Daten
Kommune
Merzenich
Größe
2,7 MB
Datum
04.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:10
Aktualisiert
24.06.13, 18:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Gutachten zum kommunalen
Einzelhandelskonzept
für die Gemeinde
MERZENICH
Auftraggeber:
Gemeinde Merzenich
Projektleitung:
Gudula Böckenholt, Dipl.-Geogr.
Andrea Meyer-Delpho, MBA
Köln, Mai 2013
Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH
Ludwigsburg | Büros in Dresden, Hamburg, Köln, München
Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl
50679 Köln, Siegburger Straße 215
Telefon: 0221 – 989438-0 Telefax: 0221 – 986438-19
E-Mail: office.koeln@gma.biz, http://www.gma.biz
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Vorbemerkung
Im März 2013 beauftragte die Gemeinde Merzenich die GMA Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung mbH, Köln, mit der Erstellung eines Einzelhandelskonzeptes für die
Gemeinde Merzenich. Das Einzelhandelskonzept basiert auf dem Einzelhandelsstrukturgutachten für die Gemeinde Merzenich, dessen Ergebnisse im März 2013 – zunächst in
Form eines Kurzberichtes – zusammengefasst wurden. Im Rahmen des vorliegenden
Gutachtens werden nun beide Bausteine – Strukturgutachten sowie Konzept – zusammenfassend dargestellt. Unter Berücksichtigung der Nachfrage- und Angebotssituation
des Einzelhandels in Merzenich zeigt das Einzelhandelskonzept die Entwicklungsmöglichkeiten für den Einzelhandel sowie Grundsätze für die planungsrechtliche Steuerung
des Einzelhandels auf.
Als Grundlage der vorliegenden Untersuchung erfolgte im November 2012 eine Kompletterhebung des Einzelhandelsbestandes im Gemeindegebiet von Merzenich; darüber hinaus fließen die Ergebnisse einer schriftlichen Haushaltsbefragung sowie einer auszugsweisen Befragung der lokalen Händlerschaft in die Untersuchung ein. Zum Zeitpunkt der
Bearbeitung wurde ebenfalls eine Auswirkungsanalyse zum Planvorhaben am Standort
Ürlingsweg erstellt.1 Zur Bearbeitung der Untersuchung konnten zudem Daten der Gemeinde Merzenich, des Landesamtes für Information und Technik Nordrhein-Westfalen
(IT.NRW), des Statistischen Bundesamtes sowie interne Daten der GMA herangezogen
werden.
Die vorliegende Untersuchung dient der Entscheidungsvorbereitung und -findung für
kommunalpolitische und bauplanungsrechtliche Entscheidungen in der Gemeinde Merzenich und stellt die Grundlage für eine Beschlussfassung durch den Gemeinderat dar.
Sämtliche Ausgangsdaten wurden von den Mitarbeitern der GMA nach bestem Wissen
erhoben, mit der gebotenen Sorgfalt aufbereitet und nach neuesten wissenschaftlichen
Standards ausgewertet. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Inhalte
kann die GMA keine Gewähr übernehmen.
Die GMA verpflichtet sich, die Ergebnisse der Untersuchung vertraulich zu behandeln.
Vorliegendes Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2
des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Sofern nicht anders mit dem Auftraggeber
1
vgl. hierzu auch Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters
und eines Drogeriefachmarktes am Standort Ürlingsweg, GMA, März 2013.
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
vereinbart, ist eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugsweise) Veröffentlichung nur nach vorheriger Genehmigung und unter Angabe der Quelle erlaubt.
GMA
Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung mbH
Büro Köln
Köln, Mai 2013 BÖ-aw
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
Vorbemerkung
I.
Rahmenbedingungen und wesentliche Strukturdaten der
Gemeinde Merzenich
1
1.
Aufgabenstellung
1
2.
Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung
2
2.1
Tendenzen der Einzelhandelsentwicklung
2
2.2
Entwicklungstrends im Lebensmitteleinzelhandel
7
2.3
Internethandel
11
3.
Instrumente zur Steuerung der Standortentwicklung im Einzelhandel
13
3.1
Bauplanungsrecht
13
3.2
Raumordnung und Landesplanung
15
3.3
Aufgabe und Bedeutung von Einzelhandelskonzepten
17
3.4
Städtebauliche legitime Zielsetzungen der Einzelhandelssteuerung
17
4.
Standortbeschreibung und wesentliche Strukturdaten der Gemeinde
Merzenich
18
4.1
Standortbeschreibung und Lage im Raum
18
4.2
Bevölkerungsstruktur und -entwicklung
20
4.3
Einzelhandelsstandortgefüge
22
II.
Der Standort Merzenich aus Sicht der Einzelhändler und der
Verbraucher
23
1.
Einzelhandelsbefragung
23
2.
Haushaltsbefragung
27
2.1
Einkaufshäufigkeit und Einkaufsorte
28
2.2
Einkaufsorientierung
30
2.3
Verkehrsmittelwahl
33
2.4
Bewertung der Verkehrs- und Parkplatzsituation in Merzenich
34
3.
Bewertung des Einzelhandelsstandortes Merzenich
36
3.1
Gründe für und gegen einen Einkauf in Merzenich
37
3.2
Bewertung des Merzenicher Einzelhandels
38
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
III.
Angebots- und Nachfragesituation
48
1.
Angebotssituation
48
1.1
Einzelhandelsbestand in der Gesamtgemeinde
48
1.2
Nahversorgungsangebote in der Gemeinde Merzenich
53
2.
Nachfragesituation
55
2.1
Marktgebiet des Einzelhandelsstandortes Merzenich
55
2.2
Kaufkraftpotenzial für den Merzenicher Einzelhandel
57
2.3
Kaufkraftprognose für den Merzenicher Einzelhandel bis 2018
58
3.
Bewertung und Empfehlungen
59
3.1
Kennziffern
59
3.2
Kaufkraftbewegungen
64
V.
Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
71
1.
Zielsetzungen und Inhalte
71
2.
Sortimentskonzept
73
3.
Standortkonzept
77
3.1
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche
77
3.2
Zentraler Versorgungsbereich der Gemeinde Merzenich
80
3.3
Ergänzungsstandort Valdersweg / An der Windmühle
86
3.4
Ergänzungsstandort Ürlingsweg
86
3.5
Sonstige Standorte
87
3.6
Zentren- und Standortstruktur in Merzenich
88
4.
Grundsätze zur effektiven Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
90
VI.
Empfehlungen zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes
96
V.
Zusammenfassung
98
Verzeichnisse
102
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
I.
Rahmenbedingungen und wesentliche Strukturdaten der Gemeinde Merzenich
1.
Aufgabenstellung
Die Gemeinde Merzenich im Kreis Düren übernimmt als Grundzentrum insbesondere die
Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs. Aufgrund der Nähe zu den
Mittelzentren Düren und Kerpen ist die Gemeinde hohen Wettbewerbswirkungen ausgesetzt. In der letzten Zeit sind einige Veränderungen in der Angebotssituation eingetreten.
Dazu zählt v. a. die Schließung des ehemals im Ortszentrum gelegenen SchleckerMarktes. Gleichzeitig ist eine Zunahme an Verkaufsflächen in der Region festzuhalten,
wie z. B. die Entwicklung „Neue Mitte Niederzier“. Aktuell ist die Gemeinde mit der Vorbereitung der – im Zuge der Ausweitung des Tagebaus anstehenden – Umsiedlung des
Ortsteils Morschenich beschäftigt. Auch hier ergeben sich Entwicklungsperspektiven, die
zu eruieren sind.
Im Rahmen des Einzelhandelsstrukturgutachtens sowie des Einzelhandelskonzeptes
werden, aufbauend auf Daten zur Bestandssituation in Merzenich sowie der Einschätzung
durch Bewohner und Einzelhändler der Gemeinde, Empfehlungen zur Weiterentwicklung
des Einkaufsortes abgegeben.
Dabei wird auch auf Maßnahmen der Einzelhandelssteuerung abgestellt, die aus dem
Baugesetzbuch, hier insbesondere § 34 Abs. 3 BauGB, und der Baunutzungsverordnung,
v. a. § 11 Abs. 3 BauNVO, hervorgehen. Hieraus ergibt sich die Notwendigkeit der inhaltlichen Definition und der räumlich-funktionalen Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches für die Gemeinde Merzenich. Im Zusammenwirken mit einer „Sortimentsliste“
wird somit eine Einzelhandelskonzeption erarbeitet, welche die Leitlinien für die zukünftige
Einzelhandels- und Standortentwicklung in Merzenich darstellt und Standorte benennt, an
welchen weitere Handelsnutzungen ermöglicht oder ausgeschlossen werden sollen.
Der vorliegende Bericht umfasst im Wesentlichen folgende Inhalte:
Darstellung der allgemeinen Tendenzen der Einzelhandelsentwicklung
1
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Darstellung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Steuerung der
Standortentwicklung im Einzelhandel
Auswertung wesentlicher Befragungsergebnisse und der Nachfragesituation
Darstellung und Bewertung des Einzelhandelsangebotes in Merzenich
Zielsetzungen für die Einzelhandelsentwicklung in Merzenich
Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Einzelhandelsangebotes
Empfehlungen für ein kommunales Einzelhandelskonzept Merzenich (inkl. Sortimentsliste, Standortkonzeption, branchenbezogene Potenziale)
Definition, Abgrenzung und Begründung des zentralen Versorgungsbereiches inklusive Darstellung der funktionalen und räumlichen Versorgungsbedeutung
Empfehlungen zur Sicherung der Nahversorgungsstruktur inklusive planungsrechtlicher Steuerungsempfehlungen
Grundsätze zur planungsrechtlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung.
2.
Rahmenbedingungen der Einzelhandelsentwicklung
Eine Beurteilung der Entwicklungschancen des Einzelhandelsstandortes Merzenich kann
nicht losgelöst von wesentlichen Entwicklungstrends des Einzelhandels in Deutschland
erfolgen. Nachfolgend werden daher die strukturprägenden Aspekte des Wandels auf der
Nachfrage- und Angebotsseite dargestellt.
2.1
Tendenzen der Einzelhandelsentwicklung
Seit Anfang der 1970er Jahre vollzieht sich im deutschen Einzelhandel ein Strukturwandel, der v. a. zu Lasten unternehmergeführter Fachgeschäfte geht. Als Gewinner zeigen
sich filialisierte und discountorientierte Unternehmen sowie Franchisekonzepte, welche
ihre größenbedingten, beschaffungsseitigen und logistischen Vorteile nutzen.
Neben gesellschaftlichen und demografischen Wandlungsprozessen (u. a. Verschiebung
der Altersstruktur, Trend zu kleineren Familieneinheiten) hat die Neubewertung von
2
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Standortfaktoren und Standortqualitäten durch Einzelhandelsunternehmen Veränderungen der Handelslandschaft ausgelöst. Gleichzeitig hat der Anstieg der Mobilität die
Standortwertigkeit von Einkaufslagen verändert. Die Massenmobilität hatte folgende Effekte:
Sie löste eine Stadt-Umland-Wanderung aus, d. h. es entstanden um die Stadtzentren herum neue Wohnstandorte. Ab einer gewissen Größe dieser Siedlungsbereiche waren die Voraussetzungen für die Entwicklung neuer Versorgungslagen
gegeben.
Sie ermöglichte die Etablierung autokundenorientierter Standorte außerhalb
geschlossener Siedlungskörper. Als besonders „profitable“ Einzelhandelsstandorte
kristallisierten sich dabei aus Betreibersicht v. a. die Schnittstellen von Fern- und
Bundesstraßen sowie Durchgangs- und Ausfallstraßen mit hoher Verkehrsfrequenz heraus.
Sie bedingte einen stetig wachsenden Stellplatzbedarf und stellte damit den
Handel in den Innenstädten vor schwierig oder nur sehr kostenaufwändig zu lösende Probleme.
Die Benutzung des Pkw zum Warentransport erhöhte sukzessive die Bedeutung des sog. „One-Stop-Shopping“. Von der Entwicklung des „Kofferraumeinkaufs“ profitierten v. a. Großflächenbetriebe mit einem breiten und tiefen Warenangebot, wie z. B. SB-Warenhäuser und Fachmärkte.
Vor allem durch die Ausweitung großflächiger Betriebe verzeichnete der Einzelhandel in
den alten Bundesländern ab 1995 einen Verkaufsflächenzuwachs von ca. 20 Mio. m² (+
25 %). In den neuen Bundesländern verlief die Verkaufsflächenexpansion sogar noch
rasanter. Seit dem Jahr 1995 entstanden dort ca. 7 Mio. m² Verkaufsfläche neu (+ 40 %;
vgl. Abbildung 1).
3
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 1: Verkaufsflächenwachstum im deutschen Einzelhandel
122
122
116
109
100
96
95
91
Mio. m²
80
1995
22
20
18
15
2000
Neue Bundesländer
2005
2010
Alte Bundesländer
2011
Deutschland
GMA-Darstellung 2013 nach EHI Retail Institute 2012
(seit 2011 werden neue und alte Bundesländer nicht mehr differenziert)
Das Verkaufsflächenwachstum des Einzelhandels vollzog sich in den vergangenen 10
Jahren zu mehr als zwei Dritteln außerhalb traditioneller Geschäftslagen. In der Folge
wuchsen die Verkaufsflächen an dezentralen und solitären Standorten stark an, während die Geschäftslagen der Innenstädte, der Stadtteilzentren und der Nahversorgungslagen einen Bedeutungsverlust hinnehmen mussten. Ihr relativer Anteil am Verkaufsflächenbestand sank um mehr als 10 %.
Im Hinblick auf die Entwicklung des Einzelhandels in den Innenstädten und Ortszentren waren in den vergangenen Jahren folgende Trends festzustellen:
Die Konsumzurückhaltung breiter Bevölkerungsschichten und der Wunsch der
Verbraucher v. a. preiswert einzukaufen, hat zu einer Absenkung des Qualitätsniveaus der Einzelhandelssortimente geführt; vielerorts geraten dadurch v. a. Anbieter des mittleren Preissegmentes unter Druck.
4
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Die 1b- und 1c-Lagen haben mit einem Bedeutungsverlust zu kämpfen. Hier treten
verstärkt Fluktuation, Mindernutzungen und Leerstandsbildung auf. 1a-Lagen
sind die Gewinner dieser Entwicklung: „Gute Lage läuft“
Die Konzentration im Einzelhandel führt in Innenstädten und Ortszentren nicht
selten zur Uniformität des Betriebs- und Warenangebotes (Stichwort: Banalisierung).
Die Warenhäuser und der Fachhandel haben ihre Funktion als Leitbetriebe der
Innenstädte z. T. verloren. An ihre Stelle treten Handelsmarken (sog. „Retail
Brands“) aus dem Textilbereich, Elektronikmärkte und neuerdings auch Anbieter
des täglichen Bedarfs (Drogeriewaren, auch Nahrungs- und Genussmittel).
Als erfolgreiche Angebotsform kristallisieren sich Einkaufszentren heraus. Ihr
Markterfolg gründet sich u. a. auf ein stringentes Management und aufwändige
Marketingmaßnahmen sowie attraktive bauliche Rahmenbedingungen (Stichworte:
Sauberkeit, Sicherheit). Innerstädtische Einkaufszentren erreichten – flächenbereinigt – in den vergangenen Jahren Umsatzsteigerungen von bis zu 5 % pro Jahr.
Der Erfolg von Shopping-Centern ist auch statistisch belegbar. Ihre Zahl nahm seit 1965
von 2 auf 444 zu und ihre Gesamtfläche liegt in Deutschland mittlerweile bei ca. 13,8 Mio.
m² (vgl. Abbildung 2). In den letzten Jahren wurden bevorzugt wieder innerstädtische
Standorte realisiert.1 Rund 75 % der Einkaufszentren werden in jüngerer Zeit in dieser
Standortlage errichtet, immerhin 19 % in Stadtteilzentren und nur noch etwa 6 % in dezentralen Lagen2.
1
Hintergrund ist auch eine verhaltende Genehmigungspraxis der Städte.
2
Quelle: EHI Retail Institute
5
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 2: Entwicklung von Shopping-Centern in Deutschland 1965 – 2012
500
16
13,5
400
428
13,7
435
13,9
14
444
Anzahl der Shopping-Center
11,4
350
12
363
10
9,2
300
279
250
8
6,0
200
6
179
150
Gesamtfläche in Mio. m²
450
4
100
2,0
1,5
50
0
0,5
2 0,1
14
1965
1970
50
65
2,4
2,8
93
2
81
0
1975
1980
1985
1990
1995
Anzahl
2000
2005
2010
2011
2012
GF in Mio m²
GMA-Darstellung 2013 nach EHI Retail Institute 2012
In der Gesamtbetrachtung wurde der beschriebene Strukturwandel des deutschen Einzelhandels durch eine beachtliche Verkaufsflächenexpansion begleitet. Gleichzeitig stiegen –
bis zum Jahr 2008 – die Bruttoumsätze nominal nur leicht an und gingen real, d. h. unter
Berücksichtigung des Wertverlustes durch Inflation, sogar zurück (vgl. Abbildung 3).
Durch die disparate Entwicklung von Verkaufsflächen und Umsätzen gaben die Produktivitäten (= Umsätze je m² VK/Jahr) nach, so dass die ökonomische Auslastung – v. a. in
Branchen, die an kostenintensiven Standorten wirtschaften – nicht mehr durchgängig gewährleistet ist.
Nachdem im Jahr 2009 ein deutlich sinkender Einzelhandelsumsatz (ca. – 2 %) zu konstatieren war, ist seit 2010 wieder ein Anstieg der Umsatzleistungen im Einzelhandel zu
beobachten.
6
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 3: Entwicklung des deutschen Bruttoeinzelhandelsumsatzes 2000 –
2013
432
428
422
416
416
416
414
412
411
410
411
407
403
401
2000
2001
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012 2013*
* Prognose
GMA-Darstellung 2013 nach EHI Retail Institute 2013
Mit dem Verkaufsflächenwachstum im Einzelhandel ging auch ein Rückgang der Betriebszahl einher. Vor allem im Lebensmitteleinzelhandel zeigt sich seit 1990 eine starke
Zunahme der Verkaufsflächen. Insgesamt stieg die Verkaufsfläche im Lebensmitteleinzelhandel um ca. 14,9 Mio. m² an (ca. + 44 %) bei insgesamt deutlich rückläufiger Betriebszahl.
2.2
Entwicklungstrends im Lebensmitteleinzelhandel
Besondere Bedeutung für die Entwicklung des Lebensmitteleinzelhandels in Deutschland
kommt diskontierenden Angebotsformen zu. Dabei handelt es sich um Vertriebskonzepte, die auf eine konsequente Niedrigpreispolitik setzen, wie z. B. Lebensmitteldiscounter. Seit 1991 expandierte ihre Verkaufsfläche von ca. 3,0 Mio. m² auf ca. 11,9 Mio. m²1.
Sie verfügen mittlerweile über einen Marktanteil im Lebensmittelsektor von ca. 43 %.
Die anderen Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels haben in den vergangenen
Jahren hingegen eine durchaus divergente Entwicklung genommen. Supermärkte und
1
Quelle: EHI Retail Institute
7
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
SB-Warenhäuser expandierten, kleinere Lebensmittelgeschäfte hingegen verzeichneten
einen Bedeutungsverlust. Insgesamt ist die Anzahl der Lebensmittelgeschäfte um rd.
20.000 gesunken, die Verkaufsfläche ist im gleichen Zeitraum dagegen um ca. 28 % auf
aktuell rd. 33,4 Mio. m² gestiegen (vgl. Tabelle 1). Immer weniger Geschäfte vereinigen
demnach immer mehr Verkaufsfläche auf sich.
Tabelle 1:
Entwicklung der Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels
2000 – 2010
Daten
2000
2010
Veränderung
2000 / 2010
abs.
in %
Anzahl der Betriebe
Lebensmitteldiscounter
13.180
15.490
2.310
17,5
Supermarkt, SB-Warenhaus
11.222
11.478
256
2,3
übrige Lebensmittelgeschäfte
45.950
23.048
- 20.902
- 47,6
Summe
70.352
50.016
- 20.336
- 28,9
Verkaufsfläche in Mio. m²
Lebensmitteldiscounter
7,24
11,3
4,1
56,1
Supermarkt, SB-Warenhaus
11,65
17,71
6,1
52,0
übrige Lebensmittelgeschäfte
7,26
4,43
- 2,8
- 39,0
26,15
33,44
7,3
27,9
Summe
GMA-Zusammenstellung 2013 nach EHI Retail Institute.
Als Standorte werden sowohl von Lebensmitteldiscountern als auch von Supermärkten,
Verbrauchermärkten und SB-Warenhäusern Standorte mit guter Erreichbarkeit für den
motorisierten Individualverkehr und mit großen Stellplatzkapazitäten präferiert (vgl. Tabelle 2).
8
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Tabelle 2:
Standortanforderungen der Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels (Auswahl)
Daten
Lebensmitteldiscounter
Supermarkt
(inkl. Getränkemarkt)
Großer Supermarkt
Verkaufsfläche
800 – 1.300 m²
1.500- 2.500 m²
> 2.500 m²
Parkplätze
100
100
250
Grundstücksgröße
ab 5.000 m²
ab 5.000 m²
ab 8.000 m²
Einzugsgebiet
ab 5.000 EW
ab 5.000 EW
ab 15.000 EW
Quelle: GMA-Standortforschung 2013, ca.-Werte, gerundet
Abbildung 4: Nahversorgungsrealität zwischen konträren Anforderungen
-
Anforderungen der
Städte und Gemeinden
gute Erreichbarkeit für Fußgänger und Radfahrer
Lage vorzugsweise im Geschäftszentrum
standortangepasste Größe der Verkaufsfläche
Ziel: funktionierende, lebendige Zentren und
möglichst flächendeckende Nahversorgung
-
≠
-
Anforderungen der Betreiber
PKW-Erreichbarkeit
autokundenorientierter Standort
betriebswirtschaftlich angepasste Größe
der Verkaufsfläche
Ziel: Marktbesetzung und unter
betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten optimiertes Filialnetz
„Wirklichkeit“
teilweise unzeitgemäße Lebensmittelmärkte
in den Geschäftszentren
wettbewerbsfähige Märkte zunehmend außerhalb
(v. a. Discounter)
Ausdünnung des Versorgungsnetzes in Städten und
Gemeinden
Schwächung der Geschäftszentren durch Verlust der
Frequenzbringer
Verschlechterung der Nahversorgung für Menschen
mit eingeschränkter Mobilität
GMA 2013
Wenngleich sich in den letzten Jahren – nicht zuletzt auch durch eine „Verschärfung“ der
landesplanerischen Rahmenbedingungen – die Innenstädte und Stadtteilzentren wieder
an Bedeutung gewonnen haben, weisen diese v. a. aufgrund der relativ hohen Standortkosten, aber auch aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit, noch immer Nachteile
auf. Dies ist auch vor dem Hintergrund der recht geringen Umsatzrendite des Lebensmitteleinzelhandels von durchschnittlich nur ca. 1 – 2 % zu bewerten, die diese Branche besonders kostensensibel macht.
9
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
In den kommenden Jahren ist als mögliches Hemmnis für ein nachhaltiges Anspringen
der Einzelhandelskonjunktur der Trend zur Ausgabenumschichtung vom Einzelhandel in
andere Kostenbereiche anzuführen (vgl. Abbildung 5). In den vergangenen Jahren hat
sich der Anteil des Einzelhandels an den privaten Konsumausgaben kontinuierlich verringert; dieser beträgt aktuell nur noch rd. 31 % der gesamten Ausgaben.
Abbildung 5: Entwicklung des privaten Verbrauchs in Deutschland 1995 / 2011
Einzelhandel
34%
31%
23%
Wohnen, Energie
24%
16%
Verkehr, Nachrichten
17%
Freizeit
9%
6%
Gaststätten
6%
13%
Sonstiges
14%
9%
1995
2011
GMA-Darstellung 2013 nach EHI Retail Institute 2012
Eine Relativierung seines Stellenwertes wird der Einzelhandel auch durch die weitergehende Entwicklung zur Freizeitgesellschaft erfahren, denn in Zukunft wird der Einkauf
von den Verbrauchern noch stärker unter dem Aspekt seines Freizeit- und Erlebniswertes
beurteilt. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass der Einzelhandel diesem Trend durch neue
Betriebstypen und Präsentationsformen zunehmend Rechnung trägt.
Zudem hat sich in den letzten Jahren der Typus des „hybriden Verbrauchers“ herausgebildet. Er erwirbt beim selben Einkaufsgang teure Markenware und unmittelbar im Anschluss Billigprodukte beim Discounter. Die sich aus der Entwicklung dieses volatilen
Konsumententyps ergebenden Trends sind in Abbildung 6 überblickartig zusammengefasst.
