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Beschlussvorlage (Projekt Merz-Park in der Gemeinde Merzenich, Uerlingsweg Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich und Aufstellung eines Bebauungsplanes )

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
136 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
10.09.12, 18:13
Aktualisiert
10.09.12, 18:13
Beschlussvorlage (Projekt Merz-Park in der Gemeinde Merzenich, Uerlingsweg
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich und Aufstellung eines Bebauungsplanes
) Beschlussvorlage (Projekt Merz-Park in der Gemeinde Merzenich, Uerlingsweg
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich und Aufstellung eines Bebauungsplanes
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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 36/2012 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 07.09.2012 Gemeinderat Projekt Merz-Park in der Gemeinde Merzenich, Uerlingsweg Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich und Aufstellung eines Bebauungsplanes In der Gemeinderatssitzung am 28.06.2012 stellte die PGW Grundbesitz GmbH als Projektentwickler erstmals einen Vorentwurf des Projektes „Betreutes Wohnen“ in Verbindung mit der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes und einer Wohnbebauung am „Uerlingsweg“ vor. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Projektentwickler das Projekt am Standort „Uerlingsweg“ weiter zu verfeinern und dem Rat nach der Sommerpause 2012 eine Gesamtkonzeption vorzustellen. Zwischenzeitlich wurde das Gesamtprojekt seitens des Projektentwicklers in Abstimmung mit der Verwaltung weiter ausgearbeitet und konkretisiert. Mit Schreiben vom 06.09.2012 beantragte die PGW Grundbesitz GmbH im Namen und im Auftrag der Sutorius & Schmitz Bauträgergesellschaft mbH, Bornheim, zur Realisierung des Gesamtprojektes die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich sowie die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes. Der Antrag mit Anlagen ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt. Im Rahmen der Ratssitzung am 20.09.2012 wird das Gesamtprojekt dem Gemeinderat detailliert vorgestellt. Im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich ist der ca. 3 ha umfassende Planbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt muss der Flächennutzungsplan entsprechend der künftigen Nutzungen geändert werden. Darüber hinaus ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Alle im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten gehen vollständig zu Lasten der Sutorius & Schmitz Bauträgergesellschaft mbH. Verwaltungsseitig wurde über die Kreisverwaltung Düren bei der Bezirksregierung Köln bereits die Anfrage gestellt, ob die vorgenannte Planung gemäß § 34 LPIG (Landesplanungsgesetz) mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar ist. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung zur Umsiedlung Morschenich und der Geltungsbereich der künftigen Bauleitplanung zum vorgenannten Projekt „Uerlingsweg“ überlagern sich im Bereich der verkehrlichen Anbindung des Umsiedlungsstandortes auf der westlichen Seite der L 264. Drucksache 36/2012 Seite - 2 - Daher sollten die Aufstellungsbeschlüsse der Bauleitplanverfahren zum Projekt „Uerlingsweg“ erst nach Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Rechtskraft des Bebauungsplanes Merzenich C23 (Morschenich—Neu) erfolgen, um das generelle Klagerisiko zu minimieren und den reibungslosen Verlauf des Umsiedlungsverfahrens nicht zu gefährden. In Abhängigkeit von der Genehmigung des Braunkohlenplanes „Umsiedlung Morschenich“ durch die Landesregierung und der Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Köln wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass der Bebauungsplanes C23 im Frühjahr 2013 zur Rechtskraft gebracht werden kann. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, dem Antrag der PGW Grundbesitz GmbH vom 06.09.2012 auf Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich „Uerlingsweg“ im Namen und im Auftrag der Sutorius & Schmitz Bauträgergesellschaft mbH, Bornheim, wird stattgegeben. Alle im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten gehen vollständig zu Lasten der Sutorius & Schmitz Bauträgergesellschaft mbH. Die Verwaltung wird beauftragt die Bauleitplanung unter zeitlicher und planungsrechtlicher Berücksichtigung der laufenden Bauleitplanverfahren im Zusammenhang mit der Umsiedlung Morschenich vorzubereiten. (Harzheim) (Lüssem)