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Beschlussvorlage (1. Nachtragssatzung 2013)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
71 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
10.06.13, 18:09
Aktualisiert
10.06.13, 18:09
Beschlussvorlage (1. Nachtragssatzung 2013) Beschlussvorlage (1. Nachtragssatzung 2013)

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Inhalt der Datei

Entwurf der 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2013 der Gemeinde Merzenich Aufgrund des § 81 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Merzenich mit Beschluss vom xx.xx.xxxx folgende Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung vom 06.05.2013 erlassen: §1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die bisherigen festgesetzten Gesamtbeträge EUR erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. Nachträge festgesetzt auf EUR EUR EUR Ergebnisplan Erträge Aufwendungen Finanzplan aus laufender Verwaltungstätigkeit: Einzahlungen Ausgaben aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen 4.849.966 1.000.000 5.849.966 Auszahlungen 2.779.200 1.000.000 3.779.200 §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für die Investitionen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 3.600.000,- EUR um 1.000.000,- EUR erhöht und damit auf 4.600.000,- EUR festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Die bisher festgesetzte Verringerung der Ausgleichsrücklage und die bisher festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage werden nicht geändert. §5 Der bisher festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird nicht geändert. § 6) Die Steuersätze werden nicht geändert. §7 Die Vorschriften über die Deckungsfähigkeiten werden nicht geändert. Merzenich, den 03.06.2013 bestätigt gem. § 80 Abs. 1 GO: aufgestellt gem. § 80 Abs 1 GO: (Harzheim) Bürgermeister (Klein) Kämmerer