10
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 6: Konsumtrends im Zusammenhang mit der Ausbildung des
„hybriden“ Verbrauchers
Discount-Shopping
-
Billigläden auf dem Vormarsch,
Discount Bäckereien
Diskonter bieten Nonfoodsortimente
an
- Purismus im Ladenlayout
Ö trading down
-
Netz statt Tüte
-
electronic commerce als
Direktvertrieb der Industrie
- ebay als Alternative zum Einzelhandel
Ö Internet als Informationskanal bei
hochwertigen Anschaffungen
wichtig
Sicherheits- und
Sauberkeitsbedürfnis
-
Bagatellisierung des Ladendiebstahls
- Verschmutzung durch FastFood-Verpackungen, Kippen
- Randgruppen und deren teilweise
aufdringliches Auftreten
Ö Sauberkeit und Sicherheit sind
besonders für Ältere wichtig
Der hybride
Verbraucher
Smart Shopping
-
keine „billigen Marken“ sondern
„Marken billig“
- Starke Orientierung auf Rabatte
- Restpostenmärkte
Ö Handeln und Feilschen bei allen
Anbietern
Fun-/Entertainment-Shopping
-
Ausgaben für Freizeit nehmen zu
Lasten des Handels zu
Ö „Retail-Theatre“ als Unterhaltungsaufgabe des Einzelhandels
Convenience Shopping
Zunahme der Einkaufsfahrten
-
-
-
Parkplatzbedarf
Zufahrt und Stellplatzangebot sind
Visitenkarten der Innenstädte
Ö „No parking, no business“
Bedeutungszunahme von
Tankstellen
Zunahme von Heimdiensten,wie
Eismann, bofrost
Ö aber: Einzelhandel in der Innenstadt
kann als „Oase in der Servicewüste“
Servicekosten nur bedingt
weiter geben
Quelle: GMA-Konsumentenforschung 2013
2.3
Internethandel
Im Gegensatz zum stationären Einzelhandel kann der Internethandel jährlich zweistellige
Wachstumsraten erzielen. Für das 2012 hat das EHI erstmals den Gesamtbruttoumsatz
des Online-Handels berechnet, dieser lag bei rd. 45 Mrd. €1. Dies entspricht einem Anteil
von rd. 10 % des Einzelhandelsumsatzes. Der Onlinehandel hat inzwischen praktisch alle
Warengruppen erfasst; lediglich im Bereich der Lebensmittel sind nur sehr geringe Marktanteile von deutlich unter 1 % festzuhalten. Die Prognosen gehen davon aus, dass das
starke Wachstum auch in den nächsten Jahren anhalten wird. Allerdings sind die Übergänge zwischen Onlinehandel und stationärem Einzelhandel mittlerweile nicht mehr klar
abgrenzbar. Alle namhaften (stationären) Einzelhändler bieten mittlerweile auch Onlineshops an, in denen entweder das Gesamtangebot oder zumindest ausgewählte Artikel
verfügbar sind. Damit rücken sog. Multichannel-Konzepte stärker in den Vordergrund.
1
nicht berücksichtigt ist dabei der klassische Katalog-Versandhandel und digitale Dienstleistungen wie Veranstaltungskarten, Mietwagenbuchungen etc.
11
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Nach wie vor gibt es jedoch eindeutige Schwerpunkte, in denen der Onlinehandel eine
besondere Bedeutung hat. An erster Stelle steht hierbei der Handel mit Büchern und Medien. Auch Bekleidung, Schuhe und Sportartikel werden zunehmend über das Internet
gekauft.
Abbildung 7: Umsatz im E-Commerce in Deutschland (in Milliarden Euro)1
30
25,3
21,7
Umsatz in Mrd. €
20
18,3
15,5
13,4
10,9
10
0
2007
2008
2009
2010
2011
2012*
* Prognose
Quelle: tns infratest 2013
Nach wie vor gibt es jedoch eindeutige Schwerpunkte, in denen der Onlinehandel eine
besondere Bedeutung hat. An erster Stelle steht hierbei der Handel mit Büchern und Medien. Mit der Verbreitung des E-Books wird der stationäre Buchhandel noch weiter an
Boden verlieren.
Das Europäische Handelsinstitut (EHI) geht in einer aktuellen Studie davon aus, dass der
Onlinehandel bis zum Jahr 2025 einen Marktanteil von bis zu 25 % erreichen kann. Dies
wird gravierende Auswirkungen auf den stationären Einzelhandel haben, sofern dieser es
nicht schafft, über sog. Multi-Channel-Strategien ebenfalls am Wachstum des Onlinehandels zu partizipieren.
1
Absatz von Endverbraucher (B2C), inkl. Dienstleistungen
12
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
3.
Instrumente zur Steuerung der Standortentwicklung im Einzelhandel
3.1
Bauplanungsrecht
Städte und Gemeinden haben mit dem BauGB und der BauNVO ein langjährig bewährtes
planungsrechtliches Instrumentarium zur Hand, mit dem die Standortentwicklung im Einzelhandel gesteuert werden kann:
Werden in Bebauungsplänen die in der BauNVO bezeichneten Baugebiete festgelegt, sind Einzelhandelsbetriebe nach Maßgabe der §§ 2 bis 9 BauNVO – teils
ausdrücklich als Läden oder Einzelhandelsbetriebe, teils allgemein als Gewerbebetriebe – in allen Baugebieten vorgesehen:
- Einzelhandelsbetriebe sind zulässig in allgemeinen und besonderen Wohngebieten sowie in Dorf-, Misch-, Gewerbe- und Industriegebieten (§§ 4 bis 9
BauNVO),
- in Kleinsiedlungsgebieten und reinen Wohngebieten können sie als Ausnahme
zugelassen werden (§§ 2 und 3 BauNVO).
Für Einzelhandelsgroßbetriebe enthält der § 11 Abs. 3 BauNVO eine Sonderregelung für alle Baugebiete. Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und
sonstige großflächige Handelsbetriebe mit bestimmten städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen sind außer in Kerngebieten nur in speziell ausgewiesenen Sondergebieten zulässig. Der letzte Satz des § 11 Abs. 3 beinhaltet eine
widerlegbare Regelvermutung. Die konkrete Prüfung hat zweistufig stattzufinden:
- liegt ein großflächiger Handelsbetrieb vor? Wenn ja (ab ca. 800 m² Verkaufsfläche)1, dann:
- liegen wesentliche Auswirkungen vor? Wenn ja: Nur im Kerngebiet oder Sondergebiet zulässig.
Für Standorte ohne Bebauungsplan konnten derartige Bestimmungen bisher nur
eingeschränkt angewendet werden. Mit der Novellierung des BauGB im Jahr 2004
wurde der § 34 Abs. 3 eingeführt:
1
vgl. Urteile BVerwG (24.11.2005), Az. BVerwG 4 C 10.04, 4 C 14.04, 4 C 3.05 und 4 C
8.05.
13
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
„Von Vorhaben nach Abs. 1 oder 2 dürfen keine schädlichen Auswirkungen
auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden zu erwarten sein1.“
Damit ist ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich u. a. dann nicht mehr zulässig, wenn mit schädigenden Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche
in der Standortkommune oder in den Nachbarkommunen zu rechnen ist. Der Begriff der „zentralen Versorgungsbereiche“ gewinnt dadurch erheblich an Bedeutung,
auch wenn er bereits vor 2004 im Rahmen des § 11 Abs. 3 BauNVO verwendet
wurde.
Eine neue Festsetzungsmöglichkeit für den nicht beplanten Innenbereich nach
§ 34 BauGB bietet seit dem 01.01.2007 der § 9 Abs. 2a BauGB. Zur Erhaltung oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche kann in einem einfachen Bebauungsplan als generelle Regelung für ein größeres Gebiet festgesetzt werden, dass
nur bestimmte Arten der nach § 34 Abs. 1 und 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzungen zulässig oder nicht zulässig sind oder nur ausnahmsweise zugelassen
werden können. Es sind nur bestimmte Arten der zulässigen Nutzungen (z. B.
„großflächiger Einzelhandel“) betroffen, detaillierte Festsetzungen bezüglich spezifischer Sortimente oder Verkaufsflächen sind nicht möglich. Es können unterschiedliche Festsetzungen für Teile des räumlichen Geltungsbereiches vorgenommen werden. In der Begründung des einfachen Bebauungsplanes ist u. a. auf
ein städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. d. § 1 Abs. 6 Nr. 11 zurückzugreifen,
welches konkrete Aussagen zu den vorhandenen oder geplanten zentralen Versorgungsbereichen enthält.
Mit dem Bauplanungsrecht haben die Städte und Gemeinden ein Instrument in der Hand,
Ansiedlungswünsche von Handelsbetrieben zu steuern und städtebaulich als nicht verträglich eingestufte Ansiedlungsbegehren abzulehnen, zum Beispiel durch:
Anpassung „alter“ Bebauungspläne auf die aktuelle BauNVO
Ausweisung von Sondergebieten mit Konkretisierung der Nutzungsart (Zweckbestimmung, Festsetzung der Geschossfläche, Verkaufsfläche und Sortimente)
1
§ 34 Abs. 3 BauGB i. d. F. der Bek. vom 23.09.2004, geändert durch Art. I des Gesetzes
vom 21.12.2006.
14
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Festsetzung oder Ausschluss von Nutzungsarten in einfachen Bebauungsplänen
(§ 9 Abs. 2a BauGB)
differenzierende Festsetzungen in Bebauungsplänen zur Zulässigkeit von Einzelhandelsbetrieben (§ 1 Abs. 4, 5 und 9 BauNVO).
3.2
Raumordnung und Landesplanung
Bei Einzelhandelsansiedlungen waren bislang die Vorgaben des Landesentwicklungsprogramms Nordrhein-Westfalen (LEPro) in der Fassung vom 19.06.2007 zu berücksichtigen. Das LEPro ist allerdings zum 31.12.2011 vollständig außer Kraft getreten, so
dass in NRW in einer Übergangsphase kein gesetzliches Regelwerk zum Umgang mit
großflächigem Einzelhandel existierte.
Seit April 2012 liegt ein Entwurf des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen,
Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Stand 17. April 2012, vor. Der Entwurf dieses Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel legt sechs Ziele und drei
Grundsätze zur Steuerung des Großflächigen Einzelhandels unter Kapitel 3 „Festlegungen und Erläuterungen zum großflächigen Einzelhandel“ fest. Da es sich bei dem Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel um einen Entwurf handelt, sind die hier genannten Ziele der Raumordnung als in Aufstellung befindliche Ziele zu behandeln.
„1 Ziel Standorte nur in Allgemeinen Siedlungsbereichen
Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung dürfen nur in regionalplanerisch festgelegten Allgemeinen Siedlungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden.
2 Ziel Zentrenrelevante Kernsortimente: Standorte nur in zentralen Versorgungsbereichen
Dabei dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3
Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevantem Kernsortiment nur in zentralen
Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden. Ausnahmsweise dürfen Kerngebiete und Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment auch außerhalb
zentraler Versorgungsbereiche dargestellt und festgesetzt werden, wenn nachweislich:
-
eine integrierte Lage in den zentralen Versorgungsbereichen nicht möglich ist
und
die Gewährleistung einer wohnortnahen Versorgung mit Gütern des täglichen
Bedarfs diese Bauleitplanung erfordert und
15
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
-
zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt
werden.
3 Ziel Zentrenrelevante Kernsortimente: Beeinträchtigungsverbot
Durch die Darstellung und Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für
Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit zentrenrelevantem
Kernsortiment dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
4 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche
Bei der Darstellung und Festsetzung von Sondergebieten für Vorhaben i. S. des
§ 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht-zentrenrelevantem Kernsortiment
außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen soll der zu erwartende Gesamtumsatz der durch die jeweilige Festsetzung ermöglichten Einzelhandelsnutzungen die Kaufkraft der Einwohner der jeweiligen Gemeinde für die geplanten Sortimentsgruppen nicht überschreiten.
5 Ziel Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Standort, Beeinträchtigungsverbot, relativer Anteil zentrenrelevanter Randsortimente
Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit
nicht zentrenrelevantem Kernsortiment dürfen auch außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dargestellt und festgesetzt werden, wenn der Umfang der
zentrenrelevanten Randsortimente maximal 10 % der Verkaufsfläche beträgt.
Dabei dürfen zentrale Versorgungsbereiche von Gemeinden durch den absoluten
Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente nicht wesentlich beeinträchtigt
werden.
6 Grundsatz Nicht zentrenrelevante Kernsortimente: Verkaufsfläche zentrenrelevanter Randsortimente
Der Umfang der zentrenrelevanten Randsortimente eines Sondergebietes für
Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment soll 2.500 m² Verkaufsfläche nicht überschreiten.
7 Ziel Überplanung von vorhandenen Standorten
Vorhandene Standorte von Vorhaben im Sinne von § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung außerhalb von zentralen Versorgungsbereichen dürfen als Sondergebiete gemäß § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung dargestellt und festgesetzt werden. Dabei sind die Verkaufsflächen in der Regel auf den genehmigten Bestand
zu begrenzen. Ausnahmsweise kommen auch geringfügige Erweiterungen in Betracht, wenn diese für eine funktionsgerechte Weiternutzung des Bestandes notwendig sind und durch die Festlegung keine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden erfolgt.
8 Ziel Einzelhandelsagglomerationen
Die Gemeinden haben dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender zentrenschädlicher Einzelhandelsagglomerationen außerhalb
Allgemeiner Siedlungsbereiche entgegenzuwirken. Darüber hinaus haben sie
dem Entstehen neuer sowie der Verfestigung und Erweiterung bestehender zentrenschädlicher Einzelhandelsagglomerationen mit zentrenrelevanten Kernsortimenten außerhalb zentraler Versorgungsbereiche entgegenzuwirken. Sie haben
sicherzustellen, dass eine wesentliche Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche von Gemeinden durch zentrenschädliche Einzelhandelsagglomerationen vermieden wird.
9 Grundsatz Regionale Einzelhandelskonzepte
Regionale Einzelhandelskonzepte sind bei der Aufstellung und Änderung von
Regionalplänen in die Abwägung einzustellen.“
16
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
3.3
Aufgabe und Bedeutung von Einzelhandelskonzepten
Kommunale Einzelhandelskonzepte dienen v. a. der Erarbeitung von Leitlinien für eine
zielgerichtete und nachhaltige Einzelhandelsentwicklung. Diese werden in Form eines
Zentren- und Sortimentskonzeptes konkretisiert. Das im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes erarbeitete Sortimentskonzept (sog. „Sortimentsliste“) stellt einen gutachterlichen
Vorschlag zur künftigen Einstufung der Sortimente in nahversorgungs-, zentren- und nicht
zentrenrelevante Sortimente dar. Mithilfe des Zentrenkonzeptes soll eine Funktionsteilung zwischen zentralen und dezentralen Einzelhandelslagen erfolgen. Der Fokus liegt
dabei v. a. auf der Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche, deren Lage, Ausweitung
und Funktion im Einzelhandelskonzept festgeschrieben wird. Die Grundlage des Zentrenund Sortimentskonzeptes stellt die aktuelle Einzelhandelssituation in der Kommune dar,
die im Rahmen der Konzepterarbeitung erhoben und ausgewertet wird.
Ein Einzelhandelkonzept ermöglicht folglich die Steuerung des Einzelhandels auf gesamtstädtischer / -gemeindlicher Ebene. Dabei stellt es eine informelle Planungsgrundlage
ohne rechtliche Bindungswirkung dar, die vom Rat der jeweiligen Kommune beschlossen
wird. Im Rahmen der Bauleitplanung ist es gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB als gewichtiger Belang in der Abwägung zu berücksichtigen. Im Einzelfall kann die Kommune von der
Vorgaben eines Einzelhandelskonzeptes abweichen; dies mindert jedoch das städtebauliche Gewicht des Konzeptes oder hebt es auf.
3.4
Städtebauliche legitime Zielsetzungen der Einzelhandelssteuerung
Als wesentlicher Aspekt bei der Einzelhandelssteuerung sind zunächst der Schutz und
die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche zu nennen. Durch die Konzentration
zentrenprägender Einzelhandelsbetriebe innerhalb der definierten zentralen Versorgungsbereiche können diese nachhaltig gestärkt werden. Dies setzt jedoch die Ermittlung
zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente voraus, die im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes festgesetzt werden.
Ferner stellt auch die Sicherung des jeweiligen Baugebietscharakters eine legitime
Zielsetzung der Einzelhandelssteuerung dar. Durch den generellen Ausschluss von Ein-
17
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
zelhandel in Gewerbegebieten können diese für das produzierende und verarbeitende
Gewerbe gesichert werden.
4.
Standortbeschreibung und wesentliche Strukturdaten der Gemeinde
Merzenich
4.1
Standortbeschreibung und Lage im Raum
Die dem Kreis Düren zugeordnete große Landgemeinde Merzenich erfüllt die Funktion
eines Grundzentrums und beheimatet ca. 9.915 Einwohner1. Die Gemeinde Merzenich ist
vor dem Hintergrund der siedlungsräumlichen Gegebenheiten deutlichen Wettbewerbswirkungen ausgesetzt. So befindet sich unmittelbar südwestlich des Gemeindegebietes
die Kreisstadt Düren (Mittelzentrum) mit einem umfangreichen Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot. In nordöstlicher Richtung liegt das Mittelzentrum Kerpen, das ebenfalls
durch eine Reihe von z. T. fahrkundenorientierten Einzelhandelskonzentrationen (u. a.
Einkaufsschwerpunkt im Bereich Stiftsstraße / Zum Hubertusbusch, Fachmarktzentrum
Erft Karree) geprägt wird.
Die verkehrliche Anbindung der Gemeinde Merzenich ist als verhältnismäßig günstig zu
bewerten. Das Gemeindegebiet ist durch die A 4 (Aachen – Olpe) angebunden; aktuell ist
eine neue Autobahnanschlussstelle innerhalb des Gemeindegebietes in Bau, derzeit sind
die Anschlussstellen noch 9 km (Kerpen-Buir) bzw. 7 km (Düren-Birkesdorf) entfernt. Die
Anbindung an umliegende Kommunen wird über die B 264 (Düren – Kerpen), die das
Gemeindegebiet von Südwesten nach Nordosten durchquert, sichergestellt. Darüber hinaus existiert eine östliche Ortsumfahrung über die L 264. Die L 264 stellt eine Verbindung
zum Ortsteil Girbelsrath im Südosten her und leitet Richtung Norden den Verkehr zum SBahn-Haltepunkt Merzenich sowie zur zukünftigen Autobahnanschlussstelle der A 4. Die
Anbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird zum einen über die S-Bahn-Haltestelle im
nördlichen Gemeindegebiet mit Anschluss Richtung Aachen und Köln sowie über mehrere
Buslinien im Gemeindegebiet von Merzenich mit Anbindung an die umliegenden Kommunen sichergestellt.
1
Quelle: Daten der Stadt Merzenich, Stand: 30.03.2013 (nur Hauptwohnsitze)
18
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Karte 1:
Lage der Gemeinde Merzenich und zentralörtliche Funktion
Gangelt
Linnich
Geilenkirchen
Pulheim
Bedburg
Titz
Übach-Palenberg
Bergheim
Elsdorf
Jülich
Baesweiler
Aldenhoven
Frechen
Niederzier
Herzogenrath
Kerpen
Alsdorf
Inden
Hürth
Würselen
Merzenich
Eschweiler
Langerwehe
Brühl
Düren
Nörvenich
Aachen
Stolberg (Rhld.)
Erftstadt
Kreuzau
Weilerswist
Vettweiß
Hürtgenwald
Legende
Oberzentrum
Niddegen
Roetgen
Mittelzentrum
Zülpich
Grundzentrum
Heimbach
Erstellt mit Regiograph Planung;
GMA-Bearbeitung 2013
19
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Übersicht 1:
Standortprofil der Gemeinde Merzenich
zentralörtliche Funktion
Einwohner (31.03.2013):1
Bisherige Einwohnerentwicklung:2
Gemeinde Merzenich
Kreis Düren
Nordrhein-Westfalen
Einzelhandelsrelevanter Kaufkraftindex: 3
Gemeinde Merzenich
Kreis Düren
Nordrhein-Westfalen
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Arbeitsort (30.06.2011)4
Pendlersaldo (30.06.2011)4
Arbeitslosenquote (08/2012)4
Gemeinde Merzenich
Agenturbezirk Geschäftsstelle Düren
Nordrhein-Westfalen
Grundzentrum
9.915
2001 – 2011
rückläufig (- 2,5 %)
leicht rückläufig (- 1,5 %)
leicht rückläufig (- 1,2 %)
Bundesdurchschnitt = 100
leicht überdurchschnittlich (101,6)
unterdurchschnittlich (97,0)
durchschnittlich (100,6)
2.153
- 1.252 (1.873 Einpendler – 3.125 Auspendler)
k. A. (236 Arbeitslose im Sept. 2012)
7,9 %
8,2 %
1
Gemeindeverwaltung Merzenich
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
3
MBResearch
4
IT.NRW / Bundesagentur für Arbeit
GMA-Zusammenstellung 2013
2
4.2
Bevölkerungsstruktur und -entwicklung
In der Gemeinde Merzenich leben ca. 9.915 Einwohner1. Der Einwohnerschwerpunkt liegt
im Hauptort Merzenich mit ca. 6.875 Einwohnern; in den umliegenden Ortsteilen Golzheim (ca. 1.320 Einwohner), Girbelsrath (ca. 1.225 Einwohner) sowie Morschenich (ca.
495 Einwohner) sind deutlich geringere Einwohnerkonzentrationen festzustellen.
Aufgrund des fortschreitenden Tagebaus muss der Ortsteil Morschenich, der im nördlichen Gemeindegebiet gelegen ist, umgesiedelt werden. Hierfür wurde in Abstimmung mit
der Bezirksregierung Köln der nordöstliche Bereich des Kernortes ausgewählt, der im
Westen durch die bestehende Siedlungsstruktur und im Osten durch die Ortsumfahrung
der L 264 begrenzt wird. Nach Angaben der Gemeindeverwaltung werden voraussichtlich
nicht alle derzeitigen Bewohner von Morschenich in die neu entstehende Ortschaft umziehen, sondern sich z. T. auch auf das restliche Gemeindegebiet sowie das Umland ver1
Quelle: Gemeinde Merzenich, Stand: März 2013
20
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
teilen. In Neu-Morschenich sind jedoch auch diverse Betreuungseinrichtungen (u. a. Seniorenwohnheim) geplant; nach aktuellen Planungen ist von rd. 615 Einwohnern auszugehen.1
Tabelle 3:
Einwohner nach Ortsteilen in Merzenich
Einwohner 2013
Ortsteil
absolut
in %
Merzenich
6.875
69,3
Golzheim
1.320
13,3
Girbelsrath
1.225
12,4
495
5,0
9.915
100
Morschenich
Gesamt
Quelle:
Gemeinde Merzenich, Stand: März 2013
Für den Zeitraum zwischen 2001 und 2011 kann für die Gemeinde Merzenich ein Bevölkerungsrückgang von rd. – 2,5 % nachgewiesen werden.2 Die Entwicklung im Kreis Düren
(- 1,5 %) wie auch in Nordrhein-Westfalen stellt sich demgegenüber etwas positiver dar.
Da seitens der Gemeinde Merzenich keine Zahlen für die zukünftige Bevölkerungsentwicklung ausgewiesen werden, wurden für das Prognosejahr 2018 zwei Varianten zugrunde gelegt, die sich an den Daten des IT.NRW3 (untere Variante) orientieren sowie in
Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung und unter Berücksichtigung der aktuellen Baulandausweisungen eingeschätzt wurden. Geht man für die nächsten Jahre von einer rückläufigen Bevölkerungsentwicklung aus, wie sie auch für den Kreis Düren prognostiziert
wird, greift die Negativ-Variante mit einer Einwohnerzahl von 9.740 bzw. einem Rückgang
gegenüber 2013 von 1,8 %. Berücksichtigt man die im Zuge der Baulandausweisungen
1
Somit wäre dann ein Zuwachs um ca. 120 Einwohner zu verzeichnen.
2
Quelle: IT.NRW. Die Daten des IT.NRW weisen von den Bevölkerungsdaten der Gemeinde Merzenich aufgrund unterschiedlicher Erhebungs- / Fortschreibungsmethoden etwas
ab. Aktuelle Daten aus 2012 / 2013 liegen aktuell noch nicht vor.
3
vgl. IT.NRW, Bevölkerungsentwicklung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Nordrhein-Westfalens 2011 – 2030; Stichtag 01.11.2011, 2015: 9.749 Einwohner, 2020:
9.712 Einwohner.
21
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
geplanten neuen Wohneinheiten kann auf die Positiv-Variante mit 10.100 Einwohnern
bzw. einem Zuwachs um ca. 1,9 % zurückgegriffen werden.
Tabelle 4:
Einwohnerentwicklung im Zeitraum 2013 – 2018
Zeitraum
Bevölkerung
absolut
Veränderung
ggü 2013
absolut
Veränderung
ggü 2013
( in %)
Bestand 31.03.2013
9.915
--
--
2018 (Variante 1)
9.740
-175
-1,8
2018 (Variante 2)
10.100
185
1,9
Quelle: Gemeinde Merzenich (31.03.2013), die Bevölkerungsdaten für die Varianten 1 und 2 wurden unter
Berücksichtigung der Daten des IT.NRW sowie geplanter neuer Baugebiete mit der Gemeindeverwaltung
Merzenich abgestimmt.
4.3
Einzelhandelsstandortgefüge
Als wesentliche Einkaufsstandorte innerhalb der Gemeinde Merzenich sind zum einen
das Ortszentrum Merzenich im Bereich Lindenstraße / Dürener Straße / Lindenplatz und
zum anderen der südlich gelegene Standort Valdersweg / An der Windmühle zu bewerten; beide weisen einen Schwerpunkt bei nahversorgungsrelevanten Waren auf.
In Ergänzung dazu sind im weiteren Gemeindegebiet eine Reihe weiterer Einzelhandelsbetriebe ansässig, welche jedoch i. d. R. Solitärstandorte bilden. Als mittelgroße Betriebe
sind hier eine Baumschule (mit Pflanzenverkauf) am westlichen Ortsrand von Golzheim
sowie ein Möbel- / Antiquitätengeschäft im Gewerbegebiet Girbelsrath zu nennen. Die
übrigen Anbieter sind i. d. R. sehr kleinstrukturiert und auf die Nahversorgung ausgerichtet (Bäckerei, Metzgerei, Kiosk etc.).
Es ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der Nähe zum Mittelzentrum Düren sowie weiteren Einzelhandelskonzentrationen (u. a. Neue Mitte Niederzier, Gewerbegebiet HuchemStammeln, Kerpen, Gewerbegebiet Nörvenich) von hohen Kaufkraftabflüssen auszugehen ist.
22
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
II.
Der Standort Merzenich aus Sicht der Einzelhändler und der
Verbraucher
1.
Einzelhandelsbefragung
Zur Untermauerung des Konzeptes und frühzeitigen Einbindung aller Akteure wurden im
Rahmen der vorliegenden Untersuchung im Januar 2013 acht lokale Einzelhandelsunternehmen mündlich befragt.
