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Mitteilungsvorlage (Bestellung eines Wildschadenschätzers für die Gemeinde Merzenich)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
04.07.2013
Erstellt
05.07.13, 18:05
Aktualisiert
05.07.13, 18:05
Mitteilungsvorlage (Bestellung eines Wildschadenschätzers für die Gemeinde Merzenich)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Merzenich, den 20.06.2013 Abteilung: 3 Mitteilungsvorlage Gemeinderat Bestellung eines Wildschadenschätzers für die Gemeinde Merzenich Gemäß § 36 des Landesjagdgesetzes NRW muss für jede Gemeinde mindestens ein Wildschadenschätzer und ein Stellvertreter berufen werden. Die Amtszeit der bisherigen Schätzer und Stellvertreter läuft am 03.08.2013 ab. Der Kreis Düren bat daher um Vorschlag von zwei Personen, die das Amt des Wildschadenschätzers bzw. Stellvertreters für die Dauer von 5 Jahren übernehmen würden. Der bisherige Schätzer sowie sein Stellvertreter haben sich bereiterklärt, das Amt für weitere 5 Jahre zu übernehmen. Somit wurde dem Kreis Düren für den Bereich der Gemeinde Merzenich folgende Personen vorgeschlagen: als Wildschadenschätzer: Herrn Josef Bellartz Peterstr. 18 52353 Düren-Merken (Harzheim) als Stellvertreter: Herrn Karl Faber Steinweg 42 52399 Merzenich (Thomas Lüssem)