Daten
Kommune
Merzenich
Größe
116 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
13.09.13, 10:52
Aktualisiert
13.09.13, 10:52
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 42/2013
- öffentlich -
Abteilung: 1
Datum: 26.08.2013
Wahlausschuss
Einteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014
Der Termin für die Kommunalwahl wurde bis heute noch nicht endgültig festgelegt. Die
Kommunalwahl wird zusammen mit der Europawahl voraussichtlich am 25.05.2014 stattfinden. Nach dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales der Landes NRW
vom 14.12.2012 hat der Wahlausschuss der Gemeinde bis spätestens zum 21.10.2013
das Wahlgebiet in so viele Wahlbezirke einzuteilen, wie Vertreter gemäß § 3 Abs. 2
Kommunalwahlgesetz in Wahlbezirken zu wählen sind.
Mit Satzung vom 13.12.2012 wurde die Zahl der zu wählenden Vertreter für den Rat der
Gemeinde Merzenich auf 26 festgelegt. Somit sind, wie bisher, 13 Wahlbezirke zu bilden.
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist gemäß § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz darauf
Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben. Die
durchschnittlichen Einwohnerzahlen der Wahlbezirke im Wahlgebiet dürfen nicht mehr als
25 vom Hundert abweichen.
Nach den Maßgaben des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 78 Kommunalwahlordnung ist für die Ermittlung der durchschnittlichen Einwohnerzahl je Wahlbezirk die statistische Einwohnerzahl zu Grunde zu legen, welche 18 Monate vor Ablauf der
Wahlzeit von IT.NRW veröffentlicht ist. Maßgeblich ist somit die Einwohnerzahl vom
30.06.2012 mit einem Stand von 9.782 Einwohnern.
Die Einwohnerzahl dividiert durch 13 Wahlbezirke ergibt eine durchschnittliche Einwohnerzahl je Wahlbezirk von 753 Einwohnern. Unter Beachtung der zulässigen Toleranzen
beträgt die Mindesteinwohnerzahl je Wahlbezirk somit 565 Einwohner und die Höchstzahl
941 Einwohner.
Aufgrund der am 02.12.2013 beginnenden Umsiedlung des Ortes Morschenich, wurde im
Wahlbezirk 13 „Morschenich NEU“ fiktiv aufgenommen. Gleiches gilt für das Baugebiet
Merzenich C 22, welches nach derzeitigen Planungen ab Mitte des nächsten Jahres bebaut werden kann. Dieses Gebiet wurde dem Wahlbezirk 8 zugeordnet.
Die weiteren Änderungen in den Wahlbezirken aufgrund der Einwohnerzahlen und des
räumlichen Zusammenhangs sind in der beiliegenden Wahlbezirkseinteilung durch Fettschrift gekennzeichnet.
Verwaltungsseitig wird empfohlen, die beiliegende Wahlbezirkseinteilung zu beschließen.
Drucksache 42/2013
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Wahlausschuss beschloss,
Die Einteilung der 13 Wahlbezirke erfolgt entsprechend der der Niederschrift im
Original beigefügten Aufstellung.
(Harzheim)
(Weingartz)