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Beschlussvorlage (Genehmigung des Vertrages für die Entwicklung und Erschließung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu und für die Umsiedlung des Ortes Morschenich (Erschließungsvertrag) zwischen der Gemeinde Merzenich und der RWE Power AG)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
18 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
08.07.13, 18:05
Aktualisiert
08.07.13, 18:05
Beschlussvorlage (Genehmigung des Vertrages für die Entwicklung und Erschließung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu und für die Umsiedlung des Ortes Morschenich (Erschließungsvertrag) zwischen der Gemeinde Merzenich und der RWE Power AG) Beschlussvorlage (Genehmigung des Vertrages für die Entwicklung und Erschließung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu und für die Umsiedlung des Ortes Morschenich (Erschließungsvertrag) zwischen der Gemeinde Merzenich und der RWE Power AG)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 35/2013 - öffentlich - Abteilung: 3 Datum: 04.07.2013 Gemeinderat Genehmigung des Vertrages für die Entwicklung und Erschließung des Umsiedlungsstandortes Morschenich-Neu und für die Umsiedlung des Ortes Morschenich (Erschließungsvertrag) zwischen der Gemeinde Merzenich und der RWE Power AG Der Rat der Gemeinde Merzenich hat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) als Satzung beschlossen. Zur geregelten und zeitgerechten Umsetzung der anstehenden Erschließungsmaßnahmen am Umsiedlungsstandort, ist mit der RWE Power AG als Erschließungsträger ein entsprechender Erschließungsvertrag gemäß § 124 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen. Der Entwurf des Erschließungsvertrages wurde zwischenzeitlich von der RWE Power AG und der Verwaltung der Gemeinde Merzenich erarbeitet. Im Wesentlichen verpflichtet der Erschließungsvertrag die RWE Power AG als Erschließungsträger zur Herstellung der inneren und äußeren Erschließung des Umsiedlungsstandortes, der Ertüchtigung des Rad- und Wirtschaftswegenetzes, der Herstellung aller zur öffentlichen Erschließung gehörenden Infrastrukturmaßnahmen, der Herstellung der Grün- und Ausgleichsflächen, der Umsetzung von externen Ausgleichsmaßnahmen für den Artenschutz sowie zur Finanzierung dieser Maßnahmen. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Erschließungsträger vertraglich zur Übernahme aller Rechte und Pflichten, die sich für die Gemeinde aus der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem öffentlich rechtlichen Vertrag mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft ergeben. Vornehmliche Rahmenbedingungen der Gesamterschließung des Umsiedlungsstandortes sind neben der Herstellung der inneren und äußeren Erschließung auch die frühzeitige Herstellung der Grün- und Ausgleichsflächen, insbesondere im Bereich des Ortsrandes. Darüber hinaus werden in diesem Vertrag weitere umsiedlungsbedingte Themen, die im Zusammenhang mit der bergbaulichen Inanspruchnahme von Morschenich stehen, geregelt. Teil II enthält Regelungen zur bergbaulichen Inanspruchnahme der Ortschaft Morschenich und zur Übertragung der Erschließungsflächen. In Teil III wird die gleichzeitige Unterhaltung der Infrastruktur am alten und neuen Ort geregelt. Drucksache 35/2013 Seite - 2 - Die gesamten mit der Erschließung des Umsiedlungsstandortes verbundenen Kosten einschließlich notwendiger Vermessungskosten und Planungskosten werden gemäß § 124 Abs. 2 BauGB vollständig von dem Erschließungsträger getragen. Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass die Gemeinde Merzenich von dem Anteil am beitragsfähigen Erschließungsaufwand gemäß § 129 Abs. 1 Satz 3 BauGB entbunden wird. Als Ausgleich für die vom Erschließungsträger vorzunehmende Herstellung der kompletten Abwasseranlage, erhebt die Gemeinde Merzenich keine Kanalanschlussbeiträge und Erschließungsbeiträge für die insoweit erschlossenen Grundstücke. Die Finanzierung der Erschließungsanlagen erfolgt im Hinblick auf die Vereinbarung zwischen dem Land NRW und RWE Power AG vom 20.06.2007 als Funktionsersatz (Neu für Alt) unter Berücksichtigung ortsüblicher Standards in Abstimmung zwischen der Gemeinde und dem Erschließungsträger. Im Gegenzug überträgt die Kommune die Altanlagen entschädigungslos an den Erschließungsträger. Darüber hinaus enthält der Vertrag Regelungen zur Erstattung der Mehrkosten für die technischen Einrichtungen (größeres Regenrückhaltebecken, größere Kanaldurchmesser und zusätzliche Verkehrsflächen), die zur Erschließung der östlichen Entwicklungsfläche (Projekt Merz-Park) im Zusammenhang mit der Erschließung des Umsiedlungsstandortes mit errichtet werden, an RWE Power. Eine Vertragsausfertigung mit den zugehörigen Anlagen ist der Beschlussvorlage beigefügt. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschloss, den als Anlage beigefügten Erschließungsvertrag zwischen der Gemeinde Merzenich und der RWE Power AG, Köln, zu genehmigen und die Verwaltung zu ermächtigen, die Unterzeichnung vorzunehmen. Der Vertrag wird nach Unterzeichnung beider Vertragsparteien, frühestens jedoch nach Rechtskraft des Bebauungsplanes Merzenich C 23 (Morschenich-Neu) verbindlich. (Harzheim) (Lüssem)