Tabelle 5:
Strukturmerkmale der befragten Betriebe
Bedarfsbereich des Einzelhandels
Ansiedlungsdauer
Filialisierung
Beschäftigtenstruktur
kurzfristig
mittelfristig
langfristig
< 10 Jahre
10 – 19 Jahre
20 – mehr als 100 Jahre
Anteil
4
2
2
3
2
3
Hauptgeschäft
Filiale
Vollzeitkräfte
Teilzeitkräfte
Auszubildende
Aushilfen
5
3
45 %
32 %
3%
19 %
Quelle: GMA-Einzelhandelsbefragung 2013
Der Fragebogen enthielt neben grundsätzlichen Fragen zum Betrieb auch Fragen zur
Situation und Entwicklung des Einzelhandelsstandortes Merzenich. Nachfolgend werden
zunächst die Daten zu den befragten Betrieben (z. B. betriebliche Entwicklung, Investitionsverhalten) dargestellt; die Auswertung der Fragen zur Bewertung der Einzelhandelssituation und -entwicklung in Merzenich erfolgt in Kapitel 3.2 und 3.3 in einer vergleichenden Gegenüberstellung mit den Ergebnissen der Haushaltsbefragung.
Bei fünf der befragten Betriebe handelt es sich um inhabergeführte Geschäfte, drei sind
Filialbetriebe. Auch in Bezug auf die tatsächlich in Merzenich vorhandene Betriebstypenstruktur ist auf den Schwerpunkt der inhabergeführten Einzelhandelsbetriebe hinzuweisen. Drei der befragten Einzelhändler gaben an, Eigentümer des Ladenlokales zu sein.
Fünf Betriebe wirtschaften in angemieteten Geschäftsräumen.
23
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
In Bezug auf das Investitionsverhalten der ortsansässigen Einzelhändler bleibt festzuhalten, dass mit sieben Befragten fast alle befragten Einzelhändler im Laufe der letzten
drei bis fünf Jahre betriebliche Veränderungen durchgeführt haben. Schwerpunktmäßig
wurden dabei Modernisierungsmaßnahmen (Innenausbau), Sortimentsveränderungen
sowie Investitionen in die Außenfassade angeführt. Fünf der Befragten gaben darüber
hinaus an, im Laufe der kommenden drei bis fünf Jahren betriebliche Veränderungen vornehmen zu wollen. Dabei wurde u. a. der Wunsch nach Sortimentsveränderungen sowie
einer Geschäftsmodernisierung genannt.
Hinsichtlich der Ansiedlungsdauer gaben drei der Befragten an, ihr Betrieb sei seit über
50 Jahren am Standort Merzenich ansässig. Weitere zwei sind zwischen 10 und 20 Jahren in Merzenich etabliert. Drei der befragten Betriebe sind seit weniger als 10 Jahren in
Merzenich angesiedelt, was insgesamt auf eine geringe Dynamik bei der Ansiedlung neuer Einzelhändler hindeutet.
Die befragten Einzelhändler machten auch Angaben zur Einschätzung ihrer bisherigen
und zukünftigen Geschäftsentwicklung. Demnach waren nur drei Händler mit der Geschäftsentwicklung der letzten drei bis fünf Jahre zufrieden oder sehr zufrieden, weitere
drei sahen die Entwicklung ambivalent und zwei waren dagegen weniger bzw. gar nicht
zufrieden. Die Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung durch die befragten
Händler in Merzenich zeigt eine eher negative Grundstimmung, denn die Hälfte der Befragten erwartet eine eher negative Entwicklung. Demgegenüber blicken nur zwei Befragte positiv in die Zukunft, einer rechnet mit einer konstanten Entwicklung auf dem Niveau
der Vorjahre.1
1
Ein Betrieb machte hier keine Angabe.
24
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 8: Bewertung der Geschäftsentwicklung
Bewertung der Geschäftsentwicklung in den letzten drei bis fünf Jahren
1
2
sehr zufrieden
3
zufrieden
teils - teils
1
weniger zufrieden
1
unzufrieden
Einschätzung der zukünftigen Geschäftsentwicklung (ca. drei bis fünf Jahre)
2
eher positiv
1
konstant
4
eher negativ
1
k.A.
Quelle: GMA-Einzelhandelsbefragung 2013 Befragte absolut (n = 8)
Im Hinblick auf die Nutzung von Werbemedien / einer Homepage ergab sich folgendes
Bild:
6 der 8 Betriebe nutzen das Internet zur Werbung
5 Betriebe nutzen die Lokalpresse
4 Betriebe nutzen Flyer / Werbeblätter (eigene Verteilung)
jeweils 2 Betriebe nutzen die überregionale Presse, Werbeblätter als Zeitungsbeilage, eine Kundenkarte oder Plakate / Schilder
ein Betrieb schreibt regelmäßig die Stammkunden an
zudem wurden zwei sonstige Angaben gemacht (Werbung im Rahmen der Verpackung, Wartezimmer-TV)
7 der 8 Betriebe besitzen eine eigene homepage, auf der i. d. R. über den Betrieb,
die Öffnungszeiten, Produkte sowie aktuelle Aktionen berichtet wird
25
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
ein Online-Vertrieb ist jedoch nur bei einem Betrieb möglich.
Darüber hinaus wurden die Händler um eine Nennung von Stärken und Schwächen des
Zentrums von Merzenich gebeten. Die Zahl der positiven bzw. negativen Bewertungen ist
etwa ausgeglichen (19 bzw. 18 Nennungen).
Übersicht 2:
Stärken und Schwächen in der Gemeinde Merzenich
Stärken
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
+
qualitativ gute Fachgeschäfte
gute Angebote im Ortskern (3 Nennungen)
gute Wettbewerbssituation
Wegfall von Schlecker nicht allzu sehr spürbar
gute Infrastruktur (2 Nennungen)
überdurchschnittliche Kaufkraft
Neubaugebiete
eigene / zugeordnete Parkplätze der Geschäfte (2 Nennungen)
gute Zufahrt, gute Erreichbarkeit
Volksbank (2 Nennungen)
Ärzte und Apotheken
Sportangebot
Schule
Schwächen
-
-
-
gesamt: 19 Nennungen
Parkplatzsituation (5 Nennungen)
Privatisierung des ehemaligen PlusParkplatzes (ggf. Anmietung auf Initiative
des Einzelhandels?)
Erreichbarkeit des Rewe-Marktes (enge
Zufahrt)
fehlender Drogeriemarkt
fehlende Angebote allgemein
Schließung des eh. im Zentrum ansässigen
Plus-Marktes
Angebot an Obst und Gemüse
Einzelhandel wandert ab / Leerstände (2
Nennungen)
Nähe zur Stadt Düren
kein Ansprechpartner bei gewerblichen
Belangen
Interessen der Gewerbetreibenden werden
nicht gehört
zu wenig Initiative, um Attraktivität von Merzenich zu steigern / Identifikation zu fördern
(z. B. über Gemeindezeitschrift)
fehlende Papierkörbe
gesamt: 18 Nennungen
Quelle: GMA-Einzelhandelsbefragung 01 / 2013, n = 8, Mehrfachnennungen möglich
26
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
2.
Haushaltsbefragung
Im Rahmen der schriftlichen Haushaltsbefragung wurden in Merzenich im November
1.000 Bürger per Zufallsstichprobe ausgewählt und angeschrieben.1 Die Rücklaufquote
lag bei 399 (ca. 40 %) und erreichte damit einen verhältnismäßig hohen Wert.
Die Personenmerkmale der Befragten sind in nachfolgender Tabelle dargestellt. Im Anschluss erfolgt die Auswertung der Fragen zum Einkaufsverhalten (u. a Einkaufshäufigkeit, Einkaufsorte) sowie zur Bewertung des Einzelhandelsstandortes Merzenich.
Tabelle 6:
Personenmerkmale der befragten Personen
Anzahl
in %
Geschlecht
männlich
weiblich
Paar
keine Angabe
121
249
24
5
30
62
6
1
Alter
unter 25 Jahre
25 – 45
46 – 64
65 Jahre und älter
keine Angabe
17
99
170
107
6
4
25
43
27
2
Haushaltsgröße
1 Person
2 Personen
3 Personen
4 Personen+
keine Angabe
48
188
76
80
7
12
47
19
20
2
Wohnort (Ortsteil)
Merzenich
Golzheim
Girbelsrath
Morschenich
keine Angabe
158
45
49
14
133
40
11
12
4
33
399
100
Befragte insgesamt
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012
1
Stichprobenauswahl aus der Einwohnerdatei, Postversand durch die Gemeinde
27
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
2.1
Einkaufshäufigkeit und Einkaufsorte
Im Rahmen der Haushaltsbefragung wurde die Einkaufshäufigkeit in Merzenich ermittelt. Insgesamt kaufen etwa 74 % der befragten Merzenicher mehrmals bzw. mindestens
einmal pro Woche im Ortskern ein und sind somit als „Stammkunden“ zu bezeichnen (vgl.
Abbildung 9). An sonstigen Standorten, hierzu gehört u. a. der Standort Valdersweg, kaufen rd. 67 % der Befragten mindestens einmal pro Woche ein. Damit ist – im Hinblick auf
den täglichen Einkauf – dem Ortskern eine etwas stärkere Bedeutung beizumessen, während die sonstigen Einkaufsorte beim Wocheneinkauf einen höheren Stellenwert aufweisen. Etwa jeweils 10 % der Befragten gaben an, selten oder nie im Ortskern oder an
sonstigen Standorten in Merzenich einzukaufen.
Abbildung 9: Einkaufshäufigkeit in Merzenich
Ortskern Merzenich
täglich
4%
10%
17%
mindestens einmal pro
Woche
12%
alle 1 - 2 Wochen
alle 1 - 2 Monate
57%
seltener / nie
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Befragten mit Angaben (n = 395)
sonstige Standorte in Merzenich
täglich
5%
10%
6%
mindestens einmal pro
Woche
alle 1 - 2 Wochen
18%
61%
alle 1 - 2 Monate
seltener / nie
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Befragten mit Angaben (n = 373)
28
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Bei der Einkaufshäufigkeit in auswärtigen Städten und Orten (Düren, Kerpen, sonstige
Orte) wurde der Nachbarstadt Düren die höchste Bedeutung als Einkaufsstandort beigemessen. Mehr als die Hälfte der Befragten (ca. 56 %) fahren mindestens einmal wöchentlich, gut ein Viertel (ca. 26 %) alle ein bis zwei Wochen in die benachbarte Kreisstadt zum
Einkauf. Nur rund 5 % gaben an, seltener oder nie in Düren einzukaufen. Demgegenüber
liegt der Stammkundenanteil in Kerpen (bzw. in sonstigen Orten) bei deutlich geringeren
rd. 19 % (ca. 18 %). 58 % der befragten Bürger gaben an, seltener oder nie in Kerpen
einzukaufen; bei den sonstigen Orten (hierzu dürfte insbesondere Niederzier zählen), waren es noch 46 %. Insgesamt zeigt sich damit eine hohe Einkaufsorientierung auf auswärtige Einkaufsorte, v. a. auf Düren.
Abbildung 10: Einkaufshäufigkeit in auswärtige Städte / Orte
Düren
täglich
53%
mindestens einmal pro
Woche
alle 1 - 2 Wochen
26%
3% 5%
alle 1 - 2 Monate
13%
seltener / nie
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, Befragte mit Angaben (n = 390)
Kerpen
täglich
mindestens einmal pro
Woche
2%
17%
alle 1 - 2 Wochen
58%
11%
alle 1 - 2 Monate
12%
seltener / nie
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, Befragte mit Angaben (n = 314)
29
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
sonstige Orte
1%
täglich
17%
mindestens einmal pro
Woche
13%
46%
alle 1 - 2 Wochen
23%
alle 1 - 2 Monate
seltener / nie
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, Befragte mit Angaben (n = 317)
2.2
Einkaufsorientierung
In der Regel weist das räumliche Einkaufsverhalten der Verbraucher für die einzelnen
Sortimente deutliche Unterschiede auf. Es ist zu erkennen, dass die Verbraucher bei Gütern des kurzfristigen Bedarfs eher auf das Angebot am Wohnort zurückgreifen, während
mit zunehmender Langlebigkeit und Spezialisierung der Waren eine stärkere Orientierung
auf größere Einkaufsorte festzustellen ist. Um die Einkaufsorientierung der Befragten zu
untersuchen, wurde nach dem jeweiligen Haupteinkaufsort für ausgewählte Sortimente
gefragt. Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu beachten, dass die Nennungen der Einkaufsorte nicht darauf schließen lassen, dass die Befragten ausschließlich dort einkaufen;
die Antworten sind vielmehr von folgenden Faktoren abhängig:
Einzelhandelsversorgung am Wohnort,
Ausstattung größerer Einkaufsorte im Umfeld,
individueller Bedarf und Anspruch des Befragten,
Verkehrsverbindungen und Mobilität des Befragten,
Arbeitsort,
spontanes Erinnerungsvermögen.
Im kurzfristigen Bedarf zeigt sich erwartungsgemäß die stärkste Einkaufsorientierung
der befragten Bewohner auf den Merzenicher Einzelhandel, gleichfalls ist bereits hier
30
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
schon eine verhältnismäßig hohe Auswärtsorientierung, insbesondere auf die Stadt Düren, ablesbar. In der Warengruppe Nahrungs- und Genussmittel bevorzugen rund 57 %
der Bürger, welche sich zu dieser Frage äußerten, die Angebote in der Wohngemeinde,
während rund ein Viertel der Befragten Düren und noch ca. 16 % Kerpen präferieren.
Drogerie-, Parfümerie-, und Apothekerwaren kaufen nur etwa 35 % der Befragten vorwiegend in Merzenich, was u. a. darauf zurückzuführen ist, dass Drogeriewaren in Merzenich
seit der Schlecker-Schließung lediglich noch als Randsortimente der Lebensmittelmärkte
sowie der Apotheken angeboten werden. Der Großteil der Befragten (ca. 45 %) fährt hier
nach Düren. Bei der Sparte Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf liegt die Einkaufsorientierung nur noch bei ca. 21 %, während etwa 62 % der Befragten Düren und weitere
11 % Kerpen aufsuchen.
Die ermittelten Werte machen deutlich, dass schon bei den kurzfristigen Bedarfsgütern
eine spürbare Einkaufsorientierung auf auswärtige Einkaufsorte festzustellen ist, die einerseits auf die Nähe und die vorhandenen Verflechtungen (z. B. Pendlerbeziehungen zur
Nachbarstadt Düren) zurückgehen, jedoch auch ein Hinweis auf fehlende Angebote in der
Gemeinde Merzenich sind. Da gerade im kurzfristigen Bedarfssegment die Einkaufsorientierung auf den Wohnort in der Regel überwiegt (verderbliche Waren, häufiger Bedarf
etc.), lässt vorliegendes Ergebnis Defizite der tatsächlichen Qualität des Einzelhandelsangebotes ableiten.
Bei den Waren des mittelfristigen Bedarfs ist der Wettbewerb mit benachbarten Einkaufsstädten erwartungsgemäß noch stärker ausgeprägt. Dabei ist bei allen Waren ein
sehr hohes Augenmerk auf die Nachbarstadt Düren zu legen, die mit Werten zwischen
70 % und 83 % von den Befragten mit Abstand am häufigsten genannt wird. Angebote in
Merzenich sind nur im Bereich Bücher und Schreibwaren von gewisser Bedeutung; hier
gaben 15 % der Befragten an, diese vorwiegend vor Ort einzukaufen. Bei den anderen
Warengruppen liegen die Werte demgegenüber nur bei maximal 3 %. Auch Angebote in
Kerpen und Niederzier sind nur von sehr untergeordneter Bedeutung; Köln ist im Bereich
Bekleidung sowie Sport- und Freizeitartikel für 5 – 6 % der Befragten Haupteinkaufsort.
Interessant ist, dass die Anteile für Internet- und Versandkäufe über alle Warengruppen
des mittelfristigen Bedarfs eine z. T. beachtliche Relevanz besitzen; hier liegen die Werte
zwischen 7 % bei Schuhen und Lederwaren sowie 18 % bei Spielwaren.
31
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 11: Einkaufsorientierung bei Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs
57
Lebensmittel
Drogerie-, Parfümerie-, Apothekenwaren
25
35
45
21
Blumen, Pflanzen, zoolog. Bedarf
3 2
12
70
76
2
Bekleidung
77
3
3
18
6 3
4
73
11
3 32
83
Sport-, Freizeitartikel
3
11
Spielwaren
Schuhe, Lederwaren
8
8
62
15
Bücher / Schreibwaren
16
5 2
7
15
Merzenich
Düren
Kerpen, inkl. Buir
Nörvenich
Niederzier
Köln
anderer Ort
Internet / Versand
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Befragten mit Angaben (Befragte insgesamt
399, davon mit Angaben 321 – 394)
Der langfristige Bedarfsgüterbereich umfasst die Waren, die i. d. R. nur aperiodisch,
d. h. in großen Zeitabständen, angeschafft werden und somit eine hohe Lebensdauer
aufweisen. Angebote in Merzenich sind im Bereich Haus-, Tisch- und Bettwäsche, Gardinen (11 % der Befragten) sowie bei Optikartikeln (6 %) nur von geringer Bedeutung, während das Hauptaugenmerk hier wiederum auf Angebote in Düren zu legen ist. Etwa 63 %
der Befragten nennen das benachbarte Mittelzentrum als Haupteinkaufsort für Haus-,
Tisch- und Bettwäsche und Gardinen, Elektrowaren, Unterhaltungselektronik sowie Foto
und Zubehör kaufen sogar bis zu drei Viertel der Befragten vorwiegend in Düren ein. Die
höchsten Werte erreichen Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf, Haushaltswaren, Glas /
Porzellan / Keramik, Uhren / Schmuck sowie Optik; sie liegen z. T. deutlich über 80 %.
Den weiteren Nachbarstädten kommt demgegenüber nur eine ergänzende Bedeutung zu,
so wird z. B. Kerpen bei den Warengruppen Elektrowaren, Unterhaltungselektronik, Möbel, Einrichtung, Haus-, Tisch- und Bettwäsche, Gardinen sowie Bau-, Heimwerker- und
Gartenbedarf von 4 – 8 % der Befragten bevorzugt. Die Nachbargemeinde Niederzier
suchen rund 10 % der Befragten zum Kauf von Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf auf.
Köln und Aachen kommt v. a. im Bereich Möbel und Einrichtung ein größerer Stellenwert
zu; 16 % bzw. 21 % der Befragten tätigen ihre Möbeleinkäufe vorwiegend in Köln und
Aachen. Auch bei den langfristigen Bedarfsgütern kommt wiederum dem Internet und
Versandhandel eine wichtige Funktion zu. Dabei werden insbesondere Elektrowaren, Unterhaltungselektronik (19 %) sowie Foto und Zubehör (17 %) von den Befragten gerne im
Internet oder über den Versandhandel eingekauft. Auch bei Uhren / Schmuck sowie
32
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Haus-, Tisch- und Bettwäsche, Gardinen werden noch beachtliche Anteile von 9 – 13 %
erreicht.
Abbildung 12: Einkaufsorientierung bei Waren des langfristigen Bedarfs
Elektrowaren,
Unterhaltungselektronik
72
5
75
Foto und Zubehör
19
2 3
Haushaltswaren, Glas /
2
Porzellan / Keramik
17
83
37
Möbel, Einrichtung
Haus-, Tisch-, Bettwäsche,
Gardinen
2
8
11
16
63
Bau-, Heimwerker- und
Gartenbedarf
Optik
2
6
31
7
4 2 3 4
81
6
4 2
5
13
10
2
88
22
84
Uhren, Schmuck
0 4 2
Merzenich
Düren
Kerpen, inkl. Buir
Nörvenich
Niederzier
Köln
anderer Ort
Internet / Versand
9
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Befragten mit Angaben (Befragte insgesamt
399, davon mit Angaben 311 - 370)
Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Einkaufsorientierung auf den Einkaufsstandort Merzenich sehr gering ausgeprägt ist. Nennenswerte Anteile sind lediglich bei
kurzfristigen Bedarfsgütern festzustellen, jedoch zeigt sich bereits hier eine deutliche Einkaufsorientierung vorrangig auf die Nachbarstadt Düren. Diese ist im Bereich der mittelfristigen sowie langfristigen Bedarfsgüter sehr stark ausgeprägt, so dass Angebote in
Merzenich hier kaum von Bedeutung sind. Die starke Einkaufsorientierung zu auswärtigen
Einkaufsorten ist zum einen auf begrenzte Angebote in der Gemeinde Merzenich zurückzuführen, welche als Grundzentrum schwerpunktmäßig kurzfristige Bedarfsgüter vorweist.
Zum anderen sind jedoch auch die Nähe sowie bestehende Verflechtungen (z. B. Pendlerbeziehungen) für die starke Auswärtsorientierung maßgeblich.
2.3
Verkehrsmittelwahl
Hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl beim Einkauf kommt dem Pkw die größte Bedeutung
zu. Etwa 68 % aller Befragten gaben an, den Pkw als Verkehrsmittel für den Einkauf in
33
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Merzenich zu nutzen. Immerhin fast ein Fünftel der Befragten erledigen jedoch ihren Einkauf auch zu Fuß und weitere 13 % mit dem Fahrrad, so dass dem Thema Nahversorgung in Merzenich eine besondere Bedeutung beizumessen ist.
Abbildung 13: Verkehrsmittelwahl
Pkw
Motorrad / Mofa
68%
Bus
13 %
19%
Fahrrad
zu Fuß
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Nennungen (n = 427)
2.4
Bewertung der Verkehrs- und Parkplatzsituation in Merzenich
Die Verkehrs- und Parkplatzsituation in Merzenich wurde anhand vorgegebener Kriterien
einer Bewertung unterzogen. Den befragten Merzenicher Bewohnern sowie den Einzelhändlern stand jeweils eine Bewertung auf einer Skala von 1 = sehr gut bis 5 = mangelhaft zur Verfügung.
Die Bürger bewerten die Verkehrs- und Parkplatzsituation in der Gemeinde Merzenich
insgesamt recht positiv; dabei erhält die Erreichbarkeit mit dem Pkw mit 79 % sehr guten
oder guten Noten die beste Bewertung. Auch die Lage der Parkplätze zu den Geschäften,
die Fußgängerfreundlichkeit sowie die Erreichbarkeit mit dem ÖPNV werden von mehr als
der Hälfte der Befragten positiv bewertet. Etwa 47 % der befragten Merzenicher sind noch
mit dem Parkplatzangebot zufrieden. Kritik wird von ca. 36 % im Hinblick auf die Fahrradfreundlichkeit geäußert.
34
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 14: Beurteilung der Verkehrs- und Parkplatzsituation durch die Bürger
Erreichbarkeit mit dem
Pkw
Verkehrsbelastung
Lage der Parkplätze zu
den Geschäften
Fahrradfreundlichkeit
Erreichbarkeit mit dem
ÖPNV
sehr gut / gut
20%
23%
56%
24%
35%
41%
Fußgängerfreundlichkeit
30%
23%
47%
36%
31%
32%
52%
befriedigend
16%
30%
54%
6%
28%
40%
32%
Parkplatzangebot
Ausschilderung der
Parkmöglichkeiten
15%
79%
25%
24%
ausreichend / mangelhaft
Quelle: Haushaltsbefragung, November 2012, Befragte insgesamt: 399, davon mit Angaben: 266
bis 375
Im Vergleich der Einschätzung durch die Bürger sowie die Einzelhändler zeigt sich ein
unterschiedliches Bild (vgl. Abbildung 15).1 Es fällt auf, dass die Einzelhändler dem Thema Verkehrs- und Parkplatzsituation in Merzenich einen weitaus größeren Stellenwert
beimessen und insbesondere die parkplatzbezogenen Komponenten (Parkplatzangebot, lage und -ausschilderung) deutlich negativer bewerten als die befragten Merzenicher Bürger. Eine Übereinstimmung zwischen beiden befragten Gruppen zeigt sich lediglich in
Bezug auf die Fahrrad- und Fußgängerfreundlichkeit sowie die Verkehrsbelastung.
1
An dieser Stelle ist jedoch darauf hinzuweisen, dass aufgrund der geringen Anzahl der
befragten Einzelhändler hier im Gegensatz zu der Bürgerbefragung keine repräsentative
Befragung vorliegt.
35
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 15: Benotung der der Verkehrs- und Parkplatzsituation durch die Bewohner
und die Einzelhändler
Erreichbarkeit mit dem
Pkw
Verkehrsbelastung
Parkplatzangebot
Lage der Parkplätze zu
den Geschäften
Ausschilderung der
Parkmöglichkeiten
Fußgängerfreundlichkeit
Fahrradfreundlichkeit
Erreichbarkeit mit dem
ÖPNV
Noten
1
1,5
2
2,5
3
3,5
Einzelhändler
4
4,5
5
Bewohner
Quelle: Haushaltsbefragung, November 2012, n = 399 und Einzelhandelsbefragung, Januar 2013,
n=8
3.
Bewertung des Einzelhandelsstandortes Merzenich
Im Rahmen der Haushalts- und Einzelhandelsbefragung beschäftigte sich ein Fragenblock mit der Bewertung der Einzelhandelssituation und -entwicklung in Merzenich. Des
Weiteren wurden mögliche Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung (seitens der Gemeindeverwaltung bzw. der Einzelhändler) sowie gewünschte Angebotsergänzungen in Merzenich abgefragt. Nachfolgend werden die Ergebnisse z. T. in einer vergleichenden Gegenüberstellung von Einzelhandels- und Haushaltsbefragung dargestellt.
