Daten
Kommune
Merzenich
Größe
222 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
21.11.12, 18:20
Aktualisiert
21.11.12, 18:20
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Richtlinien für die Vereinsförderung
in der Gemeinde Merzenich
I. Innerhalb der zu fördernden Vereine wird differenziert zwischen
1. sporttreibenden Vereinen und
2. kulturfördernden Vereinen
zu 1. Sporttreibende Vereine
Zu den sporttreibenden Vereinen gehören grundsätzlich alle Vereine, die dem Deutschen
Sportbund angeschlossen sind. Demnach sind sporttreibende Vereine zur Zeit in der
Gemeinde Merzenich:
Ortsteil Merzenich
Billard-Sportclub 1970 e.V.
Schachverein „Turm“ e.V.
Sportschützen „Gut Schuß“ e.V.
Sportclub 1919 (Fußball und Tennis) e.V.
Tischtennisclub Merzenich e.V.
Turnverein 1882 e.V.
Ortsteil Golzheim
FC Golzheim (Fußball und Tennis) e.V.
Turnverein Golzheim e.V.
Ortsteil Girbelsrath
Billard-Sportclub 1962 e.V.
FC Rhenania (Fußball und Tennis) e.V.
Turnverein 1910 e.V.
Ortsteil Morschenich
K. K. Klub „Waldesgrün“ e.V.
Spielvereinigung 1925 e.V.
a)
Förderung der Jugendarbeit und der Vereinsaktivität
Für die sporttreibenden Vereine wird als Maßstab für die Bezuschussung weiterhin neben
der Jugendarbeit das Merkmal der Aktivität der einzelnen Vereine berücksichtigt. Zu diesem
Zweck wird der Zuschussbetrag nach einem auf diese Kriterien abgestellten Schlüssel
ermittelt (Anlage 1).
Die Vereine weisen die in Frage kommende Mitgliederzahl in der Regel durch
Bestandserhebung an den Landessportbund nach. Auf der Basis der hier gemeldeten
Mitgliederzahlen wird der entsprechende Zuschuss berechnet. Die Angaben der Vereine
über Teilnahme an Meisterschaften, Meisterschaftsrunden etc. bedürfen im Zweifelsfall der
Bestätigung durch die Fachverbände.
Stichtag für die Mitgliederzahlen ist jeweils der 01.01. des Jahres, für das der Zuschuss zur
Verfügung gestellt wird. Im Übrigen richtet sich die Berechnung der Punkte nach den
Leistungen des Vorjahres. Die Anträge der sporttreibenden Vereine sind jeweils bis zum
28.02. vorzulegen (Anlage 2.)
Der Gesamtbetrag der von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Förderungsmittel beläuft
sich auf
Euro
13.000,00 €
pro Jahr, so lange die Haushaltslage dies zulässt. Die Änderung der Beihilfesumme erfolgt
durch Ratsbeschluss.
b) Bereitstellung gemeindlicher Sportstätten
Neben diesen jährlichen gemeindlichen Zuschüssen fördert die Gemeinde den Sport vor
allem durch Planung, Bau und Unterhaltung von Sportstätten. Diese stehen den Vereinen für
Sportzwecke zur Verfügung. Ein Entgelt wird hierfür auch weiterhin nicht erhoben. Soweit die
finanzielle Haushaltslage dies nicht mehr zulässt, erfolgt eine Änderung durch
Ratsbeschluss.
Zu den gemeindlichen Unterhaltungskosten der Sportplätze gehören auch die
Trainingsbeleuchtungsanlagen, sofern die Strom- und Unterhaltungskosten sich in einem
vertretbaren Aufwand bewegen.
c) Zuschüsse zum Bau und zur Unterhaltung von Anlagen
(investive Vereinszuschüsse)
Im Rahmen der bereitstehenden Mittel aus der Sportförderpauschale gewährt die Gemeinde
den sporttreibenden Vereinen auf Antrag Zuschüsse zum Bau und zur Unterhaltung
vereinseigener Sportstätten (dies sind zur Zeit der TV Golzheim und die Marianische
Schützenbruderschaft Golzheim). Diese Zahlung ist gerechtfertigt aus dem Bestreben der
weitgehend gleichmäßigen Kostenbelastungen aller Vereine, da eine Vielzahl von Vereinen
die gemeindeeigenen Sportstätten unentgeltlich benutzen kann. Die Gesamtfinanzierung ist
nachzuweisen.
Die Unterhaltungskosten der sonstigen Vereinsheime obliegen grundsätzlich der Gemeinde.
