Daten
Kommune
Merzenich
Größe
136 kB
Datum
20.09.2012
Erstellt
10.09.12, 18:13
Aktualisiert
10.09.12, 18:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 36/2012
- öffentlich -
Abteilung: 3
Datum: 07.09.2012
Gemeinderat
Projekt Merz-Park in der Gemeinde Merzenich, Uerlingsweg
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich und
Aufstellung eines Bebauungsplanes
In der Gemeinderatssitzung am 28.06.2012 stellte die PGW Grundbesitz GmbH als
Projektentwickler erstmals einen Vorentwurf des Projektes „Betreutes Wohnen“ in
Verbindung mit der Ansiedlung eines Verbrauchermarktes und einer Wohnbebauung am
„Uerlingsweg“ vor.
Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Projektentwickler das Projekt am Standort
„Uerlingsweg“ weiter zu verfeinern und dem Rat nach der Sommerpause 2012 eine
Gesamtkonzeption vorzustellen.
Zwischenzeitlich wurde das Gesamtprojekt seitens des Projektentwicklers in Abstimmung
mit der Verwaltung weiter ausgearbeitet und konkretisiert.
Mit Schreiben vom 06.09.2012 beantragte die PGW Grundbesitz GmbH im Namen und im
Auftrag der Sutorius & Schmitz Bauträgergesellschaft mbH, Bornheim, zur Realisierung
des Gesamtprojektes die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Merzenich
sowie die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes. Der Antrag mit Anlagen
ist dieser Sitzungsvorlage beigefügt.
Im Rahmen der Ratssitzung am 20.09.2012 wird das Gesamtprojekt dem Gemeinderat
detailliert vorgestellt.
Im derzeit rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan der Gemeinde Merzenich ist der ca. 3
ha umfassende Planbereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. Zur
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Projekt muss der
Flächennutzungsplan entsprechend der künftigen Nutzungen geändert werden. Darüber
hinaus ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Alle im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten gehen
vollständig zu Lasten der Sutorius & Schmitz Bauträgergesellschaft mbH.
Verwaltungsseitig wurde über die Kreisverwaltung Düren bei der Bezirksregierung Köln
bereits die Anfrage gestellt, ob die vorgenannte Planung gemäß § 34 LPIG
(Landesplanungsgesetz) mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung vereinbar
ist.
Der Geltungsbereich der Bauleitplanung zur Umsiedlung Morschenich und der
Geltungsbereich der künftigen Bauleitplanung zum vorgenannten Projekt „Uerlingsweg“
überlagern sich im Bereich der verkehrlichen Anbindung des Umsiedlungsstandortes auf
der westlichen Seite der L 264.
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Daher sollten die Aufstellungsbeschlüsse der Bauleitplanverfahren zum Projekt
„Uerlingsweg“ erst nach Wirksamkeit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und
Rechtskraft des Bebauungsplanes Merzenich C23 (Morschenich—Neu) erfolgen, um das
generelle Klagerisiko zu minimieren und den reibungslosen Verlauf des
Umsiedlungsverfahrens nicht zu gefährden.
In Abhängigkeit von der Genehmigung des Braunkohlenplanes „Umsiedlung Morschenich“
durch die Landesregierung und der Genehmigung der 16. Änderung des
Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Köln wird verwaltungsseitig davon
ausgegangen, dass der Bebauungsplanes C23 im Frühjahr 2013 zur Rechtskraft gebracht
werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschloss,
dem Antrag der PGW Grundbesitz GmbH vom 06.09.2012 auf Änderung des
Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich
„Uerlingsweg“ im Namen und im Auftrag der Sutorius & Schmitz
Bauträgergesellschaft mbH, Bornheim, wird stattgegeben.
Alle im Zusammenhang mit den Bauleitplanverfahren anfallenden Kosten gehen
vollständig zu Lasten der Sutorius & Schmitz Bauträgergesellschaft mbH.
Die Verwaltung wird beauftragt die Bauleitplanung unter zeitlicher und
planungsrechtlicher Berücksichtigung der laufenden Bauleitplanverfahren im
Zusammenhang mit der Umsiedlung Morschenich vorzubereiten.
(Harzheim)
(Lüssem)