36
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
3.1
Gründe für und gegen einen Einkauf in Merzenich
Für einen Einkauf in Merzenich ist aus Sicht der befragten Merzenicher in erster Linie der
Wohnort ausschlaggebend. Darüber hinaus werden als Gründe für einen Einkauf noch die
gute Pkw-Erreichbarkeit sowie ein gutes Parkplatzangebot und persönliche Kontakte genannt. Auch schätzt eine Reihe von Befragten in der Gemeinde Merzenich die Möglichkeit, Erledigungen miteinander zu verbinden, die Öffnungszeiten sowie das allgemein bestehende Angebot. Demgegenüber ist jedoch auch ein Großteil (rd. 41 % der Nennungen)
der Auffassung, das insgesamt zu geringe Angebot bzw. die fehlende Auswahl stellen
einen Hauptgrund gegen einen Einkauf in der Gemeinde Merzenich dar. Zudem entfallen
18 % der Nennungen auf ein zu hohes Preisniveau und ca. 11 % auf eine fehlende Einkaufsatmosphäre. Weitere Gründe gegen einen Einkauf in Merzenich sind u. a. der auswärtige Arbeitsort oder schlechte Parkmöglichkeiten.
Abbildung 16: Gründe für einen Einkauf in Merzenich
26%
ist mein Wohnort
13%
gute Pkw-Erreichbarkeit
12%
gutes Parkplatzangebot
10%
der persönliche Kontakt
9%
Verbindung mit Erledigungen
günstige Öffnungszeiten
8%
7%
gutes Angebot
guter Service/freundliche Bedienung
5%
4%
angenehme Einkaufsatmosphäre
günstige Preise
sonstiges
3%
3%
0%
10%
20%
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Nennungen insgesamt (n = 983)
37
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 17: Gründe gegen einen Einkauf in Merzenich
42%
zu geringes Angebot/fehlende Auswahl
18%
Preisniveau zu hoch
12%
Einkaufsatmosphäre fehlt
auswärtiger Arbeitsort
9%
schlechte Parkmöglichkeiten
8%
magelnde Qualität des Angebots
4%
schlechte Erreichbarkeit mit dem Bus
4%
ungünstige Öffnungszeiten 3%
sonstiges
3%
0%
10%
20%
30%
40%
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Nennungen insgesamt (n = 633)
3.2
Bewertung des Merzenicher Einzelhandels
Die Gemeinde Merzenich wurde anhand vorgegebener Kriterien einer Bewertung unterzogen, um die Zufriedenheit der Merzenicher mit dem hier ansässigen Einzelhandelsangebot zu ermitteln. Die Ergebnisse wurden mit der Selbsteinschätzung durch den örtlichen
Einzelhandel verglichen. Den Befragten stand jeweils eine Bewertungsskala von 1 = sehr
gut bis 5 = mangelhaft zur Verfügung.
Von den befragten Bürgern Merzenichs wurden die Ladenöffnungszeiten am positivsten
bewertet; diese wurden von 69 % der Befragten mit sehr gut oder gut benotet. Auch mit
der Freundlichkeit der Bedienung sind die Befragten zufrieden; hier gaben 66 % der Befragten die Note gut oder sehr gut. Die Komponenten Qualitätsniveau, Kinderfreundlichkeit und Seniorenfreundlichkeit stuften mindestens die Hälfte der Befragten, Beratung /
Service noch etwa 40 % positiv ein. Während die Gestaltung der Geschäfte und die Einkaufsatmosphäre eher durchschnittlich bewertet werden, sehen die Befragten den größ38
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
ten Handlungsbedarf im Hinblick auf die Angebotsvielfalt; diese benoten mehr als die
Hälfte mit ausreichend oder sogar mangelhaft.
insgesamt liegt die durchschnittliche Benotung bei 3,5.
Dass die Bewertung durch die Einzelhändler tendenziell deutlich positiver ausfällt, zeigt
die Gegenüberstellung der durchschnittlichen Noten von 2,3 (Einzelhändler) zu 2,8 (Bürger). Lediglich bei den Punkten Ladenöffnungszeiten sowie Freundlichkeit der Bedienung
werden gleiche / ähnliche Durchschnittsnoten erzielt. Bei allen anderen Punkten fallen die
Einschätzungen der Einzelhändler z. T. deutlich positiver aus als die der Bürger.
Abbildung 18: Bewertung der Geschäfte und Einkaufsmöglichkeiten durch die Bürger
Preis- /
Leistungsverhältnis
53%
31%
52%
Qualitätsniveau
Freundlichkeit der
Bedienung
16%
38%
66%
11%
25%
9%
Kinderfreundlichkeit
50%
34%
16%
Seniorenfreundlichkeit
50%
33%
16%
Beratung / Service
Gestaltung der
Geschäfte
Ladenöffnungszeiten
sehr gut / gut
30%
16%
21%
39%
31%
Einkaufsatmosphäre
Angebotsvielfalt
38%
40%
30%
42%
30%
69%
befriedigend
28%
53%
20%
11%
ausreichend / mangelhaft
Quelle: Haushaltsbefragung, November 2012, Befragte insgesamt: 399, davon mit Angaben: 231
bis 358
39
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 19: Benotung der Geschäfte und Einkaufsmöglichkeiten durch die Bewohner und die Einzelhändler
Preis-/ Leistungsverhältnis
Qualitätsniveau
Freundlichkeit der Bedienung
Kinderfreundlichkeit
Seniorenfreundlichkeit
Beratung / Service
Einkaufsatmosphäre
Gestaltung der Geschäfte
Angebotsvielfalt
Ladenöffnungszeiten
Noten
1
1,5
2
2,5
3
3,5
Einzelhändler
4
4,5
5
Bewohner
Quelle: Haushaltsbefragung, November 2012 (n = 399) und Einzelhandelsbefragung, Januar 2013,
n=8
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, das sich die Bewertung der Geschäfte und Einkaufsmöglichkeiten in einem verhältnismäßig positiven Rahmen bewegen. Handlungsbedarf zeichnet sich lediglich im Bereich der Angebotsvielfalt sowie hinsichtlich gestalterischer Aspekte (Gestaltung der Geschäfte sowie Einkaufsatmosphäre) ab.
Schließlich wurden sowohl die Bewohner Merzenichs als auch die Einzelhändler nach
positiven oder negativen Veränderungen in den vergangenen 3 – 5 Jahren in Merzenich
gefragt.
Dabei sehen die Merzenicher Bürger nur begrenzt positive Entwicklungen in den letzten
Jahren, jeweils etwa ein Viertel der Befragten nimmt eine positive Entwicklung im Hinblick
auf die Gestaltung der Geschäfte sowie die Angebote bei Gastronomie und Cafés wahr.
Ein Fünftel ist der Auffassung, dass sich die Stadtgestaltung in den letzten Jahren verbessert hat. Eine negative Entwicklung wird insbesondere im Hinblick auf das Warenangebot in der Gemeinde Merzenich festgestellt (ca. 31 %). Dabei sehen die Einzelhändler
hier noch stärkeren Handlungsbedarf: Etwa 63 % sind der Meinung, dass sich das Wa40
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
renangebot in den letzten 3 – 5 Jahren negativ entwickelt hat. Weitere Verschlechterungen stellen die Einzelhändler in Bezug auf die Parkplatzsituation fest – hier führen sogar
88 % eine Negativentwicklung in den letzten Jahren an. Ein Viertel der Einzelhändler
nennt Verschlechterungen in Bezug auf die Stadtgestaltung und das Flair / Ambiente.
Demgegenüber werden positive Veränderungen bei der Gestaltung der Geschäfte, bei
Gastronomie- und Caféangeboten sowie bei der Erreichbarkeit mit Bus und Bahn angeführt.
Abbildung 20: Positive und negative Veränderungen in Merzenich (Einschätzung
durch die Bürger)
Warenangebot
19%
Gestaltung der Geschäfte
Beratung / Service
Erreic hbarkeit m it dem Pkw
12%
8%
85%
25%
12%
Flair / Am biente
69%
9%
Park platzsituation
Stadtges taltung
31%
23%
Gastronom ie / Cafés
Erreichbarkeit m it Bus und Bahn
49%
6%
56%
19%
75%
14%
86%
3%
81%
10%
20%
9%
68%
14%
12%
69%
besser
gleich geblieben
17%
schlechter
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Befragten mit Angaben (n = 298 bis n = 355)
41
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 21: Positive und negative Veränderungen in Merzenich (Einschätzung
durch die Einzelhändler)
Warenangebot
38%
63%
Gestaltung der Geschäfte
38%
63%
Beratung / Service
13%
Gastronom ie / Cafés
88%
25%
Parkplatzsituation
13%
Erreichbarkeit m it dem Pkw
13%
Erreic hbarkeit m it Bus und Bahn
63%
13%
88%
75%
13%
75%
25%
Stadtgestaltung
13%
63%
25%
Flair / Am biente
13%
63%
25%
besser
gleich geblieben
schlechter
Quelle: GMA-Einzelhandelsbefragung 2013, in % der Befragten mit Angaben (n = 8)
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Veränderungen in Merzenich in den letzten Jahren nur begrenzt wahrgenommen wurden. Interessant ist auch die z. T. stark differierende
Einschätzung von Einzelhändlern und Bürgern, insbesondere bei den Komponenten
Parkplatzsituation und Warenangebot, die von den Einzelhändlern deutlich negativer eingeschätzt werden als von den Bürgern der Gemeinde Merzenich.
3.3
Ergänzungswünsche und Verbesserungsmaßnahmen für Merzenich
Die Bewohner der Gemeinde Merzenich sowie auch die Einzelhändler wurden nach konkreten Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomieangeboten gefragt, die sie in der
Gemeinde Merzenich vermissen. Ein Großteil der Nennungen sowohl der Bewohner Merzenichs als auch der Einzelhändler entfallen auf den Bereich Drogerieartikel / Drogeriemarkt, was auf den Rückzug des Schlecker-Marktes aus dem Ortskern von Merzenich
und der aktuell leer stehenden Ladenfläche zurückzuführen ist. Weitere Nennungen der
Bürger beziehen sich auf gastronomische Angebote, den Bereich Lebensmittel sowie Bekleidung und Blumen. Auch die Einzelhändler wünschen sich eine bessere Ausstattung in
Bezug auf Lebensmittelangebote (Obst und Gemüse), Bekleidung, Blumen sowie im
Dienstleistungssektor eine verbesserte ärztliche Versorgung.
42
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Ein weiterer Aspekt der Einzelhändler- und Haushaltsbefragung stellt die Ermittlung möglicher Verbesserungsmaßnahmen für den Einkaufsstandort Merzenich dar. Dabei wurde
unterschieden zwischen Maßnahmen zur Attraktivierung des Einkaufsortes Merzenich
seitens der Gemeindeverwaltung sowie seitens der Einzelhändler selbst. Sowohl für die
Einzelhändler als auch für die Bewohner spielen auf der einen Seite angebotsorientierte
Maßnahmen und auf der anderen Seite gestalterische Maßnahmen eine wesentliche Rolle. An erster Stelle steht der Wunsch nach einer verbesserten Ansiedlungspolitik im Hinblick auf Einzelhandelsbetriebe, gefolgt von einer verbesserten Verkehrssituation sowie
Parkplatzsituation. Auch die Anbindung mit dem ÖPNV wurde im Rahmen dieser Frage
thematisiert. Weitere Nennungen entfielen auf die Punkte Stadtbild, Sauberkeit, Begrünung, Fahrradwege und -abstellmöglichkeiten sowie die Fußgängerfreundlichkeit.
Bei den Einzelhändlern steht bei den vorgeschlagenen Maßnahmen für die Gemeindeverwaltung das Thema Parkplätze und Verkehrssituation erneut im Vordergrund; mehrere
Nennungen entfallen hier auf die Errichtung von Parkplätzen, die Verbesserung der Parkplatzsituation insgesamt sowie die Verbesserung der Verkehrssituation. Darüber hinaus
wurden eine Verschönerung und Attraktivierung des Ortskerns genannt. Ein divergierendes Meinungsbild besteht in Hinblick auf die avisierte Errichtung von Einzelhandelsbetrieben am Planstandort Ürlingsweg (Neu-Morschenich). Hier wurde von einigen Einzelhändlern die Errichtung eines Einkaufszentrums angeregt, um die Kaufkraftabwanderung an
umliegende Einkaufsorte zu reduzieren, während andere Einzelhändler durch die Abwanderung an die Peripherie eine mögliche Verödung des Ortszentrums befürchten. Ein weiteres Themenfeld, das den Einzelhändlern wichtig ist, ist in diesem Zusammenhang eine
stärkere Unterstützung des Einzelhandels seitens der Politik / der Gemeindeverwaltung;
angeregt wurde eine Steigerung der Initiative durch die Gemeindeverwaltung bzw. konkret
die Benennung eines Ansprechpartners für gewerbliche Belange.
43
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 22: Vermisste Angebote in der Gemeinde Merzenich (Bürgerbefragung)
Drogerie, Kosmetik, Parfümerie
29%
12%
Gastronomie verschiedener Art
Lebensmittelangebote, Supermarkt, Discounter
10%
Bekleidung, verschiedene Angebote
10%
Blumen, Pflanzen
7%
5%
sonstiges
Erweiterung der ärztlichen Versorgung
Freizeitangebote verschiedener Art
5%
4%
Elektrowaren, verschiedene Angebote
4%
Haushaltswaren (GPK, Geschenkartikel)
Optik, Hörgeräte
3%
3%
Bücher, Zeitschriften, Schreibwaren 2%
Wochenmarkt 2%
Zoologie 2%
Dienstleistungen verschiedener Art 2%
Bau- und Heimwerkerartikel 1%
0%
10%
20%
30%
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Nennungen insgesamt, n = 632
Übersicht 3:
Vermisste Angebote in der Gemeinde Merzenich (Einzelhandelsbefragung)
Drogeriemarkt (5 Nennungen)
(Schnitt-)Blumen (2 Nennungen)
Obst- / Gemüseverkauf (2 Nennungen)
Babyfachgeschäft
Bekleidungsgeschäft, Kurzwaren, Textilien allg.
Baumarkt
Kinderarzt
Fachärzte / Ärztehaus
Gastronomie
mehr Lebendigkeit im Ortskern
Quelle: Einzelhandelsbefragung 2013
44
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Als mögliche Maßnahmen für die örtlichen Händler wurde von Seiten der Bürger an erster
Stelle eine Erweiterung des Warenangebotes bzw. der Auswahl genannt (31 % der Nennungen). Auch ein verbesserter Service oder freundlicheres Personal bzw. mehr Personal
wurden von den Bürgern gewünscht. Weitere Nennungen entfielen auf Serviceangebote
für ältere Menschen wie Einpackservice oder Lieferservice, auf die Attraktivierung von
Geschäften sowie eine verbesserte Präsentation oder Schaufenstergestaltung. Demgegenüber nannten die Einzelhändler nur wenige Vorschläge für das örtliche Gewerbe, dazu
zählen die Verbesserung von Serviceleistungen, die Suche nach Nischen, die regionale
Abstimmung der Sortimente, die Ansiedlung neuer Betriebe oder der Abbau von Leerständen.
Abbildung 23: Gewünschte Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die örtlichen
Händler (Bürgerbefragung)
Warenangebot erweitern / mehr Auswahl
31%
12%
besserer Service, freundlicheres / mehr Personal
Service für Ältere, Einpackservice, Lieferservice
9%
Geschäfte attraktiver gestalten / Präsentation / Schaufenster
8%
mehr Fachgeschäfte, vielfältiger
7%
6%
besseres Preis-Leistungsverhältnis / niedrigeres Preisniveau
sonstiges
5%
behindertengerechter Zugang / breitere Gänge
3%
mehr Werbung / Aktionen
3%
3%
Öffnungszeiten
mehr regionale, nachgefragte o. Bio-Produkte
2%
(die in Prospekten beworbenen Produkte) vorrätig haben
2%
bessere Qualität, Markenwaren
2%
Sonderangebote 2%
Stehtische, Straßencafé (u.a. LM-Handwerk) 2%
frischer, jugendlicher 2%
0%
10%
20%
30%
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Befragten der Nennungen insgesamt (n = 179)
Übersicht 4:
Maßnahmen der Händler zur Verbesserung (Einzelhandelsbefragung)
Verbesserung von Serviceleistungen
Nischen suchen, Kampf gegen das Internet
mutiger sein
45
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Sortimente regionaler abstimmen, regionaleres Angebot
Ansiedlung neuer Betriebe, die Lücken abdecken (z. B. Drogerie)
Leerstände abbauen
Quelle: Einzelhandelsbefragung 2013
Abbildung 24: Gewünschte Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die Gemeindeverwaltung (Bürgerbefragung)
mehr EH ansiedeln / Verbesserung der Ansiedlungspolitik
27%
Verbesserung der Verkehrssituation
18%
Verbesserung der Parksituation
12%
Verbesserung der ÖPNV-Anbindung
11%
Stadtbild, Sauberkeit, Begrünung
7%
mehr Fahrradwege und -abstellmöglichkeiten
6%
Verbesserung der Fußgängerfreundlichkeit
6%
sonstiges
4%
3%
mehr Sitzgelegenheiten, öff. Toiletten, Spielplätze
Verbesserung der Freizeit- / Kulturang. 2%
Güterbahnhof entfernen, kein Containerbahnhof 1%
verkaufsoffene Sonntag durchführen 1%
Ausschilderung / Info-Tafeln / Beschilderung 1%
0%
10%
20%
30%
Quelle: GMA-Haushaltsbefragung 2012, in % der Nennungen insgesamt (n = 322)
Übersicht 5:
Gewünschte Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die Gemeindeverwaltung (Einzelhandelsbefragung)
Errichtung von Parkplätzen, Parkplatzsituation verbessern (3 Nennungen)
Verbesserung der Verkehrssituation
Schaffung von beleuchteten Fußgängerüberwegen
mehr Tempo-30-Zonen
Ausbesserung der Bergbauschäden
Verschönerung / Attraktivierung des Ortskerns (2 Nennungen)
Verbesserung der Straßenreinigung, Aufstellung / Leerung der Papierkörbe
Abbau der Leerstände
46
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Ortszentrum als Schwerpunkt erhalten / Kompaktheit bewahren
Verödung des Ortszentrums verhindern (keine Abwanderung an die Peripherie
unterstützen)
Errichtung eines Einkaufszentrums in Neu-Morschenich, um Kaufkraftabwanderung an umliegende Einkaufsorte zu reduzieren
kein Einkaufszentrum in Neu-Morschenich errichten (2 Nennungen)
Einbindung von verkaufsoffenen Sonntagen in die Gemeindesatzung
Benennung eines Ansprechpartners für gewerbliche Belange
stärkere Unterstützung des Einzelhandels durch die Politik
mehr Initiative durch die Gemeindeverwaltung allgemein
Sicherung der gesundheitlichen Versorgung (Ärztehaus etc.)
Prostitution verbieten
Quelle: Einzelhandelsbefragung 2013
47
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
III.
Angebots- und Nachfragesituation
1.
Angebotssituation
1.1
Einzelhandelsbestand in der Gesamtgemeinde
Im November 2012 wurde durch GMA-Mitarbeiter eine Aufnahme der Bestandsdaten des
Einzelhandels in Merzenich durchgeführt (vgl. Tabelle 7).
Zum Zeitpunkt der Erhebungen gab es in der Gemeinde Merzenich insgesamt
33 Betriebe des Ladeneinzelhandels und Lebensmittelhandwerks
ca. 4.380 m² Verkaufsfläche
ca. 18,7 Mio. € Bruttoumsatzleistung p. a.
Der Hauptwarengruppe Nahrungs- und Genussmittel sind zugeordnet:
13 Betriebe (= ca. 38 % aller Betriebe)
ca. 2.265 m² VK (= ca. 52 % der Gesamtverkaufsfläche)
ca. 8,9 Mio. € Bruttoumsatzleistung (= ca. 48 % des Gesamtumsatzes)
Auf die Hauptwarengruppe Nichtlebensmittel entfallen:
20 Betriebe (= ca. 61 % aller Betriebe)
ca. 2.115 m² VK (= ca. 48 % der Gesamtverkaufsfläche)
ca. 9,8 Mio. € Bruttoumsatzleistung (= ca. 52 % des Gesamtumsatzes)
48
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Tabelle 7:
Einzelhandelsbestand nach Branchen
Betriebe*
Daten
Verkaufsfläche*
Umsatz**
abs.
in %
abs.
in %
abs.
in %
13
39
2.265
52
8,9
48
Gesundheit, Körperpflege
3
9
360
8
5,8
31
Blumen, zoologischer Bedarf
2
6
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Bücher, Schreib- / Spielwaren
2
6
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Bekleidung, Schuhe, Sport
3
9
105
2
0,5
3
Elektrowaren, Medien, Foto
1
3
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Hausrat, Einrichtung, Möbel
3
9
445
10
0,6
3
Bau-, Heimwerker, Gartenbedarf
2
6
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Optik / Uhren, Schmuck
1
3
k. A.
k. A.
k. A.
k. A.
Sonstige Sortimente***
3
9
115
3
0,5
3
Einzelhandel gesamt
33
100
4.380
100
18,7
100
Nahrungs- und Genussmittel
*
Zuordnung der Betriebe nach Sortimentsschwerpunkt
**
bereinigte Umsätze, d.h. der Umsatz von Mehrbranchenunternehmen, z. B. Supermärkten / Discountern wurde auf die jeweiligen Teilsortimente aufgeteilt
***
sonstige Sortimente: Sportgeräte, Autozubehör, Sonstiges (z. B. Musikalien, Gebrauchtwaren)
k. A.. = aus Datenschutzgründen kein Ausweis möglich bei weniger als 3 Betrieben
GMA-Erhebungen 11/2012 (ca.-Werte, ggf. Rundungsdifferenzen)
49
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Differenziert nach Branchen liegt der Verkaufsflächenschwerpunkt des Merzenicher Einzelhandels eindeutig im Bereich Nahrungs- und Genussmittel.
Differenziert nach Ortsteilen ist festzustellen, dass der deutliche Einzelhandelsschwerpunkt im Kernort von Merzenich zu finden ist. Hier sind rd. 79 % aller Betriebe sowie ca.
73 % der gesamtgemeindlichen Verkaufsfläche verortet. Dies ist v. a. auf die dörflichen
Strukturen und die begrenzten Einwohnerzahlen in den Ortsteilen Golzheim, Girbelsrath
und Morschenich zurückzuführen. Innerhalb des Kernorts Merzenich ist insbesondere auf
zwei Einzelhandelsstandorte hinzuweisen: Zum einen ist dies das Ortszentrum von Merzenich und zum anderen der Standort Valdersweg / An der Windmühle.
Abbildung 25: Einzelhandelsbestand nach Lagekategorien
Anzahl der Betriebe
sonstige Neben- /
Streulagen
(7 Betriebe)
Ortskern
(20 Betriebe)
Verkaufsfläche
sonstige Neben- /
Streulagen
(1.200 m²)
Ortskern
(1.795 m²)
21%
27%
18%
41%
61%
32%
Standort Valdersweg / An der
Windmühle (6 Betriebe)
Standort Valdersweg / An der
Windmühle (1.385 m²)
GMA-Erhebung 11/2012
Betrachtet man die Anzahl der Betriebe, zeigt sich ein deutlicher Schwerpunkt im Bereich
des Ortskerns, hier sind 61 % der Merzenicher Betriebe verortet. Demgegenüber verfügt
der Standort Valdersweg / An der Windmühle über 6 Betriebe (18 %), die restlichen 7 Betriebe (21 %) sind sonstigen Neben- und Streulagen (inkl. der Ortsteile) zugeordnet; die
Differenzierung nach Verkaufsflächen zeigt, dass der Standort Valdersweg / An der
Windmühle mit knapp einem Drittel der Verkaufsfläche einen höheren Stellenwert einnimmt. Der Einkaufsschwerpunkt liegt jedoch im Ortskern von Merzenich; hier sind 41 %
50
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
der Verkaufsfläche bzw. knapp 1.800 m² etabliert. Den sonstigen Neben- und Streulagen
kommt mit 27 % (ca. 1.200 m² Verkaufsfläche) eine etwas geringere Bedeutung zu.
Sortimentspezifisch zeigen sich bei der Verkaufsflächenaufteilung nach Lagekategorien
jedoch deutliche Unterschiede:
Bei den Nahrungs- und Genussmitteln befindet sich knapp die Hälfte der Verkaufsfläche im Ortskern, während der restliche Teil sonstigen Lagen im Gemeindegebiet, darunter dem Standort Valdersweg / An der Windmühle, zugeordnet ist.
Dabei sind insbesondere die größeren Flächen des Rewe-Marktes (Ortszentrum)
sowie des Netto-Marktes (Standort Valdersweg / An der Windmühle) zu nennen.
Die Angebote bei Gesundheit / Körperpflege befinden sich zu 39 % im Ortskern;
dabei handelt es sich im Wesentlichen um Apotheken, da aktuell kein Drogeriefachmarkt im Ortskern bzw. im gesamten Gemeindegebiet ansässig ist. Der
Schwerpunkt der Verkaufsfläche ist den sonstigen Standorten zugeordnet; hier ist
insbesondere auf einen größeren Markt mit Sanitätswaren hinzuweisen.
Im Bereich Blumen / zoologischer Bedarf liegen fast drei Viertel der Verkaufsfläche im Ortskern. Die übrige Verkaufsfläche bezieht sich auf Teilflächen von Betrieben an sonstigen Lagen (z. B. Netto, Valdersweg / An der Windmühle).
Auch für die zentrenrelevanten Sortimente Bücher, Schreib- und Spielwaren,
Bekleidung, Schuhe, Sport sowie Elektrowaren, Medien, Foto, die in Merzenich
nur in einer begrenzten Ausstattung verfügbar sind, ist eine überwiegende Zuordnung zum Ortszentrum festzustellen.
Demgegenüber ist der Bereich Hausrat, Einrichtung, Möbel sowie Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf insbesondere an anderen Standorten im Gemeindegebiet zu finden. Hier ist insbesondere auf die Betriebe Teak & Garden sowie
Baumschule Veith in den Ortsteilen von Merzenich hinzuweisen.
