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Beschlussvorlage (Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
82 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
05.04.13, 18:18
Aktualisiert
05.04.13, 18:18
Beschlussvorlage (Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung)) Beschlussvorlage (Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung))

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Beschlussvorlage Drucksache 16/2013 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 04.04.2013 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als beschleunigtes Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Das Plangebiet des seit dem 10.03.1995 rechtskräftigen Bebauungsplanes Merzenich C 17 liegt am östlichen Rand der Ortslage Merzenich zwischen den Straßenzügen „An der Vogelrute“, „Weinberg“, „Weidenkopf“ und dem in Nord-Südrichtung verlaufenden Wirtschaftsweg, der die Ortslage zur freien Feldlage hin begrenzt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich weist das Plangebiet als gemischte Baufläche aus. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Merzenich C 17 wurde überwiegend allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen, wobei zur Bebauung entlang der Straße „Weinberg“ in Anpassung an die vorhandene Bausubstanz eine zweigeschossige Bebauung festgesetzt wurde. Im Bereich der Straße „Weidenkopf“ wurde aufgrund der vorhandenen Bebauung und unter Berücksichtigung des dort ansässigen landwirtschaftlichen Betriebes Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. Im Bereich der Straßen „An der Vogelrute“, „Weinberg“ und „In den Weingärten“ wurde in Anpassung und unter Berücksichtigung der seinerzeit schon vorhandenen Gewerbebetriebe Mischgebiet (MI) ausgewiesen. Unmittelbar an das Mischgebiet und somit an den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung grenzt allgemeines Wohngebiet an. Insgesamt ist der gesamte Planbereich des C 17 insbesondere durch die Wohnnutzung stark geprägt. Zweck dieser Bebauungsplanänderung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine innere Entwicklung und Wiedernutzbarmachung des ehemalig gewerblich genutzten und derzeit brachliegenden Grundstückes Gemarkung Merzenich, Flur 18, Nr. 864 (Weinberg) zu schaffen. Durch den Umbau der vorhandenen Gewerbestrukturen soll ein generationenübergreifendes und seniorengerechtes Wohnen entwickelt werden. Aufgrund der geplanten Wohnnutzung ist der Gebietstyp gemäß Baunutzungsverordnung im gesamten Änderungsbereich anzupassen. Die weiterführenden Begründungen und Erläuterungen zur Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 sind der Vorlage als Anlagen beigefügt. Drucksache 16/2013 Seite - 2 - Das städtebauliche Konzept des Gesamtprojekts wird vom Antragsteller in der Sitzung des Bau-, Planungs-, und Umweltausschusses am 17.04.2013 detailliert vorgestellt. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Merzenich C 17 (In den Weingärten) gemäß § 2 BauGB in Verbindung mit § 13a BauGB im Wege des beschleunigten Verfahrens zu beschließen. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung wird gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB verzichtet. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss zur Planänderungen gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt die Offenlage nach § 3 Abs 2 BauGB durchzuführen. Gleichzeitig ist den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4a Abs. 2 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (Harzheim) (Lüssem)