Art in der Gemeinde Merzenich“ vorzulegen.
Dieser Entwurf ist nunmehr anliegend beigefügt. Er orientiert sich nahezu vollständig an
der entsprechenden Satzung der Stadt Köln.
Eine ministerielle bzw. aufsichtsbehördliche Genehmigung ist nicht erforderlich, da die
entsprechende Satzung der Stadt Köln am 10.05.2010 genehmigt wurde und somit mit
dem Entwurf für die Gemeinde Merzenich keine neue Steuer erstmalig erhoben wird (vgl.
§ 2 Abs. 2 Kommnalabgabengesetz NW).
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschloss,
die als Anlage beigefügte Satzung.
(Harzheim)
(Klein)