Nachdem für das aufgegebene Optiker-Geschäft nun ein Nachnutzer gefunden
werden konnte, ist der Bereich Optik wieder zu 100 % dem Ortszentrum zugeordnet. Angebote im Bereich Uhren / Schmuck sind derzeit in Merzenich nicht etabliert.
Sonstige Sortimente, zu denen Sportgeräte, Autozubehör oder Musikalien zählen, finden sich zu fast zwei Drittel an Standorten außerhalb des Ortszentrums.
51
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Insgesamt ist festzuhalten, dass der Hauptteil der Verkaufsfläche mit 59 % den sonstigen
Lagen im Gemeindegebiet zuzuordnen ist, während im Ortskern etwa 41 % der Verkaufsfläche liegen. Dabei ist positiv zu vermerken, dass im Ortszentrum sowohl ein großflächiger Lebensmittelbetrieb als auch eine Reihe von kleinstrukturierten Betrieben mit der Ausrichtung auf nahversorgungs- oder zentrenrelevante Sortimente etabliert sind. Demgegenüber beziehen sich Angebotsschwerpunkte an sonstigen Standorten einerseits auf
nicht zentrenrelevante Sortimente wie z. B. Möbel, andererseits existiert mit dem Standort
Valdersweg / An der Windmühle ein weiterer Versorgungsschwerpunkt mit der Ausrichtung auf den nahversorgungsrelevanten Einzelhandel.
Abbildung 26: Verkaufsflächenanteile Ortskern – übriges Gemeindegebiet
51%
49%
Nahrungs- und Genussmittel
61%
39%
Gesundheit, Körperpflege
26%
74%
Blumen, zool. Bedarf
41%
59%
Bücher, Schreib- / Spielwaren
14%
86%
Elektrowaren, Medien, Foto
77%
23%
Hausrat, Einrichtung, Möbel
91%
9%
Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf
0%
100%
Optik / Uhren, Schmuck
64%
36%
Sonstige Sortimente
59%
41%
Einzelhandel insg.
0%
Ortskern
12%
88%
Bekleidung, Schuhe, Sport
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
sonstige Lagen im Gemeindegebiet
(Standort Valdersweg sowie Streu- /
Nebenlagen)
* sonstige Sortimente: Sportgeräte, Autozubehör, Sonstiges (z. B. Musikalien, Gebrauchtwaren)
GMA-Erhebung 11/2012; bereinigte Werte, d. h. Verkaufsflächen von Mehrbranchenunternehmen
wurden den jeweiligen Branchen zugeordnet; Abgrenzung des Ortskerns als zentraler Versorgungsbereich gemäß Karte 4
Die Analyse der Größenstruktur zeigt, dass in der Gemeinde Merzenich der Einzelhandel
von kleinteiligen Strukturen geprägt ist. So weisen mehr als die Hälfte der Betriebe (55 %)
Verkaufsflächengrößen unter 50 m² auf. Gut ein Viertel der Betriebe (ca. 27 %) ist der
Größenkategorie 50 bis unter 200 m² zuzuordnen. In der Gemeinde Merzenich ist nur ein
52
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
großflächiger Betrieb vorhanden. Positiv hervorzuheben ist, dass dieser dem Ortszentrum
von Merzenich zugeordnet ist (Rewe) und somit als Frequenzbringer für die kleinteiligen,
umliegenden Betriebe fungieren kann.
1.2
Nahversorgungsangebote in der Gemeinde Merzenich
Die Nahversorgungsangebote (v. a. Lebensmittelmärkte) konzentrieren sich im Wesentlichen auf den Ortsteil Merzenich. Aktuell verfügt die Gemeinde lediglich über zwei Lebensmittelmärkte, den Rewe Supermarkt am Standort Burgstraße im Ortszentrum von
Merzenich sowie den Netto Lebensmitteldiscountmarkt am Standort Valdersweg im südlichen Ortsbereich des Ortsteils Merzenich.
Während der Rewe-Markt als fußläufig erreichbarer Nahversorgungsstandort zu bewerten
ist, weist der Netto-Markt im südlichen Gemeindegebiet eine stärkere Orientierung auch
auf Pkw-Kunden auf. Dieser ist nur von den unmittelbar umliegenden Wohnbereichen
fußläufig zu erreichen und nimmt eine Randlage innerhalb des Siedlungsgefüges von
Merzenich ein. Die übrigen Nahversorgungsangebote beziehen sich auf eine Reihe von
Kleinflächen; hierzu zählen mehrere Betriebe des Lebensmittelhandwerks (Bäcker, Metzger, Apotheken, Lotto / Toto, Postshop) im Ortszentrum sowie am Standort Valdersweg /
An der Windmühle eine Bäckerei, ein Getränkemarkt, ein Sanitätshaus und ein Tankstellen-Shop. In den Ortsteilen Golzheim und Girbelsrath sind darüber hinaus ebenfalls einzelne Lebensmittelhandwerksbetriebe sowie Kioske vorhanden.
53
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Karte 2:
Nahversorgungssituation in Merzenich
Umsiedlungsbereich
Neu-Morschenich mit
geplantem
Lebensmittelmarkt /
Drogeriemarkt
Ortszentrum
Standort Valdersweg /
An der Windmühle
Legende
Leerstand
Geträ
Getränkemarkt
Betriebe im Ortskern
Betriebe in teilintegrierten Nebenlagen
geplanter Ansiedlungsstandort
700 m – Radius (fußläufiger
Einzugsbereich)
Erstellt mit Regiograph Planung;
GMA-Bearbeitung 2013
54
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Die Analyse der Nahversorgungsstruktur in Merzenich (vgl. Karte 2) zeigt auf, dass zum
gegenwärtigen Zeitpunkt eine hohe fußläufige Versorgungsmöglichkeit im Ortsteil Merzenich durch die beiden Anbieter Rewe und Netto gegeben ist. Diese Anbieter liegen für den
Großteil der Bewohner des Kernortes innerhalb eines 700 m-Radius, der als fußläufiger
Einzugsbereich für Lebensmittelmärkte zu werten ist. Gleichzeitig ist jedoch unter quantitativen Gesichtspunkten eine unterdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung im Bereich der Lebensmittel festzuhalten. Somit wäre eine Erweiterung mit nahversorgungsrelevanten Verkaufsflächen an einem siedlungsintegrierten Standort innerhalb der Gemeinde wünschenswert. Für die Bewohner der umliegenden Ortsteile Golzheim, Girbelsrath
und Morschenich ist aktuell keine bzw. nur eine sehr eingeschränkte1 fußläufige Nahversorgungsmöglichkeit gegeben. Eine Ansiedlung eines modernen Marktes ist jedoch vor
dem Hintergrund des beschränkten Einwohnerpotenzials in den Ortsteilen und der Wettbewerbssituation im Umland kaum realistisch. Hier wäre allenfalls über die Etablierung
von Alternativkonzepten der Nahversorgung nachzudenken.
2.
Nachfragesituation
2.1
Marktgebiet des Einzelhandelsstandortes Merzenich
Die Abgrenzung des Marktgebietes des Einzelhandelsstandortes Merzenich stellt eine
wesentliche Grundlage zur Ermittlung des Bevölkerungspotenzials und der damit zur Verfügung stehenden Kaufkraft dar. Als Marktgebiet wird der Raum bezeichnet, in dem sich
die Verbraucher zum Einkauf überwiegend auf einen Einzelhandelsstandort orientieren.
Bei der Abgrenzung des Marktgebietes der Gemeinde Merzenich wurden folgende Kriterien herangezogen:
Angebotssituation in Merzenich und im Umland
siedlungs- und zentralörtliche Strukturen in Merzenich und im Umland
verkehrliche und topografische Gegebenheiten in Merzenich und im Umland und
die damit zusammenhängenden Zeit-Distanz-Werte
Ergebnisse der Haushalts- und Händlerbefragung.
1
diese bezieht sich auf vorhandene kleinteilige Anbieter (Kiosk, Bäckerei, Metzgerei)
55
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Karte 3:
Marktgebiet des Einzelhandelsstandortes Merzenich
Kerpen, Erft Karree
Neue Mitte Niederzier
Kerpen-Buir
Huchem-Stammeln, GE
Kerpen, Stiftsstraße
Düren, Heerweg / GE
Nörvenich,
GE
Düren, Kölner Landstraße
Legende
Marktgebiet: Gemeindegebiet Merzenich (ca. 9.915
Einwohner)
ausgewählte Wettbewerbsstandorte im Umland
erstellt mit Regiograph Planung;
GMA-Bearbeitung 2013
56
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Vor dem Hintergrund der örtlichen Gegebenheiten sowie der Analyseergebnisse ist davon
auszugehen, dass die Gemeinde Merzenich als Selbstversorgergemeinde zu klassifizieren ist, d. h., das Marktgebiet beschränkt sich im Wesentlichen auf das eigene Gemeindegebiet. Wenn auch einzelne ansässige Betriebe über das Marktgebiet hinweg ausstrahlen können, rechtfertigen diese Einkaufsverflechtungen nicht die Ausweisung eines übergemeindlichen Einzugsgebietes. Das Marktgebiet umfasst damit ein Einwohnerpotenzial
von rd. 9.915 Einwohnern.1
2.2
Kaufkraftpotenzial für den Merzenicher Einzelhandel
Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie eigenen Berechnungen liegt
die einzelhandelsrelevante Kaufkraft (inkl. Apotheken und Ladenhandwerk) pro Kopf der
Wohnbevölkerung in Deutschland im Jahr 2013 bei ca. € 5.349.
Davon entfallen auf
Nahrungs- und Genussmittel
ca. 1.810 € p. a.
Nichtlebensmittel
ca. 3.539 € p. a.
Neben den Pro-Kopf-Ausgabewerten ist zur Berechnung der Kaufkraft der regionale
Kaufkraftkoeffizient zu berücksichtigen.2
Bei Zugrundelegung der aktuellen Einwohnerwerte und des Kaufkraftniveaus errechnet
sich ein jährliches einzelhandelsrelevantes Kaufkraftvolumen im Marktgebiet von ca. 53,8
Mio. € (vgl. Tabelle 8).
1
Quelle: Gemeinde Merzenich, Stand: 31.03.2013
2
Verwendung regionaler Kaufkraftkennziffern von MB Research 2012: Werte über 100 deuten auf ein im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höheres Kaufkraftniveau, Werte unter
100 auf ein unter dem Bundesdurchschnitt liegendes Niveau hin. Für die Gemeinde Merzenich liegt der Kaufkraftkoeffizient bei 101,6.
57
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Differenziert nach Hauptwarengruppen entfallen
ca. 18,2 Mio. € (= ca. 34 %) auf Nahrungs- und Genussmittel und
ca. 35,6 Mio. € (= ca. 66 %) auf Nichtlebensmittel.
Tabelle 8:
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft im Marktgebiet
Branchen
Kaufkraft in Mio. €
Nahrungs- und Genussmittel
18,2
Gesundheit, Körperpflege
6,5
Blumen, zoologischer Bedarf
1,2
kurzfristiger Bedarf insgesamt
25,9
Bücher, Schreib-/ Spielwaren
2,6
Bekleidung, Schuhe, Sport
6,9
mittelfristiger Bedarf insgesamt
9,5
Elektrowaren, Medien, Foto
5,0
Hausrat, Einrichtung, Möbel
5,2
Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf
4,6
Optik / Uhren, Schmuck
1,1
Sonstige Sortimente*
2,5
langfristiger Bedarf insgesamt
18,4
Einzelhandel gesamt
53,8
* sonstige Sortimente: Sportgeräte, Autozubehör, Sonstiges (z. B. Musikalien, Gebrauchtwaren)
GMA-Berechnung 2013, ca.-Werte gerundet, auf Basis der Einwohnerdaten der Gemeinde Merzenich
(Stand 31.12.2011)
2.3
Kaufkraftprognose für den Merzenicher Einzelhandel bis 2018
Die Entwicklung der Kaufkraftvolumina in der Gemeinde Merzenich bis zum Jahr 2018
steht vor allem in Abhängigkeit von der zukünftigen Entwicklung des Verbraucher- und
Ausgabeverhaltens, vom Konjunkturverlauf sowie von den speziellen sozioökonomischen
Gegebenheiten im Untersuchungsraum.
Das der GMA-Kaufkraftprognose zugrunde liegende Szenario des Verbraucherverhaltens
lässt sich wie folgt skizzieren:
58
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Die Verbraucher verhalten sich für die Dauer des Prognosezeitraums „normal“,
d. h. es werden keine größeren Veränderungen des aktuellen Ausgabe- und Sparverhaltens erwartet.
Die Preise für Dienstleistungen werden schneller ansteigen als die Preise im Einzelhandel. Als Folge dieser Entwicklung wird der Ausgabenanteil des Einzelhandels am verfügbaren Einkommen leicht zurückgehen.
Die Pro-Kopf-Ausgaben im Einzelhandel steigen nominal von ca. 5.349 € im Jahr
2013 auf ca. 5.522 € im Jahr 2018.
Im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde Merzenich werden zwei
Szenarien berücksichtigt. Das Negativ-Szenario unterstellt einen Rückgang der Bevölkerungszahl von aktuell 9.915 auf zukünftig 9.740 Einwohner.1 Vor dem Hintergrund der
aktuell stattfindenden Ausweisung von Baulandgebieten inklusive der Verlagerung des
Ortsteils Morschenich wird in einem zweiten Szenario von einer positiven Bevölkerungsentwicklung auf eine Zahl von 10.100 Menschen im Jahr 2018 ausgegangen. Im Merzenicher Gemeindegebiet kann unter Verwendung dieser Kriterien im Jahr 2018 mit einem
Kaufkraftvolumen von ca. 54,6 Mio. € (negatives Szenario) bzw. 56,8 Mio. € (positives
Szenario) gerechnet werden. Im Vergleich mit dem Jahr 2013 entspricht das für 2018 erwartete Kaufkraftvolumen einem Zuwachs von ca. 1,5 % (negatives Szenario) bzw. ca.
5,6 % (positives Szenario). Somit wird der im negativen Szenario zugrunde gelegte Bevölkerungsrückgang durch die Entwicklung der Kaufkraftdaten aufgefangen. Bei Eintritt
des positiven Szenarios ist sogar von einer deutlichen Kaufkraftsteigerung auszugehen.
3.
Bewertung und Empfehlungen
3.1
Kennziffern
Die vergleichende Betrachtung ausgewählter Einzelhandelskennziffern ergänzt die absoluten Angaben zum Einzelhandelsbestand und dient der Bewertung des Versorgungsangebotes der Gemeinde Merzenich.
1
vgl. Ausführungen in Kap. I.4.2
59
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Hierzu ist anzumerken, dass der Kennziffernvergleich lediglich einen Anhaltspunkt zur
Bewertung der Ausstattung eines Einzelhandelsstandortes darstellen kann. Es handelt
sich hierbei zunächst um eine quantitative Beurteilung des Einzelhandelsbestandes, die
erste Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit, besondere Stärken bzw. Schwächen sowie
Entwicklungspotenziale zulässt.
Abbildung 27: Verkaufsflächenkennziffern
600
564
Merzenich
VK in m² / 1.000 EW
500
Durchschnitt 5.001 - 10.000 EW
400
300
241
228
255
200
168
100
36
74
60
19
45
51
7 31
11
5 40
6
14
41
12
Sonstige
Sortimente
Optik / Uhren,
Schmuck
Bau-, Heimwerker-,
Gartenbedarf
Hausrat,
Einrichtung, Möbel
Elektrowaren,
Medien, Foto
Bekleidung,
Schuhe, Sport
Bücher, Schreib- /
Spielwaren
Blumen, zool.
Bedarf
Gesundheit,
Körperpflege
Nahrungs- und
Genussmittel
0
Quelle: GMA-Erhebung 11/2012, GMA-Grundlagenuntersuchung „Kennziffern des Einzelhandels in
Deutschland und Österreich“, Durchschnitt der Kommunen mit 5.001 – 10.000 (einschließlich der
Schlecker-Märkte), Zuordnung der Verkaufsflächen zum Sortimentsschwerpunkt des Betriebes
Diese quantitative Analyse ist durch eine qualitative Bewertung zu ergänzen, in der – differenziert nach Branchen – die konkreten räumlichen Strukturen des Einzelhandelsstandortes, die Qualität des Angebotes (u. a. Leistungsfähigkeit, Betriebsgrößen- / Betriebstypenstruktur) sowie auch die Wettbewerbssituation im regionalen Umfeld berücksichtigt
werden. Diese Detailbetrachtung erfolgt im nächsten Kapitel.
60
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Als Vergleichsbasis werden Werte aus anderen Kommunen herangezogen, deren zentralörtliche Funktion und Lage sowie Einwohnerzahl mit Merzenich in etwa vergleichbar
sind (z. B. andere Grundzentren). Als weitere Vergleichsmöglichkeit dienen Durchschnittswerte deutscher Kommunen ähnlicher Größe (ca. 5.001 – 10.000 Einwohner).
Diese Vergleichskennziffern stellen lediglich Orientierungswerte dar und sind nicht als
Zielvorgaben o. ä. zu verstehen.
Die branchenbezogene Betrachtung der Verkaufsflächenausstattung je 1.000 Einwohner
in der Gemeinde Merzenich zeigt, dass im Vergleich zur GMA-Kennziffer1 insbesondere in
der Branche Nahrungs- und Genussmittel als wesentlicher Bestandteil der Nahversorgung
eine deutlich unterdurchschnittliche Ausstattung besteht (228 m² / 1.000 Einwohner in
Merzenich ggü. 564 m² / 1.000 Einwohner in den Vergleichskommunen). Insgesamt ist bei
allen Warengruppen eine unterdurchschnittliche Ausstattung in der Gemeinde Merzenich
gegeben, wobei die Sortimente Bekleidung, Schuhe, Sport sowie Hausrat, Einrichtung,
Möbel und Bau-, Heimwerker- und Gartenbedarf neben den Nahrungs- und Genussmitteln die größten Defizite erkennen lassen. Für ein besseres Verständnis der Einzelhandelsausstattung der Gemeinde Merzenich ist es hilfreich, die Situation im Vergleich zu
anderen Kommunen zu betrachten.
1
Die GMA veröffentlicht regelmäßig eine Grundlagenuntersuchung zur Einzelhandelsausstattung und zum Branchenmix von Städten und Gemeinden in Deutschland und in Österreich. Bei der Grundlagenuntersuchung 2009 wurden fast 500 Städte und Gemeinden berücksichtigt (davon 105 in der Größenordnung zwischen 5.001 – 10.000 Einwohner).
61
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 28: Verkaufsflächenausstattung im interkommunalen Vergleich
2000
1500
1.520
1.479
1.320
901
1000
500
213
0
640
460
228
Merzenich (ca. 9.915
EW)
Beelen (ca. 6.320 EW) Emsbüren (ca. 10.000
EW)
Food
447
564
Mettingen (ca. 12.100
EW)
GMA-Kennziffer (5.000
- 10.000 EW)
Nonfood
Quelle: GMA-Erhebungen, GMA-Kennziffernstudie 2009
Sowohl bei den Nahrungs- und Genussmitteln als auch bei den Konsumgütern weisen
alle Vergleichskommunen deutlich höhere Kennzahlen auf. Die Verkaufsflächenausstattung je 1.000 Einwohner in Merzenich liegt damit sowohl im Vergleich zu den Referenzkommunen als auch zur GMA-Kennziffer auf einem deutlich unterdurchschnittlichen Niveau.
Als wichtige Orientierung für die Versorgungsbedeutung einer Kommune für das nähere
Umland sowie deren Entwicklungspotenzial dient darüber hinaus die gesamtgemeindliche
Einzelhandelszentralität.1
1
Die gesamtgemeindliche Einzelhandelszentralität stellt den in Merzenich getätigten Einzelhandelsumsatz der in Merzenich vorhandenen einzelhandelsrelevanten Kaufkraft gegenüber. Werte über 100 weisen dabei per Saldo auf einen Ausstrahlungsüberschuss hin,
Werte unter 100 entsprechend auf einen Kaufkraftabfluss.
62
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 29: Einzelhandelszentralität von Merzenich
120
89
80
49
36
40
25
35
23
20
20
20
12
7
4
Optik / Uhren,
Schmuck
Bau-, Heimwerker-,
Gartenbedarf
Hausrat,
Einrichtung, Möbel
Elektrowaren,
Medien, Foto
Bekleidung, Schuhe,
Sport
Bücher, Schreib- /
Spielwaren
Blumen, zool.
Bedarf
Gesundheit,
Körperpflege
Nahrungs- und
Genussmittel
0
*
Einzelhandel insg.
60
Sonstige Sortimente
Zentralität
100
* sonstige Sortimente: Sportgeräte, Autozubehör, Sonstiges (z. B. Musikalien, Gebrauchtwaren)
GMA 2013
Die Betrachtung der gesamtgemeindlichen Einzelhandelszentralität zeigt, dass im Vergleich zum örtlichen Kaufkraftvolumen in Merzenich in nahezu allen Branchen meist deutlich weniger Umsätze getätigt werden als Kaufkraft vorhanden ist. Mit Ausnahme des Bereiches Gesundheit / Körperpflege, der durch einen größeren Sanitätsfachbetrieb mit erweiterter Ausstrahlung zu charakterisieren ist, liegen die Zentralitätswerte bei allen Branchen z. T. deutlich unter 50, bei den Warengruppen Bekleidung, Schuhe, Sport sowie
Elektrowaren, Medien, Foto sogar unter 10, so dass in nahezu allen Bereichen (sehr) hohe Kaufkraftabflüsse festzuhalten sind. Dabei ist ein hohes Augenmerk auf die Kaufkraftabflüsse bei Nahrungs- und Genussmitteln, die i. d. R. vor Ort getätigt werden, zu legen.
Insgesamt ist für die Gemeinde Merzenich eine Zentralitätskennziffer von 35 zu ermitteln.
Die Einzelhandelsbetriebe in der Gemeinde Merzenich verfügen damit nur über eine begrenzte Versorgungsbedeutung für die Merzenicher Bevölkerung, ein Großteil der Kaufkraft fließt in umliegende Kommunen, in erster Linie in das benachbarte Mittelzentrum
Düren.
63
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
3.2
Kaufkraftbewegungen
Bei der Berechnung der Kaufkraftbewegungen wird ermittelt, wie viel der Kaufkraft der
Wohnbevölkerung durch den Merzenicher Einzelhandel vor Ort gebunden wird (Kaufkraftbindung), wie viel Kaufkraft an andere Einkaufsstandorte fließt (Kaufkraftabfluss) und wie
hoch der Umsatz des Einzelhandels mit auswärtigen Kunden ist (Kaufkraftzufluss). Dabei
konnte auch auf die Ergebnisse der Haushalts- und Einzelhandelsbefragungen zurückgegriffen werden.
Durch Gegenüberstellung der Umsatzleistung durch die Wohnbevölkerung der Gemeinde
Merzenich mit dem Kaufkraftpotenzial in Merzenich lässt sich die Kaufkraftbindung bezogen auf die Wohnbevölkerung ermitteln.
Für den Einzelhandel der Gemeinde Merzenich insgesamt stellt sich die Berechnung wie
folgt dar:
ca. 18,7 Mio. €
Gesamtumsatz
-
ca. 3,8 Mio. €
Kaufkraftzufluss (Umsatz mit auswärtigen Kunden)
=
ca. 14,9 Mio. €
Umsatz der Wohnbevölkerung der Gemeinde Merzenich
ca. 14,9 Mio. € Umsatz Wohnbevölkerung : ca. 53,8 Mio. € Kaufkraft Wohnbevölkerung
= ca. 28 % Kaufkraftbindung.
Der Einzelhandel in der Gemeinde Merzenich bindet gegenwärtig insgesamt ca. 27 –
28 % der vorhandenen Kaufkraft, d. h. ca. 72 – 73 % der Kaufkraft fließt an andere Einkaufsorte ab. Bei den Kaufkraftbewegungen bestehen sortimentsspezifisch große Unterschiede (vgl. Tabelle 12). Die höchsten Kaufkraftbindungsquoten werden im Nahrungsund Genussmittelsektor (ca. 45 %) und bei der Warengruppe Gesundheit / Körperpflege
(ca. 55 %) erreicht, wobei auch hier bereits ein beachtlicher Teil der Kaufkraft an auswärtige Einkaufsstandorte (v. a. in die Nachbarstadt Düren) abfließt. Die niedrigsten Kaufkraftbindungsquoten weisen die zentrumstypischen Sortimente Bekleidung, Schuhe, Sport
(ca. 7 %), Elektrowaren (ca. 4 %) sowie der Bereich Hausrat, Einrichtung, Möbel (ca. 8 %)
auf. Insgesamt fallen die Kaufkraftbindungsquoten selbst für ein Grundzentrum der Größenordnung von Merzenich unterdurchschnittlich aus, was auf eine verhältnismäßig ge-
64
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
ringe Einzelhandelsausstattung in nahezu allen Sortimentsgruppen, insbesondere aber
auch in den für ein Grundzentrum wichtigen nahversorgungsrelevanten Bereichen, zurückzuführen ist.
Abbildung 30: Kaufkraftströme in Merzenich
Kaufkraftbindung
ca. 14,8 Mio. €
(ca. 28 % der KK)
Einzelhandelsumsatz in
Merzenich gesamt
ca. 18,7 Mio. €
Kaufkraftbindung Gemeinde Merzenich:
Gesamt:
ca. 28 %
Nahrungs- und
Genussmittel:
ca. 45 %
Nonfood:
ca. 19 %
ca. 39,0 Mio. €
(ca. 72 % der KK)
Kaufkraftzufluss
Kaufkraftabfluss
Kaufkraft der
Merzenicher Bevölkerung
ca. 53,8 Mio. €
ca. 3,9 Mio. €
(ca. 21 % des
Umsatzes)
v. a. Düren
unternehmensbezogen,
weiteres Umland
Quelle: GMA-Berechnungen 2013
65
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Tabelle 9:
Kaufkraftbewegungen nach Warengruppen
Warengruppe
Kaufkraft
in Mio. €
(Merzenich)
Gesamtumsatz in
Mio. €
(Merzenich)
Kaufkraftbindung
in Merzenich
Nahrungs- und Genussmittel
18,2
8,9
8,2
in % der
Kaufkraft
45
Gesundheit, Körperpflege
6,5
5,8
3,5
Blumen, zoologischer Bedarf
1,2
k. A.
kurzfristiger Bedarf
25,9
Bücher, Schreib-, Spielwaren
Kaufkraftabfluss aus
Merzenich
Umsatz mit
auswärtigen Kunden
10,0
in % der
Kaufkraft
55
54
3,0
46
2,3
k. A.
