Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
05.12.2012
Erstellt
13.11.12, 12:02
Aktualisiert
13.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 336/2012
06.11.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
21.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
K 24, Erneuerung von Antweiler bis Billig
hier: Zustimmung zu den Erneuerungsmaßnahmen
Sachbearbeiter/in: Herr Mohr
Tel.: 15 238
Abt.: 66
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind für den Haushalt 2013 im Produkt 54 201, Zeile 25 angemeldet.
X Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreisausschuss stimmt den Erneuerungsmaßnahmen an der K 24 von der L 11 bei Antweiler bis
zum Ausbauende Kreisverkehrsplatz im Knoten mit der L 178 zu.
Begründung:
-2Im Zuge der Zustandserfassung an Kreisstraßen wurde von der Fachabteilung festgestellt, dass an
der K 24, zwischen der L 11 und dem Ausbauende Kreisverkehrsplatz im Knoten mit der L 178/K 24n
eine auffällige Dichte von Straßenschäden zu verzeichnen ist. Das Schadensbild stellt sich insbesonere in Form von Rissen dar. Im näheren Bereich zur L 11 sind neben den Rissen verstärkt auch Absackungen und Ausbrüche vorhanden. Aufgrund des Schadensbildes sind Maßnahmen zum Erhalt
der Straßeninfrastruktur erforderlich.
Die nähere Untersuchung des Baugrundes durch einen Fachgutachter wies als Ursache Verschleißerscheinungen im bituminösen Oberbau aufgrund der natürlichen Alterung sowie nicht ausreichende
Frostbeständigkeit der vohandenen Frostschutzschichten aus.
Als Sanierungskonzept wird nach dem Abfräsen des verschlissenen bituminösen Aufbaus das Aufbringen einer 20 cm starken Schottertragschicht sowie ein Neuaufbau des bituminösen Aufbaus entsprechend der Bauklasse IV nach RStO´01 vorgeschlagen.
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen kann die K 24 im o.g. Abschnitt langfristig in einen verkehrssicheren und baulich einwandfreien Zustand versetzt werden und somit gleichzeitig der Unterhaltungsaufwand langfristig minimiert werden.
Die Länge der Baustrecke beträgt ca. 3.770 m zuzüglich der verkehrsgerechten Anbindungen der
Ortsstraßen und Wirtschaftswege. Die Straße hat eine Fahrbahnbreite von im Mittel 6,50 m.
geplante Sanierungsmaßnahmen:
Neben den Fahrbahnerneuerungen ist für den Außerortsbereich die Anpassung der Bankette sowie
nach Erfordernis die Erneuerung von Straßenausstattung wie Verkehrszeichen vorgesehen. Der zukünftige Fahrbahnaufbau der Außerortsstrecke ist wie folgt dargestellt geplant (siehe auch Anlage 2):
Asphaltbeton
4,0 cm
Asphalttragschicht
10,0 cm
Schotterttragschicht
20,0 cm
auf der vorhandenen Frostschutzschicht
Maßnahmen im Hinblick auf die Querschnittsgestaltung oder Trassierung sind generell nicht geplant.
Die Straße wird in der heutigen Lage wiederhergestellt.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut Kostenberechnungen 1,5 Mio. €. Da nach der aktuellen Förderrichtlinie die grundhafte Erneuerung gefördert wird, hat die Verwaltung vorsorglich einen
Finanzierungsantrag für das Jahr 2013 eingereicht.
Seitens der Bezirksregierung Köln wurde die Maßnahmen nun kurzfristig noch für 2012 in das Förderprogramm aufgenommen. Dadurch ist mit einer Förderung von 60 % zu rechnen.
Vor dem aktuellen Ergebnis des Einplanungsgespräches, dass ab dem Jahr 2013 durch die Förderbehörden zunächst keine Bewilligungen mehr ausgesprochen werden können (siehe auch INFO
159/2012), wurde seitens der Verwaltung die kurzfristige Durchführung der Maßnahme im Rahmen
des Einplanungsgespräches abhängig von der Zustimmung der politischen Gremien mündlich zugesagt, um die in Erwartung stehende Mittelzuweisung von ca. 900.000,- € nicht verfallen zu lassen.
Voraussetzung hierzu ist die Zustimmung zu dem oben beschriebenen Erneuerungskonzept sowie
die Durchführung der Maßnahme in 2013.
Die erforderlichen Mittel wurden planmäßig für den Haushalt 2013 angemeldet.
Mit der Maßnahme kann die Nutzungsdauer des vorhandenen Restwertes von derzeit 13 Jahren auf
40 Jahre verlängert werden. Entsprechend wird auch der vorhandene Sonderposten über diesen verlängerten Zeitraum aufgelöst.
-3-
Über den selben Zeitraum wird auch die Neuinvestition und der entsprechende Sonderposten (Zuwendung) abgeschrieben bzw. aufgelöst (siehe beigefügte Folgekostenberechnung).
Die Verwaltung bittet um Zustimmung des Kreisausschusses zur dargestellten Vorgehensweise.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)