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Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich) 1. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
145 kB
Datum
10.05.2012
Erstellt
17.04.12, 18:19
Aktualisiert
17.04.12, 18:19
Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich)
1. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16      Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich)
1. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16      Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17) Beschlussvorlage (5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich)
1. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17
2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16      Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 13/2012 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 16.04.2012 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich) 1. Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 2. Beschlussfassung über die Veränderungssperre gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) zur Sicherung der Planung zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 Das Plangebiet des seit dem 10.03.1995 rechtskräftigen Bebauungsplanes Merzenich C 17 liegt am östlichen Rand der Ortslage Merzenich zwischen den Straßenzügen „An der Vogelrute“, „Weinberg“, „Weidenkopf“ und dem in Nord-Südrichtung verlaufenden Wirtschaftsweg, der die Ortslage zur freien Feldlage hin begrenzt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 12 ha. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich weist das Plangebiet als Wohnbaufläche bzw. gemischte Baufläche aus. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Merzenich C 17 wurde überwiegend allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen, wobei zur Bebauung entlang der Straße „Weinberg“ in Anpassung an die vorhandene Bausubstanz eine zweigeschossige Bebauung festgesetzt wurde. Im Bereich der Straße „Weidenkopf“ wurde aufgrund der vorhandenen Bebauung und unter Berücksichtigung des dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. Im Planbereich der der Straße „An der Vogelrute“ wurde in Anpassung und unter Berücksichtigung der seinerzeit schon vorhandenen Gewerbebetriebe Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Unmittelbar an das Mischgebiet grenzt allgemeines Wohngebiet an. Insgesamt ist der gesamte Planbereich insbesondere durch die Wohnnutzung stark geprägt. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sollen in der 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 die textlichen Festsetzungen hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wie folgt ergänzt werden: Die in den Bereichen der „Mischgebiete“ gemäß § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnlichen Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros sollen ausgeschlossen werden. Weiterhin sollen die gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO zulässigen und nach §6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden. Drucksache 13/2012 Seite - 2 - Die vorgenannten, auszuschließenden Nutzungsarten sind kerntypische Einrichtungen, die nicht zur Ausstattung eines Grundzentrums gehören müssen. Hier stehen Kerngebiete in den Zentren der benachbarten Mittelstädte zur Verfügung. Damit während des Bauleitplanverfahrens keine den Änderungen widersprechenden Planungen zugelassen werden können, muss die als Anlage beigefügte Veränderungssperre nach § 14 BauGB gemäß § 16 BauGB als Satzung beschlossen werden. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung entspricht dem Geltungsbereich der Veränderungssperre. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, Beschlussvorschlag 1: Der Bauausschuss empfahl dem Rat die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (Ortsteil Merzenich) gemäß § 1 Abs. 3 BauGB im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 8a) BauGB und gemäß § 1 Abs. 9 BauNVO i.V. mit § 1 Abs. 5 und 6 BauNVO im Wege des vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB zu beschließen. Zusätzlich zu den im Bebauungsplan enthaltenen Festsetzungen soll für den Planbereich folgendes festgesetzt werden: In den Bereichen mit den Festsetzungen „Mischgebiet“ sind gemäß § 1 Abs. 5 Baunutzungsverordnung (BauNVO) die nach § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO zulässigen Bordellbetriebe und bordellähnliche Betriebe sowie Spielhallen und Wettbüros nicht zulässig. Weiterhin sind gem. § 1 Abs. 6 BauNVO die nach § 6 Abs. 8 BauNVO zulässigen und nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO nicht Bestandteil des Bebauungsplanes und werden ausgeschlossen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Beschlussvorschlag 2: Drucksache 13/2012 Seite - 3 - Der Bauausschuss empfahl dem Gemeinderat, zur Sicherung der Planung im künftigen Bereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 den als Anlage beigefügten Entwurf der Veränderungssperre nach § 14 Baugesetzbuch (BauGB) gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen. Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss über die Veränderungssperre gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. (Harzheim) (Lüssem)