23
k. A.
77
k. A.
k. A.
k. A.
46
k. A.
54
k. A.
2,6
k. A.
k. A.
22
2,1
78
< 0,1
Bekleidung, Schuhe, Sport
6,9
0,5
0,5
7
6,5
93
< 0,1
mittelfristiger Bedarf
9,5
k. A.
k. A.
11
k. A.
89
k. A.
Elektrowaren, Medien, Foto
5,0
k. A.
k. A.
4
k. A.
96
k. A.
Hausrat, Einrichtung, Möbel
5,2
0,6
0,4
8
4,8
92
0,2
Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf
4,6
k. A.
k. A.
15
k. A.
85
k. A.
Optik, Uhren / Schmuck
1,1
k. A.
k. A.
29
k. A.
71
k. A.
sonstige Sortimente*
2,5
0,5
0,2
8
2,3
92
0,3
langfristiger Bedarf
18,4
1,8
10
16,6
90
0,8
Konsumgüter
35,6
2,6
9,8
6,6
19
29,0
81
3,2
Einzelhandel gesamt
53,8
18,7
14,8
28
39,0
72
3,9
in Mio. €
in Mio. €
in Mio. €
0,7
*
sonstige Sortimente: z. B. Sportgeräte, Autozubehör, Sonstiges (z. B. Musikalien, Gebrauchtwaren)
GMA-Berechnungen 2013 (ca.-Werte, gerundet, ggf. Rundungsdifferenzen)
66
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
3.3
Entwicklungspotenziale und Defizite in der Branchenstruktur
Vor dem Hintergrund der aktuellen, unterdurchschnittlichen Ausstattung in nahezu allen
Sortimentsgruppen sowie der abzuleitenden Kaufkraftabflüsse lassen sich für die Gemeinde Merzenich Entwicklungspotenziale ableiten. Diese sind jedoch an die aktuellen
Rahmenbedingungen – Versorgungsfunktion der Gemeinde Merzenich als Grundzentrum
sowie hohe Wettbewerbswirkungen durch die Nähe zum Mittelzentrum Düren und weiteren Einzelhandelskonzentrationen im Umland – einzuordnen. Bei den nachfolgenden Aussagen handelt es sich um Empfehlungen, die als Orientierung für die städtebaulich und
versorgungsstrukturell sinnvolle Einzelhandelsentwicklung in Merzenich zu sehen sind:
Nahrungs- und Genussmittel:
quantitativ unterdurchschnittliche VK-Ausstattung; ausgewogener Betriebsbesatz,
vorhandene Anbieter Rewe und Netto sind annähernd zeitgemäß; räumlich ausgewogene Verteilung; sehr geringe Zentralität von rd. 49 weist auf Selbstversorgergemeinde mit hohen Kaufkraftabflüssen hin
Æ Ausbau des Lebensmittelsegments (Vollsortimenter, Discounter) unter Berücksichtigung der Zentrenverträglichkeit
Gesundheit, Körperpflege:
Nach der Schlecker-Schließung lediglich noch zwei Apotheken und Nebensortimente des Supermarktes / Discounters; hohe Kaufkraftabflüsse ins Umland; gute
Versorgung im Bereich der Sanitätswaren
Æ Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes im Ortszentrum wünschenswert; hier
sollte der ehemalige Schlecker-Markt (früher Plus-Standort) inkl. des Standortumfelds baulich so verbessert werden, dass aktiv nach einem Betreiber gesucht werden kann; Zusammenlegung der nach der Schließung des PlusMarktes geteilten Fläche; Initiative der Gemeindeverwaltung / Händlerschaft
ist notwendig (Prüfung der Option dayli sowie möglicher Alternativen)
67
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Exkurs
Im Zuge der Insolvenz des Unternehmens Schlecker und der damit einhergehenden
Schließung der Filiale in Merzenich ist eine Versorgungslücke im Drogeriewarensegment
entstanden. Diese wird aktuell v. a. über den Vollsortimenter und Lebensmitteldiscounter
abgefangen.
Nach Auswertung der Fachpresse1 sind bei den aktuellen Betreibern von Drogeriefachmärkten (dm, Rossmann, Müller) keine neuen, kleineren Konzepte für den ländlichen
Raum festzuhalten; die Umsetzung des dayli-Konzeptes ist noch fraglich. In Bezug auf die
Standortkriterien berücksichtigen die unterschiedlichen Betreiber (z. B. dm) häufig erst
Städte ab 20.000 Einwohnern im Einzugsbereich. Der Anbieter Rossmann hingegen realisiert zunehmend Märkte auch in kleineren Städten ab ca. 8.000 Einwohnern, so dass hier
für die Gemeinde Merzenich eine Option besteht, der aktiv nachgegangen werden sollte.
Blumen, zoologischer Bedarf:
unterdurchschnittliche VK-Ausstattung; nur ein kleines Blumengeschäft im Ortszentrum und ein Landmarkt, kein adäquates Angebot an Schnittblumen; Teilflächen von Lebensmittelmärkten und Landmarkt stellen begrenzte Versorgung im
Bereich zoolog. Artikel sicher
Æ qualitative / quantitative Aufwertung des bestehenden Angebotes (inkl.
Schnittblumen) wünschenswert
Bücher, Schreib-, Spielwaren:
ein kleiner Post-Shop sowie ein gut geführtes Lotto- und Schreibwarengeschäft
sind im Ortszentrum vorhanden; die geringe Zentralität von rd. 23 weist auf Kaufkraftabflüsse v. a. bei Büchern und Spielwaren hin
Æ qualitative und quantitative Aufwertung des Angebotes im Ortszentrum, v. a.
im Bereich Bücher, ggf. kombiniert mit Spielwaren, wünschenswert
1
z. B. Lebensmittelzeitung, Immobilienzeitung etc.
68
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Bekleidung, Schuhe, Sport:
stark unterdurchschnittliche Ausstattung, nur rund 100 m² Verkaufsfläche in diesem Bereich vorhanden
Æ quantitative Aufwertung des Angebotes im Ortszentrum wünschenswert,
marktseitig jedoch höchstens im Niedrigpreissegment realistisch
Elektrowaren:
derzeit sehr geringe Ausstattung, nur ein Betrieb mit ausschnittweisem Sortiment
vorhanden; kein Anbieter im Segment weiße Ware
Æ qualitative und quantitative Aufwertung des Angebotes im Ortszentrum wünschenswert, ggf. als Randsortiment
Hausrat, Einrichtung, Möbel:
stark unterdurchschnittliche Ausstattung; Angebote in den Bereichen Geschenkartikel, Raumausstattung und Antiquitäten vorhanden; hohe Kaufkraftabflüsse ins
Umland
Æ ggf. Arrondierung des Sortimentsspektrums mit Haushaltswaren im Ortszentrum, ggf. als ergänzendes Sortiment
Bau-, Heimwerker-, Gartenbedarf, (einschl. Teppiche, Bodenbeläge):
ebenfalls unterdurchschnittliche Ausstattung, Bedarfsdeckung nur im Bereich
Pflanzen möglich (Baumschule mit Pflanzenverkauf)
Æ Neuansiedlungen sind vor dem Hintergrund der Gemeindegröße kaum realistisch; daher aktuell kein Handlungsbedarf
Optik, Uhren / Schmuck:
kürzlich erfolgte Neuansiedlung eines leistungsfähigen Optikers im Ortszentrum ist
positiv zu werten
Æ ggf. Arrondierung des Sortimentsspektrums im Bereich Uhren / Schmuck im
Ortszentrum, marktseitig jedoch kaum realistisch
Sonstige Sortimente (Sportgeräte, Autozubehör, Sonstiges (z. B. Musikalien, Gebrauchtwaren):
Anbieter im Bereich Fahrräder (Kleinanbieter), Motorradbekleidung und -zubehör
sowie Second Hand
Æ aktuell kein Handlungsbedarf
69
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Insgesamt sind vor dem Hintergrund des beschränkten Einwohnerpotenzials und der derzeitigen Betreiberanforderungen einige der zu ermittelnden Entwicklungspotenziale in der
Umsetzung kaum realistisch. Wichtig für den Einzelhandelsstandort Merzenich wären
jedoch v. a. die Ansiedlung eines Drogeriemarktes und die Bestandserhaltung / Erweiterung des Nahrungs- und Genussmittelsegmentes sowie weiterer nahversorgungsrelevanter Sortimente (z. B Blumen). Dies würde auch der Sicherung der grundzentralen Funktion
Merzenichs entsprechen.
70
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
V.
Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
1.
Zielsetzungen und Inhalte
Zur Sicherung und gezielten Weiterentwicklung des Einzelhandels in Merzenich ist die
Verabschiedung eines Einzelhandelskonzeptes zu empfehlen, welches künftig als Grundlage zur Beurteilung von Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben sowie zur Formulierung
von Standortprioritäten im Zuge der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung herangezogen werden sollte.
Als wesentliche Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes sind zu formulieren:
Erhalt und Weiterentwicklung der Versorgungsfunktion der Gemeinde Merzenich.
sortimentsspezifischer Ausbau des Einzelhandelsangebotes zur Schaffung einer
unter qualitativen und quantitativen Aspekten der Funktion eines Grundzentrums
entsprechenden Angebotsstruktur
Sicherung und Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereichs durch zielgerichteten Ausbau des Einzelhandelsangebotes und Schaffung von Investitionssicherheit.
Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung mit Angeboten des kurzfristigen
Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln.
Î
zielgerichtete Steuerung und Weiterentwicklung des Einzelhandels mit dem Fokus
auf das Merzenicher Ortszentrum.
Das Einzelhandelskonzept umfasst folgende Bausteine (vgl. Abbildung 31):
Sortimentskonzept: Die Merzenicher Sortimentsliste dient als Grundlage für die
Beurteilung von zukünftigen Ansiedlungs- / Erweiterungsvorhaben.
Standortkonzept: Im Rahmen des Standortkonzeptes erfolgt die Festlegung und
Begründung der zentralen Versorgungsbereiche im Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB,
§ 2 Abs. 2 BauGB, § 9 Abs. 2a BauGB, § 34 Abs. 3 BauGB und § 11 Abs. 3
BauNVO. Auf dieser Basis werden im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes
71
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
standort- und branchenspezifische Grundsätze zur Einzelhandelsentwicklung formuliert.
Mit dem vorgeschlagenen Sortiments- und Standortkonzept sollen die Rahmenbedingungen für eine zukunftsorientierte und geordnete Entwicklung geschaffen werden. Es ist an
dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass ein Zentrenkonzept nur die entsprechenden Rahmenbedingungen für eine adäquate Entwicklung bereitstellt. Es entbindet jedoch nicht von
weiteren aktiven Modernisierungs- und Aufwertungsmaßnahmen an städtebaulich gewünschten Standorten (v. a. in den zentralen Lagen).
Abbildung 31: Ziele und Aufbau des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde
Merzenich
Ziele
Erhalt und Weiterentwicklung der Versorgungsfunktion der Gemeinde Merzenich
Sicherung und Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereiches
Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung (v. a. mit Lebensmitteln)
Sortimentskonzept
Standortkonzept
Festlegung der Sortimente mit hoher Bedeutung für den
Festlegung der Standorte zur Weiterentwicklung des
zentralen Versorgungsbereich
Einzelhandels
⇒ zentrenrelevante Sortimente,
z. B. Bücher, Schreib-, Spielwaren, Bekleidung, Schuhe, Hausrat, Uhren / Schmuck etc.
⇒ nahversorgungsrelevante Sortimente, z. B. Lebensmittel,
Drogeriewaren
⇒ nicht zentrenrelevante Sortimente, z. B. Bau- und Heimwerkerbedarf, Teppiche, Möbel
⇒ Abgrenzung des zentralen
Versorgungsbereiches
⇒ Festlegung von möglichen Ergänzungsstandorten
⇒ Ausschluss zentrenrelevanter
Sortimente außerhalb der
zentralen Versorgungsbereiche (z. B. in Gewerbegebieten)
Quelle: GMA 2013
72
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
2.
Sortimentskonzept
Das Sortimentskonzept (sog. „Merzenicher Sortimentsliste“) bildet die branchenbezogene
Grundlage für die Grundsätze zur zukünftigen Einzelhandelsentwicklung bzw. zur Beurteilung zukünftiger Ansiedlungs- / Erweiterungsvorhaben. Dabei ist zu definieren, welche
Einzelhandelssortimente hinsichtlich des Angebotscharakters, der Attraktivität der Sortimente sowie der Betriebsstruktur heute im Wesentlichen dem zentralen Versorgungsbereich zugeordnet werden können bzw. zukünftig zugeordnet werden sollen und welche
Sortimente auch außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches angesiedelt werden
können bzw. sollen. Hierzu wird differenziert in zentrenrelevante, nahversorgungsrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente:
Im Allgemeinen sind zentrenrelevante Sortimente Warengruppen, bei denen von
einem besonderen „Gefährdungspotenzial“ für die gewachsenen Zentren auszugehen ist, sobald diese außerhalb der Zentren angeboten werden. Auf das Vorhandensein dieser Sortimente und deren Anziehungskraft gründet sich das aus
städtebaulicher Sicht wünschenswerte „Einkaufserlebnis“ bzw. eine zusätzliche
Belebung der integrierten Lagen (u. a. durch Verbundkäufe).
Darüber hinaus sind Sortimente zu erwähnen, die vorwiegend der Nahversorgung
der Bevölkerung dienen (v. a. Lebensmittel, Lebensmittelhandwerk, Drogeriewaren, Schnitt- und Topfblumen, Papier- und Schreibwaren). Dabei handelt es sich
um Angebote des kurzfristigen Bedarfs, die regelmäßig (täglich bzw. mehrmals die
Woche) nachgefragt werden. Infolge dessen sollten sich diese Angebote in räumlicher Nähe zu den Wohngebieten befinden; diese Sortimente sind als nahversorgungsrelevant zu bezeichnen.
Das Angebot von nicht zentrenrelevanten Sortimenten stellt im Allgemeinen
auch an Standorten außerhalb von Zentren keine wesentliche Gefährdung für
zentrale Versorgungsbereiche dar; sie sind an solchen Standorten aus planerischer Sicht aufgrund ihres großen Platzbedarfs und der durch sie hervorgerufenen
Verkehrsfrequenz u. U. sogar erwünscht.
Die nachfolgende Übersicht (vgl. Übersicht 7) stellt einen gutachterlichen Vorschlag zur
künftigen Einstufung der Sortimente in zentren-, nahversorgungs- und nicht zentrenrelevante Sortimente dar. Die Sortimentsliste beachtet neben den im Landesentwicklungsplan
73
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Nordrhein-Westfalen – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel genannten zentrenrelevanten (bzw. innenstadtrelevanten) Leitsortimenten sowohl die aktuelle räumliche
Verteilung des Einzelhandels in Merzenich (vgl. Abbildung vorneFehler! Verweisquelle
konnte nicht gefunden werden.) als auch die städtebaulichen Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes. So wurden auch Branchen, die derzeit im zentralen Versorgungsbereich nur in geringem Umfang angeboten werden, als zentrenrelevant eingestuft, sofern
entsprechenden Ansiedlungen im Ortszentrum grundsätzlich möglich erscheinen und dort
zu einer maßgeblichen Steigerung der Attraktivität des Einzelhandelsstandortes beitragen
würden.
Zur Einordnung der Sortimente ist auf folgende Punkte gesondert hinzuweisen:
Nahrungs- und Genussmittel werden grundsätzlich als zentrenrelevant eingestuft. Gemäß aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsplans sind großflächige
Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment nur im Hauptzentrum (Innenstadt)
und in Nebenzentren (Stadtteilzentren) zulässig. Allerdings werden Nahrungs- und
Genussmittel (inkl. Getränken) üblicherweise in Betriebstypen angeboten, die hinsichtlich ihres Flächenbedarfs sowie sonstiger Standortanforderungen (u. a. verkehrliche Erreichbarkeit für den Kunden- und Lieferverkehr) häufig nur schwer in
zentrale Versorgungsbereiche zu integrieren sind (z. B. Supermarkt, Lebensmitteldiscountmarkt, Getränkemarkt). Im Hinblick auf die Sicherstellung einer ausgewogenen und wohnungsnahen Versorgungsstruktur innerhalb einer Gemeinde ist die
Zulassung von großflächigen Neuansiedlungen und Erweiterungen außerhalb
zentraler Versorgungsbereiche in den (perspektivischen) Ergänzungsbereichen im
Einzelfall zu prüfen.
Die Warengruppen Drogeriewaren / pharmazeutische Artikel, Schnittblumen,
Zeitschriften, Papier- und Schreibwaren sind als ergänzende Angebote der
Nahversorgung von Bedeutung, weshalb sie als nahversorgungsrelevant eingestuft werden.
Im Bereich Tiere, zoologischer Bedarf, Tierfutter ist aus gutachterlicher Sicht zu
erwarten, dass diese Sortimente zukünftig verstärkt in mittel- und großflächigen
Betriebseinheiten im Wesentlichen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche
verortet sein werden. In Merzenich werden die Artikel derzeit nur als Randsortiment in Lebensmittelmärkten sowie in einem kleinen Landmarkt angeboten. Die
74
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Warengruppe spielt für die Besucherfrequenz bzw. Prägung des zentralen Versorgungsbereiches in Merzenich jedoch keine wesentliche Rolle. Vor diesem Hintergrund sowie der Marktentwicklung in dieser Branche1 ist aus Sicht der GMA eine
einheitliche Zuordnung von Tieren, zoologischer Bedarf und Tierfutter zu den nicht
zentrenrelevanten Sortimenten zu empfehlen.
Das Segment Lampen / Leuchten wird in Merzenich derzeit nicht angeboten.
Grundsätzlich zeichnet sich dieses Sortiment dadurch aus, dass es i. d. R. gezielt
und daher bevorzugt mit dem Auto eingekauft wird, Kopplungseffekte mit zentrenrelevanten Sortimenten i. d. R. gering sind und zu großen Teilen auch großvolumige Artikel umfasst. Mit Blick auf die Marktentwicklung ist festzustellen, dass Lampen / Leuchten sowohl heute als auch zukünftig weniger von inhabergeführten Betrieben, sondern stärker von mittel- und großflächigen Betriebstypen (z. B. Möbelhäuser, Baumärkte) angeboten werden, für die unter verkehrlichen Gesichtspunkten ein Standort außerhalb zentraler Versorgungsbereiche standortgerecht ist.
Die Warengruppen Sportgroßgeräte, Campinggroßgeräte und Fahrräder /
Fahrradzubehör, Angelzubehör etc. sollen in Merzenich zukünftig im Wesentlichen auch außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche angesiedelt werden können und sind damit als nicht zentrenrelevant einzustufen. Ein kleiner Anbieter, der
Fahrräder führt, befindet sich aktuell innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches. Vor dem Hintergrund des Sortimentscharakters, der untergeordneten Bedeutung für das Ortszentrum und der generellen Markt- und Standortentwicklung in
diesen Branchen werden sie jedoch den nicht zentrenrelevanten Sortimenten zugeordnet. Beim Sportzubehör wurde eine deutliche Differenzierung nach Zubehör
sowie Klein- und Großgeräten vorgenommen um eine Untergrabung der Randsortimentsregelung zu verhindern.
1
Die Warengruppe des zoologischen Bedarfs wird zunehmend durch filialisierte Fachmarktanbieter geprägt, während inhabergeführte Betriebe deutlich an Bedeutung verlieren.
75
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Übersicht 6: Sortimentsliste Merzenich
zentrenrelevante Sortimente
nicht zentrenrelevante Sortimente*
nahversorgungsrelevant
-
-
Nahrungs- und Genussmittel inkl. Lebensmittelhandwerk, Tabakwaren, Getränke
Tiere, Zooartikel, Tierpflegemittel, Tiernahrung
-
Gartenbedarf, Pflanzen und Zubehör, Pflege
-
Reformwaren
und Düngemittel
-
Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putzmittel), -
Elektroinstallationsbedarf, Lampen / Leuchten
Kosmetika
Elektrogroßgeräte wie z. B. Herde, Öfen
-
Pharmazie, Sanitätswaren
-
Schnitt- und Topfblumen
-
Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf, Zeitschriften
zentrenrelevant
-
(weiße Ware)**
-
Büromaschinen (gewerblicher Bedarf z. B.
Kopierer, Bindegeräte, Aktenvernichter)
-
Möbel, Kücheneinrichtungen, Büromöbel
-
Matratzen, Bettwaren
-
Teppichböden (Auslegeware), Bodenbeläge,
-
Bücher
-
Bürobedarf
-
Spielwaren und Bastelartikel
-
Oberbekleidung, Wäsche, Wolle, Kurzwaren,
Beschläge, Eisenwaren und Werkzeuge,
Handarbeiten, Stoffe, sonstige Textilien
Badeinrichtungen und -ausstattung, Sanitär,
-
Babyartikel, Kinderkleinartikel
Fliesen, Rollläden, Gitter, Rollos, Markisen
-
Schuhe, Lederbekleidung, Lederwaren, Hüte, -
Holz, Bauelemente wie z. B. Fenster, Türen
Accessoires und Schirme, Orthopädie
Babyzubehör (sperrig, z. B. Kinderwagen,
Farben, Lacke, Malereibedarf, Tapeten
-
-
Baustoffe, Bauelemente, Installationsmaterial,
-
Sportartikel (inkl. Bekleidung, Schuhe)
Kindersitze)
-
Heimtextilien, Gardinen und Zubehör, Bettwä- -
Sportgroßgeräte, Waffen, Jagd- / Angel- und
sche
Reitsportgeräte / -zubehör
Hausrat, Glas, Porzellan, Keramik, Kunstge- -
Fahrräder, Fahrradzubehör
werbe, Antiquitäten, Teppiche (handgefertigt) -
Campingartikel
-
Uhren, Schmuck, Silberwaren
Kfz- / Motorradzubehör
-
Optik, Hörgeräte, optische Erzeugnisse (z. B. -
-
-
Musikalien
Ferngläser, Lupen)
-
Fotogeräte, Videokameras, Fotowaren u. ä.
-
Unterhaltungselektronik, Ton- und Bildträger
-
Elektrokleingeräte (weiße und braune Ware)**
-
Computer, Geräte der Telekommunikation
* Aufzählung nicht abschließend
** weiße Ware: z. B. Haus- und Küchengeräte; braune Ware: z. B. Radio-, TV-, Videogeräte
GMA-Empfehlungen 2013
76
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
3.
Standortkonzept
Das Standortkonzept soll als räumliche Grundlage für die Einzelhandelsentwicklung dienen. Insbesondere liegt hier ein wesentliches Augenmerk auf der Bewertung von Ansiedlungsbegehren großflächiger Einzelhandelsbetriebe, sowohl bei Ansiedlungen innerhalb
der Standortkommune als auch bei Planungen in den Nachbarkommunen. Im Rahmen
des Standortkonzeptes erfolgt eine Einordnung der bestehenden Einkaufslagen in der
Gemeinde Merzenich in eine Zentren- und Standortstruktur. Des Weiteren werden sog.
zentrale Versorgungsbereiche festgelegt und räumlich abgegrenzt.
3.1
Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches im Jahr 2004 und der Einführung des zusätzlichen Absatzes 3 in § 34 BauGB erfuhr der Begriff des zentralen Versorgungsbereiches im
Baugesetz einen wesentlichen Bedeutungszuwachs.
Dies verdeutlichen die vier Schutznormen, die (auch) zentrale Versorgungsbereiche erfassen:1
§ 11 Abs. 3 BauNVO weist großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige vergleichbare großflächige Handelsbetriebe, die sich u. a. „auf die
Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden nicht nur unwesentlich auswirken können“, ausdrücklich nur Kerngebieten und speziell für diese Nutzung festgesetzten Sondergebieten zu.
§ 2 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der seit dem 20. Juli 2004 geltenden Fassung erweitert das interkommunale Abstimmungsgebot dahin, dass sich
Gemeinden sowohl gegenüber Planungen anderer Gemeinden als auch
gegenüber der Zulassung einzelner Einzelhandelsnutzungen auf „Auswirkungen auf ihre zentralen Versorgungsbereiche“ berufen können.
§ 34 Abs. 3 BauGB knüpft die Zulässigkeit von Vorhaben im nicht beplanten Innenbereich, die sonst nach § 34 Abs. 1 oder 2 BauGB zuzulassen wären, zusätzlich daran, dass von ihnen „keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden“ zu erwarten sein dürfen.
§ 9 Abs. 2a BauGB ermöglicht es den Gemeinden nunmehr, für die im
Zusammenhang bebauten Ortsteile i. S. v. § 34 BauGB „zur Erhaltung
1
Quelle: Ulrich Kuschnerus, Der standortgerechte Einzelhandel, Bonn, 2007, S. 77 f.
77
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
oder Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“ mit einem einfachen
Bebauungsplan die Zulässigkeit bestimmter Arten der nach § 34 Abs. 1
und 2 BauGB zulässigen baulichen Nutzung zu steuern.
Hinzuweisen ist auch auf die seit 01. Januar 2007 geltende Neufassung des § 1 Abs. 6
BauGB. Hiernach sind bei der Aufstellung der Bauleitpläne insbesondere „die Erhaltung
und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche“ zu berücksichtigen.
