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Beschlussvorlage (Anlage 2. Legende BP)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
279 kB
Datum
25.04.2013
Erstellt
05.04.13, 18:18
Aktualisiert
05.04.13, 18:18
Beschlussvorlage (Anlage 2. Legende BP)

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Inhalt der Datei

5.1 Dachformen und Dachneigungen 1. Art der baulichen Nutzung 86 Abs. 4 BauO NRW wird festgesetzt, dass geneigte zu erstellen sind. 1.1 Allgemeines Wohngebiet WA mit einer Neigung bis maximal Garagen und Carports sind von dieser Festsetzung ausgenommen. WA Allgemeine Wohngebiete - 5.2 - die der Versorgung des Gebietes dienenden Schank- und Speisewirtschaften sowie sonstige nicht Bei im allgemeinen Wohngebiet WA sind einheitliche Trauf- und einheitliche Dachneigungen sowie einheitliche Material- und Farbwahl bei der Dachgestaltung und einheitliche Materialwahl bei der Fassadengestaltung einzuhalten. Dies gilt auch bauliche oder die in Bezug auf ein einheitliches Gesamt- erscheinungsbild des Doppelhauses untereinander abzustimmen sind. - GRZ 0,4 z.B. - I 5.3 Kraftfahrzeuge sind mit Materialien zur versehen, sofern dies nicht anderen Vorschriften widerspricht (Grundwasserverschmutzung etc.). - Betriebe des Beherbergungsgewerbes, zu - Gartenbaubetriebe, - Tankstellen. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen 6.1 Erdbebenzone 2. o Offene Bauweise Das Plangebiet liegt in der Erdbebenzone 4. Die DIN 4149 ist zu beachten. 2.1 6.2 Umgang mit Regenwasser Als gilt der Schnittpunkt der Oberkante der Schnittlinie Dachhaut der mit der Dachhaut. Als gilt die gilt die Oberkante der Attika bzw. Bei Zu beachten sind das Arbeitsblatt ATV 138 (Bau und Bemessung von Anlagen zur dezentralen Versickerung von nicht verunreinigtem Niederschlagswasser) und das Arbeitsblatt ATV-DVWK-M 153 Baugrenze Als Bezugspunkt gilt die des Bei der Oberkante der endausgebauten erfolgt, gemessen auf der gilt als Bezugspunkt die von der aus die in der Mitte des der Oberkante der endausgebauten gemessen am Schnittpunkt der gemeinsam zu bebauenden mit der angrenzenden Als Bezugspunkte die Ermittlung der mittleren von Garagen und (Carports) werden die endausgebauten der an die gemessen am Schnittpunkt der zu bebauenden mit der angrenzenden der vom jeweiligen begrenzten festgesetzt. F+R NuR Zweckbestimmung: 6.3 Boden Der vorhandene Bodentyp ist, soweit zu erhalten. Bei allen sind der humose Oberboden und der Unterboden getrennt abzubauen, vorrangig einer Wiederverwertung im Gebiet und bis zu diesem Zeitpunkt getrennt zu lagern. Hierbei sind die Vorgaben der DIN 18915 und 6.4 Artenschutzrechtliche Anforderungen erforderlicher auf die Wintermonate, um einer besetzter Nist- und Zeitpunkt der Erstellung eines (Amtlichen) Lageplans ein Bauvorhaben einen Bauantrag, 68 BauO NRW, Freistellung, 67 BauO NRW, noch kein Endausbau der angrenzenden erfolgt, so sind zur Ermittlung der der Bezugspunkte die anzuhalten, die sich Zweckbestimmung: Not- und Rettungszufahrt Diese sind als verbindlich und rechtswirksam anzuhalten, der davon, ob sich durch eine oder einen von der Planung abweichenden Endausbau Rechtsgrundlagen 9 Abs. 3 BauGB und festgesetzt: 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO wird die baulicher Anlagen wie folgend Baugesetzbuch (BauGB) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. Bei 2-geschossiger Bauweise sind eine maximale FHmax von 11,00 m und eine maximale 3. 01.05.1993 Planzeichenverordnung 1990 (PlanzV 90) durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.07. 2011 (BGBl. I S. 1509) Landesbauordnung (BauO NRW) In der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 BauNVO) 3.1 Allgemeines Wohngebiet (WA) Im allgemeinen Wohngebiet WA wird eine offene Bauweise in der Form von Einzel- und festgesetzt. 4. zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft Raumordnungsgesetz (ROG) G v. 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585) Baunutzungsverordnung (BauNVO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) durch Gesetz vom 06.02.2012 (BGBl. I S. 148) m.W.v. 14.02.2012 Landschaftsgesetz (LG ) In der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 BauNVO) Landeswassergesetz (LWG) In der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NW. 4.1 In den allgemeinen Wohngebieten sind Nebenanlagen gem. 14 (1) BauNVO (wie z.B. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) durch Art. 5 Abs. 30 G v. 24.2.2012 (BGBl. I S. 212) Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4.2 Sonstige Planzeichen Zwischen Garagen-, Carporteinfahrt bzw. Garagentor und 13.12.2011(GV. NRW. S.685) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG ), in der Fassung der Bekanntmachung vom Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen ANGEFERTIGT DURCH BKR AACHEN, CASTRO & HINZEN, KIRBERICHSHOFER WEG 6, 52066 AACHEN DER AUFSTELLUNGSBESCHLUSS IST AM ............................ DER RAT DER GEMEINDE MERZENICH HAT AM ............................... DIE ANNAHME DES BEBAUUNGSPLANBESCHLOSSEN. DES RATES DER GEMEINDE MERZENICH VOM .............................. ALS SATZUNG BESCHLOSSEN WORDEN. GRUNDLAGE DES SATZUNGSBESCHLUSSES BILDET DIE GRUNDLAGE MIT DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER SOWEI DIE GEOMETRISCHE EINDEUTIGKEIT DER MERZENICH, DEN ............................................... MERZENICH, DEN ............................................... MERZENICH, DEN ............................................... ................................................................................................... ............................................... MERZENICH, DEN ............................................... ............................................... ............................................... DER RAT DER GEMEINDE MERZENICH HAT AM 22.12.2011 DER ZEIT VOM ................................ BIS .............................. LICHE BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES VOM ..................................ALS SATZUNG RECHTSVERBINDLICH GEWORDEN. ERFOLGTE AM ................................. . MERZENICH, DEN ............................................... ............................................... MERZENICH, DEN ............................................... ............................................... MERZENICH, DEN ............................................... ............................................... MERZENICH, DEN ............................................... ............................................... Gemeinde Merzenich Bebauungsplan Nr. C17 "Weinberg" Entwurf M. 1 : 500