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Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
83 kB
Datum
13.12.2012
Erstellt
26.11.12, 18:18
Aktualisiert
26.11.12, 18:18
Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997) Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997)

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Beschlussvorlage Drucksache 45/2012 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 08.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 10.07.1997 Wie bereits in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.09.2011 angekündigt, wurde der Gebührenhaushalt Straßenreinigung/Winterdienst am 08.11.2012 nachkalkuliert. Der relativ milde Winterverlauf 2011/2012 hat hier zu einer erheblich Entspannung beigetragen. Ausweislich der anliegenden Übersicht schloss das Jahr 2011 mit dem erwartet hohen Defizit von 8.881,80 €. Unter Berücksichtigung der Vorjahresfehlbeträge stand die Gebührenrücklage „Straßenreinigung und Winterdienst“ nach dem Abschluss zum 31.12.2011 auf minus 10.224,32 €. Aufgrund der Entwicklung des Jahres 2012 bis zum heutigen Tag ist im Jahr 2012 mit einem Überschuss von 15.843,69 € zu rechnen. Die Gebührenrücklage „Straßenreinigung/Winterdienst“ steht somit am 31.12.2012 voraussichtlich mit 5.619,37 € im Plus. Die anliegende Gebührenkalkulation lässt, nach Ausgleich der Vorjahresdefizite, eine Verminderung der jährlichen Straßenreinigungsgebühr von 1,10 € pro Frontmeter auf 0,90 € pro Frontmeter zu. Hierbei ist ansonsten wieder ein „normaler Winterverlauf“ angenommen. Bei einer entsprechenden Festsetzung würde sich nach der Kalkulation im Jahr 2013 ein Überschuss von rd. 2.400 € ergeben. Eine weitergehende Absenkung der Gebühr auf unter 0,90 €/Frontmeter und damit der Verbrauch der Rücklage vom 31.12.2012 von rd. 5.600 € wird verwaltungsseitig nicht befürwortet, weil – wie oben erläutert – ein normaler Winterverlauf 2012/2013 in der Kalkulation angenommen wird und keine Wetterrisiken eingerechnet wurden. In der Nachkalkulation 2013 im Laufe des Jahres 2013 ist dann je nach Winterverlauf zu beurteilen, ob ggf. eine weitere Gebührenreduktion ab 2014 vorgenommen werden kann. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Drucksache 45/2012 Seite - 2 - 1. Die vorliegende Gebührenkalkulation 2013 wird anerkannt. 2. Folgende Satzung wird beschlossen: 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren von 10.07.1997 Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.7.1994 (GV NW S. 666), der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG) vom 18.12.1975 (GV NRW S. 706) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712) in den jeweils derzeit gültigen Fassungen, hat der Rat der Gemeinde Merzenich in seiner Sitzung am xx.xx.xxxx folgende Satzung beschlossen: Artikel I: In § 6 Abs. 4 wird die Betragsangabe „1,10 Euro“ durch die Betragsangabe „0,90 Euro“ ersetzt. Artikel II: Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. (Harzheim) (Klein)