Durch diese unterschiedlichen Schutznormen sind zentrale Versorgungsbereiche unter
verschiedenen Aspekten geschützt bzw. können geschützt werden.
Der Begriff des zentralen Versorgungsbereiches wurde vom Gesetzgeber als unbestimmter Rechtsbegriff eingeführt, so dass keine allgemein gültige Definition vorliegt.
Zentrale Versorgungsbereiche stellen eine räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben dar, die zumeist durch Dienstleistungen und gastronomische Einrichtungen ergänzt werden. Sie verfügen über eine Versorgungsfunktion für einen Einzugsbereich von
städtebaulichem Gewicht und sind als städtebaulich integriert zu bewerten. Es handelt
sich dabei mindestens um das Hauptzentrum einer Kommune (z. B. Innenstadt), aber
auch Stadtteil- und Nahversorgungszentren können als zentrale Versorgungsbereiche
definiert werden.1
Gemäß Einzelhandelserlass NRW zeichnen sich zentrale Versorgungsbereiche durch
ein gemischtes und kompaktes, d. h. räumlich verdichtetes Angebot an öffentlichen und
privaten Nutzungen aus (u. a. Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen, Handwerksbetriebe, Büronutzungen, Wohnungen). Diese Nutzungsmischung bildet sich sowohl in
der Fläche (horizontale Gliederung) als auch in der Höhe (vertikale Gliederung) ab. Innerhalb des gemeindlichen Siedlungsgefüges müssen sich zentrale Versorgungsbereiche in
einer städtebaulich integrierten Lage befinden, d. h. sie müssen in einem im Regionalplan
dargestellten Allgemeinen Sieldungsbereich und dort in einem baulich verdichteten Siedlungszusammenhang liegen. Wichtig ist gemäß Einzelhandelserlass außerdem eine gute
Anbindung an das öffentliche Personennahverkehrsnetz, so dass die zentralen Versor-
1
vgl. BVerwG, Urteil vom 11.10.2007, 4 C 7.07 und Urteile vom 17.12.2009, 4 C 1.08 und
4 C 2.08.
78
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
gungsbereiche auch unabhängig vom motorisierten Individualverkehr erreicht werden
können.
Die Festlegung und Abgrenzung von zentralen Versorgungsbereichen ergibt sich insbesondere aus
planerischen Festlegungen, d. h. aus Darstellungen im Flächennutzungsplan und
Ausweisungen in Bebauungsplänen
informellen, gemeindlichen Planungen (z. B. Einzelhandels- und Zentrenkonzepte)
nachvollziehbar eindeutigen, tatsächlichen Verhältnissen.1
Für einen zentralen Versorgungsbereich ist die Konzentration zentraler Versorgungseinrichtungen maßgeblich, wobei neben dem Einzelhandel auch sonstige (zentrenprägende)
Versorgungseinrichtungen von Bedeutung sind. Der Einzelhandel ist dabei als konstituierendes Element zu sehen, das durch Komplementärnutzungen ergänzt wird. Als Rahmenbedingung sind städtebauliche Gegebenheiten sowie die Lage bedeutender Infrastruktureinrichtungen zu berücksichtigen (vgl. Abbildung 32).
1
d. h. aus faktisch vorhandenen zentralen Versorgungseinrichtungen, aber auch aus bereits
bestehendem Baurecht für zentrale Versorgungseinrichtungen.
79
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 32: Wesentliche Bestandteile zentraler Versorgungsbereiche
Einzelhandel / Komplementärnutzungen:
- quantitative Aspekte (z. B. Anzahl, Dimensionierung)
- qualitative Aspekte (z. B. Art der Nutzung,
Bestandsdichte)
städtestädte-
Komplementärnutzungen
(= Ergänzung)
bauliche
bauliche
Einzelhandel
Einzelhandel
(= Basis)
Basis)
(=
Gegebenheiten
Gegebenheiten
(=(=Rahmenbedingung)
Rahmenbedingung)
städtebauliche Gegebenheiten:
- stadträumliche Zäsuren (z. B. Straße mit
Barrierewirkung / Bahngleise / Topografie
/ Stadtmauer / markanter Wechsel der
Bebauungsstruktur / geschlossene Baukörper bzw. Bebauungsstrukturen etc.)
- Lage bedeutender Infrastruktureinrichtungen und öffentlicher Einrichtungen (z. B.
Bahnhof, Rathaus).
GMA-Darstellung 2013
3.2
Zentraler Versorgungsbereich der Gemeinde Merzenich
Die räumliche Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches in Merzenich erfolgte auf
Basis der durchgeführten Bestandsaufnahme der Erdgeschossnutzungen sowie anhand
intensiver Vor-Ort-Besichtigungen. Die Abgrenzung basiert auf der aktuellen Situation
(faktische Prägung) und ist weitgehend parzellenscharf.
Der in der Gemeinde Merzenich in Karte 4 ausgewiesene zentrale Versorgungsbereich
(Hauptzentrum) lässt sich wie folgt abgrenzen:
Der zentrale Versorgungsbereich der Gemeinde Merzenich befindet sich im Ortszentrum von Merzenich. Die Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches umfasst im Wesentlichen die Lindenstraße, den westlichen Abschnitt der Schützenstraße, die östlichen Abschnitte von Rosenstraße und Zehntstraße, den westlichen
Abschnitt der Bergstraße, den Lindenplatz, den östlichen Abschnitt der Dürener
Straße, den östlichen Abschnitt der Burgstraße, den südlichen Abschnitt der Rather Straße, die südliche Klosterstraße sowie die südwestliche Schulstraße. Die
80
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abgrenzung erfolgt, wie vom Gesetzgeber vorgegeben, parzellenscharf. Daher
werden oftmals rückwärtig zur ersten Baureihe gelegene Frei- / Grünflächen mit
eingeschlossen.
Der zentrale Versorgungsbereich weist in der gutachterlichen Abgrenzung in
Nordwest-Südost-Richtung eine räumliche Ausdehnung von ca. 400 – 500 m auf.
Damit liegt für ein Grundzentrum der Größenordnung von Merzenich eine verhältnismäßig weite Ausdehnung vor; eine nur begrenzte Konzentration der Versorgungseinrichtungen ist standortprägend.
Der zentrale Versorgungsbereich Merzenich ist städtebaulich integriert und weist
innerhalb des Merzenicher Gemeindegebietes die höchste Einzelhandelskonzentration auf. Das Einzelhandelsangebot wird durch Dienstleistungs- und
Gastronomieangebote sowie öffentliche Einrichtungen (z. B. Rathaus) ergänzt.
Insgesamt sind dem zentralen Versorgungsbereich von Merzenich 20 Einzelhandelsbetriebe mit einer Verkaufsfläche von knapp 1.800 m² zugeordnet. Als aktuell
einziger Magnetbetrieb fungiert der großflächige Rewe-Lebensmittelmarkt, wobei
die nördliche Randlage und der Richtung Norden ausgerichtete Ladeneingang die
Kopplungswirkungen zu den übrigen Einzelhandelsbetrieben leicht einschränken.
Bei den weiteren Einzelhandelsbetrieben handelt es sich um kleinstrukturierte,
überwiegend inhabergeführte Fachgeschäfte mit Verkaufsflächen von meist deutlich unter 100 m². Dazu zählen Betriebe des Ladenhandwerks (Bäckerei / Metzgerei), zwei Apotheken, ein Floristikgeschäft, ein Betrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse, ein Schreibwarengeschäft, ein Postshop, ein Textilhandel / -druck, ein
Kinderbekleidungsgeschäft, ein Schuh- und Sportgeschäft, ein Paketshop / Handygeschäft, ein Geschäft für Geschenkartikel, ein Heimtextiliengeschäft, ein Optiker, ein Zweiradshop sowie ein Secondhand-Laden.
Die Gemeindeentwicklungsplanung sollte darauf abzielen, den zentralen Versorgungsbereich zu erhalten und möglichst mit zusätzlichen Angeboten zu arrondieren. Hinsichtlich möglicher Entwicklungsflächen ist in erster Linie auf die leerstehende Schlecker-Immobilie inkl. des angrenzenden Ladenlokals (ehemaliger
Bereich der Plus-Filiale vor der Teilung der Ladenlokale) hinzuweisen (vgl. Karte 4,
Entwicklungsstandort Nr. 1). Der Leerstand führt aktuell zu einer „Abwertung“
der Standortlage und könnte – sofern er nicht baldmöglichst neubelegt wird – weitere trading-down-Effekte in unmittelbarer Umgebung nach sich ziehen. Voraus81
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
sichtlich sind zur Neubelegung des Objektes bauliche Umgestaltungsmaßnahmen
notwendig, deren Umsetzung kurzfristig geprüft werden sollte. Sollte sich mittelfristig kein Mieter für das Objekt finden, wäre im Falle der Schlecker-Immobilie längerfristig ggf. auch ein Abriss bzw. die vollständige Neuordnung des Grundstücks in
Erwägung zu ziehen.
Als weitere mögliche Entwicklungsflächen stellen sich aus gutachterlicher Sicht die
in Karte 4 aufgeführten Entwicklungsstandorte 2 – 5 in den Bereichen Lindenstraße, Schützenstraße sowie Klosterstraße dar. Dazu zählen Bereiche, die gegenwärtig noch bebaut sind bzw. anderweitig genutzt werden und allenfalls mittelfristig Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Es wird empfohlen, zunächst die Vor- und
Nachteile einer Umnutzung mit den Beteiligten vor Ort abzustimmen. Ungeachtet
der gutachterlicherseits nicht zu prüfenden Realisierungswahrscheinlichkeit bleibt
festzuhalten, dass die Standorte geeignet wären, den Einzelhandelsbesatz im
zentralen Versorgungsbereich weiter zu konzentrieren und Ansiedlungsmöglichkeiten für zusätzliche / derzeit unterrepräsentierte Sortimente zu schaffen. Auf diese
Weise könnte der Einkaufsstandort Merzenich deutlich attraktiviert werden. Darüber hinaus ist sowohl unter städtebaulichen Aspekten als auch im Hinblick auf die
Angebotsvielfalt eine sinnvolle Nachbelegung der aktuell leerstehenden Ladenlokale / Flächen (vgl. Karte 4) sowie die Umwandlung derzeitiger Wohn- / mindergenutzter Flächen, die aktuell einer stärkeren Konzentration der Versorgungseinrichtungen innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches im Wege stehen, in Einzelhandelsflächen wünschenswert.
Branchenbezogen ergeben sich aufgrund der bestehenden Einzelhandelsstrukturen insbesondere im Bereich Drogeriewaren Entwicklungspotenziale. Darüber hinaus bestehen auch in den Branchen Nahrungs- und Genussmittel, Blumen, Bücher, Spielwaren, Bekleidung, Schuhe, Sport, Elektrowaren, Haushaltswaren, Uhren / Schmuck Ergänzungspotenziale.
Die wesentlichen Stärken und Schwächen des zentralen Versorgungsbereiches Merzenich sind in nachfolgender Übersicht zusammengefasst dargestellt.
82
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Übersicht 7:
Stärken-Schwächen-Profil des zentralen Versorgungsbereiches Merzenich
Stärken
+ Magnetbetrieb Rewe Lebensmittelmarkt als
Frequenzbringer für benachbarte, kleinstrukturierte Einzelhandelsbetriebe
+ das Einzelhandelsangebot wird durch eine
Reihe von individuellen, inhabergeführten
Betrieben geprägt, wesentliche Nahversorgungseinrichtungen sind im Ortszentrum
vorhanden
+ Durchmischung von Einzelhandel und ergänzenden Nutzungen (v. a. Dienstleister,
Gastronomie)
+ Ansiedlung des Ärztehauses im Zentrum
von Merzenich
+ kostenfreie Stellplatzangebote in Zentrumsnähe
+ ÖPNV-Anbindung
+ mögliche Entwicklungsstandorte sind vorhanden, müssten jedoch abgestimmt und
entsprechend aufbereitet werden
Schwächen
-
-
-
-
-
Quelle:
durch den Rückzug von Schlecker ist ein
weiterer Frequenzbringer weggebrochen,
was sich auf die Angebotsvielfalt sowie die
städtebauliche Attraktivität des Nahbereichs auswirkt
der Rewe-Markt liegt am Rand des zentralen Versorgungsbereiches; der Eingang
liegt rückwärtig zu den benachbarten,
kleinstrukturierten Anbietern
großer Anteil von Kleinflächen, nur ein
großflächiger Betrieb (Rewe)
einige wichtige Branchen sind im Zentrum
nicht etabliert
geringe Einzelhandelsdichten, Unterbrechungen des Geschäftsbesatzes durch
leerstehende Ladenlokale, Wohnen etc.
z. T. Renovierungen von Fassaden etc.
notwendig; teilweise Schäden durch Bergbau
schwache Passantenfrequenzen
bislang kein Zusammenschluss der örtlichen Einzelhändler in Form einer Werbegemeinschaft / eines Einzelhandelsstammtisches o. ä.
GMA-Zusammenstellung 2013
Aufbauend auf der Analyse und Bewertung der Einzelhandelsstruktur werden folgende
Entwicklungsziele zur Stärkung der zentralen Versorgungsfunktionen vorgeschlagen:
Ausbau des Angebotes innerhalb der gewachsenen Strukturen
Unter Berücksichtigung der vorgegebenen kompakten Baustruktur mit einer kleinteiligen Flächenparzellierung ist kurzfristig nicht absehbar, dass ein großflächiger
Einzelhandelsbetrieb (z. B. in der Größenordnung eines Supermarktes) innerhalb
des abgegrenzten zentralen Versorgungsbereichs angesiedelt werden kann. Daher sollte ein großes Augenmerk auf mittelgroße Anbieter (v. a. Drogeriefachmarkt) gelegt werden. Möglichkeiten der Ergänzung kleinteiliger Facheinzelhändler
sollten aktiv angegangen werden.
83
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Nachbelegung bestehender Ladenleerstände
Ein wesentliches Ziel zur Stabilisierung, Stärkung und Weiterentwicklung ist in
dem Abbau bzw. der Verhinderung von Leerständen und Mindernutzungen im
Ortszentrum zu sehen. Dabei sollte vorrangig der Standort des ehemaligen Schlecker-Marktes nachbelegt bzw. neu geordnet werden. Es geht darum, das Ortszentrum von Merzenich durch Neuansiedlung, ggf. auch Betriebserweiterungen, und
durch Modernisierungen vorhandener Geschäfte zu stärken und damit eine Wiederbelegung der Leerstände bzw. einen Abbau von Mindernutzungen (v. a. im Bereich der nördlichen Lindenstraße) zu fördern.
Organisiation der örtlichen Händlerschaft
Da die örtlichen Händler aktuell noch nicht organisiert sind, wird vorgeschlagen,
die Errichtung eines Einzelhändlerstammtisches (ggf. mit dem Ziel der Gründung
einer örtlichen Werbegemeinschaft) ins Leben zu rufen. Dabei können jeweils aktuelle Themen behandelt werden, zu denen auch weitere Akteure (z. B. Ansprechpartner bei der Gemeindeverwaltung, Fachberater etc.) eingeladen werden können. Ziel sollte sein, die Gemeinschaft zu stärken, die Kommunikation auch mit der
Gemeindeverwaltung zu verbessern, mögliche Aktivitäten / Aktionen zu planen
oder auch ein Leerstandsmanagement (Bewertung der Eignung von Ladenlokalen,
Suche nach Nachmietern etc.) einzurichten.
Flächenzusammenlegungen
Im Rahmen eines Flächenmanagements könnte zudem die Möglichkeit zu Neuund Umstrukturierungen bzw. Flächenzusammenlegungen sondiert werden, um
die Standortattraktivität für moderne Anbieter zu schaffen. Organisatorisch sind
hier gemeinsame Aktionen von Einzelhändlern bzw. Investoren, Immobilieneigentümern und Gemeinde (sog. Public-Private-Partnership) denkbar. Der zunehmende Wettbewerb der Kommunen um Einzelhandelsansiedlungen erfordert gemeinschaftliche Initiativen der Merzenicher Akteure zur Ergänzung und zum Ausbau
des innerörtlichen Geschäftsbesatzes, im Zuge dessen ist bspw. auf das Instrument der Immobilien- und Standortgemeinschaft hinzuweisen.
84
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Karte 4:
Nutzungsstruktur und Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich Merzenich
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Einzelhandel
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Leerstand
Gastronomie/Hotellerie
sonst. Dienstleistung
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öffentliche Einrichtung /
Bildung, Freizeit, Kultur
Handwerk / Gewerbe
potenzielle Entwicklungsflächen
Abgrenzung zentraler
Versorgungsbereich
GMA-Darstellung 2013 auf Basis von Kartenmaterial der Gemeinde Merzenich
85
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
3.3
Ergänzungsstandort Valdersweg / An der Windmühle
Neben dem abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich dient auch der Standortbereich
Valdersweg / An der Windmühle der Nahversorgung Merzenicher Bürger, insbesondere
der Bevölkerung angrenzender Wohngebiete (vgl. Karte 5). Aufgrund der Randlage innerhalb des Siedlungsschwerpunktes von Merzenich, der damit einhergehenden begrenzten
fußläufigen Erreichbarkeit sowie der primären Ausrichtung auf Pkw-Kunden ist der Standort jedoch nicht als zentraler Versorgungsbereich im Sinne des BauGB zu bewerten.
Gleichzeitig besitzt er jedoch aufgrund der zumindest teilintegrierten Lage und der Ausrichtung auf nahversorgungsrelevante Sortimente eine Bedeutung für die wohnortnahe
Versorgung.
Am Ergänzungsstandort Valdersweg / An der Windmühle sind derzeit 6 Einzelhandelsbetriebe mit knapp 1.400 m² Verkaufsfläche ansässig; ein größeres Ladenlokal (ehemals
Zoofachmarkt) steht derzeit leer. Magnetfunktionen übernimmt ein Netto Lebensmittsdiscountmarkt (mit Bäckerei), der in Nachbarschaft zu einem Getränkemarkt, einem Sanitätsfachgeschäft sowie einem Motorradgeschäft etabliert ist. In unmittelbarer Nähe ist darüber
hinaus eine Tankstelle inkl. Shop ansässig.
Der Standort Valdersweg / An der Windmühle sollte in seinem Bestand gesichert werden,
eine deutliche Erweiterung um nahversorgungsrelevante Sortimente sollte allerdings nicht
erfolgen, um die Konkurrenzwirkung zum zentralen Versorgungsbereich nicht zu erhöhen.
Daher sind an diesem Ergänzungsstandort allenfalls geringfügige, bestandssichernde
Erweiterungen bestehender Betriebe denkbar; mögliche Neuansiedlungen (z. B. bei
Nachbelegung der aktuell leerstehenden Fläche) sollten sich auf nicht zentrenrelevante
Sortimente beschränken.
3.4
Ergänzungsstandort Ürlingsweg
Am Standort Ürlingsweg ist die Errichtung eines Lebensmittelmarktes – ggf. ergänzt um
einen Drogeriefachmarkt – geplant. Der aktuell als dezentraler Standort zu klassifizierende Projektstandort wird durch die Umsiedlung des Ortsteils Morschenich künftig an den
bestehenden Siedlungszusammenhang angebunden. Aufgrund der östlichen Randlage
innerhalb des Kernortes Merzenich sowie der überwiegenden Ausrichtung auf Pkw86
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Kunden sind dem Standort – ähnlich wie dem Bereich Valdersweg / An der Windmühle –
zwar auch gewisse Nahversorgungsfunktionen für die umliegenden Wohnbereiche zuzusprechen, gleichwohl ist jedoch eine Abgrenzung eines zentralen Versorgungsbereiches
nicht gerechtfertigt. Daher wäre auch hier die Klassifizierung als Ergänzungsstandort zu
empfehlen. Zu den möglichen Auswirkungen der an diesem Standort geplanten Einzelhandelsnutzungen wird auf die GMA-Auswirkungsanalyse Merzenich, Ürlingsweg verwiesen.1
3.5
Sonstige Standorte
Neben den beschriebenen integrierten bzw. teilintegrierten Lagen sind in Merzenich nur
wenige weitere Einzelhandelsbetriebe in Streulagen oder dezentralen Lagen vorhanden.
Dabei sind hier in erster Linie ein Möbel- / Antiquitätenbetrieb sowie ein Betrieb für Sanitär
im Gewerbegebiet im Ortsteil Girbelsrath sowie eine Baumschule mit Pflanzenverkauf in
Golzheim zu nennen. Darüber hinaus sind einzelne Kleinflächen zur Nahversorgung der
Ortsteilbevölkerung i. d. R. siedlungsräumlich integrierten Lagen zugeordnet. Mit der Zielsetzung der Stärkung des zentralen Versorgungsbereiches sollten an dezentralen Standorten / in Streulagen auch zukünftig keine Angebote für zentrenrelevante Sortimente vorgesehen werden, welche in Konkurrenz zum zentralen Versorgungsbereich stehen könnten. Die Erweiterung um nahversorgungsrelevante Sortimente in den Ortsteilen ist vor
dem Hintergrund der geringen Einwohnerzahlen nicht realistisch; möglich wären ggf. alternative Nahversorgungskonzepte (z. B. in Form von mobilen Nahversorgern).
Insgesamt ergibt sich für die Gemeinde Merzenich damit das nachfolgend beschriebene
Standortkonzept.
1
GMA: Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines
Drogeriefachmarktes in Merzenich, Ürlingsweg, Köln, März 2013
87
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
3.6
Zentren- und Standortstruktur in Merzenich
Hauptzentrum
Ergänzungsstandorte
Valdersweg / An der Windmühle
Ortszentrum
Merzenich
Zentraler Versorgungsbereich
gemäß § 1 Abs. 6 BauGB, § 2 Abs. 2
BauGB, § 9 Abs. 2a BauGB, § 34 Abs. 3
BauGB, § 11 Abs. 3 BauNVO
Ürlingsweg (geplanter Standort)
autokundenorientierte Standorte mit
Teil-Einbindung in die Siedlungsstruktur,
großenteils nahversorgungsrelevanter
Einzelhandel
GMA-Darstellung 2013
Der zentrale Versorgungsbereich Ortszentrum Merzenich ist als schutzwürdiger Bereich
i. S. des Baugesetzbuches einzustufen. Die Ergänzungsstandorte sind als siedlungsräumlich (teil-)integrierte Lagen zu werten, die zwar (perspektivisch) eine höhere Bedeutung für
die Nahversorgung haben, jedoch nicht die Kriterien eines zentralen Versorgungsbereiches erfüllen.
88
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Karte 5:
Zentren- und Standortstruktur in der Gemeinde Merzenich
Legende
zentraler Versorgungsbereich
Ortsteil
Morschenich
(potenzielle) Ergänzungsstandorte der Nahversorgung
Kerpen-Buir
erstellt mit Regiograph Planung; GMABearbeitung 2013
zentraler
Versorgungsbereich
Ortszentrum
Merzenich
potenzieller
Ergänzungsstandort
Ürlingsweg
zukünftig
NeuMorschenich
Ortsteil
Golzheim
Ergänzungsstandort
Valdersweg /
An der
Windmühle
Gewerbegebiet
Düren
Ortsteil
Girbelsrath
89
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
4.
Grundsätze zur effektiven Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
Die Erarbeitung des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde Merzenich ist darauf angelegt, unter Berücksichtigung der strukturprägenden Elemente des Einzelhandels ein
planerisches Steuerinstrumentarium für eine zielgerichtete Sicherung und Stärkung der
Einzelhandelsfunktionen zu nutzen. Dabei handelt es sich um Planungsziele und Leitlinien, die eine Vereinfachung und Beschleunigung bei der Bewertung von künftigen Einzelhandelsvorhaben bewirken sollen.
Die räumliche Konkretisierung des zentralen Versorgungsbereichs und der Ergänzungsstandorte schafft im Rahmen der Gemeindeentwicklung den planerischen Beurteilungsrahmen für eine Einzelfallprüfung. Da die Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs
nicht gleichbedeutend mit der Ausweisung von Kerngebieten bzw. Sondergebieten für
großflächigen Einzelhandel ist, bedürfen insbesondere großflächige Einzelhandelsvorhaben in jedem Fall einer Einzelbetrachtung, die zwar durch die Rahmensetzungen des vorliegenden Einzelhandelskonzeptes der Gemeinde Merzenich vorbereitet, nicht jedoch
ersetzt werden kann.
Zur effektiven Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sind standortbezogene Regelungen zum Ausschluss bzw. zur Zulässigkeit von Einzelhandelsvorhaben zu empfehlen.1
Grundsätzlich kommen verschiedene Stufen zur Begrenzung und zum Ausschluss des
Einzelhandels in Betracht:
Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente
zusätzlicher Ausschluss großflächigen Einzelhandels i. S. v. § 11 Abs. 3 BauNVO
Ausschluss des gesamten Einzelhandels.
Im Folgenden werden auf Grundlage des Sortimentskonzeptes sowie der o. g. Zentrenund Standortstruktur Merzenichs branchen- und standortbezogene Grundsätze zur Einzelhandelsentwicklung definiert:
1
Die Umsetzung der Empfehlung ist vor dem Hintergrund der jeweils örtlichen und bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten zu prüfen.
90
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Zentraler Versorgungsbereich Ortszentrum Merzenich
Die Neuansiedlung von (großflächigen) Betrieben mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten sollte nach Möglichkeit auf den zentralen Versorgungsbereich des Ortszentrums Merzenich gelenkt werden.1 Dies dient dem Ziel
der Entwicklung des Ortszentrums als Haupteinzelhandelslage. Dabei steht die
Stärkung des Ortszentrums gegenüber außerhalb gelegenen Standorten durch
den zielgerichteten Ausbau des Einzelhandelsangebotes im zentralen Versorgungsbereich im Vordergrund.
