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Beschlussvorlage GB (K 24, Erneuerung von Antweiler bis Billig hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
13.11.12, 12:02
Aktualisiert
13.11.12, 12:02
Beschlussvorlage GB (K 24, Erneuerung von Antweiler bis Billig
hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen) Beschlussvorlage GB (K 24, Erneuerung von Antweiler bis Billig
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 336/2012 06.11.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.11.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 K 24, Erneuerung von Antweiler bis Billig hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen Sachbearbeiter/in: Herr Mohr Tel.: 15 238 Abt.: 66 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Mittel sind für den Haushalt 2013 im Produkt 54 201, Zeile 25 angemeldet. X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 von der L 11 bei Antweiler bis zum Ausbauende Kreisverkehrsplatz im Knoten mit der L 178 zu. Begründung: -2Im Zuge der Zustandserfassung an Kreisstraßen wurde von der Fachabteilung festgestellt, dass an der K 24, zwischen der L 11 und dem Ausbauende Kreisverkehrsplatz im Knoten mit der L 178/K 24n eine auffällige Dichte von Straßenschäden zu verzeichnen ist. Das Schadensbild stellt sich insbesonere in Form von Rissen dar. Im näheren Bereich zur L 11 sind neben den Rissen verstärkt auch Absackungen und Ausbrüche vorhanden. Aufgrund des Schadensbildes sind Maßnahmen zum Erhalt der Straßeninfrastruktur erforderlich. Die nähere Untersuchung des Baugrundes durch einen Fachgutachter wies als Ursache Verschleißerscheinungen im bituminösen Oberbau aufgrund der natürlichen Alterung sowie nicht ausreichende Frostbeständigkeit der vohandenen Frostschutzschichten aus. Als Sanierungskonzept wird nach dem Abfräsen des verschlissenen bituminösen Aufbaus das Aufbringen einer 20 cm starken Schottertragschicht sowie ein Neuaufbau des bituminösen Aufbaus entsprechend der Bauklasse IV nach RStO´01 vorgeschlagen. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen kann die K 24 im o.g. Abschnitt langfristig in einen verkehrssicheren und baulich einwandfreien Zustand versetzt werden und somit gleichzeitig der Unterhaltungsaufwand langfristig minimiert werden. Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 3.770 m zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der Ortsstraßen und Wirtschaftswege. Die Straße hat eine Fahrbahnbreite von im Mittel 6,50 m. geplante Sanierungsmaßnahmen: Neben den Fahrbahnerneuerungen ist für den Außerortsbereich die Anpassung der Bankette sowie nach Erfordernis die Erneuerung von Straßenausstattung wie Verkehrszeichen vorgesehen. Der zukünftige Fahrbahnaufbau der Außerortsstrecke ist wie folgt dargestellt geplant (siehe auch Anlage 2): Asphaltbeton 4,0 cm Asphalttragschicht 10,0 cm Schotterttragschicht 20,0 cm auf der vorhandenen Frostschutzschicht Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant. Die Straße wird in der heutigen Lage wiederhergestellt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnungen 1,5 Mio. €. Da nach der aktuellen Förderrichtlinie die grundhafte Erneuerung gefördert wird, hat die Verwaltung vorsorglich einen Finanzierungsantrag für das Jahr 2013 eingereicht. Seitens der Bezirksregierung Köln wurde die Maßnahmen nun kurzfristig noch für 2012 in das Förderprogramm aufgenommen. Dadurch ist mit einer Förderung von 60 % zu rechnen. Vor dem aktuellen Ergebnis des Einplanungsgespräches, dass ab dem Jahr 2013 durch die Förderbehörden zunächst keine Bewilligungen mehr ausgesprochen werden können (siehe auch INFO 159/2012), wurde seitens der Verwaltung die kurzfristige Durchführung der Maßnahme im Rahmen des Einplanungsgespräches abhängig von der Zustimmung der politischen Gremien mündlich zugesagt, um die in Erwartung stehende Mittelzuweisung von ca. 900.000,- € nicht verfallen zu lassen. Voraussetzung hierzu ist die Zustimmung zu dem oben beschriebenen Erneuerungskonzept sowie die Durchführung der Maßnahme in 2013. Die erforderlichen Mittel wurden planmäßig für den Haushalt 2013 angemeldet. Mit der Maßnahme kann die Nutzungsdauer des vorhandenen Restwertes von derzeit 13 Jahren auf 40 Jahre verlängert werden. Entsprechend wird auch der vorhandene Sonderposten über diesen verlängerten Zeitraum aufgelöst. -3- Über den selben Zeitraum wird auch die Neuinvestition und der entsprechende Sonderposten (Zuwendung) abgeschrieben bzw. aufgelöst (siehe beigefügte Folgekostenberechnung). Die Verwaltung bittet um Zustimmung des Kreisausschusses zur dargestellten Vorgehensweise. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)