Daten
Kommune
Merzenich
Größe
71 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
10.06.13, 18:09
Aktualisiert
10.06.13, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2013
der Gemeinde Merzenich
Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW.
S. 666) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Merzenich mit Beschluss vom
xx.xx.xxxx folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 06.05.2013 erlassen:
§1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
die bisherigen
festgesetzten
Gesamtbeträge
EUR
erhöht um
vermindert um
und damit der
Gesamtbetrag
des
Haushaltsplans
einschl.
Nachträge
festgesetzt auf
EUR
EUR
EUR
Ergebnisplan
Erträge
Aufwendungen
Finanzplan
aus laufender Verwaltungstätigkeit:
Einzahlungen
Ausgaben
aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit:
Einzahlungen
4.849.966
1.000.000
5.849.966
Auszahlungen
2.779.200
1.000.000
3.779.200
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber
der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.600.000,- EUR um 1.000.000,- EUR erhöht und damit auf
4.600.000,- EUR festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Die bisher festgesetzte Verringerung der Ausgleichsrücklage und die bisher festgesetzte Verringerung
der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert.
§5
Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert.
§ 6)
Die Steuersätze werden nicht geändert.
§7
Die Vorschriften über die Deckungsfähigkeiten werden nicht geändert.
Merzenich, den 03.06.2013
bestätigt gem. § 80 Abs. 1 GO:
aufgestellt gem. § 80 Abs 1 GO:
(Harzheim)
Bürgermeister
(Klein)
Kämmerer