Dies gilt insbesondere für Schönheitsreparaturen in Form von Anstreicherarbeiten aller Art.
Den Vereinen obliegt die Behebung von Bagatellschäden (z. B. Fenster- und
Türverschlüsse, Installationsgeräte, Elektroanlagen usw.) sofern sie einen Betrag von 500,00
€ nicht übersteigen, oder das zumutbare und vertretbare Maß überschreiten. Die Arbeiten
sind fachgerecht auszuführen. Alle darüber hinausgehenden Unterhaltungsarbeiten obliegen
der Gemeinde.
Vor Bewilligung der Zuschüsse durch die Gemeinde darf mit dem Bau noch nicht begonnen
bzw. Aufträge noch nicht erteilt worden sein.
Ein vorheriger Baubeginn/vorherige Auftragsvergabe ist zuschussschädlich. Investitionen
sind auch Geräteanschaffungen. In Sonderfällen können zur Schadensreduzierung
Ausnahmen zugelassen werden, wenn Reparaturarbeiten keinen Aufschub dulden. In diesen
Fällen ist die Verwaltung jedoch unverzüglich zu unterrichten.
d) Sonderzuschüsse
Die Gemeinde Merzenich kann im Rahmen der bereitstehenden Mittel aus der
Sportförderpauschale weitere Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten gewähren.
Die Höhe wird im Einzelfall festgelegt, soll jedoch 30 % der Anschaffungskosten nicht
überschreiten.
e) Vereinsjubiläen
Bei Vereinsjubiläen erhalten die sporttreibenden Vereine zur Zeit:
Jubiläum
25 Jahre
50 Jahre
75 Jahre
100 Jahre und weitere klassische Jubiläen
Zuschuss
80,00 Euro
140,00 Euro
200,00 Euro
240,00 Euro
Mit der Meldung zu Buchstabe aa) haben die Vereine kundzutun, ob im Laufe des Jahres
Vereinsjubiläen stattfinden. Für die Auszahlung gilt auch hier der Vorbehalt der
Haushaltsmittel.
f) Unterhaltungszuschüsse für Tennisplätze
Da die Gemeinde Merzenich die Sportplätze und Turnhallen den Vereinen kostenlos zur
Verfügung stellt, wird für die Unterhaltung der Tennisplätze ein Pauschalzuschuss in Höhe
von 150,00 € jährlich je Tennisplatz den Tennisabteilungen der Fußballvereine gewährt.
Der jährliche Zuschuss wird – vorbehaltlich bereitstehender Haushaltsmittel
festgelegt:
Verein
SC 1919 Merzenich
FC Golzheim
FC Rhenania Girbelsrath
Anzahl der Plätze
3 Plätze a
150,00 €
3 Plätze a
150,00 €
3 Plätze a
150,00 €
insgesamt:
- wie folgt
Zuschuss
450,00 €
450,00 €
450,00 €
1.350,00 €
g) Betriebskostenzuschüsse für Gebäude
Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von z. Zeit
Euro
47.049,00 €
erhalten die Vereine folgende pauschalierte Betriebs- und Unterhaltungskostenzuschüsse:
Verein
Sportschützen „Gut Schuss“ Merzenich
Sportclub – Tennis – Merzenich
Sportclub Merzenich
Marianische Schützenbruderschaft Golzheim
Fußballclub Golzheim
Turnverein Golzheim
Fußballclub Rhenania Girbelsrath
Turnverein Girbelsrath
St. Lambertus Schützenbruderschaft Morsch.
K. K. Klub „Waldesgrün“ Morschenich
Spielverein Morschenich
Gebäude
Schießsportheim
Tennisheim
Sportheim
Schützenhalle
Sportheim
Turnhalle
Sportheim
Maar-Halle
Schützenheim
Schießsportheim
Sportheim
insgesamt:
Zuschuss
Euro
862,00 €
2.300,00 €
7.648,00 €
1.495,00 €
3.968,00 €
9.488,00 €
4.600,00 €
9.430,00 €
1.220,00 €
2.300,00 €
3.738,00 €
47.049,00 €
Die Zuschüsse werden nach den seinerzeit ermittelten nachgewiesenen Kosten gewährt.
h) Gemeindesportbund
Als Dachorganisation hat sich zur Koordinierung vereinsübergreifender Maßnahmen die
„Interessengemeinschaft sporttreibender Vereine in der Gemeinde Merzenich“ (kurz:
Gemeindesportbund) gebildet. Sie steht der Gemeinde in Sportangelegenheiten beratend
zur Seite. Zur pauschalen Abgeltung aller Kosten erhält der Gemeindesportbund einen
jährlichen Zuschuss in Höhe von
Euro
200,00 €
Zu 2. Kulturfördernde Vereine
Als kulturfördernde Vereine gelten Vereine, welche im Interesse der Gemeinde positive
Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Als solche Vereine kommen in Betracht:
Ortsteil Merzenich
Verein für Kultur und Denkmal Merzenich e.V.