Ergänzungsstandorte Valdersweg / An der Windmühle und Ürlingsweg (zukünftiger Ergänzungsstandort)
Um den zentralen Versorgungsbereich Hauptzentrum Ortszentrum Merzenich in
seiner Struktur nicht zu beeinträchtigen und die zukünftige Entwicklung nicht zu
behindern, ist für die Ergänzungsstandorte Valdersweg / An der Windmühle und
Ürlingsweg (potenzieller Entwicklungsstandort) eine Steuerung erforderlich. Der
Bereich Valdersweg / An der Windmühle sollte auf den Bestand (mit allenfalls geringfügigen, bestandssichernden Erweiterungsflächen) festgeschrieben werden.
Demgegenüber ist für den potenziellen Standort Ürlingsweg die Ausweisung eines
Sondergebietes mit Begrenzung der nahversorgungs- / zentrenrelevanten Sortimente notwendig. Im Rahmen der GMA-Auswirkungsanalyse wurde nachgewiesen, dass die hier avisierte Ursprungsplanung mit einem Lebensmittelvollsortimenter von ca. 1.700 m² und einem Drogeriefachmarkt mit einer Verkaufsfläche von
ca. 500 m² städtebaulich nicht verträglich ist. Aus gutachterlicher Sicht wäre jedoch die Ansiedlung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von
bis zu 900 m² denkbar. Diese Variante ermöglicht eine verbesserte Nahversorgungssituation ohne wesentliche Beeinträchtigung der Versorgungsfunktion und
der Entwicklungsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches. An den genannten
1
Aktuell liegt eine Planung zur Errichtung eines Lebensmittelmarktes am Standort Ürlingsweg im Zuge der Umsiedlung des Ortsteils Morschenich vor. Diese ist vor dem Hintergrund
der geringen Verkaufsflächenausstattung mit Lebensmitteln und der Umsiedlungsmaßnahmen denkbar, sofern keine wesentlichen Beeinträchtigungen des Rewe-Marktes im
Ortszentrum zu erwarten sind. Hierzu sind aus gutachterlicher Sicht jedoch deutliche Begrenzungen der Verkaufsfläche erforderlich (vgl. GMA-Auswirkungsanalyse, a. a. O.).
91
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Standorten wäre zudem die Ansiedlung von Betrieben mit nicht zentrenrelevanten
Kernsortimenten möglich.1
Siedlungsräumlich integrierte Lagen
Die Realisierung von großflächigen nahversorgungs- und zentrenrelevanten
Einzelhandelsnutzungen ist unter Berücksichtigung der Vorrangstellung und der
Entwicklungsfähigkeit des zentralen Versorgungsbereiches auszuschließen.
Nicht großflächige Betriebe mit nahversorgungs- bzw. zentrenrelevantem
Kernsortiment sollten aus gutachterlicher Sicht ebenfalls auf den zentralen Versorgungsbereich gelenkt werden. Vor dem Hintergrund grundsätzlicher bauplanungsrechtlicher Überlegungen bzw. Möglichkeiten erscheint es jedoch nicht
durchsetzbar, Einzelhandelsnutzungen unterhalb der Großflächigkeit, d. h. Betriebe mit weniger als ca. 800 m² Verkaufsfläche bzw. 1.200 m² Geschossfläche,
gänzlich auf den abgegrenzten zentralen Versorgungsbereich Merzenich zu beschränken. Die Möglichkeit der Ansiedlung dieser Betriebe besteht folglich auch
außerhalb des Ortszentrums; dies erfordert jedoch eine genaue Betrachtung der
Sortiments- und Verkaufsflächenstruktur. Dies kann bei unkritischen Fällen (z. B.
Lebensmittelhandwerk, Blumengeschäft) durch die Gemeindeverwaltung direkt erfolgen. Sollte es sich jedoch um größere Verkaufsflächen handelt, wird empfohlen,
eine kurze fachliche Prüfung vornehmen zu lassen. Im Zuge dessen stehen besonders der Schutz und die Entwicklungsfähigkeit des Ortszentrums im Vordergrund.
Die Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevantem
Kernsortiment (groß- und nicht großflächig) sollte im Rahmen einer jeweiligen
Einzelfallbetrachtung geprüft werden. Grundsätzlich sollte in siedlungsräumlich integrierten Lagen der Fokus jedoch eher auf die Bestandssicherung als auf die
Entwicklung gelegt werden.
Siedlungsräumlich nicht integrierte Lagen
Gewerbegebiete sollten – ihrer primären Funktion entsprechend – als Flächen für
das produzierende und weiterverarbeitende Gewerbe vorgehalten werden. Die
1
Für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevantem
Kernsortiment bedarf es allerdings der Voraussetzung gemäß Landesentwicklungsplan
Nordrhein-Westfalen (Entwurf Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel, Stand
17.04.2012), dass es sich um ein Gebiet innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereiches
(ASB) lt. Regionalplan (Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region
Aachen (1. Auflage 2003 mit Ergänzungen / Stand: April 2008) handelt.
92
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten (groß- und nicht großflächig) ist möglich, sollte jedoch im Rahmen einer Einzelfallbeurteilung geprüft werden (Auswirkungsanalyse). An diesen Standorten sind
jedoch unter Berücksichtigung der Vorrangstellung und der Entwicklungsfähigkeit
des zentralen Versorgungsbereiches Betriebe mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten vollständig auszuschließen.
Bestehende Betriebe genießen grundsätzlich Bestandsschutz. Zur Sicherung und zur
marktgerechten Entwicklung des Standortes ist bestehenden Betrieben außerdem eine
gewisse Erweiterungsmöglichkeit einzuräumen. Voraussetzung hierfür ist, dass hierdurch keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen in Merzenich und im
Umland (auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung) hervorgerufen werden. Dies ist im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung zu prüfen.
Das o. g. Prüfungsraster kann auch durch die Gemeindeverwaltung angewendet werden.
Bei kritischen und strittigen Fällen ist ergänzend eine gutachterliche Bewertung zu empfehlen.
In diesem Zusammenhang und mit Bezug auf das Sortimentskonzept ist auch die Problematik der sog. Randsortimente in die Betrachtung mit einzubeziehen. Um der Gefahr
einer Aushöhlung des Sortimentskonzeptes durch übermäßige Angebote von zentrenrelevanten Randsortimenten zu begegnen, ist bei Ansiedlungen außerhalb des zentralen Versorgungsbereiches eine Randsortimentsbegrenzung im Rahmen der Bebauungsplanfestsetzungen zu empfehlen. Bei Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten ist aus Gutachersicht eine Begrenzung der zentrenrelevanten Randsortimente1 auf maximal 10 % der realisierten Gesamtverkaufsfläche, jedoch maximal 800 m² VK2
zu empfehlen.
1
Lt. OVG Münster sind als Randsortimente solche Waren zu betrachten, die ein Kernsortiment lediglich ergänzen und eine gewisse Beziehung und Verwandtschaft zu den Waren
des Kernsortiments haben. Gleichzeitig muss das Angebot des Randsortiments in seinem
Umfang (Verkaufsfläche) und in seiner Gewichtigkeit (Umsatz) deutlich untergeordnet sein
(vgl. OGV NRW, Beschluss vom 26.01.2000, 7 B 2023/99).
2
Die Grenze zur Großflächigkeit, ab der nicht nur unwesentliche Auswirkungen zu erwarten
sind (Vermutungsregel), liegt bei 800 m² VK (vgl. § 11 Abs. 3 BauNVO). Die Begrenzung
auf 800 m² VK ist damit an die Großflächigkeit geknüpft.
93
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Das Instrumentarium der Sortimentsdifferenzierung (zentrenrelevant – nicht zentrenrelevant) hat sich im Gegensatz zu in früheren Jahren praktizierten Flächenfestsetzungen
ohne entsprechende Sortimentshinweise als rechtssicher erwiesen. So können mit dem
Instrumentarium der Baunutzungsverordnung die zentrenrelevanten Sortimente in den
nicht integrierten Gewerbegebieten ausgeschlossen werden. Die kommunale Bauleitplanung kann hier zwei Wege wählen:
a)
Die positive Festsetzung, d. h. es werden bestimmte Sortimente zugelassen, alle
anderen werden ausgeschlossen.
b)
Die negative Festsetzung, d. h. es werden bestimmte Sortimente ausgeschlossen, alle anderen werden zugelassen.
Mit diesen Festsetzungen bestehen für die Städte und Gemeinden Differenzierungsmöglichkeiten, mit denen zentrenrelevante Sortimente in dezentralen Lagen bzw. außerhalb
des zentralen Versorgungsbereichs auch unterhalb der Grenze der Großflächigkeit ausgeschlossen werden können, um damit die Ortskerne zu stärken oder weiterzuentwickeln.
Gleichzeitig ist generell darauf hinzuweisen, dass die bestehenden Betriebe Bestandsschutz genießen.
Die Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs muss somit durch eine entsprechende Bebauungsplanung in den konkurrierenden Standortlagen abgesichert werden. Als
flankierende Maßnahmen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereiches von Merzenich sind daher Sortimentsausschlüsse in den übrigen Standortbereichen zu sehen. Entsprechend ist somit eine bauplanungsrechtliche Absicherung zu empfehlen, insbesondere im Sinne eines Ausschlusses zentrenrelevanten Einzelhandels an den Ergänzungsstandorten sowie an sonstigen Standorten.
94
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 33: Empfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung Merzenich
sonstige Lagen
Ergänzungsstandorte
siedlungsräumlich
integrierte
Lagen
3
a
nicht großflächig
3
a
großflächig*
3
a
a
a
nicht großflächig
3
a
a
großflächig*
3
nicht großflächig
3
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großflächig*
nahversorgungsrelevantem
Kernsortiment
zentrenrelevantem
Kernsortiment
nicht
zentrenrelevantem
Kernsortiment
siedlungsräumlich
nicht
integrierte
Lagen**
ZVB
Merzenich
Ansiedlung / Erweiterung in ...
mit ...
a
3
Ansiedlung möglich und städtebaulich zu empfehlen
Einzelfallprüfung erforderlich
a
Ansiedlung nicht möglich bzw. städtebaulich nicht zu empfehlen
*
großflächiger Einzelhandel i. d. R. ab 800 m² VK
**
Voraussetzung: Lage innerhalb eines Allgemeinen Siedlungsbereiches (ASB) laut Regionalplan
GMA-Empfehlungen 2013
95
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
VI.
Empfehlungen zur Umsetzung des Einzelhandelskonzeptes
Das vorliegende Einzelhandelsgutachten wurde in Abstimmung mit der Gemeinde Merzenich erarbeitet. Um eine Verbindlichkeit dieser sog. informellen Planung herzustellen, sind
folgende Aspekte zu empfehlen:
•
Beschluss des Einzelhandelskonzeptes durch den Rat der Gemeinde Merzenich:
Das Einzelhandelskonzept sollte nach einer Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung
durch die politischen Gremien der Gemeinde Merzenich als Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB auf der Grundlage
dieses Gutachtens beschlossen werden. Damit ist das Einzelhandelskonzept bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen und gilt als Dokumentation der kommunalen Planungsabsichten. Insbesondere sind hier von Belang:
•
-
Ziele für die Einzelhandelsentwicklung in Merzenich
-
Merzenicher Sortimentsliste
-
Zentren- und Standortstruktur Merzenich
-
zentraler Versorgungsbereich Ortszentrum Merzenich
Planungsrechtliche Verankerung im Rahmen der Bauleitplanung:
Es sollte geprüft werden, wie die Standortempfehlungen möglichst zeitnah in gültiges Baurecht umgesetzt werden können. Neue Festsetzungsmöglichkeiten v. a. im
unbeplanten Innenbereich eröffnet der § 9 Abs. 2a BauGB. Hiermit kann verhindert
werden, dass an städtebaulich nicht gewünschten Standorten eine Entwicklung
entsteht, die den Zielen und Grundsätzen des Einzelhandelskonzeptes entgegensteht. Für die Begründung kann das auf der Grundlage dieses Gutachtens erstellte
Einzelhandelskonzept verwendet werden, wenn es durch den Rat beschlossen
worden ist.1
•
Aktives Instrument zur Einzelhandelsentwicklung:
Die Untersuchung sollte aktiv genutzt werden, um sowohl Investoren als auch
Handelsunternehmen gezielt anzusprechen. Das Einzelhandelskonzept verdeut-
1
Die Umsetzung der Empfehlung ist vor dem Hintergrund der jeweils örtlichen und bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten zu prüfen.
96
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
licht zum einen die sortimentsspezifischen Entwicklungspotenziale im Merzenicher
Einzelhandel und vermittelt zum anderen – durch den Beschluss – Investitionssicherheit bezüglich einer Ansiedlung im zentralen Versorgungsbereich. Dies gilt
umso mehr, da ohne einen Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevantem Einzelhandel außerhalb des Hauptzentrums eine Entwicklung innerhalb des
Hauptzentrums aus Investoren- bzw. Händlersicht mit höherem Risiko infolge
sonst möglicher Wettbewerbsansiedlungen an dezentralen, autokundenorientierten Lagen verbunden wäre.
Damit kann das Einzelhandelskonzept nicht nur als Grundlage zur Fortschreibung des
Flächennutzungsplans sondern auch als Grundlage für ein aktives Flächenmanagement
und Standortmarketing dienen. Das vorliegende Gutachten ist als aktuelle Grundlage der
Einzelhandelsentwicklung in Merzenich zu verstehen, welches insbesondere vor dem
Hintergrund der Dynamik in der Einzelhandelsentwicklung kein „Konzept für die Ewigkeit“
darstellt. Es handelt sich um ein fortschreibungsfähiges Konzept, das i. d. R. mittelfristig
(ca. 5 – 8 Jahre) einer Überprüfung und ggf. Anpassung bedarf.
97
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
VII.
Zusammenfassung
Im März 2013 beauftragte die Gemeinde Merzenich die GMA Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung mbH, Köln, mit der Erstellung des Einzelhandelskonzeptes, das auf den
Daten des Einzelhandelsstrukturgutachtens aus März 2013 aufbaut. Das Einzelhandelskonzept soll die Entwicklungsmöglichkeiten für den Einzelhandel in der Gemeinde Merzenich sowie Grundsätze für die planungsrechtliche Steuerung des Einzelhandels aufzeigen. Zur Untermauerung des Einzelhandelskonzeptes wurden im November 2012 eine
schriftliche Haushaltsbefragung und im Januar 2013 eine mündliche Einzelhandelsbefragung durchgeführt. Aufbauend auf den städtebaulichen Zielsetzungen wurden der zentrale Versorgungsbereich des Ortszentrums Merzenich definiert und abgegrenzt sowie Beurteilungs- und Steuerungsempfehlungen für die Handelsentwicklung dargestellt.
Die wesentlichen Untersuchungsergebnisse sind wie folgt zusammenzufassen:
Die Gemeinde Merzenich weist die Funktion eines Grundzentrums auf, das aufgrund der Nähe insbesondere zum benachbarten Mittelzentrum Düren starken
Wettbewerbswirkungen ausgesetzt ist. Die Einzelhandelsangebote im Gemeindegebiet sind schwerpunktmäßig auf die Nahversorgung der ortsansässigen Bevölkerung ausgerichtet; allerding weist die Gemeinde in allen Sortimentsbereichen –
auch bei Lebensmitteln – z. T. deutlich unterdurchschnittliche Verkaufsflächenzahlen aus.
Zum Zeitpunkt der Erhebung gab es in der Gemeinde Merzenich insgesamt 33
Betriebe des Ladeneinzelhandels und Lebensmittelhandwerks mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 4.380 m² und einer Umsatzleistung von ca. 18,7 Mio. €.
p. a.
Differenziert nach Branchen liegt der Verkaufsflächenschwerpunkt des Merzenicher Einzelhandels im kurzfristigen Bedarfsbereich, insbesondere bei Nahrungsund Genussmitteln.
Differenziert nach Ortsteilen ist festzustellen, dass der eindeutige Einzelhandelsschwerpunkt im Kernort Merzenich zu finden ist, der sich derzeit auf die beiden
Einkaufsbereiche des Ortszentrums Merzenich und des Ergänzungsstandortes Valdersweg / An der Windmühle aufteilt. Demgegenüber sind in den Ortsteilen Gir98
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
belsrath (ca. 12 %) und Golzheim (ca. 15 %) nur begrenzte Verkaufsflächenanteile
vorhanden. Im zentralen Versorgungszentrum des Ortszentrums Merzenich sind
rd. 61 % aller Betriebe sowie ca. 41 % der gesamtgemeindlichen Verkaufsfläche
verortet. Dies ist u. a. auf den im Ortszentrum ansässigen, einzigen großflächigen
Anbieter Rewe zurückzuführen, der durch eine Reihe kleinstrukturierter Einzelhandelsbetriebe ergänzt wird. Ein weiterer deutlicher Verkaufsflächenschwerpunkt
existiert am Standort Valdersweg / An der Windmühle, an dem u. a. ein Netto Lebensmittelsdiscountmarkt, ein Getränkemarkt und ein größeres Sanitätsgeschäft
etabliert sind. Der Standort verfügt über ca. 18 % der Betriebe und etwa 32 % der
gesamtgemeindlichen Verkaufsfläche.
Der Einzelhandel in der Gemeinde Merzenich bindet gegenwärtig insgesamt nur
ca. 28 % der vorhandenen Kaufkraft, d. h. ca. 72 % der Kaufkraft fließt an andere
Einkaufsorte ab, wobei ein Großteil der Merzenicher Kaufkraft durch die Nachbarstadt Düren gebunden wird. Selbst im Nahrungs- und Genussmittelsektor wird in
Merzenich eine unterdurchschnittliche Kaufkraftbindungsquote von ca. 45 % erreicht. Bei den Sortimentsbereichen Bekleidung / Schuhe / Sport, Elektrowaren
sowie Hausrat / Einrichtung / Möbel liegen die Kaufkraftbindungsquoten sogar unterhalb der 10 %-Marke. Insgesamt fallen die Kaufkraftbindungsquoten für ein
Grundzentrum unterdurchschnittlich aus, was mit der geringen Einzelhandelsausstattung korrespondiert, jedoch auch aus der Nähe zu umliegenden Einkaufsschwerpunkten (u. a. Düren, Kerpen, Neue Mitte Niederzier, Gewerbegebiet Huchem-Stammeln) abzuleiten ist.
Zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung in Merzenich ist die Verabschiedung eines Einzelhandelskonzeptes zu empfehlen, welches künftig als Grundlage
zur Beurteilung von Erweiterungs- und Ansiedlungsvorhaben sowie zur Formulierung von Standortprioritäten im Zuge der vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanung heranzuziehen ist.
Als wesentliche Zielsetzungen des Einzelhandelskonzeptes sind zu nennen:
Erhalt und Weiterentwicklung der Versorgungsfunktion der Gemeinde Merzenich
als Grundzentrum
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Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Sicherung und Weiterentwicklung des zentralen Versorgungsbereiches, v. a. durch
Überplanung diverser Entwicklungsstandorte in den Bereichen Lindenstraße,
Schützenstraße und Klosterstraße.
Sicherung der wohnortnahen Grundversorgung, u. a. durch Ausbau der Sortimente
Lebensmittel sowie Drogeriewaren
Ä
zielgerichtete Steuerung und Weiterentwicklung des Einzelhandels mit dem Fokus
auf das Merzenicher Ortszentrum.
Das Einzelhandelskonzept umfasst folgende Bausteine:
Sortimentskonzept: Die Merzenicher Sortimentsliste dient als Grundlage für die
Beurteilung von zukünftigen Ansiedlungs- / Erweiterungsvorhaben.
Standortkonzept: Im Rahmen des Standortkonzeptes erfolgt die Festlegung und
Begründung des zentralen Versorgungsbereiches im Sinne von § 1 Abs. 6 BauGB,
§ 2 Abs. 2 BauGB, § 9 Abs. 2a BauGB, § 34 Abs. 3 BauGB und § 11 Abs. 3
BauNVO.
Unter Berücksichtigung ausgewählter Kriterien wurde folgende Zentren- und Standortstruktur entwickelt:
Zentraler Versorgungsbereich Ortszentrum Merzenich
Ergänzungsstandort der Nahversorgung im Bereich Valdersweg / An der Windmühle und potenzieller Ergänzungsstandort der Nahversorgung im Bereich Ürlingsweg (Neu-Morschenich).
Auf Grundlage des Sortimentskonzeptes sowie der o. g. Zentren- und Standortstruktur
Merzenichs wurden Grundsätze zur effektiven Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
formuliert.
Um eine Verbindlichkeit des Einzelhandelskonzeptes herzustellen, sollten folgende Empfehlungen zur Umsetzung beachtet werden:
100
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Das vorliegende Einzelhandelskonzept sollte durch den Rat der Gemeinde Merzenich als Teil eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes nach § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB beschlossen werden. Damit ist das Einzelhandelskonzept bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen und gilt als Dokumentation der
kommunalen Planungsabsichten.
Darüber hinaus ist die planungsrechtliche Verankerung im Rahmen der Bauleitplanung zu prüfen.
Die Untersuchung sollte aktiv genutzt werden, um hiermit sowohl Investoren als
auch Handelsunternehmen gezielt anzusprechen.
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Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Verzeichnisse
Seite
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Verkaufsflächenwachstum im deutschen Einzelhandel
4
Abbildung 2:
Entwicklung von Shopping-Centern in Deutschland 1965 – 2012
6
Abbildung 3:
Entwicklung des deutschen Bruttoeinzelhandelsumsatzes 2000 –
2013
7
Abbildung 4:
Nahversorgungsrealität zwischen konträren Anforderungen
9
Abbildung 5:
Entwicklung des privaten Verbrauchs in Deutschland 1995 / 2011
10
Abbildung 6:
Konsumtrends im Zusammenhang mit der Ausbildung des
„hybriden“ Verbrauchers
11
Abbildung 7:
Umsatz im E-Commerce in Deutschland (in Milliarden Euro)
12
Abbildung 8:
Bewertung der Geschäftsentwicklung
25
Abbildung 9:
Einkaufshäufigkeit in Merzenich
28
Abbildung 10: Einkaufshäufigkeit in auswärtige Städte / Orte
29
Abbildung 11: Einkaufsorientierung bei Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs 32
Abbildung 12: Einkaufsorientierung bei Waren des langfristigen Bedarfs
33
Abbildung 13: Verkehrsmittelwahl
34
Abbildung 14: Beurteilung der Verkehrs- und Parkplatzsituation durch die Bürger
35
Abbildung 15: Benotung der der Verkehrs- und Parkplatzsituation durch die
Bewohner und die Einzelhändler
36
Abbildung 16: Gründe für einen Einkauf in Merzenich
37
Abbildung 17: Gründe gegen einen Einkauf in Merzenich
38
Abbildung 18: Bewertung der Geschäfte und Einkaufsmöglichkeiten durch die
Bürger
39
Abbildung 19: Benotung der Geschäfte und Einkaufsmöglichkeiten durch die
Bewohner und die Einzelhändler
40
Abbildung 20: Positive und negative Veränderungen in Merzenich (Einschätzung
durch die Bürger)
41
Abbildung 21: Positive und negative Veränderungen in Merzenich (Einschätzung
durch die Einzelhändler)
42
Abbildung 22: Vermisste Angebote in der Gemeinde Merzenich (Bürgerbefragung) 44
Abbildung 23: Gewünschte Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die örtlichen
Händler (Bürgerbefragung)
45
Abbildung 24: Gewünschte Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die
Gemeindeverwaltung (Bürgerbefragung)
46
Abbildung 25: Einzelhandelsbestand nach Lagekategorien
50
102
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Abbildung 26: Verkaufsflächenanteile Ortskern – übriges Gemeindegebiet
52
Abbildung 27: Verkaufsflächenkennziffern
60
Abbildung 28: Verkaufsflächenausstattung im interkommunalen Vergleich
62
Abbildung 29: Einzelhandelszentralität von Merzenich
63
Abbildung 30: Kaufkraftströme in Merzenich
65
Abbildung 31: Ziele und Aufbau des Einzelhandelskonzeptes für die Gemeinde
Merzenich
72
Abbildung 32: Wesentliche Bestandteile zentraler Versorgungsbereiche
80
Abbildung 33: Empfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung Merzenich
95
Kartenverzeichnis
Karte 1:
Lage der Gemeinde Merzenich und zentralörtliche Funktion
19
Karte 2:
Nahversorgungssituation in Merzenich
54
Karte 3:
Marktgebiet des Einzelhandelsstandortes Merzenich
56
Karte 4:
Nutzungsstruktur und Abgrenzung zentraler Versorgungsbereich
Merzenich
85
Zentren- und Standortstruktur in der Gemeinde Merzenich
89
Karte 5:
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Entwicklung der Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels 2000
– 2010
8
Tabelle 2:
Standortanforderungen der Betriebstypen des
Lebensmitteleinzelhandels (Auswahl)
9
Tabelle 3:
Einwohner nach Ortsteilen in Merzenich
21
Tabelle 4:
Einwohnerentwicklung im Zeitraum 2013 – 2018
22
Tabelle 5:
Strukturmerkmale der befragten Betriebe
23
Tabelle 6:
Personenmerkmale der befragten Personen
27
Tabelle 7:
Einzelhandelsbestand nach Branchen
49
Tabelle 8:
Einzelhandelsrelevante Kaufkraft im Marktgebiet
58
Tabelle 9:
Kaufkraftbewegungen nach Warengruppen
66
Übersichtsverzeichnis
Übersicht 1:
Standortprofil der Gemeinde Merzenich
20
Übersicht 2:
Stärken und Schwächen in der Gemeinde Merzenich
26
Übersicht 3:
Vermisste Angebote in der Gemeinde Merzenich
(Einzelhandelsbefragung)
44
103
Gutachten zum kommunalen Einzelhandelskonzept für die Gemeinde Merzenich
Übersicht 4:
Übersicht 5:
Maßnahmen der Händler zur Verbesserung
(Einzelhandelsbefragung)
45
Gewünschte Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf die
Gemeindeverwaltung (Einzelhandelsbefragung)
46
Übersicht 7: Sortimentsliste Merzenich
Übersicht 6:
Stärken-Schwächen-Profil des zentralen Versorgungsbereiches
Merzenich
76
83
104