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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
79 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
03.09.12, 18:17
Aktualisiert
03.09.12, 18:17
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 35/2012 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 30.08.2012 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 Die Käufergemeinschaft Schall hat bekanntlich das Anwesen Gemarkung Merzenich, Flur 18, Nr. 864, Weinberg (ehemals Firma Schoeller Stanzwerk) erworben. Mittlerweile ist dieser Betrieb in das Gewerbegebiet „Auf der Heide“ umgesiedelt. Die Firmengebäude am Weinberg stehen seit geraumer Zeit ungenutzt leer. Der derzeit rechtskräftige Bebauungsplan Merzenich C 17 weist in dem Bereich ein Mischgebiet (MI) mit einer bis zu zweigeschossigen Bebauung in offener Bauweise aus. Textlich ist weiterführend festgesetzt, dass eine Wohnbebauung dort nicht zulässig ist. Diese Festsetzung diente seinerzeit zur planungsrechtlichen Sicherung des vorhandenen Gewerbebetriebes. Mit Schreiben vom 15.06.2012 beantragte die M. Schall GmbH die Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17. Es ist beabsichtigt, den vorderen Teil des Firmengebäudes zurückzubauen und an der Stelle 2 zweigeschossige Mietwohnhäuser mit ausgebauten Dachgeschossen zu errichten. Der hintere Gebäudeteil soll in altersgerechte Seniorenwohnungen umgebaut werden. Das Gesamtkonzept sieht ein generationenübergreifendes Wohnen vor. Der vorläufige Entwurf der beabsichtigten Planung ist der Sitzungsvorlage beigefügt. Der Rat der Gemeinde Merzenich hatte am 10.05.2012 zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung den Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 gefasst und eine Veränderungssperre gemäß § 14 und 16 BauGB beschlossen. Die textlichen Festsetzungen sollten derart ergänzt werden, dass einige der nach § 6 BauNVO zulässigen bzw. ausnahmsweise zulässigen Nutzungsarten ausgeschlossen werden. Zur Realisierung der Planung des Antragstellers müsste der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 umfassend angepasst und erweitert werden. Vor dem Hintergrund der für dieses Verfahren erforderlichen, umfangreichen Fachplanungen und Untersuchungen, würde die Beauftragung eines externen Stadtplaners unerlässlich. Alle mit der Änderung des Bebauungsplanes anfallenden Kosten wären dementsprechend vom Antragsteller zu übernehmen. Aus städtebaulichen Gesichtspunkten und angesichts der Tatsache, dass im Gewerbegebiet „Auf der Heide“ noch Baugrundstücke verfügbar sind, sollte insbesondere auch aus Rücksichtnahme gegenüber den Bewohnern der angrenzenden Wohngebiete („An der Vogelrute“ und „In den Weingärten“ sowie im Bereich „Weinberg“) überlegt Drucksache 35/2012 Seite - 2 - werden, innerorts keine weitere Gewerbeansiedlung in dieser Größenordnung zu ermöglichen. Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag wird in der Sitzung erarbeitet. (Harzheim) (Lüssem)