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Beschlussvorlage (Windenergieanlagen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
63 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
17.06.13, 18:10
Aktualisiert
17.06.13, 18:10
Beschlussvorlage (Windenergieanlagen) Beschlussvorlage (Windenergieanlagen)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 32/2013 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 17.06.2013 Bau-, Planungs- und Umweltausschuss Gemeinderat Windenergieanlagen Der Verwaltung liegen derzeit einige Anträge auf Ausweisung weiterer Flächen für Windenergieanlagen (WEA) im Gemeindegebiet Merzenich vor. Angefragt werden u.a. Flächen im östlichen Bereich der Ortschaft Golzheim an der Gemarkungsgrenze zu Kerpen und südlich der B 264 im Bereich der Gemarkungsgrenze zu Nörvenich. Die Anträge sind der Beschlussvorlage beigefügt. Des Weiteren ist seitens der Gemeinde Nörvenich die Ausweisung einer Konzentrationsfläche für WEA in der Gemarkung Eschweiler ü. F. unmittelbar angrenzend an die Gemarkungsgrenze der Gemeinde Merzenich und die dort bereits bestehende Konzentrationszone für WEA geplant. Die besagte Fläche ist im Mittel ca. 1200 m von der nächstliegenden Wohnbebauung der Ortschaft Girbelsrath und ca. 1400 m von der Wohnbebauung der Ortschaft Golzheim entfernt. Darüber hinaus ist vom Betreiber des Windpark Distelrath die Erneuerung einer WEA geplant. Somit besteht an der südlichen Gemarkungsgrenze zur Stadt Düren Planungsrecht für fünf WEA. Im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes hat die Gemeinde Merzenich im Jahr 1999 südlich der B 264 zwischen den Ortschaften Girbelsrath und Golzheim eine ca. 210.000 m² große Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens wurde hierzu eine ausführliche Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes durchgeführt, um potentiell geeignete Standorte zu ermitteln. Unter Abwägung aller relevanten Faktoren und insbesondere wegen der gravierenden Auswirkungen von WEA auf die Schutzgüter Mensch und Umwelt, wurde letztlich nur die vorgenannte Fläche als geeigneter Standort für eine Konzentrationsfläche befunden und festgelegt. Die Ausweisung dieser einen Konzentrationsfläche versetzt die Gemeinde planungshoheitlich in die Lage, weiteren Anträgen vorzubeugen und außerhalb dieser Fläche geplante Anlagen nicht zu genehmigen. Eine Ausdehnung der Fläche oder die Ausweisung weiterer Konzentrationsflächen wurde seinerzeit nicht vorgesehen insbesondere auch, weil die Städte Kerpen und Düren (Windpark Distelrath) WEA unmittelbar an der Grenze zum Gemeindegebiet Merzenich zugelassen haben. Drucksache 32/2013 Seite - 2 - Ein Leitgedanke des Gemeinderates war hierbei auch, eine nachhaltige Zersiedelung und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch dezentrale Aufstellung von Windenergieanlagen zu vermeiden. Angesichts der laufenden Verlegungsmaßnahmen der A 4 und der Hambachbahn sowie der unmittelbar anstehenden Umsiedlung Morschenich wird die nachhaltige Beeinflussung des Gemeindegebietes im weiteren Tagebauumfeld bereits jetzt deutlich. Das Gemeindegebiet wird infolge der Inanspruchnahme durch den Tagebau Hambach sukzessiv erheblich reduziert. Hieraus resultiert letztendlich auch eine nachhaltige Einschränkung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinde. Weitere raumbedeutsame Planungen im Bereich der nördlichen und westlichen Gemarkungsgrenze sind geplant oder stehen in Rede. Die verbleibenden Gemeindeflächen und bisher intakten Landschaftsbestandteile müssen daher besonders geschützt werden. Vor diesem Hintergrund werden seitens der Gemeinde im Zusammenhang mit den Betriebsgenehmigungsverfahren zum Tagebau weitreichende Maßnahmen zur Aufwertung des Landschaftsbildes im Gemeindegebiet gefordert. Hierzu wird derzeit auch in Zusammenarbeit mit einer Nachbarkommune ein Konzept erarbeitet. Die Errichtung von weiteren Windenergieanlagen würde diesen Aufwertungsmaßnahmen grundsätzlich entgegenstehen. Laut Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 22.11.2001 ist es der „ausdrückliche Wille der Gemeinde Merzenich, außerhalb der bereits ausgewiesenen Konzentrationszone für Windenergieanlagen keine weiteren Anlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Merzenich zuzulassen. Die Verwaltung wurde ermächtigt gleichlautende Anträge negativ zu bescheiden.“ Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, der Argumentation zum vorgenannten Grundsatzbeschluss weiterhin zu folgen und im Gemeindegebiet grundsätzlich keine weiteren Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen auszuweisen. Beschlussvorschlag: Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss empfahl, den Grundsatzbeschluss des Gemeinderates vom 22.11.2001 aufrecht zu erhalten und im Gemeindegebiet Merzenich auch künftig keine weiteren Konzentrationszonen für Windenergieanlagen auszuweisen. Die Verwaltung wird ermächtigt entsprechende Errichtungsanträge negativ zu bescheiden. (Harzheim) (Lüssem)