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Beschlussvorlage (Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Girbelsrath: hier: Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit )

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
77 kB
Datum
21.03.2013
Erstellt
04.03.13, 18:08
Aktualisiert
04.03.13, 18:08
Beschlussvorlage (Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Girbelsrath:
hier: Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit
)

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Beschlussvorlage Drucksache 11/2013 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 28.02.2013 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Girbelsrath: hier: Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Genehmigungsfähigkeit Verwaltungsseitig wurde bei der Kreisverwaltung Düren ein Antrag auf Vorbescheid (Bauvoranfrage) zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Girbelsrath, Flur 4, Nr. 82, Ortseingangsbereich L 264 / Dechant-Fabry-Straße gestellt. Der Planbereich ist im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Merzenich als „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt somit auf Grundlage des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich). Zulässig sind lediglich Vorhaben, die entsprechend des § 35 BauGB privilegiert sind. In der Begründung zur Voranfrage wurden seitens der Wehrleitung und der Verwaltung die Standortvorteile eingehend erläutert und aufgrund der dem Allgemeinwohl dienenden Zweckbestimmung des Vorhabens für eine Zulässigkeit im erweiterten Sinne des § 35 BauGB argumentiert. Der Vorbescheid wurde durch die Kreisverwaltung Düren nach eingehender Prüfung jedoch negativ beschieden, da man dort aufgrund der restriktiven Vorschriften des § 35 BauGB bei dem Vorhaben keine Privilegierung sieht. Um eine Realisierung des Vorhabens zu ermöglichen ist es seitens der Verwaltung nunmehr erforderlich das geltende Planungsrecht anzupassen. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, die Verwaltung zu beauftragen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigungsfähigkeit zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Girbelsrath am vorgesehen Standort zu schaffen und die entsprechenden Planungsschritte einzuleiten. (Harzheim) (Lüssem)