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Beschlussvorlage (Bestellung einer Schulleiterin gem. § 61 Schulgesetz (SchulG NRW) an der Katholischen Grundschule Golzheim)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
24.06.13, 18:10
Aktualisiert
24.06.13, 18:10
Beschlussvorlage (Bestellung einer Schulleiterin gem. § 61 Schulgesetz (SchulG NRW) an der Katholischen Grundschule Golzheim)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 30/2013 - öffentlich - Abteilung: 1 Datum: 13.06.2013 Gemeinderat Bestellung einer Schulleiterin gem. § 61 Schulgesetz (SchulG NRW) an der Katholischen Grundschule Golzheim Durch die Bezirksregierung Köln wurde die Stelle des/der Schulleiters/in am 10.09.2012 mit dem Bewerbungsschluss 31.12.2012 ausgeschrieben. Im Verfahren zur Besetzung der Schulleiterstelle an der Katholischen Grundschule in Golzheim hatte die Schulkonferenz am 03.06.2013 die Lehrerin Ursula May vorgeschlagen. Frau Ursula May ist 56 Jahre alt und wh. in 52349 Düren, Rüttger-von-Scheven-Str. 69. Sie ist seit mehr als 30 Jahren Lehrerin an der KGS Golzheim. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, die Gemeinde Merzenich stimmt gem. § 61 Abs. 4 SchulG NRW gegenüber der Bezirksregierung Köln zu, dass die Stelle der Schulleiterin an der Katholischen Grundschule Johann-Kaspar-Kratz-Schule Golzheim mit Frau Ursula May, wh. 52349 Düren, Rüttger-vonScheven-Str. 69, besetzt wird. (Harzheim) (Weingartz)