Daten
Kommune
Bedburg
Größe
95 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9245/2015
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
19.04.2016
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich dafür, 6
Enthaltungen der CDU
Betreff:
Verwendung der für die Flüchtlingshilfe gespendeten Finanzmittel
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
Gleichzeitig empfiehlt der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss dem Rat der Stadt
Bedburg die Verwaltung der Spende,nmittel für die Flüchtlingsarbeit von zwei Personen
vornehmen zu lassen, von der eine Person durch den Bürgermeister benannt wird.
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg,
a) Frau/Herrn_________ sowie Frau/Herrn_________ als Stellvertreter/in bzw.
b) der Person, die die Funktion der/des ________ inne hat
als Verwalter/in der Spendenmittel zu benennen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Inhalt der Mitteilung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 die Einrichtung eines Gremiums
beschlossen, welches über die Verwendung der Mittel entscheidet, die im Rahmen der
Flüchtlingshilfe an die Stadt gespendet werden. Dem Gremium gehört neben dem Bürgermeister
jeweils ein Mitglied der im Rat vertretenen Parteien an.
Seit Einrichtung des Spendenkontos ist ein Betrag in Höhe von derzeit 3.809,51 € eingegangen.
Davon sind rd. 2.200,00 € für verschiedenste Dinge verausgabt worden. Mit den Mitteln wurde
neben verschiedenen Spiel- und Sportmaterialien auch Feierlichkeiten im Rahmen der
Brauchtumspflege durchgeführt.
Die ursprünglich geplante persönliche Auseinandersetzung hinsichtlich der beabsichtigten
Verwendung der Spenden erweist sich als nicht praktikabel, so dass bislang die Mitglieder des
Gremiums per E-Mail über den Einsatz der Mittel entschieden haben. Ebenso wurde die
Verwaltung ermächtigt, Artikel bis zu einem Wert von 100,00 € ohne Zustimmung des Gremiums
zur Verfügung zu stellen.
Seitens des Gremiums wurde angeregt, die Spenden durch zwei unabhängige Personen nach
dem 4-Augen-Prinzip entsprechend der Verfahrensweise des Fördertopfes `Auf … Bedburg!´
verwalten zu lassen. Dies wird verwaltungsseitig befürwortet.
Hierzu ist der/die Inhaber/in einer bestimmten Funktion durch den Bürgermeister zu benennen; die
weitere Person ist – auch möglichst als Funktion – durch den Familien-, Kultur- und
Sozialausschuss zu wählen.
Die Wahl bzw. Benennung der/des Inhaber(s)/in einer Funktion hat den Vorteil, dass auch
Krankheit bzw. Niederlegung des politischen Mandates Spenden kurzfristig verwendet werden
können.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Keine
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Gömpel
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
stellv. Fachdienstleiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Mitteilungsvorlage WP9-245/2015
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STADT BEDBURG
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Sitzungsvorlage
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