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Mitteilungsvorlage (Verwendung der für die Flüchtlingshilfe gespendeten Finanzmittel)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
95 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9245/2015 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 19.04.2016 Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür, 6 Enthaltungen der CDU Betreff: Verwendung der für die Flüchtlingshilfe gespendeten Finanzmittel Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Gleichzeitig empfiehlt der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss dem Rat der Stadt Bedburg die Verwaltung der Spende,nmittel für die Flüchtlingsarbeit von zwei Personen vornehmen zu lassen, von der eine Person durch den Bürgermeister benannt wird. Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg, a) Frau/Herrn_________ sowie Frau/Herrn_________ als Stellvertreter/in bzw. b) der Person, die die Funktion der/des ________ inne hat als Verwalter/in der Spendenmittel zu benennen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 die Einrichtung eines Gremiums beschlossen, welches über die Verwendung der Mittel entscheidet, die im Rahmen der Flüchtlingshilfe an die Stadt gespendet werden. Dem Gremium gehört neben dem Bürgermeister jeweils ein Mitglied der im Rat vertretenen Parteien an. Seit Einrichtung des Spendenkontos ist ein Betrag in Höhe von derzeit 3.809,51 € eingegangen. Davon sind rd. 2.200,00 € für verschiedenste Dinge verausgabt worden. Mit den Mitteln wurde neben verschiedenen Spiel- und Sportmaterialien auch Feierlichkeiten im Rahmen der Brauchtumspflege durchgeführt. Die ursprünglich geplante persönliche Auseinandersetzung hinsichtlich der beabsichtigten Verwendung der Spenden erweist sich als nicht praktikabel, so dass bislang die Mitglieder des Gremiums per E-Mail über den Einsatz der Mittel entschieden haben. Ebenso wurde die Verwaltung ermächtigt, Artikel bis zu einem Wert von 100,00 € ohne Zustimmung des Gremiums zur Verfügung zu stellen. Seitens des Gremiums wurde angeregt, die Spenden durch zwei unabhängige Personen nach dem 4-Augen-Prinzip entsprechend der Verfahrensweise des Fördertopfes `Auf … Bedburg!´ verwalten zu lassen. Dies wird verwaltungsseitig befürwortet. Hierzu ist der/die Inhaber/in einer bestimmten Funktion durch den Bürgermeister zu benennen; die weitere Person ist – auch möglichst als Funktion – durch den Familien-, Kultur- und Sozialausschuss zu wählen. Die Wahl bzw. Benennung der/des Inhaber(s)/in einer Funktion hat den Vorteil, dass auch Krankheit bzw. Niederlegung des politischen Mandates Spenden kurzfristig verwendet werden können. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Keine Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gömpel ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach stellv. Fachdienstleiterin Fachdienstleiter Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-245/2015 Seite 2 STADT BEDBURG Mitteilungsvorlage WP9-245/2015 Sitzungsvorlage Seite: 3 Seite 3