Freunde der Musik e.V.
Geschichts- und Heimatverein e.V.
Gruppe „Regenbogen“
Karnevalsgesellschaft „Jonge vom Berg“ e.V.
Kinderchor „St. Laurentius“
Gospelchor
Kirchenchor St. Laurentius
St. Sebastianus Schützenbruderschaft e.V.
Tambourcorps Spielvereinigung 1923 e.V.
Merzenich Event e.V.
Ortsteil Golzheim
Karnevalsgesellschaft „Mir hahle Poohl“ e.V.
Marianische Schützenbruderschaft e.V.
Tambourcorps e.V.
Golzheim aktiv e.V.
Ortsteil Girbelsrath
Karnevals- und Bühnenfreunde 1925 e.V.
Ortsteil Morschenich
Kath. Pfarrjugend
St. Lambertus-Schützenbruderschaft e.V.
a) Förderung nach dem Maß der Öffentlichkeitsarbeit
Unter dem Vorbehalt bereitstehender Haushaltsmittel werden diese kulturfördernden Vereine
nach dem Maß der in der Öffentlichkeitsarbeit ausstrahlenden Arbeit bezuschusst. Kriterium
für die Ermittlung des Maßes der Öffentlichkeitsarbeit ist die Mitgliederzahl des jeweiligen
Vereins.
Es erhalten Vereine
Anzahl der Mitglieder
bis 50 Mitglieder
von 51 bis 100 Mitglieder
von 101 bis 150 Mitglieder
von 151 bis 200 Mitglieder
von 201 und mehr
mindestens jedoch
Zuschuss
60,00 Euro
80,00 Euro
110,00 Euro
130,00 Euro
155,00 Euro
60,00 Euro
b) Förderung Karnevalsvereine
Für die Karnevalsvereine wird eine Sonderregelung getroffen. Wenn ein Karnevalsumzug im
Ortsteil stattfindet, erhalten sie zusätzlich je angefangene 500 Einwohner den Gegenwert für
einen Zentner Bonbons, wobei der Kaufpreis hierfür mit zur Zeit
Euro
100,00 €
je Zentner angenommen wird.
c) Meldepflicht
Bis zum 28.02 eines Jahres haben die Vereine den Zuschuss zu beantragen und
dabei darzulegen, wie viele Mitglieder per 01.01. vorhanden waren und ob im Laufe
des Jahres Vereinsjubiläen stattfinden. Der Gesamtbetrag der für die
kulturfördernden Vereine ermittelten Zuschüsse wird vorweg vom Haushaltsansatz
abgezogen.
d) Vereinsjubiläen
Jubiläum
25 Jahre
50 Jahre
75 Jahre
100 Jahre u. weitere klassische Jubiläen
Zuschuss
80,00 Euro
140,00 Euro
200,00 Euro
240,00 Euro
Insoweit erfolgt eine Gleichbehandlung der sport- und kulturtreibenden Vereine.
II. Sonstige Vereine
Eine Bezuschussung der sonstigen Vereine findet nicht statt. Hierbei wird davon
ausgegangen, dass diese Vereine eine Öffentlichkeitsarbeit nicht betreiben und stattdessen
das Hobby im Vordergrund steht. Bei diesen Vereinen handelt es sich um geschlossene
Mitgliederverbände.
III. Gegenseitige Abhängigkeit der Zuschusshöhen
Es besteht eine wechselseitige Abhängigkeit zwischen den an die sporttreibenden und an
die kulturfördernden Vereine zu zahlenden Zuschüsse und zwar wie folgt:
Der im Haushaltsplan festgesetzte Zuschussbetrag darf nicht überschritten werden. Steigt
die Gesamtsumme der an die kulturfördernden Vereine zu zahlenden Zuschüsse, so hat dies
eine entsprechende Reduzierung der Gesamtsumme des Zuschusses für die
sporttreibenden Vereine zur Folge. Sinken auf der anderen Seite die an die kulturfördernden
Vereine zu zahlenden Zuschüsse, so erhöht sich die Gesamtsumme der an die
sporttreibenden Vereine zu zahlenden Zuschüsse entsprechend. Dabei sind auch die
Ehrengaben aus Anlass von Vereinsjubiläen zu berücksichtigen.