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Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW; Endgültige Festsetzung der Verbandsumlage des Gesamtschulverbandes Niederzier-Merzenich für das Jahr 2013)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
130 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
16.09.13, 13:22
Aktualisiert
16.09.13, 13:22
Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW;
Endgültige Festsetzung der Verbandsumlage des Gesamtschulverbandes
Niederzier-Merzenich für das Jahr 2013)

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Beschlussvorlage Drucksache 44/2013 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 26.08.2013 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW; Endgültige Festsetzung der Verbandsumlage des Gesamtschulverbandes Niederzier-Merzenich für das Jahr 2013 Nach dem vorliegenden Bescheid über die Verbandsumlage 2013 des o. a. Schulverbandes beträgt die Verbandsumlage 2013 für die Gemeinde Merzenich 916.514,- €. Hiermit wird der Haushaltsansatz von 815.000,- € um 101.514,- € überschritten. Seine Begründung findet die Überschreitung zum einen im stark angestiegenen Umlageanteil der Gemeinde Merzenich, verursacht durch eine massiv zurückgegangene Steuerkraft der Gemeinde Niederzier. Zum anderen durch den in diesem Jahr stark erhöhten Unterhaltungsaufwand im Bereich der Schulgebäude Niederzier. Der Betrag von 101.514,- € muss nach § 83 GO NW überplanmäßig bereitgestellt werden. Da die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung erheblich ist, bedarf sie der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW). Die entsprechende haushaltsmäßige Deckung ist sichergestellt. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Der Betrag von 101.514,- € wird nach § 83 GO NW überplanmäßig bereit gestellt. (Harzheim) (Klein)