Daten
Kommune
Merzenich
Größe
79 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
03.09.12, 18:17
Aktualisiert
03.09.12, 18:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 35/2012
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 30.08.2012
Bau-, Planungs- und Umweltausschuss
Gemeinderat
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17
Die Käufergemeinschaft Schall hat bekanntlich das Anwesen Gemarkung Merzenich, Flur
18, Nr. 864, Weinberg (ehemals Firma Schoeller Stanzwerk) erworben.
Mittlerweile ist dieser Betrieb in das Gewerbegebiet „Auf der Heide“ umgesiedelt. Die
Firmengebäude am Weinberg stehen seit geraumer Zeit ungenutzt leer.
Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Merzenich C 17 weist in dem Bereich ein
Mischgebiet (MI) mit einer bis zu zweigeschossigen Bebauung in offener Bauweise aus.
Textlich ist weiterführend festgesetzt, dass eine Wohnbebauung dort nicht zulässig ist.
Diese Festsetzung diente seinerzeit zur planungsrechtlichen Sicherung des vorhandenen
Gewerbebetriebes.
Mit Schreiben vom 15.06.2012 beantragte die M. Schall GmbH die Änderung des
Bebauungsplanes Merzenich C 17. Es ist beabsichtigt, den vorderen Teil des
Firmengebäudes zurückzubauen und an der Stelle 2 zweigeschossige Mietwohnhäuser
mit ausgebauten Dachgeschossen zu errichten. Der hintere Gebäudeteil soll in
altersgerechte Seniorenwohnungen umgebaut werden. Das Gesamtkonzept sieht ein
generationenübergreifendes Wohnen vor. Der vorläufige Entwurf der beabsichtigten
Planung ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte am 10.05.2012 zur Sicherung der städtebaulichen
Entwicklung und Ordnung den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des
Bebauungsplanes Merzenich C 17 gefasst und eine Veränderungssperre gemäß § 14 und
16 BauGB beschlossen. Die textlichen Festsetzungen sollten derart ergänzt werden, dass
einige der nach § 6 BauNVO zulässigen bzw. ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten
ausgeschlossen werden.
Zur Realisierung der Planung des Antragstellers müsste der Entwurf der 5. Änderung des
Bebauungsplanes Merzenich C 17 umfassend angepasst und erweitert werden. Vor dem
Hintergrund der für dieses Verfahren erforderlichen, umfangreichen Fachplanungen und
Untersuchungen, würde die Beauftragung eines externen Stadtplaners unerlässlich.
Alle mit der Änderung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten wären dementsprechend
vom Antragsteller zu übernehmen.
Aus städtebaulichen Gesichtspunkten und angesichts der Tatsache, dass im
Gewerbegebiet „Auf der Heide“ noch Baugrundstücke verfügbar sind, sollte insbesondere
auch aus Rücksichtnahme gegenüber den Bewohnern der angrenzenden Wohngebiete
(„An der Vogelrute“ und „In den Weingärten“ sowie im Bereich „Weinberg“) überlegt
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werden, innerorts keine weitere Gewerbeansiedlung in dieser Größenordnung zu
ermöglichen.
Beschlussvorschlag:
Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet.
(Harzheim)
(Lüssem)